EU-Insolvenz · Irland

Die Insolvenz in Irland –
in 365 Tagen schuldenfrei

Der schnellste Weg in die Schuldenfreiheit innerhalb der EU. Auch Steuer- & SV-Schulden sowie Forderungen aus deliktischer oder unerlaubter Handlung können von der Restschuldbefreiung umfasst sein.

  • Nur 12 Monate Wohlverhaltensphase – das kürzeste Verfahren der EU
  • EU-weite Anerkennung der Restschuldbefreiung (VO 2015/848)
  • Mehrsprachige Begleitung durch Juristen bei jedem Schritt
Bekannt aus den Medien: Cornelius Rieger bei Klassik Radio →
Kostenfreies ErstgesprächKostenlos und unverbindlich
Lieber telefonisch? +49 89 943 96 9966
12Monate Wohlverhaltensphase – kürzestes EU-Verfahren
200 €Gerichtsgebühr im Verfahren
ab 20.000 €Verbindlichkeiten als Voraussetzung
seit 2010Erfahrener Partner für EU-Insolvenz
Insolvenz Irland

Der schnellste Weg zur Schuldenfreiheit in der EU

Das irische Insolvenzverfahren ist der schnellste Weg in die Schuldenfreiheit innerhalb der Europäischen Union. Mit nur 12 Monaten Wohlverhaltensphase bietet Irland eine einzigartige Chance für einen echten wirtschaftlichen Neuanfang – schneller als in jedem anderen EU-Land.

Das moderne irische Insolvenzrecht auf Basis des Personal Insolvency Act 2012 ermöglicht bereits nach einem Jahr die vollständige Restschuldbefreiung. Die großzügigen Reasonable Living Expenses (RLE) sichern dabei einen würdevollen Lebensstandard während des gesamten Verfahrens. Dank der EU-Insolvenzverordnung 2015/848 wird Ihre Restschuldbefreiung automatisch in allen EU-Mitgliedstaaten anerkannt – ohne zusätzliches Anerkennungsverfahren.

12 Monate bis zur Restschuldbefreiung

Informationen aktualisiert am: 10.09.2025

Im Überblick

Wie funktioniert eine Insolvenz in Irland?

In wenigen Minuten erklärt: wie der schnellste Weg in die Schuldenfreiheit innerhalb der EU funktioniert.

Das sagen unsere Mandanten

Erfahrungen mit der Kanzlei Rieger und Partner

Echte Stimmen von Menschen, die mit uns den Weg in die Schuldenfreiheit gegangen sind.

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M. K.Irland-Verfahren
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S. B.Restschuldbefreiung
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A. W.Erstberatung
Ihre Vorteile

Die Vorteile auf einen Blick

Warum das irische Verfahren und unsere Begleitung den Unterschied machen.

12 Monate

Zeiteffizientes EU-Insolvenzverfahren

Irland bietet mit einer Wohlverhaltensphase von lediglich einem Jahr das kürzeste Insolvenzverfahren innerhalb der gesamten EU. Sie sind bereits nach 12 Monaten vollständig schuldenfrei und können Ihren wirtschaftlichen Neustart beginnen – ein unschlagbarer Zeitvorteil gegenüber anderen EU-Ländern mit drei bis sechs Jahren Wartezeit.

⚖️

Durchgängige professionelle Begleitung

Unser erfahrenes Team aus mehrsprachigen Insolvenz-Experten und Juristen (Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Lettisch) navigiert Sie mit fundiertem Fachwissen sicher durch alle Verfahrensschritte – von der ersten kostenlosen Beratung über die COMI-Verlegung bis zur erfolgreichen Restschuldbefreiung. Sie unternehmen keinen Schritt allein.

📈

Nachweisbare Erfolgsbilanz

Als einzige Kanzlei im EU-Markt dokumentieren wir unsere Verfahrenserfolge transparent auf unserer Webseite. Mit einer Vielzahl von erfolgreichen Restschuldbefreiungen seit Jahren erfüllen wir alle Voraussetzungen – für Ihre Sicherheit und Ihr Vertrauen.

🇪🇺

EU-weite Anerkennung

Ihre in Irland erlangte Restschuldbefreiung wird dank der EU-Insolvenzverordnung 2015/848 automatisch in allen EU-Mitgliedstaaten anerkannt – ohne zusätzliches Anerkennungsverfahren.

