Kostenloser Check · 60 Sekunden · vertraulich

Retten Sie Ihr Lebenswerk – bevor ein Verwalter es übernimmt.

Kein Insolvenzverwalter, der über Ihr Unternehmen entscheidet. Keine Bekanntmachung, die Kunden und Banken lesen. Mit StaRUG sanieren Sie still und selbstbestimmt – wenn Sie rechtzeitig handeln. Prüfen Sie in 60 Sekunden, ob das Zeitfenster noch offen ist.

Keine Insolvenz, kein Verwalter – die Geschäftsleitung bleibt im Amt und steuert selbst
100 % Verschwiegenheit – im Regelfall keine Bekanntmachung – niemand erfährt davon
Bis zu 8 Monate Schutz – gerichtliches Moratorium gegen den Zugriff der Gläubiger (§ 53 StaRUG)
Kostenlos & unverbindlich 100 % vertraulich Termin direkt online wählen
Cornelius Rieger
Cornelius RiegerJurist · Geschäftsführer, Kanzlei Rieger & Partner
Bekannt ausKlassik Radio
StaRUG-CheckSchritt 1 von 4
Ist das Zeitfenster noch offen? Finden Sie es jetzt heraus.
In welcher Rolle sind Sie tätig?
StaRUG steht Einzelunternehmern wie Kapitalgesellschaften offen.
SSL-verschlüsselt Kein Eintrag, keine Weitergabe ca. 60 Sekunden
Wie hoch sind die Verbindlichkeiten – jetzt oder absehbar?
Alle Verbindlichkeiten des Unternehmens zusammen, grob geschätzt.
Drei kurze Fragen zur aktuellen Lage.
Je ehrlicher die Antwort, desto besser können wir das Gespräch vorbereiten.
Besteht bereits eine Zahlungsunfähigkeit?Fällige Verbindlichkeiten können nicht mehr bedient werden
Bestehen Steuerschulden?Finanzamt, Umsatz-/Lohnsteuer, Rückstände
Rückstände bei der Sozialversicherung?Krankenkassen, Beiträge, Säumniszuschläge
Fast geschafft – wer soll das Erstgespräch führen?
Im nächsten Schritt wählen Sie direkt Ihren Wunschtermin im Kalender.
Danke für Ihre Angaben. Wir bereiten das kostenlose Erstgespräch auf dieser Grundlage vor – vertraulich und ohne Verpflichtung.
Bitte beantworten Sie zuerst die kurzen Fragen – erst dann kann ein Termin gebucht werden.
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Bekannt aus Klassik RadioTÜV SÜD TÜV SÜD zertifiziert · Stand 2021Standorte in Zug · Berlin · Riga · KilkennyErfahrung auf Gläubiger- und Schuldnerseite
01
Kennen Sie das?

Nach außen läuft alles. Innen rechnen Sie jede Nacht.

Unternehmer tragen ihre Sorgen selten nach außen. Man hält den Betrieb am Laufen, die Mitarbeiter sollen nichts merken, die Bank auch nicht – und nachts rechnet man. Wenn Sie das kennen, ist jetzt der richtige Moment, zu handeln: solange Sie noch die Wahl haben.

Jede Woche wird die Luft dünner

Aufträge sind da, aber Altlasten, Bank und Finanzamt fressen jeden Spielraum auf.

Ein Fremder soll über Ihr Unternehmen entscheiden?

Ein Insolvenzverfahren bedeutet Kontrollverlust: Ein Fremder entscheidet über Ihr Lebenswerk.

Was, wenn es alle erfahren?

Kunden, Lieferanten, Wettbewerber, Nachbarn – die öffentliche Bekanntmachung einer Insolvenz vergisst niemand.

Und am Ende haften Sie persönlich

Wer zu lange wartet, riskiert Insolvenzverschleppung – mit dem Privatvermögen und strafrechtlich.

Der Wendepunkt: Sanieren, solange Sie noch selbst am Steuer sitzen.

Das StaRUG gibt Ihnen einen gesetzlichen Rahmen, die Schulden Ihres Unternehmens mit den Gläubigern neu zu ordnen – außerhalb eines Insolvenzverfahrens, ohne Verwalter, ohne Veröffentlichung. Voraussetzung ist die drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO). Ob dieses Fenster bei Ihnen noch offen ist, klären wir im Erstgespräch.

