Firmengründung · Irland · Lettland · Zypern · Schweiz · USA · Liechtenstein

Die richtige Gesellschaft. Im richtigen Land.

Ob irische Limited, lettische SIA, Zypern Limited, Schweizer GmbH, Wyoming LLC oder Liechtensteiner Stiftung: Wir gründen Ihre Gesellschaft mit eigenem Team vor Ort – inklusive Konto, Steuernummer, Buchhaltung und echter Substanz. Rechtssicher auf Basis der Niederlassungsfreiheit (Art. 49–55 AEUV) und immer mit Blick auf die deutschen Steuerfolgen.

6Länder im Baukasten – von der EU über die Schweiz bis Wyoming, alles aus einer Hand
100+begleitete Gründungen – mit eigenem Team in Riga, Kilkenny, Zug und Wyoming
ab 1 Stammkapital – irische Limited und lettische Kleinkapital-SIA starten ab einem Euro
ab 11,9 %Gewinnsteuer – effektive Gesamtbelastung im Kanton Zug, dem tiefsten Kanton der Schweiz

Kostenloses Erstgespräch anfragen

Unverbindlich & 100 % vertraulich. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden (werktags).

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Cornelius Rieger
Unterschrift Cornelius Rieger Cornelius Rieger Jurist · Geschäftsführer – Ihre Anfrage landet direkt bei mir.
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Kanzlei Rieger & Partner · Vermögensschutz · EU-Insolvenzrecht · Unternehmensstrukturierung Standorte in Zug (Schweiz) · Berlin (Deutschland) · Riga (Lettland) · Kilkenny (Irland) Erfahrung auf Gläubiger- und Schuldnerseite Das Buch: „EU-Insolvenz – legal und rechtssicher" TÜV SÜDTÜV SÜD zertifiziert (Stand 2021) Bekannt aus    & YouTube
01
Der Länder-Kompass

Sechs Standorte. Sechs Charaktere.

Es gibt nicht „das beste Land" – es gibt das beste Land für Ihr Vorhaben. Operatives Geschäft, Holding, Vermögensschutz oder Nachlassplanung: Jeder Standort hat ein eigenes Profil.

Der Klassiker

Irland Limited

Englischsprachig, unternehmerfreundlich, seit Jahrzehnten bewährt – die LTD nach dem Companies Act 2014.

  • 12,5 % Körperschaftsteuer auf Handelsgewinne
  • Stammkapital ab 1 € – keine Einzahlungspflicht
  • Gründung in wenigen Tagen, alles online
Der Steuer-Champion

Lettland SIA

0 % Steuer, solange Gewinne im Unternehmen bleiben – besteuert wird erst die Ausschüttung.

  • 0 % auf einbehaltene & reinvestierte Gewinne
  • Kleinkapital-SIA ab 1 € Stammkapital
  • Attraktive Holding-Privilegien
Für IP & Lizenzen

Zypern Limited

Seit der Reform 2026 gelten 15 % Körperschaftsteuer – die IP-Box bleibt mit effektiv 3 % ein Ausnahmeregime.

  • IP-Box: 80 % der qualifizierten IP-Erträge steuerfrei
  • Dividenden-Sonderabgabe von 17 % auf 5 % gesenkt
  • Non-Dom-Status für zuziehende Unternehmer
Das Renommee

Schweiz GmbH / AG

Stabilität, Bonität und Reputation – mit dem Kanton Zug als einem der steuergünstigsten Standorte Europas.

  • Effektiv ab rund 11,9 % Gewinnsteuer in Zug
  • Mehrwertsteuer nur 8,1 %
  • Unser Heimmarkt – Hauptsitz der Kanzlei in Baar
Asset Protection

Wyoming LLC (USA)

Der stärkste gesetzliche Vermögensschutz im US-Recht – Charging Order als einziges Gläubiger-Rechtsmittel.

  • Kein öffentliches Gesellschafterregister
  • Keine State Income Tax in Wyoming
  • Gründung ab 100 $, Annual Report ab 60 $
Für Generationen

Liechtenstein Stiftung

Vermögen dauerhaft absichern und den Nachlass regeln – die Stiftung nach Art. 552 PGR gehört sich selbst.

