Die Emirate erheben keine Einkommensteuer, die Freezone-Gesellschaft kann bei qualifizierten Einkünften bei 0 % Corporate Tax bleiben, und der Wohnsitz kommt per Residence Visa gleich mit. Mit echtem Wohnsitz, echter Substanz und einem sauber geplanten Exit wird daraus Ihr steuerfreies Gesamtpaket – wir bauen beides: den Aufbau in Dubai und den eleganten Ausstieg aus der deutschen Steuerpflicht.
TÜV SÜD zertifiziert (Stand 2021)
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Über 40 Freihandelszonen konkurrieren in den VAE um Unternehmer – daneben steht die klassische „Mainland"-Lizenz für das lokale Geschäft. Für internationale Unternehmer ist die Freezone fast immer der richtige Startpunkt.
100 % ausländisches Eigentum, schnelle digitale Gründung, Residence Visa für Gesellschafter und Mitarbeiter. Qualifizierte Einkünfte – etwa aus Geschäften mit dem Ausland oder anderen Freezone-Gesellschaften – bleiben bei 0 % Corporate Tax („Qualifying Free Zone Person").
Voller Zugang zum lokalen VAE-Markt und zu Regierungsaufträgen, dafür reguläre Corporate Tax von 9 % auf Gewinne über 375.000 AED. Seit der Reform sind auch hier 100 % ausländisches Eigentum in den meisten Branchen möglich.
Den Status als „Qualifying Free Zone Person" behält nur, wer angemessene Substanz in der Freezone unterhält, qualifizierte Einkünfte erzielt, die De-minimis-Grenze für sonstige Einkünfte (5 % bzw. 5 Mio. AED) einhält und geprüfte Abschlüsse vorlegt. Ein Briefkasten erfüllt das nicht – wir bauen Strukturen, die die Bedingungen dauerhaft erfüllen.
Seit 2023 haben die Emirate eine Unternehmenssteuer – am Grundversprechen für Privatpersonen hat sich nichts geändert: Löhne, Dividenden und private Kapitalgewinne bleiben steuerfrei.
Das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland–VAE ist Ende 2021 ausgelaufen und wurde nicht verlängert. Solange Sie in Deutschland steuerpflichtig bleiben, schützt Sie kein Abkommen – umso wichtiger ist ein sauber geplanter Wegzug, bevor die Struktur ihre Wirkung entfalten kann.
Anders als in Europa ist der legale Wohnsitz in Dubai eine Formalie mit klaren Regeln: Die eigene Gesellschaft, eine Investition oder besondere Qualifikation öffnen die Tür.
Ihre Freezone-Gesellschaft sponsert Ihr Visum – typischerweise zwei Jahre gültig und verlängerbar, inklusive Familienangehöriger.
Langfristige Aufenthaltserlaubnis ohne Sponsor – etwa über eine Immobilieninvestition ab 2 Mio. AED oder als Unternehmer/Fachkraft besonderer Kategorie.
Mit Emirates ID und Visum folgt die Infrastruktur: Privat- und Geschäftskonto, Mietvertrag (Ejari), Führerschein, Versicherungen.
Beim Spitzensteuersatz arbeitet fast die Hälfte Ihres Einsatzes für den deutschen Fiskus. In Dubai arbeitet sie für Sie.
Der Unterschied zwischen Hochglanz-Versprechen und belastbarer Struktur liegt in der Reihenfolge: Erst der saubere deutsche Exit, dann die 0 %. Genau so bauen wir.
Wohnsitz, Beteiligungen, Familie: Wir rechnen die Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG) vorab durch – und neutralisieren sie durch Umstrukturierung, Timing oder Stiftungslösung, bevor Sie fliegen.
Auswahl der passenden Zone, Gründung der FZCO, Steuernummer und Substanz-Aufbau – regelkonform für den 0-%-Status als Qualifying Free Zone Person.
Residence Visa, Emirates ID, Wohnung (Ejari), Privat- und Geschäftskonto: Ihr Lebensmittelpunkt entsteht – echt, dokumentiert und belastbar.
Abmeldung, Ende der unbeschränkten Steuerpflicht (§§ 8, 9 AO), verbleibende Anknüpfungspunkte sauber gekappt – ab jetzt gehören die 0 % wirklich Ihnen.