Jetzt prüfen
Cornelius Rieger„Die Insolvenz beendet – StaRUG bewahrt. Wer früh handelt, rettet nicht nur sein Unternehmen, sondern schützt auch sich selbst.“Cornelius Rieger · Jurist, Kanzlei Rieger & Partner
02
Das bekommen Sie

Was Sie bekommen: Ruhe, Kontrolle – und einen Plan.

Vom kostenlosen Erstgespräch bis zur gerichtlichen Bestätigung Ihres Restrukturierungsplans – ein Fahrplan, ein Ansprechpartner.

Schritt 1 · kostenlos

Ihr erstes Gespräch: kostenlos, ehrlich, ohne Druck

Vertraulich, ohne Verpflichtung – mit einem erfahrenen Ansprechpartner unserer Kanzlei.

Zeitfenster-Prüfung – Steht StaRUG noch offen (§ 18 InsO) – oder greift bereits die Antragspflicht?
Einordnung der Optionen – StaRUG, außergerichtliche Einigung oder – falls nötig – die geordnete Alternative.
Klarheit zur Haftung – Was Sie als Geschäftsleitung jetzt beachten müssen, um sich persönlich zu schützen.
Unser StaRUG-Merkblatt als PDF – Ablauf, Instrumente, Kosten – verständlich erklärt.
Kostenloses Erstgespräch sichern
Persönlich geführt von erfahrenen Juristen unserer Kanzlei – kein Callcenter.

Unser Leistungspaket – Schritt für Schritt

Baustein 1

Analyse & Fortführungsprognose

Liquiditätsplanung, Feststellung der drohenden Zahlungsunfähigkeit, Dokumentation.

Baustein 2

Konzept & Restrukturierungsplan

Sanierungskonzept, Gruppenbildung, Planerstellung (§§ 5 ff. StaRUG).

Baustein 3

Anzeige beim Gericht

Anzeige des Restrukturierungsvorhabens beim Restrukturierungsgericht (§ 31 StaRUG).

Baustein 4

Gläubigerverhandlung & Abstimmung

Begleitung der Verhandlungen, Planangebot, Abstimmung – 75 % je Gruppe (§ 25 StaRUG).

Baustein 5

Schutz & Stabilisierung

Auf Antrag Vollstreckungssperre – zunächst bis 3, insgesamt bis zu 8 Monate (§§ 49 ff., 53 StaRUG).

Baustein 6

Bestätigung & Umsetzung

Gerichtliche Planbestätigung (§§ 60 ff. StaRUG), Umsetzung, Fortführung des Betriebs.

Beratung auf Deutsch Fester Ansprechpartner Sichere digitale Akte Mo–Fr 09–18 Uhr erreichbar
03
Warum StaRUG

Vier Gründe, warum StaRUG kein Scheitern ist – sondern Führung.

StaRUG ist keine Insolvenz light, sondern ein eigenständiges Sanierungsverfahren – solange das Unternehmen noch handlungsfähig ist.

Argument 1

Keine Insolvenz. Alles in Ihrer Hand.

Kein Insolvenzverfahren, kein Insolvenzverwalter. Die Geschäftsleitung bleibt im Amt und steuert die Sanierung selbst – vom Plan bis zur Umsetzung.

Argument 2

100 % Verschwiegenheit.

Anders als die Insolvenz wird das StaRUG-Verfahren im Regelfall nicht öffentlich bekannt gemacht. Kunden, Lieferanten, Banken und Wettbewerber erfahren nichts.

Argument 3

Bis zu 8 Monate Schutz vor Gläubigern.

Das gerichtliche Moratorium stoppt Vollstreckungen und die Verwertung von Sicherheiten – zunächst bis zu 3, insgesamt bis zu 8 Monate (§§ 49 ff., 53 StaRUG).

Argument 4

Ihre Bonität bleibt sauber.

Keine automatische Meldung an Schufa, Creditreform & Co., kein Insolvenzvermerk. Nach der Restrukturierung ist die Bilanz bereinigt – die Grundlage Ihrer Bonität verbessert sich.

Gut zu wissen

Ein einzelner Blockierer stoppt Ihre Sanierung nicht mehr.

