Kostenloser Check · 60 Sekunden · vertraulich

Endlich durchatmen: schuldenfrei ab 12 Monaten.

Deutschland lässt Sie drei Jahre zahlen – und manche Schulden ein Leben lang. In Irland, Lettland oder Spanien ist nach etwa 12 Monaten Schluss: legal, rechtssicher, EU-weit anerkannt. Prüfen Sie in 60 Sekunden, ob dieser Weg für Sie offen ist.

Ab ca. 12 Monaten schuldenfrei – statt drei Jahre Wohlverhaltensphase in Deutschland
Deutlich mehr zum Leben – flexible Freibeträge statt starrer deutscher Pfändungstabelle
Auch Steuerschulden & GF-Haftung – und über Irland sogar Forderungen aus unerlaubter Handlung
Kostenlos & unverbindlich 100 % vertraulich Termin direkt online wählen
Cornelius Rieger
Cornelius RiegerJurist · Geschäftsführer, Kanzlei Rieger & Partner
Bekannt ausKlassik Radio
EU-Insolvenz-CheckSchritt 1 von 5
Ihr Weg raus: Kommt eine EU-Insolvenz für Sie in Frage?
Wie hoch sind Ihre Schulden insgesamt?
Eine grobe Einschätzung genügt – alle Verbindlichkeiten zusammen.
SSL-verschlüsselt Kein Eintrag, keine Weitergabe ca. 60 Sekunden
Welche Forderungen sind darunter?
Mehrfachauswahl möglich. Gerade diese Punkte entscheiden über das passende Land.
Was trifft beruflich auf Sie zu?
Wichtig für die Struktur im Zielland – jede Variante ist lösbar.
Wäre ein Umzug ins EU-Ausland für Sie möglich?
Irland, Lettland oder Spanien – für die Dauer des Verfahrens. Wir organisieren Wohnung, Konto und Struktur vor Ort.
Fast geschafft – wer soll das Erstgespräch führen?
Im nächsten Schritt wählen Sie direkt Ihren Wunschtermin im Kalender.
Danke für Ihre Angaben. Wir bereiten das kostenlose Erstgespräch auf dieser Grundlage vor – Sie müssen nichts wiederholen.
Bitte beantworten Sie zuerst die kurzen Fragen – erst dann kann ein Termin gebucht werden.
Das Senden hat leider nicht geklappt – Ihre Eingaben bleiben erhalten. Bitte versuchen Sie es gleich noch einmal oder rufen Sie uns an: +49 89 943 96 9966

Mit dem Absenden stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer Angaben zur Beantwortung der Anfrage zu. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Bekannt aus Klassik RadioTÜV SÜD TÜV SÜD zertifiziert · Stand 2021Standorte in Zug · Berlin · Riga · KilkennyErfahrung auf Gläubiger- und Schuldnerseite
01
Kennen Sie das?

Jeden Morgen dieselbe Last. Wie lange wollen Sie das noch tragen?

Viele Menschen, die zu uns kommen, tragen ihre Last seit Jahren allein. Sie funktionieren nach außen – und liegen nachts wach. Wenn Sie sich hier wiedererkennen, sind Sie nicht allein. Und es gibt einen legalen Weg hinaus.

Angst vor dem Briefkasten

Mahnungen, Vollstreckungsbescheide, Kontopfändungen – jeder Umschlag kann der nächste Schlag sein.

Drei Jahre zahlen – und manches bleibt trotzdem

Die deutsche Wohlverhaltensphase fühlt sich endlos an. Und bestimmte Schulden bleiben trotzdem ein Leben lang.

Ihre Familie zahlt mit

Der Urlaub fällt aus, jede Anschaffung wird zur Diskussion, die Kinder spüren die Anspannung.

Kein Neustart, weil sofort gepfändet wird

Beruflich bremst die Schuldenlast jeden Neustart – wer will schon anfangen, wenn alles sofort gepfändet wird?

Der Wendepunkt: Europa gibt Ihnen die zweite Chance, die Deutschland Ihnen verweigert.

Die Personenfreizügigkeit erlaubt es jedem EU-Bürger, den Lebensmittelpunkt zu verlegen – und damit das Insolvenzrecht eines anderen Mitgliedstaats zu nutzen. Das ist keine Grauzone, sondern europäisches Recht (Art. 3, 19, 20 VO (EU) 2015/848). Was Sie brauchen, ist jemand, der den Weg schon hunderte Male gegangen ist.