Die Gründung in Dubai ist der leichte Teil – den Unterschied macht der deutsche Exit: Wohnsitz vollständig aufgeben, Wegzugsbesteuerung vor dem Umzug gestalten, nachwirkende Anknüpfungen (§ 2 AStG) im Blick behalten. Wer beides aus einer Hand plant, fliegt entspannt.
Steuersystem, Freezones, Visa, Konto und die deutsche Seite: der Rechtsstand 2026, verständlich zusammengefasst.
Die Vereinigten Arabischen Emirate erheben keine Einkommensteuer auf natürliche Personen – Gehälter, Dividenden, Zinsen und private Veräußerungsgewinne bleiben unbesteuert. Seit dem Steuerjahr 2023/24 existiert eine föderale Corporate Tax: 0 % auf Unternehmensgewinne bis 375.000 AED, darüber 9 % – im weltweiten Vergleich weiterhin ein Spitzenwert. Freezone-Gesellschaften können als „Qualifying Free Zone Person" (QFZP) auf qualifizierte Einkünfte dauerhaft beim Nullsatz bleiben; dazu gehören insbesondere Geschäfte mit dem Ausland und mit anderen Freezone-Gesellschaften. Die Bedingungen: angemessene Substanz in der Freezone, Einhaltung der Verrechnungspreisregeln, geprüfte Abschlüsse und die De-minimis-Grenze für nicht qualifizierte Einkünfte (5 % der Gesamterlöse oder 5 Mio. AED, je nachdem, was niedriger ist). Die Mehrwertsteuer beträgt 5 %; Quellensteuern und eine Erbschaft- oder Schenkungsteuer existieren nicht. Für multinationale Konzerne über 750 Mio. € Umsatz gilt seit 2025 die globale Mindeststeuer von 15 % – für den typischen Unternehmer-Mittelstand ist sie ohne Bedeutung.
Mehr als 40 Freihandelszonen bieten in den VAE eigene Lizenz- und Gesellschaftsregime – von der International Free Zone Authority (IFZA) über das Dubai Multi Commodities Centre (DMCC) bis zu spezialisierten Zonen für Medien, Technologie oder Finanzdienstleistungen (DIFC mit eigenem Common-Law-Gerichtssystem). Gemeinsam ist ihnen: 100 % ausländisches Eigentum, keine Beschränkungen beim Kapitaltransfer, schnelle und weitgehend digitale Gründung einer FZCO oder FZE binnen ein bis zwei Wochen. Unterschiede bestehen bei Lizenzkosten (je nach Zone und Visa-Paket etwa 15.000 bis 50.000 AED jährlich als Richtwert), zulässigen Tätigkeiten, Büropflichten und Reputation bei Banken – die Wahl der Zone entscheidet später über Kontoeröffnung und QFZP-Status. Wir wählen die Zone nach Ihrem Geschäftsmodell aus, nicht nach der höchsten Vermittlungsprovision.
Das Residence Visa über die eigene Gesellschaft ist der Standardweg: Die Freezone-Gesellschaft sponsert ihren Gesellschafter-Geschäftsführer, das Visum gilt in der Regel zwei Jahre und ist verlängerbar; Ehepartner und Kinder folgen per Familiennachzug. Daneben vergeben die VAE das zehnjährige Golden Visa – unter anderem für Immobilieninvestoren ab 2 Mio. AED, Unternehmer und besonders qualifizierte Fachkräfte – sowie weitere Kategorien wie das Remote-Work-Visum. Mit dem Visum kommt die Emirates ID, der Schlüssel zu Mietvertrag (Ejari), Konto, Führerschein und Alltag. Wichtig für die steuerliche Seite: Die VAE stellen ab 90 bzw. 183 Aufenthaltstagen ein steuerliches Ansässigkeitszertifikat aus – für den deutschen Fiskus zählt aber nicht das Zertifikat, sondern die tatsächliche Verlagerung des Lebensmittelpunkts.
Die Kontoeröffnung ist der Punkt, an dem Billig-Gründungen regelmäßig scheitern. Banken in den VAE prüfen Herkunft der Mittel, Geschäftsmodell und Substanz gründlich; eine frisch gegründete Gesellschaft ohne nachvollziehbare Aktivität und ohne ansässigen Geschäftsführer bekommt schwer ein Konto. Mit Residence Visa, Emirates ID, sauberer Dokumentation und der richtigen Zonenwahl ist die Eröffnung dagegen gut planbar – für das Privatkonto ohnehin. Ergänzend arbeiten viele Mandanten mit europäischen Zahlungsinstituten für den EUR-Zahlungsverkehr. Die VAE nehmen am automatischen Informationsaustausch (CRS) teil: Kontodaten werden an den steuerlichen Ansässigkeitsstaat gemeldet – ein weiterer Grund, warum die Struktur nur mit echtem Wegzug funktioniert.
