Deutschland lässt Sie drei Jahre zahlen – und manche Schulden ein Leben lang. In Irland, Lettland oder Spanien ist nach etwa 12 Monaten Schluss: legal, rechtssicher, EU-weit anerkannt. Prüfen Sie in 60 Sekunden, ob dieser Weg für Sie offen ist.

TÜV SÜD zertifiziert · Stand 2021Standorte in Zug · Berlin · Riga · KilkennyErfahrung auf Gläubiger- und SchuldnerseiteViele Menschen, die zu uns kommen, tragen ihre Last seit Jahren allein. Sie funktionieren nach außen – und liegen nachts wach. Wenn Sie sich hier wiedererkennen, sind Sie nicht allein. Und es gibt einen legalen Weg hinaus.
Mahnungen, Vollstreckungsbescheide, Kontopfändungen – jeder Umschlag kann der nächste Schlag sein.
Die deutsche Wohlverhaltensphase fühlt sich endlos an. Und bestimmte Schulden bleiben trotzdem ein Leben lang.
Der Urlaub fällt aus, jede Anschaffung wird zur Diskussion, die Kinder spüren die Anspannung.
Beruflich bremst die Schuldenlast jeden Neustart – wer will schon anfangen, wenn alles sofort gepfändet wird?
Die Personenfreizügigkeit erlaubt es jedem EU-Bürger, den Lebensmittelpunkt zu verlegen – und damit das Insolvenzrecht eines anderen Mitgliedstaats zu nutzen. Das ist keine Grauzone, sondern europäisches Recht (Art. 3, 19, 20 VO (EU) 2015/848). Was Sie brauchen, ist jemand, der den Weg schon hunderte Male gegangen ist.
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„Schneller schuldenfrei – legal, rechtssicher, europäisch. Ein neuer Anfang ohne Altlasten.“Cornelius Rieger · Jurist, Kanzlei Rieger & PartnerKein Paket von der Stange, sondern ein klarer Fahrplan – vom kostenlosen Erstgespräch bis zur Anerkennung Ihrer Restschuldbefreiung in Deutschland.
Persönlich, vertraulich und ohne Verpflichtung – mit einem erfahrenen Ansprechpartner unserer Kanzlei.
Persönlich geführt von erfahrenen Juristen unserer Kanzlei – kein Callcenter.Ausführliche Grundberatung, Analyse Ihrer Lage, Länderwahl.
Taktische Abmeldung in Deutschland, Reise, Logistik, Abholung vor Ort.
Wohnung & Mietvertrag, Bankkonto, Sozialversicherung, Alltagsverträge.
Insolvenz- & Finanzplan, Antrag & Übersetzungen, Vertretung vor Gericht.
Übersetzung & Apostille, Eintragung im Heimatland, Löschung negativer Einträge.
Beratung auf Deutsch, fester Ansprechpartner, sichere digitale Akte.
Die EU-Insolvenz ist ein reguläres Insolvenzverfahren in einem anderen Mitgliedstaat – mit einem Insolvenzrecht, das Schuldnern eine echte zweite Chance gibt.
Irland ≈ 12 Monate, Spanien 6–16 Monate, Lettland 12–36 Monate – statt drei Jahre Wohlverhaltensphase in Deutschland. Ihr Neuanfang beginnt früher.
In Deutschland sind für eine Familie starr 2.466 € geschützt. Irland rechnet mit den tatsächlichen Kosten – im Beispiel 5.195 € geschütztes Monatsbudget. Spanien schützt bis zum Mindestlohn vollständig, Lettland proportional.
Steuerschulden, Bürgschaften, Geschäftsführerhaftung, Bank- und Lieferantenschulden – und über Irland sogar Forderungen aus vorsätzlich unerlaubter Handlung, die in Deutschland lebenslang bleiben (§ 302 InsO).
Die Restschuldbefreiung wird in Deutschland und Österreich ohne erneute Prüfung anerkannt – Art. 19, 20 VO (EU) 2015/848, gültig in 26 Mitgliedstaaten (Dänemark hat einen Opt-out).
Wer als Geschäftsführer persönlich haftet oder wem vorsätzlich unerlaubte Handlung vorgeworfen wird, kommt in Deutschland nie aus den Schulden: § 302 InsO nimmt diese Forderungen von der Restschuldbefreiung aus. Über Irland werden sie erfasst. Genau dafür ist unsere Erfahrung auf Gläubiger- wie auf Schuldnerseite entscheidend.
Zwei Videos, die die häufigsten Fragen vorab beantworten: Wird die Restschuldbefreiung wirklich anerkannt – und was kostet der Weg?
Rechtsprechung YouTubeWarum deutsche Gerichte die Restschuldbefreiung aus dem EU-Ausland anerkennen müssen – verständlich erklärt.
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Kosten & Nutzen YouTubeHonorar, Miete, Struktur, Verwalter – die ehrliche Rechnung für die drei Länder.
Video ansehenBeide Wege führen zur Restschuldbefreiung – aber nicht in derselben Zeit, nicht mit denselben Freibeträgen und nicht für dieselben Schulden.
Diskretion hat für uns höchsten Stellenwert – die allermeisten unserer Mandanten möchten unerkannt bleiben. Diese mutigen Menschen berichten offen, wie ihr Neuanfang gelungen ist.
Mandanten-VideoErfahrungsbericht IrlandWie die Insolvenz in Irland war – aus erster Hand
Mandanten-VideoErfahrungsbericht SpanienWie die Insolvenz in Spanien war – aus erster Hand
Mandanten-VideoErfahrungsbericht LettlandWie die Insolvenz in Lettland war – aus erster HandAlle Mandanten, die den Insolvenzantrag gestellt haben, haben am Ende des Verfahrens die Restschuldbefreiung erhalten. In die Quote fließen ausschließlich Mandate ein, die von uns bis zur Restschuldbefreiung bearbeitet wurden.
Scheitert Ihr Verfahren an einem Fehler unserer Beratung, erhalten Sie Ihr Honorar zurück – schriftlich zugesichert.

Geprüfte Abläufe und überprüfbare Nachweise: 28 anonymisierte Bescheide tatsächlich erteilter Restschuldbefreiungen und echte Mandantenvideos – keine gekauften Bewertungen.
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Wofür Deutschland drei Jahre verlangt, genügen in Europa oft zwölf Monate. Legal, rechtssicher, europäisch.

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