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Der schnellste Weg in die Schuldenfreiheit innerhalb der EU. Auch Steuer- & SV-Schulden sowie Forderungen aus deliktischer oder unerlaubter Handlung können von der Restschuldbefreiung umfasst sein.
Das irische Insolvenzverfahren ist der schnellste Weg in die Schuldenfreiheit innerhalb der Europäischen Union. Mit nur 12 Monaten Wohlverhaltensphase bietet Irland eine einzigartige Chance für einen echten wirtschaftlichen Neuanfang – schneller als in jedem anderen EU-Land.
Das moderne irische Insolvenzrecht auf Basis des Personal Insolvency Act 2012 ermöglicht bereits nach einem Jahr die vollständige Restschuldbefreiung. Die großzügigen Reasonable Living Expenses (RLE) sichern dabei einen würdevollen Lebensstandard während des gesamten Verfahrens. Dank der EU-Insolvenzverordnung 2015/848 wird Ihre Restschuldbefreiung automatisch in allen EU-Mitgliedstaaten anerkannt – ohne zusätzliches Anerkennungsverfahren.
Informationen aktualisiert am: 10.09.2025
In wenigen Minuten erklärt: wie der schnellste Weg in die Schuldenfreiheit innerhalb der EU funktioniert.
Echte Stimmen von Menschen, die mit uns den Weg in die Schuldenfreiheit gegangen sind.
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Warum das irische Verfahren und unsere Begleitung den Unterschied machen.
Irland bietet mit einer Wohlverhaltensphase von lediglich einem Jahr das kürzeste Insolvenzverfahren innerhalb der gesamten EU. Sie sind bereits nach 12 Monaten vollständig schuldenfrei und können Ihren wirtschaftlichen Neustart beginnen – ein unschlagbarer Zeitvorteil gegenüber anderen EU-Ländern mit drei bis sechs Jahren Wartezeit.
Unser erfahrenes Team aus mehrsprachigen Insolvenz-Experten und Juristen (Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Lettisch) navigiert Sie mit fundiertem Fachwissen sicher durch alle Verfahrensschritte – von der ersten kostenlosen Beratung über die COMI-Verlegung bis zur erfolgreichen Restschuldbefreiung. Sie unternehmen keinen Schritt allein.
Als einzige Kanzlei im EU-Markt dokumentieren wir unsere Verfahrenserfolge transparent auf unserer Webseite. Mit einer Vielzahl von erfolgreichen Restschuldbefreiungen seit Jahren erfüllen wir alle Voraussetzungen – für Ihre Sicherheit und Ihr Vertrauen.
Ihre in Irland erlangte Restschuldbefreiung wird dank der EU-Insolvenzverordnung 2015/848 automatisch in allen EU-Mitgliedstaaten anerkannt – ohne zusätzliches Anerkennungsverfahren.
In nur 12 Monaten schuldenfrei – starten Sie mit einem kostenlosen Erstgespräch.
Einen klar strukturierten Prozess, den die Kanzlei Rieger und Partner vollständig für Sie organisiert und begleitet.
Kostenlose Analyse Ihrer wirtschaftlichen Situation und Prüfung der Eignung für das irische Verfahren – in unserer Kanzlei oder per Video-Call.
Sechsmonatige Vorbereitungsphase mit Verlegung Ihres Lebensmittelpunktes (Center of Main Interest) nach Irland.
Wir organisieren Ihre Wohnungssuche, begleiten Sie zur Anmeldung bei der irischen Sozialversicherung (PPS) und unterstützen bei allen Behördengängen.
Nach sechs Monaten werden alle erforderlichen Anträge sorgfältig vorbereitet und zusammengestellt.
Erstellung des Personal Insolvency Practitioner Gutachtens mit detaillierter Darstellung Ihrer finanziellen Situation.
Einreichung des vollständigen Antrags inklusive PIP-Gutachten beim zuständigen Gericht.
Das Gericht befragt den Insolvency Service of Ireland (ISI) zu Ihrem Lebensmittelpunkt in Irland.
Nach der ISI-Stellungnahme erfolgt die Gerichtsverhandlung, die ausschließlich online stattfindet (Stand 10/2025).
Im Termin werden Sie vom Gericht für insolvent erklärt – ab diesem Urteil beginnt die 12-monatige Wohlverhaltensphase.