In nur 12 Monaten schuldenfrei – starten Sie mit einem kostenlosen Erstgespräch.

Schritt für Schritt

Wie der Insolvenzantrag in Irland abläuft

Einen klar strukturierten Prozess, den die Kanzlei Rieger und Partner vollständig für Sie organisiert und begleitet.

1

Erstberatung

Kostenlose Analyse Ihrer wirtschaftlichen Situation und Prüfung der Eignung für das irische Verfahren – in unserer Kanzlei oder per Video-Call.

2

COMI-Verlegung

Sechsmonatige Vorbereitungsphase mit Verlegung Ihres Lebensmittelpunktes (Center of Main Interest) nach Irland.

3

Praktische Organisation

Wir organisieren Ihre Wohnungssuche, begleiten Sie zur Anmeldung bei der irischen Sozialversicherung (PPS) und unterstützen bei allen Behördengängen.

4

Antragsvorbereitung

Nach sechs Monaten werden alle erforderlichen Anträge sorgfältig vorbereitet und zusammengestellt.

5

PIP-Gutachten

Erstellung des Personal Insolvency Practitioner Gutachtens mit detaillierter Darstellung Ihrer finanziellen Situation.

6

Antragseinreichung

Einreichung des vollständigen Antrags inklusive PIP-Gutachten beim zuständigen Gericht.

7

ISI-Stellungnahme

Das Gericht befragt den Insolvency Service of Ireland (ISI) zu Ihrem Lebensmittelpunkt in Irland.

8

Online-Gerichtsverhandlung

Nach der ISI-Stellungnahme erfolgt die Gerichtsverhandlung, die ausschließlich online stattfindet (Stand 10/2025).

9

Insolvenzerklärung

Im Termin werden Sie vom Gericht für insolvent erklärt – ab diesem Urteil beginnt die 12-monatige Wohlverhaltensphase.

Automatische Restschuldbefreiung

Nach Ablauf von 12 Monaten erfolgt die Restschuldbefreiung automatisch – ohne weitere Verhandlung oder zusätzliche Schritte.

Restschuldbefreiung

Welche Schulden in Irland erlöschen

Das irische Insolvenzrecht handhabt die Restschuldbefreiung außergewöhnlich großzügig – im Gegensatz zu den restriktiven Regelungen anderer EU-Länder werden nahezu alle Schuldenarten erfasst.

📋 Umfasste Forderungen

  • Forderungen aus unerlaubter Handlung / deliktische Forderungen (sofern nicht als Geldbuße erlassen)
  • Steuerforderungen (Finanzamt, Revenue, aus allen EU-Ländern)
  • Kredite und Darlehen aller Art
  • Kreditkartenschulden
  • Überziehungs- und Dispositionskredite
  • Bürgschaften und Garantien
  • Bankschulden allgemein
  • Geschäftsschulden aus selbstständiger/gewerblicher Tätigkeit
  • Lieferantenforderungen und Handwerkerrechnungen
  • Mietschulden (privat und gewerblich)
  • Versorgerschulden (Strom, Gas, Wasser, Telekommunikation)
  • Krankenkassenforderungen und Sozialversicherungsbeiträge
  • Ordnungsgelder und Verwaltungsstrafen
  • Schadensersatzforderungen (auch aus Verkehrsunfällen)
  • Rückforderungen von Sozialleistungen
  • Honorarforderungen (Anwälte, Ärzte, Berater)
  • Leasingschulden und Ratenkaufverträge
  • Inkassokosten und Verzugszinsen

Ausgeschlossene Forderungen

  • Unterhaltsverpflichtungen (für Kinder und Ehepartner)
  • Gerichtlich verhängte Geldbußen für Straftatbestände
  • Neue Schulden nach Verfahrenseröffnung
  • Bestimmte Studienkredit-Forderungen (je nach Ausgestaltung)

Warum auch deliktische Forderungen umfasst werden

Im Gegensatz zu Deutschland und Lettland erfasst Irland auch Forderungen aus unerlaubten Handlungen. Grundlage ist Section 85(4) des Personal Insolvency Act 2012, der nur sehr begrenzte Ausnahmen vorsieht, und der Grundsatz des „fresh start". Erfasst werden damit auch Schadensersatzansprüche aus fahrlässigen Handlungen, Verkehrsunfällen oder beruflichen Pflichtverletzungen (Geschäftsführerhaftung, Insolvenzverschleppung, Steuerschulden). Anders als § 302 InsO in Deutschland unterscheidet das irische Recht nicht zwischen vorsätzlichen und fahrlässigen Handlungen, solange die Forderung nicht als strafrechtliche Geldbuße verhängt wurde.