75 % der Stimmrechte je Gläubigergruppe genügen (§ 25 StaRUG) – gemessen an der Forderungshöhe. Verweigert eine ganze Gruppe, kann das Gericht sie unter Schutzvoraussetzungen überstimmen (§§ 26, 27 StaRUG). Löhne, Gehälter und betriebliche Altersversorgung bleiben unangetastet (§ 4 StaRUG) – Ihre Mitarbeiter bekommen im Regelfall nichts mit.

05
Der Vergleich

Still sanieren – oder öffentlich abwickeln lassen?

Beide Wege dienen der Krisenbewältigung – sie unterscheiden sich grundlegend in Zeitpunkt, Kontrolle und Außenwirkung.

Der geordnete Neuanfang

StaRUG-Restrukturierung

Keine Insolvenz, kein Verwalter – alles bleibt in Ihrer Hand
100 % verschwiegen – keine öffentliche Bekanntmachung
Bonität bleibt sauber – kein Eintrag bei Schufa, Creditreform & Co.
Bis zu 8 Monate Schutz – vor dem Zugriff der Gläubiger
Gezielter Eingriff – nur ausgewählte Forderungen werden angefasst
Wird als aktive Sanierung wahrgenommen – Banken bewerten frühes Handeln positiv
VS
Das letzte Mittel

Regelinsolvenz

Erst bei Zahlungsunfähigkeit / Überschuldung – dann besteht Antragspflicht
Insolvenzverwalter übernimmt – die Kontrolle über Ihr Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachung – Insolvenzbekanntmachungen, Handelsregister
Negativmerkmal bei Schufa & Co. – jahrelange Wirkung
Erfasst das gesamte Vermögen – Verwalter und Gläubigerversammlung entscheiden
Wird oft als Scheitern empfunden – bei Kunden, Lieferanten, Mitarbeitern
06
Warum Rieger & Partner

Wir kennen die Gegenseite – weil wir sie vertreten haben.

Wir haben Gläubiger vertreten und Schuldner begleitet. Deshalb wissen wir, wie Banken, Finanzämter und Sozialkassen in Verhandlungen denken – und was einen Restrukturierungsplan tragfähig macht.

Gläubiger- und Schuldnerseite

Unser Alleinstellungsmerkmal

Praktische Erfahrung auf beiden Seiten des Tisches – von der Forderungsdurchsetzung bis zur Sanierung. Das prägt jede Verhandlungsstrategie.

TÜV SÜD zertifiziert

Stand 2021

Geprüfte Abläufe, dokumentierte Ergebnisse, echte Mandantenstimmen – keine gekauften Bewertungen, keine bezahlten Presseartikel.

Bekannt aus Klassik Radio & YouTube

Über 20 Fachvideos

Cornelius Rieger erklärt Sanierung, Haftung und Insolvenzrecht verständlich – im Radio, auf YouTube und im Buch „EU-Insolvenz – legal und rechtssicher“.

07
So läuft es ab

Von der schlaflosen Nacht zum bestätigten Plan.

Der typische Weg durch ein StaRUG-Verfahren. Der Kern ist immer: Plan, Abstimmung, Umsetzung – Ihr Betrieb läuft währenddessen normal weiter.

1
Heute

Check & Termin

Fragen beantworten, Wunschtermin wählen – fertig.

2
Erstgespräch

Zeitfenster prüfen

Drohende Zahlungsunfähigkeit feststellen (§ 18 InsO), Optionen einordnen.

3
Konzept

Plan erarbeiten

Sanierungskonzept, Gruppenbildung, Restrukturierungsplan.

4
Verfahren

Anzeigen & abstimmen

Anzeige beim Gericht (§ 31 StaRUG), Planangebot, 75 % je Gruppe.

✓
Ziel

Bestätigen & fortführen

Planbestätigung (§§ 60 ff. StaRUG) – das sanierte Unternehmen führt den Betrieb fort.

08
Ihre Kanzlei

Ein Team, das weiß, wie sich Ihr Weg anfühlt – und wie er endet.

Juristen, Steuer- und Unternehmensberater an Standorten in der Schweiz, Deutschland, Lettland und Irland – aus einer Hand, auch wenn Ihr Fall über Grenzen hinausgeht.

