Kein Insolvenzverwalter, der über Ihr Unternehmen entscheidet. Keine Bekanntmachung, die Kunden und Banken lesen. Mit StaRUG sanieren Sie still und selbstbestimmt – wenn Sie rechtzeitig handeln. Prüfen Sie in 60 Sekunden, ob das Zeitfenster noch offen ist.

TÜV SÜD zertifiziert · Stand 2021Standorte in Zug · Berlin · Riga · KilkennyErfahrung auf Gläubiger- und SchuldnerseiteUnternehmer tragen ihre Sorgen selten nach außen. Man hält den Betrieb am Laufen, die Mitarbeiter sollen nichts merken, die Bank auch nicht – und nachts rechnet man. Wenn Sie das kennen, ist jetzt der richtige Moment, zu handeln: solange Sie noch die Wahl haben.
Aufträge sind da, aber Altlasten, Bank und Finanzamt fressen jeden Spielraum auf.
Ein Insolvenzverfahren bedeutet Kontrollverlust: Ein Fremder entscheidet über Ihr Lebenswerk.
Kunden, Lieferanten, Wettbewerber, Nachbarn – die öffentliche Bekanntmachung einer Insolvenz vergisst niemand.
Wer zu lange wartet, riskiert Insolvenzverschleppung – mit dem Privatvermögen und strafrechtlich.
Das StaRUG gibt Ihnen einen gesetzlichen Rahmen, die Schulden Ihres Unternehmens mit den Gläubigern neu zu ordnen – außerhalb eines Insolvenzverfahrens, ohne Verwalter, ohne Veröffentlichung. Voraussetzung ist die drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO). Ob dieses Fenster bei Ihnen noch offen ist, klären wir im Erstgespräch.
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„Die Insolvenz beendet – StaRUG bewahrt. Wer früh handelt, rettet nicht nur sein Unternehmen, sondern schützt auch sich selbst.“Cornelius Rieger · Jurist, Kanzlei Rieger & PartnerVom kostenlosen Erstgespräch bis zur gerichtlichen Bestätigung Ihres Restrukturierungsplans – ein Fahrplan, ein Ansprechpartner.
Vertraulich, ohne Verpflichtung – mit einem erfahrenen Ansprechpartner unserer Kanzlei.
Persönlich geführt von erfahrenen Juristen unserer Kanzlei – kein Callcenter.Liquiditätsplanung, Feststellung der drohenden Zahlungsunfähigkeit, Dokumentation.
Sanierungskonzept, Gruppenbildung, Planerstellung (§§ 5 ff. StaRUG).
Anzeige des Restrukturierungsvorhabens beim Restrukturierungsgericht (§ 31 StaRUG).
Begleitung der Verhandlungen, Planangebot, Abstimmung – 75 % je Gruppe (§ 25 StaRUG).
Auf Antrag Vollstreckungssperre – zunächst bis 3, insgesamt bis zu 8 Monate (§§ 49 ff., 53 StaRUG).
Gerichtliche Planbestätigung (§§ 60 ff. StaRUG), Umsetzung, Fortführung des Betriebs.
StaRUG ist keine Insolvenz light, sondern ein eigenständiges Sanierungsverfahren – solange das Unternehmen noch handlungsfähig ist.
Kein Insolvenzverfahren, kein Insolvenzverwalter. Die Geschäftsleitung bleibt im Amt und steuert die Sanierung selbst – vom Plan bis zur Umsetzung.
Anders als die Insolvenz wird das StaRUG-Verfahren im Regelfall nicht öffentlich bekannt gemacht. Kunden, Lieferanten, Banken und Wettbewerber erfahren nichts.
Das gerichtliche Moratorium stoppt Vollstreckungen und die Verwertung von Sicherheiten – zunächst bis zu 3, insgesamt bis zu 8 Monate (§§ 49 ff., 53 StaRUG).
Keine automatische Meldung an Schufa, Creditreform & Co., kein Insolvenzvermerk. Nach der Restrukturierung ist die Bilanz bereinigt – die Grundlage Ihrer Bonität verbessert sich.
75 % der Stimmrechte je Gläubigergruppe genügen (§ 25 StaRUG) – gemessen an der Forderungshöhe. Verweigert eine ganze Gruppe, kann das Gericht sie unter Schutzvoraussetzungen überstimmen (§§ 26, 27 StaRUG). Löhne, Gehälter und betriebliche Altersversorgung bleiben unangetastet (§ 4 StaRUG) – Ihre Mitarbeiter bekommen im Regelfall nichts mit.
Zwei Videos für Geschäftsführer in der Krise: die Haftungsfalle Insolvenzverschleppung – und der Umgang mit Steuerschulden.
Haftung YouTubeWas Insolvenzverschleppung konkret bedeutet, warum Timing entscheidend ist und welche Auswege es gibt.
Video ansehen
Steuerschulden YouTubeWenn das Finanzamt Druck macht: Was Unternehmer jetzt wissen müssen.
Video ansehenBeide Wege dienen der Krisenbewältigung – sie unterscheiden sich grundlegend in Zeitpunkt, Kontrolle und Außenwirkung.
Wir haben Gläubiger vertreten und Schuldner begleitet. Deshalb wissen wir, wie Banken, Finanzämter und Sozialkassen in Verhandlungen denken – und was einen Restrukturierungsplan tragfähig macht.
Praktische Erfahrung auf beiden Seiten des Tisches – von der Forderungsdurchsetzung bis zur Sanierung. Das prägt jede Verhandlungsstrategie.

Geprüfte Abläufe, dokumentierte Ergebnisse, echte Mandantenstimmen – keine gekauften Bewertungen, keine bezahlten Presseartikel.

Cornelius Rieger erklärt Sanierung, Haftung und Insolvenzrecht verständlich – im Radio, auf YouTube und im Buch „EU-Insolvenz – legal und rechtssicher“.
Der typische Weg durch ein StaRUG-Verfahren. Der Kern ist immer: Plan, Abstimmung, Umsetzung – Ihr Betrieb läuft währenddessen normal weiter.
Fragen beantworten, Wunschtermin wählen – fertig.
Drohende Zahlungsunfähigkeit feststellen (§ 18 InsO), Optionen einordnen.
Sanierungskonzept, Gruppenbildung, Restrukturierungsplan.
Anzeige beim Gericht (§ 31 StaRUG), Planangebot, 75 % je Gruppe.
Planbestätigung (§§ 60 ff. StaRUG) – das sanierte Unternehmen führt den Betrieb fort.
Juristen, Steuer- und Unternehmensberater an Standorten in der Schweiz, Deutschland, Lettland und Irland – aus einer Hand, auch wenn Ihr Fall über Grenzen hinausgeht.






Die Insolvenz beendet – StaRUG bewahrt. Wer früh handelt, rettet nicht nur sein Unternehmen, sondern schützt auch sich selbst.

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