  • Kein Eigentümer, keine Anteile – echter Schutz
  • PVS: nur CHF 1.800 Mindeststeuer pro Jahr
  • Keine zeitliche Begrenzung – „ewige" Stiftung
02
Ihr Schnelltest

Welche Struktur passt zu Ihnen?
Finden Sie es in 20 Sekunden heraus.

Zwei Fragen, eine erste Richtung: Wählen Sie aus, was auf Ihr Vorhaben zutrifft – der Finder zeigt Ihnen, welcher Standort typischerweise passt. Die verbindliche Empfehlung gibt es im kostenlosen Erstgespräch.

Kostenloser Schnelltest · 2 Fragen

Was haben Sie vor?

Ihre Auswahl bleibt auf dieser Seite – es werden keine Daten übertragen.

1Wofür brauchen Sie die Gesellschaft?
2Was ist Ihnen am wichtigsten?
Unsere erste Einschätzung

Einschätzung im Erstgespräch prüfen
03
Der Vergleich

Steuersätze 2026 auf einen Blick.

Körperschaftsteuer im Standortvergleich – und Deutschland als Referenz. Die Balken zeigen den Regelsteuersatz auf Unternehmensgewinne; Besonderheiten wie das lettische Ausschüttungsprinzip stehen daneben.

Schweiz (Zug) ≈ 11,9 %
Irland 12,5 %
Liechtenstein 12,5 %
Zypern (neu 2026) 15 %
Lettland (nur bei Ausschüttung) 0 / 20 %
USA (Wyoming) (Bundessteuer) 0 % + 21 %
Deutschland (KSt + GewSt + Soli) ≈ 30 %
Regelsteuersätze auf Unternehmensgewinne, Stand Juli 2026, gerundet. Lettland: 0 % auf einbehaltene Gewinne, 20 % auf den Bruttobetrag bei Ausschüttung (effektiv 25 % der Netto-Dividende). USA: Wyoming erhebt keine State Income Tax, auf Bundesebene gelten 21 % Corporate Tax bzw. transparente Besteuerung der LLC. Deutschland: ca. 29–33 % je nach Gewerbesteuer-Hebesatz. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Steuerberatung im Einzelfall.
KriteriumIrland LTDLettland SIAZypern LTDSchweiz GmbHWyoming LLCLiechtenstein Stiftung
Körperschaftsteuer12,5 %0 % / 20 %*15 %ab ≈ 11,9 %0 % State**12,5 %
Mindestkapital1 €1 € / 2.800 €1 € (üblich 1.000 €)CHF 20.000keinesCHF 30.000
Gründungsdauerca. 1–2 Wochenca. 3–5 Werktageca. 1–2 Wochenca. 2–4 Wochenca. 1–3 Werktageca. 2–4 Wochen
Mehrwertsteuer23 %21 %19 %8,1 %keine (Sales Tax je Bundesstaat)8,1 %
SpracheEnglischLettisch / EnglischEnglischDeutschEnglischDeutsch
Typischer EinsatzOperatives Geschäft EU-weitOperativ + HoldingIP, Lizenzen, Non-DomRenommee, DACH-GeschäftVermögensschutz, US-MarktNachlass & Vermögensschutz

* Lettland besteuert erst die Gewinnausschüttung. ** Wyoming: keine Steuer auf Bundesstaats-Ebene; die Besteuerung richtet sich nach der gewählten Einordnung (transparent oder Corporation, US-Bundesrecht) und dem Wohnsitz der Gesellschafter. Grüne Felder markieren den jeweils stärksten Wert einer Zeile.

04
Ihr Gewinn

Sechs Länder. Ein System. Ihr Vorteil.

Wir verkaufen keine Briefkästen, sondern funktionierende Strukturen mit eigenem Team vor Ort. Das ist der Unterschied, den Sie im Alltag spüren – und im Ernstfall.