Gesicherte Forderungen & „excludable debts"

Bei gesicherten Forderungen (Secured Debts) wird nur der Teil erfasst, der den Wert der Sicherheit übersteigt – der durch die Sicherheit gedeckte Teil bleibt bestehen. Zudem kennt das irische Recht „excludable debts": Forderungen, die nur dann umfasst werden, wenn der Gläubiger zustimmt oder nicht auf eine Anfrage reagiert (stillschweigende Zustimmung).

Unsicher, welche Ihrer Schulden in Irland erlöschen? Wir prüfen Ihren Fall – kostenlos und unverbindlich.

Pfändungsfreibetrag

Reasonable Living Expenses (RLE)

In Irland gibt es keine starren Pfändungsfreigrenzen. Stattdessen gilt das System der RLE, das vom Insolvency Service of Ireland festgelegt und jährlich angepasst wird (zuletzt November 2024) – es garantiert einen angemessenen Lebensstandard während des Verfahrens.

Die RLE setzen sich zusammen aus:

  • Set Costs (Grundkosten): Für eine Einzelperson ab 1.178,84 € monatlich, für Paare ab 1.918,70 € (Stand 10/2025). Sie decken Nahrung, Kleidung, Gesundheit, Haushaltswaren, Kommunikation, soziale Teilhabe und Bildung ab. Die Mietkosten kommen separat hinzu.
  • Housing Costs (Wohnkosten): Die tatsächlichen angemessenen Mietkosten werden zusätzlich anerkannt – je nach Region 800 bis 2.500 € monatlich.
  • Transport: Falls kein öffentlicher Nahverkehr verfügbar ist, werden die Kosten für ein Auto (Unterhalt, Benzin, Wartung) zusätzlich berücksichtigt.
  • Childcare: Notwendige Kinderbetreuungskosten werden in voller Höhe anerkannt.
  • Versicherungen: Seit 2021 werden KFZ- und Hausratversicherungen separat und in tatsächlicher Höhe berücksichtigt.
  • Special Circumstances: Besondere Umstände wie Krankheit, Behinderung oder die Pflege von Angehörigen werden zusätzlich berücksichtigt.

Beispiel: Familie (2 Erw., 2 Kinder)

Set Costs Grundbetragca. 2.300 €
Zusätzliche Kosten für 2 Kinder800 €
Angemessene Miete (3-Zimmer)1.200 €
Auto (kein ÖPNV)450 €
Kinderbetreuung (1 Kind)600 €
Versicherungen (KFZ + Hausrat)150 €
Gesamt RLE5.500 € / Monat

Beispiel: Einzelperson

Set Costs Grundbetragca. 1.200 €
Angemessene Miete (1-Zimmer)900 €
Transport (ÖPNV-Monatskarte)120 €
Versicherungen (Hausrat)40 €
Gesamt RLE2.260 € / Monat
In der Praxis rechnen viele Mandanten mit RLE von 3.500 € und mehr; eine vierköpfige Familie kann leicht 5.000–6.000 € erreichen. Der Personal Insolvency Practitioner berechnet Ihre individuellen RLE anhand der ISI-Richtlinien – Sie behalten die volle Kontrolle über die Verwendung dieser Gelder. Das System ist bewusst so gestaltet, dass Sie würdevoll leben und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.
Umfassender Service

Maximale Sicherheit über das gesamte Verfahren

  • Persönlicher Ansprechpartner während des gesamten Verfahrens
  • Sicheres Mandantenportal für den schnellen Austausch von Daten & Dokumenten
  • 10 detaillierte Merkblätter speziell zum irischen Insolvenzrecht
  • Über 26 Erklärvideos für Ihre optimale Vorbereitung
  • 100 % Begleitung bei allen Behördenterminen in Irland

Wir organisieren Ihren Neustart in Irland

Strukturierte Prozesse für eine rechtssichere COMI-Verlegung. Wir organisieren für Sie:

🏠Wohnungssuche und Mietvertrag in Irland
📄Anmeldung bei der Sozialversicherung (PPS-Nummer & PSC-Card)
🏦Eröffnung eines irischen Bankkontos inkl. Kreditkarte
📱Irischer Handyvertrag
💼Firmengründung oder Hilfe bei der Jobsuche
⚙️Und alle weiteren Formalitäten

Wir berechnen Ihre individuellen Freibeträge und organisieren Ihre komplette COMI-Verlegung.