Jetzt prüfen
Cornelius Rieger„Schneller schuldenfrei – legal, rechtssicher, europäisch. Ein neuer Anfang ohne Altlasten.“Cornelius Rieger · Jurist, Kanzlei Rieger & Partner
02
Das bekommen Sie

Was Sie bekommen: einen Plan, der Sie bis in die Freiheit begleitet.

Kein Paket von der Stange, sondern ein klarer Fahrplan – vom kostenlosen Erstgespräch bis zur Anerkennung Ihrer Restschuldbefreiung in Deutschland.

Schritt 1 · kostenlos

Ihr erstes Gespräch: kostenlos, ehrlich, ohne Druck

Persönlich, vertraulich und ohne Verpflichtung – mit einem erfahrenen Ansprechpartner unserer Kanzlei.

Klare Einschätzung – ob und über welches Land eine EU-Insolvenz für Sie in Frage kommt – Irland, Lettland oder Spanien.
Ehrliche Kosten-Nutzen-Rechnung – Lohnt sich ein Verfahren nicht, sagen wir Ihnen das offen.
Erste Hilfe bei Pfändung – Sofortmaßnahmen, wenn Konto oder Lohn bereits betroffen sind.
Unsere Broschüre als PDF – „EU-Insolvenz – legal und rechtssicher“ mit allen Etappen, Zahlen und Kosten.
Kostenloses Erstgespräch sichern
Persönlich geführt von erfahrenen Juristen unserer Kanzlei – kein Callcenter.

Unser Leistungspaket in fünf Etappen

Etappe 1

Erstberatung & Analyse

Ausführliche Grundberatung, Analyse Ihrer Lage, Länderwahl.

Etappe 2

Vorbereitung & Abmeldung

Taktische Abmeldung in Deutschland, Reise, Logistik, Abholung vor Ort.

Etappe 3

Aufbau der Struktur (COMI)

Wohnung & Mietvertrag, Bankkonto, Sozialversicherung, Alltagsverträge.

Etappe 4

Verfahren & Vertretung

Insolvenz- & Finanzplan, Antrag & Übersetzungen, Vertretung vor Gericht.

Etappe 5

Abschluss & Anerkennung

Übersetzung & Apostille, Eintragung im Heimatland, Löschung negativer Einträge.

Inklusive

Persönlich & sicher

Beratung auf Deutsch, fester Ansprechpartner, sichere digitale Akte.

Beratung in Ihrer Muttersprache Fester Ansprechpartner Sichere digitale Aktenführung Mo–Fr 09–18 Uhr erreichbar
03
Warum EU-Insolvenz

Vier Gründe, warum Sie sich nicht länger quälen müssen.

Die EU-Insolvenz ist ein reguläres Insolvenzverfahren in einem anderen Mitgliedstaat – mit einem Insolvenzrecht, das Schuldnern eine echte zweite Chance gibt.

Argument 1

Ab 12 Monaten schuldenfrei.

Irland ≈ 12 Monate, Spanien 6–16 Monate, Lettland 12–36 Monate – statt drei Jahre Wohlverhaltensphase in Deutschland. Ihr Neuanfang beginnt früher.

Argument 2

Deutlich mehr zum Leben.

In Deutschland sind für eine Familie starr 2.466 € geschützt. Irland rechnet mit den tatsächlichen Kosten – im Beispiel 5.195 € geschütztes Monatsbudget. Spanien schützt bis zum Mindestlohn vollständig, Lettland proportional.

Argument 3

Mehr Schulden werden erlassen.

Steuerschulden, Bürgschaften, Geschäftsführerhaftung, Bank- und Lieferantenschulden – und über Irland sogar Forderungen aus vorsätzlich unerlaubter Handlung, die in Deutschland lebenslang bleiben (§ 302 InsO).

Argument 4

EU-weit automatisch anerkannt.

Die Restschuldbefreiung wird in Deutschland und Österreich ohne erneute Prüfung anerkannt – Art. 19, 20 VO (EU) 2015/848, gültig in 26 Mitgliedstaaten (Dänemark hat einen Opt-out).

Gerade für Geschäftsführer

Die zweite Chance – auch bei unerlaubter Handlung und persönlicher Haftung.

Wer als Geschäftsführer persönlich haftet oder wem vorsätzlich unerlaubte Handlung vorgeworfen wird, kommt in Deutschland nie aus den Schulden: § 302 InsO nimmt diese Forderungen von der Restschuldbefreiung aus. Über Irland werden sie erfasst. Genau dafür ist unsere Erfahrung auf Gläubiger- wie auf Schuldnerseite entscheidend.