Ihre Struktur.
Ein Ansprechpartner.
Irland LTD12,5 % KSt Lettland SIA0 % thesauriert Schweiz GmbHab 11,9 % in Zug Wyoming LLCAsset Protection Zypern LTDIP-Box ≈ 3 % StiftungGenerationen Eigene Teams vor Ort Alles aus einer Hand Konto & Steuernummer inklusive Substanz statt Briefkasten
RigaEigenes Büro, Lāčplēša iela 20A
KilkennyEigenes Team in Irland
Baar / ZugHauptsitz der Kanzlei
WyomingEigene US-Struktur
Ihr Plus

Bis zu 18 Prozentpunkte weniger Steuern

Rund 30 % Gesamtbelastung in Deutschland gegen 11,9–15 % an unseren Standorten – Jahr für Jahr, völlig legal auf Basis der Niederlassungsfreiheit.

Ihr Schutz

Privatvermögen bleibt privat

Limited, SIA, GmbH und LLC ziehen eine klare Linie zwischen Unternehmen und Familie – Haftung endet am Gesellschaftsvermögen.

Ihr Tempo

Gründung ohne Anreise

Vollmachten, digitale Signaturen und unsere Teams vor Ort: Die meisten Gesellschaften stehen, bevor in Deutschland der Notartermin frei wäre.

Ihr Auftritt

Bonität & internationales Standing

Eine Gesellschaft in Zug, Dublin oder Riga öffnet Türen: bei Banken, bei Finanzierungen, bei Kunden, die Internationalität erwarten.

Ihre Freiheit

EU-weit anerkannt & einsetzbar

Ihre Gesellschaft arbeitet in Deutschland und jedem anderen Mitgliedstaat – garantiert durch Art. 49–55 AEUV und die Richtlinie (EU) 2017/1132.

Ihre Zukunft

Struktur, die mitwächst

Vom Einzelunternehmer zur Holding mit Stiftungsdach: Jeder Baustein lässt sich später erweitern – wir denken Ihre Struktur von Anfang an skalierbar.

05
Warum im Ausland gründen?

Gleiches Recht. Bessere Bedingungen.

Eine in Irland, Lettland oder Zypern gegründete Gesellschaft darf in Deutschland uneingeschränkt tätig werden – das garantiert das Unionsrecht. Sie wählen also nicht zwischen „hier" und „dort", sondern kombinieren das Beste aus beiden Welten.

Rechtsgrundlage

Niederlassungsfreiheit

Art. 49–55 AEUV garantieren die freie Wahl des Gründungsstaats. Die Richtlinie (EU) 2017/1132 stellt sicher, dass keine Rechtsform benachteiligt werden darf – gleich, in welchem Mitgliedstaat sie gegründet wurde.

Steuern

Deutlich niedrigere Steuersätze

Zwischen rund 11,9 % (Zug) und 15 % (Zypern) statt etwa 30 % in Deutschland – bei voller EU-weiter Anerkennung der Gesellschaft. Lettland besteuert einbehaltene Gewinne gar nicht.

Haftung

Schutz des Privatvermögens

Limited, SIA, GmbH und LLC beschränken die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen. Richtig strukturiert bleibt Ihr Privatvermögen von unternehmerischen Risiken getrennt.

Verwaltung

Weniger Bürokratie

Geschäftsführerwechsel, Anteilsübertragung, Jahresmeldung: Was in Deutschland Notartermine kostet, erledigen Irland und Lettland digital – schneller und günstiger.

Marktzugang

Erlaubnisse & Zulassungen

Für bestimmte Branchen – Finanzdienstleistungen, Makler, Transport – ist die Erlaubniserteilung in anderen Mitgliedstaaten oft praxisnäher geregelt. Die Tätigkeit in Deutschland bleibt über die Dienstleistungsfreiheit möglich.

Auftritt

Internationales Standing

Eine Gesellschaft in Zug, Dublin oder Riga signalisiert Kunden und Banken Internationalität – und öffnet Türen zu Konten, Finanzierungen und Partnern im jeweiligen Markt.

Gut zu wissen: Substanz entscheidet.