Detaillierte Informationen

Häufige Fragen zur Insolvenz in Irland

Weitere Antworten rund um Voraussetzungen, Einkommen, Beruf, Reisefreiheit, Anstellung und die Löschung von Schufa-Einträgen.

12 Monate beträgt die Wohlverhaltensphase in Irland – damit ist sie die kürzeste innerhalb der gesamten Europäischen Union. Diese außergewöhnlich kurze Dauer macht das irische Verfahren zur ersten Wahl für alle, die zügig schuldenfrei werden möchten.

Die Wohlverhaltensphase beginnt unmittelbar nach der gerichtlichen Bestätigung Ihres Insolvenzverfahrens. Nach erfolgreichem Abschluss der zwölf Monate erhalten Sie automatisch die Restschuldbefreiung – den sogenannten „Discharge". Ab diesem Moment sind Sie vollständig von Ihren Altschulden befreit und können Ihr Leben ohne finanzielle Belastungen neu beginnen.

Die Privatinsolvenz in Irland stützt sich auf ein modernes, solides rechtliches Fundament:

Der Personal Insolvency Act 2012, 2015 umfassend reformiert, bildet das Herzstück des irischen Privatinsolvenzrechts. Die EU-Insolvenzverordnung 2015/848 ist seit September 2017 in Kraft und garantiert die europaweite Anerkennung der Restschuldbefreiung. Für alternative Verfahren kann der Bankruptcy Act 1988 relevant sein; die Anpassungen durch den Courts and Civil Law Act 2023 haben die Verfahren weiter modernisiert. So wird sichergestellt, dass die in Irland erlangte Restschuldbefreiung in allen EU-Mitgliedstaaten vollumfänglich anerkannt wird.

Die Durchführung einer Privatinsolvenz in Irland erfordert klar definierte Voraussetzungen:

  • COMI-Verlegung: Verlegung Ihres Lebensmittelpunktes (Center of Main Interest) nach Irland für zunächst sechs Monate – die Kanzlei Rieger und Partner übernimmt die komplette Organisation.
  • Mindestverschuldung: Ihre Verbindlichkeiten müssen mindestens 20.000 EUR betragen.
  • Zahlungsunfähigkeit: Die Zahlungsunfähigkeit muss nachweisbar vorliegen – Sie können Ihre laufenden Verbindlichkeiten nicht mehr bedienen.
  • Geringe Verfahrenskosten: Mit nur 200 EUR Gerichtsgebühr ist das Verfahren auch für Personen mit sehr begrenzten Mitteln zugänglich.

Es ist entscheidend, während der 12-monatigen Wohlverhaltensphase möglichst innerhalb der RLE-Grenzen zu bleiben. Grund ist das Income Payment Agreement (IPA) nach dem Bankruptcy Act 1988.

Was ist ein IPA? Eine verbindliche Vereinbarung, die greift, wenn Ihr Einkommen die festgelegten RLE übersteigt. Sie verpflichtet Sie, den überschüssigen Betrag über den RLE für bis zu 3 Jahre an die Gläubiger abzuführen – also weit über die eigentliche Insolvenzperiode von 12 Monaten hinaus.

So funktioniert das IPA in der Praxis

  • Bleibt Ihr Einkommen innerhalb der RLE: kein IPA – Sie sind nach 12 Monaten vollständig schuldenfrei.
  • Übersteigt Ihr Einkommen die RLE: der Official Assignee kann ein IPA für bis zu 36 Monate einrichten.
  • Zahlungen aus dem IPA laufen auch nach dem Discharge weiter.
  • Bei sehr hohen Einkommen müssen 50–70 % des Überschusses über den RLE abgeführt werden.