Zug · Berlin · Riga · Kilkenny Beratung auf Deutsch Mo–Fr 09–18 Uhr
Kanzlei Rieger & Partner – Team im Büro
Erfahrung aus der Praxisauf Gläubiger- wie auf Schuldnerseite
Cornelius Rieger
Cornelius Rieger
Jurist · Geschäftsführer
Lutz Spendig
Lutz Spendig
Key Account
Christoph Hempel
Christoph Hempel
Jurist · Recht
Benjamin Schreiber
Benjamin Schreiber
Jurist · Recht
Markus Helm
Markus Helm
Steuern · Beratung
Die Insolvenz beendet – StaRUG bewahrt. Wer früh handelt, rettet nicht nur sein Unternehmen, sondern schützt auch sich selbst.
Cornelius Rieger
Cornelius RiegerJurist · Geschäftsführer, Kanzlei Rieger & Partner
Ihr nächster Schritt

Das Fenster schließt sich. Sprechen wir, solange Sie noch die Wahl haben.

Beantworten Sie die kurzen Fragen und wählen Sie direkt Ihren Wunschtermin – kostenlos, vertraulich und ohne Verpflichtung.

Jetzt prüfen & Termin wählen Kostenlos · vertraulich · ohne Verpflichtung +49 89 943 96 9966
Häufige Fragen

Was Sie sich jetzt vielleicht fragen.

Wer bekommt von dem StaRUG-Verfahren etwas mit?
Nur die, die Sie selbst einbeziehen. Das Verfahren wird im Regelfall nicht öffentlich bekannt gemacht – kein Eintrag im Insolvenzbekanntmachungsportal, kein Vermerk im Handelsregister. Eingebunden sind ausschließlich die planbetroffenen Gläubiger und, falls Sie gerichtliche Instrumente nutzen, das Restrukturierungsgericht, dessen Verfahren nicht öffentlich ist.
Leidet meine Bonität? Was ist mit Schufa und Creditreform?
Das nicht-öffentliche StaRUG-Verfahren kennt keine automatische Meldung an Auskunfteien: kein Insolvenzvermerk, kein öffentlicher Negativeintrag durch das Verfahren selbst. Nach erfolgreicher Restrukturierung ist die Bilanz bereinigt und die Eigenkapitalquote gestärkt.
Für wen kommt StaRUG in Frage?
Für jeden unternehmerisch tätigen Schuldner – GmbH, UG, AG, GmbH & Co. KG ebenso wie Einzelunternehmer. Eine Mindestgröße gibt es nicht. Voraussetzung ist die drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO, Prognosezeitraum 24 Monate) bei einem im Kern tragfähigen Geschäftsmodell.
Was ist, wenn die Zahlungsunfähigkeit bereits eingetreten ist?
Dann steht StaRUG regelmäßig nicht mehr offen und es greift die Insolvenzantragspflicht (§ 15a InsO). Auch dafür haben wir Lösungen: die geordnete Abwicklung der Gesellschaft durch unsere Juristen und – für persönliche Haftungsschulden – die EU-Insolvenz. Sagen Sie es uns offen im Check, dann bereiten wir das Gespräch passend vor.
Bekommen meine Mitarbeiter etwas mit?
Löhne, Gehälter und die betriebliche Altersversorgung sind vom StaRUG-Plan ausgenommen (§ 4 StaRUG). Der Betrieb läuft normal weiter – keine Betriebsversammlung, kein Verwalter im Haus, keine Veröffentlichung.
Was kostet ein StaRUG-Verfahren?
Die Kosten hängen von Größe und Komplexität des Falls ab. Gerichtsgebühren fallen nur an, wenn Sie gerichtliche Instrumente nutzen. Gemessen am bereinigten Schuldenvolumen ist der Aufwand in aller Regel die wirtschaftlichere Lösung. Im Erstgespräch erhalten Sie eine ehrliche Einschätzung für Ihren Fall.

Kanzlei Rieger & Partner GmbH · Zug (Schweiz) · Berlin · Riga · Kilkenny · Mo–Fr 09:00–18:00 Uhr. Rechtlicher Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information (Stand September 2026) und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar; sie ersetzt nicht die einzelfallbezogene Prüfung. Angaben zu Freibeträgen, Verfahrensdauern und Kosten sind Richtwerte (Stand 2025) und im Einzelfall zu prüfen; Normzitate beziehen sich auf die jeweils genannte Jurisdiktion in der geltenden Fassung. © 2026 Kanzlei Rieger & Partner GmbH