05
Der Vergleich

Drei Jahre Deutschland – oder zwölf Monate Europa?

Beide Wege führen zur Restschuldbefreiung – aber nicht in derselben Zeit, nicht mit denselben Freibeträgen und nicht für dieselben Schulden.

Der schnellere Weg

EU-Insolvenz

Schuldenfrei ab ca. 12 Monaten – Irland ≈ 12 · Spanien 6–16 · Lettland 12–36
Flexible Freibeträge – Irland: Beispiel 5.195 € geschützt statt 2.466 €
Deliktische Forderungen erfasst – über Irland – in Deutschland ausgeschlossen
Steuerschulden & GF-Haftung erlassen – auch Bürgschaften und Sozialkassen
Gerichtstermin online oder ohne Termin – Irland nur online · Lettland kein Termin
EU-weit anerkannt – Art. 19, 20 VO (EU) 2015/848
VS
Der lange Weg

Privatinsolvenz in Deutschland

3 Jahre Wohlverhaltensphase – bei Wohlverhalten, sonst länger
Starre Pfändungstabelle – ab 4.766,99 € netto wird jeder Euro gepfändet
Unerlaubte Handlung bleibt lebenslang – § 302 InsO
Öffentliche Bekanntmachung – Insolvenzbekanntmachungen, Schufa-Eintrag
Versagungsanträge der Gläubiger – §§ 290, 296 InsO
Neustart bleibt gehemmt – jede Verbesserung wird sofort abgeschöpft
06
Mandanten & Erfolge

Menschen wie Sie haben es geschafft.

Diskretion hat für uns höchsten Stellenwert – die allermeisten unserer Mandanten möchten unerkannt bleiben. Diese mutigen Menschen berichten offen, wie ihr Neuanfang gelungen ist.

100 %
Erfolgsquote · Stand 31.12.2025

Alle Mandanten, die den Insolvenzantrag gestellt haben, haben am Ende des Verfahrens die Restschuldbefreiung erhalten. In die Quote fließen ausschließlich Mandate ein, die von uns bis zur Restschuldbefreiung bearbeitet wurden.

Zufriedenheits- & Geld-zurück-Garantie

Schriftlich zugesichert

Scheitert Ihr Verfahren an einem Fehler unserer Beratung, erhalten Sie Ihr Honorar zurück – schriftlich zugesichert.

TÜV SÜD zertifiziert

Stand 2021

Geprüfte Abläufe und überprüfbare Nachweise: 28 anonymisierte Bescheide tatsächlich erteilter Restschuldbefreiungen und echte Mandantenvideos – keine gekauften Bewertungen.

07
So läuft es ab

Vom ersten Klick bis zum letzten Brief eines Gläubigers.

Ihr Alltag läuft weiter – wir kümmern uns um Struktur, Antrag und Verfahren. Sie haben jederzeit einen festen Ansprechpartner.

1
Heute

Check & Termin

Fragen beantworten, Wunschtermin wählen – fertig.

2
Erstgespräch

Analyse & Länderwahl

Kostenlos: Lage, Schuldenarten, Länderempfehlung, Kosten-Nutzen.

3
Vorbereitung

Abmeldung & Umzug

Taktische Abmeldung, Wohnung, Konto, Anmeldung im Zielland.

4
Verfahren

Antrag & Vertretung

Insolvenzplan, Antrag, Vertretung vor Verwalter und Gericht.

✓
Ziel

Restschuldbefreiung

Apostille, Anerkennung in Deutschland, Löschung negativer Einträge.

08
Ihre Kanzlei

Ein Team, das weiß, wie sich Ihr Weg anfühlt – und wie er endet.

Juristen, Steuerexperten und Berater an Standorten in der Schweiz, Deutschland, Lettland und Irland – mit Erfahrung auf Gläubiger- und Schuldnerseite.