Der Nutzen der VAE-Struktur steht und fällt mit dem Ende der deutschen unbeschränkten Steuerpflicht. Diese endet erst, wenn Wohnsitz (§ 8 AO) und gewöhnlicher Aufenthalt (§ 9 AO) in Deutschland aufgegeben sind – eine jederzeit verfügbare Wohnung, auch beim Ehepartner, hält die Steuerpflicht am Leben. Beim Wegzug selbst greift für Anteile an Kapitalgesellschaften ab 1 % die Wegzugsbesteuerung des § 6 AStG: Die stillen Reserven werden besteuert, als wären die Anteile verkauft – bei werthaltigen GmbH-Beteiligungen ein erheblicher Posten, der vor dem Umzug gestaltet werden muss (etwa durch Umstrukturierung, Teilverkäufe oder Timing). Nach dem Wegzug in ein Niedrigsteuergebiet wie die VAE kann zudem die erweiterte beschränkte Steuerpflicht des § 2 AStG bis zu zehn Jahre nachwirken, wenn wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland verbleiben; auch verdeckte Anknüpfungspunkte wie eine faktische Geschäftsleitung der Dubai-Gesellschaft von Deutschland aus (§ 10 AO) machen die Struktur zunichte. Da das DBA Deutschland–VAE Ende 2021 ausgelaufen ist, gibt es keinen Abkommensschutz – Fehler werden also nicht abgefedert. Unsere Beratung setzt deshalb beim deutschen Exit an: erst der saubere Ausstieg, dann die 0 %.
Wie bei jeder internationalen Struktur gilt die 20-30-%-Faustregel unseres Hauses: Ein realistischer Teil der Steuerersparnis muss in echte Substanz reinvestiert werden – Büro oder Flexi-Desk in der Freezone, lokale Buchhaltung und Audit, gegebenenfalls Personal, dazu Miete und Lebenshaltung in Dubai, die deutlich über deutschem Niveau liegen können. Wer mit Lizenz-, Visa-, Wohn- und Compliance-Kosten von insgesamt mehreren zehntausend Euro pro Jahr kalkuliert, rechnet realistisch. Daraus folgt eine ehrliche Untergrenze: Unterhalb eines sechsstelligen Jahresgewinns trägt sich der Umzug selten allein aus Steuergründen – dann müssen Lebensqualität, Markt und Sicherheit die Entscheidung tragen. Genau diese Rechnung stellen wir mit Ihnen im Erstgespräch auf.
Dubai passt zu Unternehmern mit ortsunabhängigem, internationalem Geschäft – Beratung, Handel, Digitales, Agenturen –, die bereit sind, ihren Lebensmittelpunkt tatsächlich zu verlagern, sowie zu vermögenden Privatpersonen, die einen steuerfreien Wohnsitz mit hoher Sicherheit und Infrastruktur suchen. Im Vermögensschutz-Gesamtbild ist die VAE-Struktur ein starker Baustein für das operative Einkommen; für die langfristige Vermögens- und Nachfolgeordnung kombinieren wir sie häufig mit einer Liechtensteiner Stiftung oder einem Trust als Dach. Nicht geeignet ist Dubai für alle, die in Deutschland wohnen bleiben wollen und nur eine Briefkasten-Lizenz suchen – diese Konstruktionen scheitern an Geschäftsleitung, CRS und Betriebsprüfung, und wir setzen sie bewusst nicht um.
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Juristen, Steuer- und Unternehmensberater an Standorten in der Schweiz, Deutschland, Lettland und Irland – wir begleiten Sie aus einer Hand – von der Analyse über die Gründung bis zur laufenden Betreuung Ihrer Struktur.

















Kostenloses Erstgespräch – vertraulich, unverbindlich und mit ehrlichen Zahlen.
Dubai funktioniert – aber nur, wenn Wegzug, Substanz und deutsche Steuerfolgen sauber geplant sind. Im kostenlosen Erstgespräch rechnen wir ehrlich durch, ob sich der Schritt für Sie lohnt und was er wirklich kostet.