Nach Ablauf von 12 Monaten erfolgt die Restschuldbefreiung automatisch – ohne weitere Verhandlung oder zusätzliche Schritte.
Das irische Insolvenzrecht handhabt die Restschuldbefreiung außergewöhnlich großzügig – im Gegensatz zu den restriktiven Regelungen anderer EU-Länder werden nahezu alle Schuldenarten erfasst.
Unsicher, welche Ihrer Schulden in Irland erlöschen? Wir prüfen Ihren Fall – kostenlos und unverbindlich.
In Irland gibt es keine starren Pfändungsfreigrenzen. Stattdessen gilt das System der RLE, das vom Insolvency Service of Ireland festgelegt und jährlich angepasst wird (zuletzt November 2024) – es garantiert einen angemessenen Lebensstandard während des Verfahrens.
Strukturierte Prozesse für eine rechtssichere COMI-Verlegung. Wir organisieren für Sie:
Wir berechnen Ihre individuellen Freibeträge und organisieren Ihre komplette COMI-Verlegung.
Weitere Antworten rund um Voraussetzungen, Einkommen, Beruf, Reisefreiheit, Anstellung und die Löschung von Schufa-Einträgen.
12 Monate beträgt die Wohlverhaltensphase in Irland – damit ist sie die kürzeste innerhalb der gesamten Europäischen Union. Diese außergewöhnlich kurze Dauer macht das irische Verfahren zur ersten Wahl für alle, die zügig schuldenfrei werden möchten.
Die Wohlverhaltensphase beginnt unmittelbar nach der gerichtlichen Bestätigung Ihres Insolvenzverfahrens. Nach erfolgreichem Abschluss der zwölf Monate erhalten Sie automatisch die Restschuldbefreiung – den sogenannten „Discharge". Ab diesem Moment sind Sie vollständig von Ihren Altschulden befreit und können Ihr Leben ohne finanzielle Belastungen neu beginnen.
Die Privatinsolvenz in Irland stützt sich auf ein modernes, solides rechtliches Fundament:
Der Personal Insolvency Act 2012, 2015 umfassend reformiert, bildet das Herzstück des irischen Privatinsolvenzrechts. Die EU-Insolvenzverordnung 2015/848 ist seit September 2017 in Kraft und garantiert die europaweite Anerkennung der Restschuldbefreiung. Für alternative Verfahren kann der Bankruptcy Act 1988 relevant sein; die Anpassungen durch den Courts and Civil Law Act 2023 haben die Verfahren weiter modernisiert. So wird sichergestellt, dass die in Irland erlangte Restschuldbefreiung in allen EU-Mitgliedstaaten vollumfänglich anerkannt wird.
Die Durchführung einer Privatinsolvenz in Irland erfordert klar definierte Voraussetzungen:
Es ist entscheidend, während der 12-monatigen Wohlverhaltensphase möglichst innerhalb der RLE-Grenzen zu bleiben. Grund ist das Income Payment Agreement (IPA) nach dem Bankruptcy Act 1988.
Was ist ein IPA? Eine verbindliche Vereinbarung, die greift, wenn Ihr Einkommen die festgelegten RLE übersteigt. Sie verpflichtet Sie, den überschüssigen Betrag über den RLE für bis zu 3 Jahre an die Gläubiger abzuführen – also weit über die eigentliche Insolvenzperiode von 12 Monaten hinaus.
Strategische Überlegung: Viele Mandanten verzichten während der 12 Monate bewusst auf Gehaltserhöhungen oder minimieren Überstunden, um unter den RLE zu bleiben. Nach Ablauf der 12 Monate und erfolgter Restschuldbefreiung können Sie Ihr Einkommen beliebig steigern, ohne dass ein IPA eingerichtet werden kann.
Unvorhergesehene Erhöhungen (z. B. unvermeidbare Beförderung) müssen unverzüglich gemeldet werden; der Official Assignee prüft dann ein IPA. Verweigern Sie ein IPA, kann das Gericht ein Income Payment Order (IPO) erlassen – das sollte vermieden werden, da es zusätzliche Kosten verursacht.