Strategische Überlegung: Viele Mandanten verzichten während der 12 Monate bewusst auf Gehaltserhöhungen oder minimieren Überstunden, um unter den RLE zu bleiben. Nach Ablauf der 12 Monate und erfolgter Restschuldbefreiung können Sie Ihr Einkommen beliebig steigern, ohne dass ein IPA eingerichtet werden kann.

Unvorhergesehene Erhöhungen (z. B. unvermeidbare Beförderung) müssen unverzüglich gemeldet werden; der Official Assignee prüft dann ein IPA. Verweigern Sie ein IPA, kann das Gericht ein Income Payment Order (IPO) erlassen – das sollte vermieden werden, da es zusätzliche Kosten verursacht.

Das irische Recht unterscheidet strikt zwischen irischen und ausländischen Gesellschaften. Nach Section 132 Companies Act 2014 ist es undischarged bankrupts grundsätzlich verboten, ohne gerichtliche Genehmigung als Director oder Secretary einer irischen Limited zu agieren. Bei Verstoß droht eine Strafverfolgung als Category 2 offence.

Für ausländische Gesellschaften bestehen keine Einschränkungen

  • Deutsche GmbH: Geschäftsführertätigkeit uneingeschränkt möglich
  • Spanische SL: uneingeschränkt möglich
  • Lettische SIA: uneingeschränkt möglich
  • Andere EU-Gesellschaften: uneingeschränkt möglich

Gerichtliche Genehmigung für irische Limited: Über den High Court kann nach Section 132 eine Genehmigung („leave of the High Court") beantragt werden. Sie wird regelmäßig erteilt, wenn ein berechtigtes Interesse besteht, die Interessen von Öffentlichkeit und Gläubigern geschützt sind und die Tätigkeit ordnungsgemäß vergütet wird.

Vergütung: Eine kostenfreie Geschäftsführertätigkeit ist nicht erlaubt (verstecktes Einkommen). Alle Vergütungen müssen marktüblich sein, vollständig deklariert werden und in die RLE-Berechnung einfließen.

Freiberuflich/selbstständig: uneingeschränkt möglich, ohne Genehmigungspflichten. Alle Einkünfte müssen offengelegt werden und fließen in die RLE ein. Das bloße Halten von Gesellschaftsanteilen ist erlaubt; Dividenden und Ausschüttungen sind zu deklarieren.

Volle Reisefreiheit als EU-Bürger: Die Reisefreiheit bleibt während des Insolvenzverfahrens uneingeschränkt bestehen. Die EU-Freizügigkeitsrichtlinie 2004/38/EG garantiert Ihnen das Recht, sich frei innerhalb der EU zu bewegen – das irische Insolvenzrecht steht dem nicht entgegen.

Sie sind kein Gefangener: Eine Privatinsolvenz ist keine Freiheitsstrafe. Sie bleiben ein freier Bürger mit allen Rechten und können sich frei bewegen – nach Deutschland zur Familie, geschäftlich nach Spanien oder in den Urlaub.

Praktische Handhabung: Kurze Reisen bis zu drei Wochen sind völlig unproblematisch und bedürfen keiner Genehmigung. Bei längeren Aufenthalten (über drei Wochen) empfehlen wir, den Personal Insolvency Practitioner vorab zu informieren, damit der COMI in Irland nicht gefährdet wird.

Geschäftsreisen und Besuche sind ausdrücklich erlaubt. Einzige Einschränkung: Sie müssen für wichtige Termine beim PIP oder Gericht zur Verfügung stehen – diese werden rechtzeitig angekündigt.

Die Pflichten sind klar definiert und schaffen einen fairen Ausgleich zwischen Ihren Interessen und denen der Gläubiger:

  • Mitwirkungspflicht: vollständige und wahrhafte Angaben über Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse. Verschweigen oder falsche Angaben gefährden das gesamte Verfahren.
  • Meldepflicht: alle Änderungen (Einkommen, Adresse, Familienstand, neue Vermögenszugänge, Erbschaften) sind unverzüglich mitzuteilen.
  • Auskunftspflicht: Unterlagen und Nachweise sind dem Insolvenzverwalter zeitnah und vollständig vorzulegen.
  • Erwerbsobliegenheit: angemessene Erwerbstätigkeit ausüben oder sich ernsthaft darum bemühen (aktive Jobsuche bei Arbeitslosigkeit).
  • Meeting-Teilnahme: Teilnahme an vorgeschriebenen Treffen – kommt jedoch selten vor, da das Verfahren fast ausschließlich digital läuft.