Zug · Berlin · Riga · Kilkenny Beratung auf Deutsch Mo–Fr 09–18 Uhr
Kanzlei Rieger & Partner – Team im Büro
Erfahrung aus der Praxisauf Gläubiger- wie auf Schuldnerseite
Cornelius Rieger
Cornelius Rieger
Jurist · Geschäftsführer
Lutz Spendig
Lutz Spendig
Key Account
Christoph Hempel
Christoph Hempel
Jurist · Recht
Benjamin Schreiber
Benjamin Schreiber
Jurist · Recht
Markus Helm
Markus Helm
Steuern · Beratung
Wofür Deutschland drei Jahre verlangt, genügen in Europa oft zwölf Monate. Legal, rechtssicher, europäisch.
Cornelius Rieger
Cornelius RiegerJurist · Geschäftsführer, Kanzlei Rieger & Partner
Ihr nächster Schritt

Heute prüfen – und endlich wieder nach vorn schauen.

Beantworten Sie die kurzen Fragen und wählen Sie direkt Ihren Wunschtermin – kostenlos, vertraulich und ohne Verpflichtung.

Jetzt prüfen & Termin wählen Kostenlos · vertraulich · ohne Verpflichtung +49 89 943 96 9966
Häufige Fragen

Was Sie sich jetzt vielleicht fragen.

Ist eine EU-Insolvenz wirklich legal?
Ja. Es handelt sich um ein reguläres Insolvenzverfahren im EU-Ausland. Grundlage sind die Personenfreizügigkeit (Art. 20, 21 AEUV) und die Verordnung (EU) 2015/848, nach der Verfahrenseröffnung und Restschuldbefreiung in den anderen Mitgliedstaaten automatisch anerkannt werden (Art. 19, 20). Der Beweggrund des Umzugs ist rechtlich unerheblich – entscheidend ist ein tatsächlich gelebter Lebensmittelpunkt.
Ab welcher Schuldenhöhe lohnt sich das?
Als Faustregel ab etwa 80.000 € Gesamtverschuldung. Formale Untergrenzen liegen niedriger (Lettland ab ca. 5.000 €, Irland ab ca. 20.000 €), nach oben ist das Verfahren offen (Spanien bis ca. 5 Mio. €). Liegen Sie darunter, zeigen wir Ihnen im Erstgespräch Alternativen wie den Vergleich mit Gläubigern.
Muss ich wirklich umziehen?
Ja – der Lebensmittelpunkt (COMI) muss echt sein: Wohnung mit Mietvertrag auf Ihren Namen, Anmeldung, Konto, Erwerbstätigkeit oder eigene Gesellschaft, Alltagsverträge. In der Regel drei bis sechs Monate vor Antragstellung. Eine Briefkastenadresse genügt nicht – genau das unterscheidet ein rechtssicheres Verfahren von unseriösen Angeboten.
Welche Schulden werden erlassen?
Nahezu alle privaten und geschäftlichen Schulden: Steuerschulden, Bank- und Kreditschulden, Bürgschaften, Geschäftsführerhaftung, Lieferanten, Sozialkassen. Forderungen aus vorsätzlich unerlaubter Handlung werden über Irland erfasst. In jedem Land bestehen bleiben Unterhaltsforderungen sowie Geldstrafen aus Straftaten.
Was bleibt mir monatlich zum Leben?
Deutlich mehr als in Deutschland. Irland rechnet mit tatsächlichen Lebenshaltungskosten („reasonable living expenses“) – im Beispiel einer Familie 5.195 € geschützt. Spanien schützt Einkommen bis zum Mindestlohn (1.184 €, 2025) vollständig, darüber gestaffelt nach Art. 607 LEC. Lettland arbeitet mit einer proportionalen Drittel-Regelung ohne harte Obergrenze.
Was kostet eine EU-Insolvenz?
Die Kosten setzen sich zusammen aus Kanzlei-Honorar, Miete und Lebenshaltung im Zielland, der Struktur vor Ort (Anstellung oder eigene Gesellschaft) sowie Verwalter- und Gerichtskosten (z. B. Irland Verwalter ca. 200 €, Gericht ca. 60 €; Spanien ohne Gerichtsgebühren). Im Erstgespräch erhalten Sie eine ehrliche Rechnung für Ihren Fall.

Kanzlei Rieger & Partner GmbH · Zug (Schweiz) · Berlin · Riga · Kilkenny · Mo–Fr 09:00–18:00 Uhr. Rechtlicher Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information (Stand September 2026) und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar; sie ersetzt nicht die einzelfallbezogene Prüfung. Angaben zu Freibeträgen, Verfahrensdauern und Kosten sind Richtwerte (Stand 2025) und im Einzelfall zu prüfen; Normzitate beziehen sich auf die jeweils genannte Jurisdiktion in der geltenden Fassung. © 2026 Kanzlei Rieger & Partner GmbH