Die häufigsten Fragen aus unseren Erstgesprächen – ehrlich beantwortet.
Nein – und jeder seriöse Berater sagt Ihnen das im ersten Satz. Wer in Deutschland wohnt, versteuert hier sein Welteinkommen; eine von Deutschland aus geführte Dubai-Gesellschaft gilt zudem schnell als im Inland ansässig (Ort der Geschäftsleitung, § 10 AO). Die 0 % erreichen Sie nur mit echtem Wegzug und echtem Lebensmittelpunkt in den VAE. Genau diesen Weg planen wir mit Ihnen – oder raten ab, wenn er nicht zu Ihrem Leben passt.
Als Richtwerte: Freezone-Lizenz samt Visa-Paket je nach Zone etwa 15.000 bis 50.000 AED pro Jahr, dazu Setup, Medizincheck, Emirates ID, Konto, Buchhaltung und Audit. Der größere Posten ist das Leben vor Ort – Miete und Lebenshaltung liegen über deutschem Großstadtniveau. Realistisch trägt sich der Schritt ab einem sechsstelligen Jahresgewinn; die konkrete Rechnung für Ihren Fall stellen wir im Erstgespräch auf.
Der Nullsatz für qualifizierte Freezone-Einkünfte ist gesetzlich verankert und an Bedingungen geknüpft: Substanz in der Zone, qualifizierte Einkünfte, De-minimis-Grenze (5 % bzw. 5 Mio. AED) und geprüfte Abschlüsse. Wer die Bedingungen reißt, fällt für mehrere Jahre auf 9 % – deshalb bauen wir Strukturen von Anfang an regelkonform. Und selbst die 9 % gehören weltweit zu den niedrigsten Sätzen überhaupt.
Die Freezone-Gesellschaft steht in ein bis zwei Wochen, das Residence Visa mit Medizincheck und Emirates ID folgt typischerweise binnen zwei bis vier Wochen. Der zeitkritische Posten ist das Geschäftskonto: Je nach Bank und Geschäftsmodell dauert die Prüfung mehrere Wochen. Mit vollständiger Dokumentation und der richtigen Zonenwahl planen wir den gesamten Aufbau in etwa zwei bis drei Monaten – parallel zum deutschen Exit.
Das ist der wichtigste Punkt der Planung: Ab 1 % Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft löst der Wegzug die Wegzugsbesteuerung des § 6 AStG aus – die stillen Reserven werden besteuert, als hätten Sie verkauft. Je nach Unternehmenswert reden wir über erhebliche Beträge, die sich durch Umstrukturierung, Timing oder Verkauf vor dem Wegzug gestalten lassen. Diese Rechnung muss vor dem Umzug stehen – danach ist sie nur noch teuer.
Entscheidend ist weniger die Tagezählung in Dubai als das Ende der deutschen Steuerpflicht: kein Wohnsitz und kein gewöhnlicher Aufenthalt mehr in Deutschland (§§ 8, 9 AO) – wer sich über 183 Tage im Jahr in Deutschland aufhält, bleibt hier ohnehin steuerpflichtig. Für das steuerliche Ansässigkeitszertifikat der VAE genügen je nach Kategorie bereits 90 Tage. Wir strukturieren Reisekalender und Anknüpfungspunkte so, dass die Gesamtkonstruktion belastbar ist.
Ja, solange Sie in Deutschland steuerlich ansässig sind: Die VAE nehmen am automatischen Informationsaustausch (CRS) teil und melden Kontodaten an den Ansässigkeitsstaat. Nach einem echten Wegzug sind Sie in den VAE ansässig – dann läuft die Meldung dorthin. Unsere Strukturen sind so gebaut, dass sie vollständig deklariert funktionieren; auf Heimlichkeit gebaute Konstruktionen setzen wir nicht um.
Das hängt davon ab, ob Sie umziehen wollen. Mit echtem Wegzug ist Dubai steuerlich kaum zu schlagen. Wer in Europa bleiben möchte, fährt mit einer EU-Struktur oft besser – etwa der lettischen SIA (0 % auf einbehaltene Gewinne), der irischen Limited (12,5 %) oder der Schweizer GmbH ab rund 11,9 % im Kanton Zug. Wir beraten in allen diesen Ländern mit eigenen Standorten und vergleichen ehrlich – ohne Dubai-Romantik und ohne EU-Dogma.