Zur COMI-Prüfung: Entgegen vieler Gerüchte interessiert sich das Gericht bei der Prüfung Ihres Lebensmittelpunktes nicht für Ihre Social-Media-Accounts. Es gibt kein Formular dafür; der Richter wird Sie weder googeln noch auf Facebook oder Instagram suchen. Die COMI-Prüfung erfolgt anhand objektiver Kriterien wie Wohnsitz, Arbeitsplatz, Kontoauszügen und sozialer Integration in Irland.

Nach Verfahrenseröffnung: Der Insolvenzverwalter kann sich für Ihr Online-Verhalten interessieren, um zu prüfen, ob Vermögenswerte verheimlicht werden. Wer mit Luxusgütern oder extravaganten Aktivitäten prahlt, wirkt unglaubwürdig.

Unsere Empfehlung: Halten Sie Ihr Leben während des Verfahrens so privat wie möglich – das vermeidet Missverständnisse und schützt vor Neid. Die berufliche Nutzung von LinkedIn, Xing & Co. bleibt erlaubt; daraus resultierende Einkünfte sind ordnungsgemäß zu deklarieren.

Anstellung: Irland beheimatet viele internationale Unternehmen, die ständig deutschsprachige Mitarbeiter suchen – darunter Tech-Giganten wie Google, Facebook, Microsoft, Apple und Amazon mit europäischem Hauptquartier in Irland, aber auch Pharma, Finanzdienstleister und viele weitere Branchen.

Die wichtigsten Job-Portale

  • Jobs.ie – Irlands größtes Job-Portal
  • Indeed.ie – internationale Suchmaschine mit lokalem Fokus
  • IrishJobs.ie – etabliertes Portal mit breitem Angebot
  • LinkedIn – besonders für Fach- und Führungskräfte
  • Monster.ie – internationale Jobbörse mit Irland-Fokus
  • RecruitIreland.com – spezialisiert auf den irischen Arbeitsmarkt
  • Jobrapido.ie – Suchmaschine mit vielen Filtern

Selbstverständlich unterstützen wir Sie bei der Jobsuche und Positionierung auf dem irischen Arbeitsmarkt.

Selbstständigkeit über eine irische Limited

Als Geschäftsführer Ihrer eigenen Limited können Sie sich selbst anstellen – unsere Empfehlung für selbstständige Tätigkeiten. Vorteile:

  • Haftungstrennung zwischen Privat- und Gesellschaftsvermögen
  • Flexibilität gegenüber dem klassischen Anstellungsverhältnis
  • Steuervorteile – irische Körperschaftsteuer von nur 12,5 %
  • Professionalität und Seriosität für Ihr Geschäft
  • Einfache Verwaltung mit überschaubaren laufenden Kosten

Wir begleiten Sie auch bei Gründung und Unterhalt der Limited.

Das irische System ist flexibel genug, um auf finanzielle Veränderungen angemessen zu reagieren.

Bei Verbesserung: Einkommensverbesserungen (Gehaltserhöhung, Jobwechsel, zusätzliche Einkünfte) sind unverzüglich dem PIP zu melden, der eine Neuberechnung vornimmt. Die monatlichen Raten können sich erhöhen, wobei die RLE-Grenzen weiterhin gelten. Wichtig: Eine Verbesserung gefährdet niemals Ihre Restschuldbefreiung – sie wird sogar positiv gewertet.

Bei Verschlechterung: Arbeitslosigkeit, Krankheit oder unverschuldete Einbußen sind ebenfalls sofort zu melden. Sie können einen Antrag auf Anpassung stellen (mit Nachweisen); der PIP erstellt einen angepassten Zahlungsplan, der ggf. gerichtlich genehmigt wird. Das Gericht zeigt für unverschuldete Notlagen in der Regel Verständnis.

Das irische Insolvenzverfahren ist arbeitnehmerfreundlich und beeinträchtigt Ihre Tätigkeit nur minimal. Eine Privatinsolvenz ist kein rechtlicher Kündigungsgrund – Ihr Arbeitsplatz ist sicher.