Eine Auslandsgesellschaft trägt steuerlich nur, wenn sie echte Substanz hat – Geschäftsleitung, Räumlichkeiten und Tätigkeit am Sitz. Reine Briefkastenkonstruktionen scheitern an § 12 AO (Betriebsstätte), der Hinzurechnungsbesteuerung nach dem AStG und an jeder Betriebsprüfung. Genau deshalb bauen wir Strukturen mit echtem Büro, echter Verwaltung und sauberer Dokumentation.

06
So läuft es ab

Von der Idee zur arbeitsfähigen Gesellschaft.

Fünf Etappen, ein Ansprechpartner. Sie unterschreiben – wir kümmern uns um Register, Konto, Steuernummer und Substanz vor Ort.

1

Analyse & Länderwahl

Kostenloses Erstgespräch: Geschäftsmodell, Steuerlage, Ziele. Sie erhalten eine ehrliche Empfehlung – inklusive Kostenrechnung.

2

Gründung & Register

Wir bereiten alle Dokumente vor, koordinieren Notariat bzw. Registergericht und melden die Gesellschaft an – meist ohne dass Sie anreisen müssen.

3

Konto & Steuernummer

Geschäftskonto, Steuernummer, VAT-Registrierung: Ihre Gesellschaft wird zahlungs- und rechnungsfähig.

4

Substanz & Büro

Registered Office, Geschäftsadresse mit Post-Service oder eigenes Büro – je nach steuerlichem Anspruch der Struktur.

5

Laufende Betreuung

Buchhaltung, Jahresabschluss, Fristen und Meldungen – unser Team vor Ort hält Ihre Gesellschaft dauerhaft in Ordnung.

07
Wissen im Detail

Firmengründung im Ausland – gründlich erklärt.

Für alle, die es genau wissen wollen: die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen der Gründung im EU-Ausland, in der Schweiz, in Liechtenstein und in den USA.

I. Die Rechtsgrundlagen: Niederlassungsfreiheit und Gesellschaftsrechts-Richtlinie

Die Gründung einer Gesellschaft in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ist kein Graubereich, sondern gelebtes Unionsrecht. Die Niederlassungsfreiheit der Art. 49–55 AEUV garantiert jedem Unionsbürger und jeder Gesellschaft das Recht, sich in einem beliebigen Mitgliedstaat niederzulassen und dort wirtschaftlich tätig zu werden. Der Europäische Gerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung klargestellt, dass die Wahl des Gründungsstaats allein wegen günstigerer gesellschaftsrechtlicher oder steuerlicher Rahmenbedingungen zulässig ist – der Beweggrund der Standortwahl ist rechtlich unerheblich, solange die Gesellschaft dort wirksam errichtet ist.

Ergänzt wird die Niederlassungsfreiheit durch die Gesellschaftsrechts-Richtlinie Richtlinie (EU) 2017/1132, die zentrale Bereiche des Gesellschaftsrechts unionsweit harmonisiert. Für die Praxis bedeutet das: Eine in Irland gegründete Limited, eine lettische SIA oder eine zypriotische Limited darf in jedem anderen Mitgliedstaat geschäftlich aktiv werden, ohne dort schlechter gestellt zu werden als inländische Rechtsformen. Welche Regeln für Entstehung, Verfassung und Beendigung der Gesellschaft gelten, bestimmt das Recht des Gründungsstaats – die sogenannte Gründungstheorie, die sich im europäischen Kollisionsrecht durchgesetzt hat.

Die Schweiz ist kein EU-Mitgliedstaat, gewährt aber über die bilateralen Verträge mit der EU weitreichenden Marktzugang; Liechtenstein ist als EWR-Mitglied in den Binnenmarkt eingebunden. Die USA stehen außerhalb dieses Rahmens – hier regeln das Recht des jeweiligen Bundesstaats (etwa der Wyoming Limited Liability Company Act) und das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den USA die Rahmenbedingungen.