Das irische Recht unterscheidet strikt zwischen irischen und ausländischen Gesellschaften. Nach Section 132 Companies Act 2014 ist es undischarged bankrupts grundsätzlich verboten, ohne gerichtliche Genehmigung als Director oder Secretary einer irischen Limited zu agieren. Bei Verstoß droht eine Strafverfolgung als Category 2 offence.
Gerichtliche Genehmigung für irische Limited: Über den High Court kann nach Section 132 eine Genehmigung („leave of the High Court") beantragt werden. Sie wird regelmäßig erteilt, wenn ein berechtigtes Interesse besteht, die Interessen von Öffentlichkeit und Gläubigern geschützt sind und die Tätigkeit ordnungsgemäß vergütet wird.
Vergütung: Eine kostenfreie Geschäftsführertätigkeit ist nicht erlaubt (verstecktes Einkommen). Alle Vergütungen müssen marktüblich sein, vollständig deklariert werden und in die RLE-Berechnung einfließen.
Freiberuflich/selbstständig: uneingeschränkt möglich, ohne Genehmigungspflichten. Alle Einkünfte müssen offengelegt werden und fließen in die RLE ein. Das bloße Halten von Gesellschaftsanteilen ist erlaubt; Dividenden und Ausschüttungen sind zu deklarieren.
Volle Reisefreiheit als EU-Bürger: Die Reisefreiheit bleibt während des Insolvenzverfahrens uneingeschränkt bestehen. Die EU-Freizügigkeitsrichtlinie 2004/38/EG garantiert Ihnen das Recht, sich frei innerhalb der EU zu bewegen – das irische Insolvenzrecht steht dem nicht entgegen.
Sie sind kein Gefangener: Eine Privatinsolvenz ist keine Freiheitsstrafe. Sie bleiben ein freier Bürger mit allen Rechten und können sich frei bewegen – nach Deutschland zur Familie, geschäftlich nach Spanien oder in den Urlaub.
Praktische Handhabung: Kurze Reisen bis zu drei Wochen sind völlig unproblematisch und bedürfen keiner Genehmigung. Bei längeren Aufenthalten (über drei Wochen) empfehlen wir, den Personal Insolvency Practitioner vorab zu informieren, damit der COMI in Irland nicht gefährdet wird.
Geschäftsreisen und Besuche sind ausdrücklich erlaubt. Einzige Einschränkung: Sie müssen für wichtige Termine beim PIP oder Gericht zur Verfügung stehen – diese werden rechtzeitig angekündigt.
Die Pflichten sind klar definiert und schaffen einen fairen Ausgleich zwischen Ihren Interessen und denen der Gläubiger:
Zur COMI-Prüfung: Entgegen vieler Gerüchte interessiert sich das Gericht bei der Prüfung Ihres Lebensmittelpunktes nicht für Ihre Social-Media-Accounts. Es gibt kein Formular dafür; der Richter wird Sie weder googeln noch auf Facebook oder Instagram suchen. Die COMI-Prüfung erfolgt anhand objektiver Kriterien wie Wohnsitz, Arbeitsplatz, Kontoauszügen und sozialer Integration in Irland.
Nach Verfahrenseröffnung: Der Insolvenzverwalter kann sich für Ihr Online-Verhalten interessieren, um zu prüfen, ob Vermögenswerte verheimlicht werden. Wer mit Luxusgütern oder extravaganten Aktivitäten prahlt, wirkt unglaubwürdig.
Unsere Empfehlung: Halten Sie Ihr Leben während des Verfahrens so privat wie möglich – das vermeidet Missverständnisse und schützt vor Neid. Die berufliche Nutzung von LinkedIn, Xing & Co. bleibt erlaubt; daraus resultierende Einkünfte sind ordnungsgemäß zu deklarieren.
Anstellung: Irland beheimatet viele internationale Unternehmen, die ständig deutschsprachige Mitarbeiter suchen – darunter Tech-Giganten wie Google, Facebook, Microsoft, Apple und Amazon mit europäischem Hauptquartier in Irland, aber auch Pharma, Finanzdienstleister und viele weitere Branchen.
Selbstverständlich unterstützen wir Sie bei der Jobsuche und Positionierung auf dem irischen Arbeitsmarkt.
Als Geschäftsführer Ihrer eigenen Limited können Sie sich selbst anstellen – unsere Empfehlung für selbstständige Tätigkeiten. Vorteile:
Wir begleiten Sie auch bei Gründung und Unterhalt der Limited.