  • Keine generelle Informationspflicht: In den meisten Fällen müssen Sie Ihren Arbeitgeber nicht über das Verfahren informieren.
  • Ausnahmen bei bestimmten Berufen: Bei Tätigkeiten mit Vermögensverwaltung (z. B. Bankangestellte, Versicherungsmakler, Treuhänder, Unterschriftsvollmacht über Firmenkonten) kann eine Meldepflicht bestehen – prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag.
  • Gehaltspfändung: erfolgt nur in Höhe des pfändbaren Teils. Die großzügigen RLE sichern Ihr Existenzminimum. Unterhalb des RLE erfolgt keine Pfändung und keine Mitteilung an den Arbeitgeber; andernfalls erhält dieser lediglich eine Pfändungsanordnung ohne Details.
  • Jobwechsel & Karriere: kein Hindernis – viele Mandanten nutzen die Zeit für Weiterbildung oder Neuorientierung. Auch beim neuen Arbeitgeber besteht keine generelle Informationspflicht.

Die Bekanntmachung erfolgt über zwei offizielle Wege, hat aber in der Praxis kaum Auswirkungen auf Ihr tägliches Leben.

Irisches Insolvenzregister: Alle Verfahren werden im Register des Insolvency Service of Ireland (ISI) eingetragen, das online einsehbar ist. Arbeitgeber oder Geschäftspartner in anderen EU-Ländern erfahren in der Regel nichts davon, es sei denn, sie forschen gezielt im irischen Register nach – was äußerst selten vorkommt.

Amtsblatt: Zusätzlich erfolgt eine Veröffentlichung im irischen Amtsblatt Iris Oifigiúil. Diese formelle Bekanntmachung wird außerhalb Irlands praktisch nie wahrgenommen.

EU-weites Register: noch im Aufbau; vollständige Funktionsfähigkeit wird frühestens 2030 erwartet. Aktuell sind nur wenige Mitgliedstaaten vernetzt.

Keine Eintragung in Deutschland/Österreich: Ihre irische Insolvenz wird ausschließlich in den irischen Registern vermerkt – zusätzlicher Schutz Ihrer Privatsphäre im deutschsprachigen Raum.

Aufwendige Forderungsanmeldung: Gläubiger müssen persönlich zu einem Termin in Irland erscheinen (Kosten ca. 3.000 EUR). Diese hohe Hürde führt dazu, dass viele kleinere Gläubiger verzichten – was Ihnen zugutekommt.

Vollständige Löschung negativer Einträge: Nach Ihrer Restschuldbefreiung in Irland haben Sie Anspruch auf Löschung negativer Einträge bei deutschen Auskunfteien. Die Rechtsgrundlagen:

  • EU-Insolvenzverordnung (EU) 2015/848Link – regelt die europaweite Anerkennung.
  • DSGVO Art. 17 (Recht auf Löschung) – Link.
  • § 35 BDSGLink.

Ihre volle Geschäftsfähigkeit

Nach der Restschuldbefreiung sind Sie wieder voll geschäfts- und kreditfähig. Sie können:

  • neue Bankkonten eröffnen
  • Kredite aufnehmen
  • Verträge aller Art abschließen
  • Unternehmen gründen
  • Bürgschaften übernehmen

Vorsicht vor Falschinformationen: Oft heißt es, die Schufa dürfe negative Einträge noch 6 Monate stehen lassen. Wir setzen uns für die unverzügliche Löschung nach Vorlage des Discharge-Beschlusses ein. Weigert sich eine Auskunftei, gehen wir mit allen rechtlichen Mitteln vor – bis hin zur einstweiligen Verfügung, was wir bereits mehrfach erfolgreich durchgesetzt haben.

Rechtsprechung: Der Europäische Gerichtshof hat in mehreren Urteilen die Bedeutung des „fresh start" betont; die deutschen Gerichte folgen zunehmend dieser Linie. Die Kanzlei Rieger und Partner lässt Sie auch nach der Restschuldbefreiung nicht allein – Ihre wirtschaftliche Rehabilitation ist unser Ziel.

Ihr Neustart

Jetzt kostenloses Erstgespräch vereinbaren

In nur 12 Monaten zum schuldenfreien Neustart – schneller als in jedem anderen EU-Land. Wir organisieren Ihre komplette COMI-Verlegung, kümmern uns um Wohnung, Bankkonto und alle Behördengänge. Sie unternehmen keinen Schritt allein.

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