II. Die Rechtsformen im Überblick

Alle hier vorgestellten Gesellschaftsformen sind Kapitalgesellschaften mit beschränkter Haftung – funktional also Geschwister der deutschen GmbH. Die Unterschiede liegen im Detail, und genau diese Details entscheiden über die richtige Wahl:

  • Irische Private Company Limited by Shares (LTD) nach dem Companies Act 2014: Mindestkapital 1 €, ein Director genügt, Gründung und Verwaltung weitgehend digital. Der Klassiker für operatives Geschäft in englischer Sprache.
  • Lettische SIA (Sabiedrība ar ierobežotu atbildību) nach dem Komerclikums: Standard-Stammkapital 2.800 €, als Kleinkapital-SIA bereits ab 1 € möglich. Ihr Trumpf ist das Steuersystem – einbehaltene Gewinne bleiben unbesteuert.
  • Zypriotische Limited nach dem Companies Law CAP 113: englisches Rechtserbe, flexibel bei Ein-Personen-Strukturen, stark bei geistigem Eigentum durch die IP-Box.
  • Schweizer GmbH nach Art. 772 ff. OR: Mindestkapital CHF 20.000, vollständig einzuzahlen. Dafür erhalten Sie das Renommee des Wirtschaftsstandorts Schweiz und im Kanton Zug eine der niedrigsten Steuerbelastungen Europas.
  • Wyoming LLC nach dem Wyoming Limited Liability Company Act: kein Mindestkapital, maximale Vertragsfreiheit im Operating Agreement und der stärkste gesetzliche Gläubigerschutz („Charging Order Protection") im US-Recht.
  • Liechtensteinische Stiftung nach Art. 552 §§ 1 ff. PGR: keine Gesellschaft im engeren Sinn, sondern verselbstständigtes Zweckvermögen – die Stiftung gehört sich selbst und eignet sich daher wie kein zweites Instrument für Nachlassplanung und dauerhaften Vermögensschutz.

III. Steuerliche Aspekte: Was 2026 gilt

Die steuerlichen Rahmenbedingungen haben sich zuletzt spürbar bewegt, und wer heute gründet, sollte mit den aktuellen Zahlen planen. Irland besteuert Handelsgewinne unverändert mit 12,5 % – für nicht handelsbezogene Erträge wie Miet- oder Kapitaleinkünfte gelten 25 %. Zypern hat zum 1. Januar 2026 im Zuge einer umfassenden Steuerreform den Körperschaftsteuersatz von 12,5 % auf 15 % angehoben und im Gegenzug die Sonderabgabe auf Dividenden (SDC) für ansässige Gesellschafter von 17 % auf 5 % gesenkt. Lettland bleibt beim Ausschüttungsprinzip: 0 % auf einbehaltene Gewinne, 20 % auf den Bruttobetrag erst bei Ausschüttung; neu ab 2026 ist ein Optionsmodell für Gesellschaften im Privatbesitz mit 15 % Körperschaftsteuer zuzüglich 6 % Einkommensteuer auf Dividenden.

In der Schweiz beträgt die direkte Bundessteuer 8,5 % nominal; zusammen mit Kantons- und Gemeindesteuern ergibt sich im Kanton Zug eine effektive Gesamtbelastung von rund 11,9 % – der tiefste Wert der Schweiz. Liechtenstein besteuert juristische Personen mit einheitlich 12,5 % bei einer Mindestertragssteuer von CHF 1.800. Wyoming erhebt keinerlei Einkommensteuer auf Bundesstaats-Ebene; ob und wo die Gewinne einer LLC besteuert werden, hängt von ihrer Einordnung (steuerlich transparent oder als Corporation) und vom Wohnsitz der Gesellschafter ab.

Für international tätige Konzerne gilt seit 2024 zusätzlich die globale Mindeststeuer (Pillar Two): Gruppen mit einem konsolidierten Jahresumsatz über 750 Millionen Euro zahlen effektiv mindestens 15 % – unabhängig vom Standort. Für kleine und mittlere Unternehmen ändert sich dadurch nichts; die genannten Regelsteuersätze gelten uneingeschränkt.

IV. Substanz und Betriebsstätte: Woran Strukturen scheitern – und woran nicht

Der häufigste Fehler bei Auslandsgründungen ist nicht die Wahl des falschen Landes, sondern die fehlende Substanz. Damit die Gewinne einer Auslandsgesellschaft auch tatsächlich im Ausland besteuert werden, muss dort der Ort der Geschäftsleitung liegen und eine Betriebsstätte im Sinne von § 12 AO bzw. des einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommens bestehen. Ein Briefkasten genügt dafür nicht: Erforderlich sind je nach Land und Tätigkeit ein Büro oder zumindest ein fester Arbeitsplatz, eine erreichbare Geschäftsadresse, lokale Buchhaltung und – entscheidend – dass die wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen tatsächlich vor Ort getroffen und dokumentiert werden.