Das irische System ist flexibel genug, um auf finanzielle Veränderungen angemessen zu reagieren.
Bei Verbesserung: Einkommensverbesserungen (Gehaltserhöhung, Jobwechsel, zusätzliche Einkünfte) sind unverzüglich dem PIP zu melden, der eine Neuberechnung vornimmt. Die monatlichen Raten können sich erhöhen, wobei die RLE-Grenzen weiterhin gelten. Wichtig: Eine Verbesserung gefährdet niemals Ihre Restschuldbefreiung – sie wird sogar positiv gewertet.
Bei Verschlechterung: Arbeitslosigkeit, Krankheit oder unverschuldete Einbußen sind ebenfalls sofort zu melden. Sie können einen Antrag auf Anpassung stellen (mit Nachweisen); der PIP erstellt einen angepassten Zahlungsplan, der ggf. gerichtlich genehmigt wird. Das Gericht zeigt für unverschuldete Notlagen in der Regel Verständnis.
Das irische Insolvenzverfahren ist arbeitnehmerfreundlich und beeinträchtigt Ihre Tätigkeit nur minimal. Eine Privatinsolvenz ist kein rechtlicher Kündigungsgrund – Ihr Arbeitsplatz ist sicher.
Die Bekanntmachung erfolgt über zwei offizielle Wege, hat aber in der Praxis kaum Auswirkungen auf Ihr tägliches Leben.
Irisches Insolvenzregister: Alle Verfahren werden im Register des Insolvency Service of Ireland (ISI) eingetragen, das online einsehbar ist. Arbeitgeber oder Geschäftspartner in anderen EU-Ländern erfahren in der Regel nichts davon, es sei denn, sie forschen gezielt im irischen Register nach – was äußerst selten vorkommt.
Amtsblatt: Zusätzlich erfolgt eine Veröffentlichung im irischen Amtsblatt Iris Oifigiúil. Diese formelle Bekanntmachung wird außerhalb Irlands praktisch nie wahrgenommen.
EU-weites Register: noch im Aufbau; vollständige Funktionsfähigkeit wird frühestens 2030 erwartet. Aktuell sind nur wenige Mitgliedstaaten vernetzt.
Keine Eintragung in Deutschland/Österreich: Ihre irische Insolvenz wird ausschließlich in den irischen Registern vermerkt – zusätzlicher Schutz Ihrer Privatsphäre im deutschsprachigen Raum.
Aufwendige Forderungsanmeldung: Gläubiger müssen persönlich zu einem Termin in Irland erscheinen (Kosten ca. 3.000 EUR). Diese hohe Hürde führt dazu, dass viele kleinere Gläubiger verzichten – was Ihnen zugutekommt.
Vollständige Löschung negativer Einträge: Nach Ihrer Restschuldbefreiung in Irland haben Sie Anspruch auf Löschung negativer Einträge bei deutschen Auskunfteien. Die Rechtsgrundlagen:
Nach der Restschuldbefreiung sind Sie wieder voll geschäfts- und kreditfähig. Sie können:
Vorsicht vor Falschinformationen: Oft heißt es, die Schufa dürfe negative Einträge noch 6 Monate stehen lassen. Wir setzen uns für die unverzügliche Löschung nach Vorlage des Discharge-Beschlusses ein. Weigert sich eine Auskunftei, gehen wir mit allen rechtlichen Mitteln vor – bis hin zur einstweiligen Verfügung, was wir bereits mehrfach erfolgreich durchgesetzt haben.
Rechtsprechung: Der Europäische Gerichtshof hat in mehreren Urteilen die Bedeutung des „fresh start" betont; die deutschen Gerichte folgen zunehmend dieser Linie. Die Kanzlei Rieger und Partner lässt Sie auch nach der Restschuldbefreiung nicht allein – Ihre wirtschaftliche Rehabilitation ist unser Ziel.
In nur 12 Monaten zum schuldenfreien Neustart – schneller als in jedem anderen EU-Land. Wir organisieren Ihre komplette COMI-Verlegung, kümmern uns um Wohnung, Bankkonto und alle Behördengänge. Sie unternehmen keinen Schritt allein.