Hinzu kommt das deutsche Außensteuergesetz: Bei passiven, niedrig besteuerten Einkünften einer beherrschten Auslandsgesellschaft droht die Hinzurechnungsbesteuerung (§§ 7 ff. AStG), die den Steuervorteil neutralisiert. Aktive, operativ tätige Gesellschaften mit echter Substanz sind davon regelmäßig nicht betroffen. Unsere Strukturen sind von Anfang an auf diese Prüfungsmaßstäbe ausgelegt – mit echtem Registered Office, dokumentierter Geschäftsführung vor Ort und vollständiger, prüfungsfester Buchhaltung. Ebenso selbstverständlich ist die ordnungsgemäße Erfüllung aller deutschen Meldepflichten, etwa der Anzeige von Auslandsbeteiligungen nach § 138 AO und der Eintragung wirtschaftlich Berechtigter in die jeweiligen Transparenzregister.

V. Tätigkeit in Deutschland: Zweigniederlassung oder Gewerbeanmeldung?

Eine EU-Auslandsgesellschaft kann in Deutschland auf zwei Wegen tätig werden. Die Eintragung einer Zweigniederlassung im deutschen Handelsregister (§§ 13d ff. HGB) schafft einen registrierten deutschen Auftritt – bringt aber Publizitätspflichten und deutsche Verwaltungsanforderungen mit sich. Alternativ genügt für eine unselbstständige Niederlassung regelmäßig die Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO am Ort der Tätigkeit. Welche Variante sinnvoll ist, hängt vom Geschäftsmodell ab: Wer Ladengeschäft oder Personal in Deutschland hat, kommt um die deutsche Betriebsstätte samt deutscher Steuerpflicht ohnehin nicht herum; wer vom Ausland aus leistet, sollte die deutsche Registrierung schlank halten.

Wichtig ist die ehrliche Abgrenzung: Die Auslandsgesellschaft senkt die Steuerlast auf die im Ausland erwirtschafteten Gewinne. Gewinne einer deutschen Betriebsstätte bleiben in Deutschland steuerpflichtig – daran ändert auch die schönste Struktur nichts. Seriöse Beratung beginnt deshalb mit der Frage, wo Ihre Wertschöpfung tatsächlich stattfindet, und baut die Struktur um diese Realität herum. Genau das ist unser Ansatz.

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Unser Wissen auf YouTube

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Auf unserem Kanal erklären wir kostenlos, wie internationale Strukturen funktionieren – kompakt und ohne Juristendeutsch.

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Juristen, Steuer- und Unternehmensberater an Standorten in der Schweiz, Deutschland, Lettland und Irland – wir begleiten Sie aus einer Hand – von der Analyse über die Gründung bis zur laufenden Betreuung Ihrer Struktur.

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Cornelius Rieger
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Inga Lagzdiņa
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Standort Zug
Zug · SchweizGrafenauweg 8, 6300 Zug
Standort Berlin
Berlin · DeutschlandKurfürstendamm 14, 10719 Berlin
Standort Riga
Riga · LettlandLāčplēša iela 20a, LV-1011 Riga
Standort Kilkenny
Kilkenny · IrlandDe La Salle House, 10 The Parade

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Häufige Fragen

Alles, was Sie wissen möchten.

Die Fragen zur Firmengründung im Ausland, die uns im Erstgespräch am häufigsten gestellt werden – ehrlich beantwortet.

LegalitätIst die Gründung einer Firma im Ausland legal?

Ja, uneingeschränkt. Die Niederlassungsfreiheit (Art. 49–55 AEUV) garantiert jedem Unionsbürger das Recht, eine Gesellschaft in einem beliebigen EU-Mitgliedstaat zu gründen – ausdrücklich auch dann, wenn der Grund die günstigeren Rahmenbedingungen sind. Entscheidend ist die saubere Umsetzung: echte Substanz vor Ort und die vollständige Erfüllung aller deutschen Melde- und Steuerpflichten.

LänderwahlWelches Land ist das beste für meine Gründung?

Das hängt vom Vorhaben ab. Als Faustregel: Irland für operatives Geschäft in englischer Sprache, Lettland wenn Gewinne im Unternehmen bleiben sollen oder für Holdings, Zypern für Software und Lizenzen (IP-Box), die Schweiz für Renommee und DACH-Geschäft, Wyoming für Vermögensschutz und US-Markt, Liechtenstein für Nachlass und Generationenplanung. Im Erstgespräch rechnen wir die Varianten konkret für Ihren Fall durch.

SteuernSpare ich mit einer Auslandsgesellschaft automatisch Steuern?

Nein – und wer Ihnen das verspricht, ist unseriös. Die Auslandsgesellschaft senkt die Steuerlast auf Gewinne, die tatsächlich im Ausland erwirtschaftet werden und dort einer echten Betriebsstätte zuzurechnen sind. Gewinne einer deutschen Betriebsstätte bleiben in Deutschland steuerpflichtig. Ob und wie viel Sie sparen, hängt davon ab, wo Ihre Wertschöpfung stattfindet – genau das analysieren wir im Erstgespräch.

WohnsitzMuss ich für die Gründung ins Ausland ziehen?

Nein. Für die Gründung selbst ist in keinem der sechs Länder ein Wohnsitz vor Ort erforderlich (bei der Schweizer GmbH muss mindestens eine zeichnungsberechtigte Person in der Schweiz wohnen – das lösen wir strukturell). Ein Wegzug kann steuerlich attraktiv sein, ist aber keine Voraussetzung. Wir zeigen Ihnen beide Wege – mit deutschem Wohnsitz und mit Verlagerung.

DeutschlandKann meine Auslandsgesellschaft in Deutschland Geschäfte machen?

Ja, uneingeschränkt. EU-Gesellschaften dürfen in Deutschland über eine Zweigniederlassung (§§ 13d ff. HGB) oder eine einfache Gewerbeanmeldung (§ 14 GewO) tätig werden. Zu beachten ist: Entsteht dadurch eine deutsche Betriebsstätte, sind deren Gewinne in Deutschland zu versteuern. Wir strukturieren so, dass klar ist, welche Erträge wohin gehören.

KostenWas kostet eine Firmengründung im Ausland?

Das variiert stark nach Land und Struktur. Die staatlichen Gebühren sind in allen sechs Ländern überschaubar; hinzu kommen Registered Office bzw. Geschäftsadresse, Buchhaltung und Jahresabschluss. Bei der Schweizer GmbH kommt das voll einzuzahlende Stammkapital von CHF 20.000 hinzu – das bleibt aber Ihr Geld im Unternehmen. Sie erhalten von uns vorab eine vollständige Kostenaufstellung ohne versteckte Posten.

DiskretionIst eine anonyme Firmengründung möglich?

Ehrliche Antwort: Innerhalb der EU nicht. Wirtschaftlich Berechtigte werden in allen Mitgliedstaaten in Transparenzregistern erfasst. Wyoming bietet mehr Diskretion – dort gibt es kein öffentliches Gesellschafterregister, und US-Gesellschaften sind seit 2025 von der Meldung an das FinCEN-Register befreit. Gegenüber deutschen Finanzbehörden bestehen Ihre Meldepflichten aber unabhängig davon fort. Wir setzen auf legale Diskretion, nicht auf Verstecken.

AblaufWie lange dauert eine Gründung – und muss ich anreisen?

Eine Wyoming LLC steht in 1–3 Werktagen, eine lettische SIA in etwa einer Woche, die irische und die zypriotische Limited in ein bis zwei Wochen, die Schweizer GmbH in zwei bis vier Wochen (Sperrkonto und Notariat brauchen Vorlauf). Eine Anreise ist in den meisten Fällen nicht nötig – wir arbeiten mit Vollmachten, qualifizierten Signaturen und unseren Teams vor Ort.

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