Cornelius RiegerWir analysieren Ihre Situation und zeigen Ihnen, welches Verfahren für Sie das richtige ist.
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Fünf klare Etappen von der kostenlosen Erstberatung bis zur EU-weit anerkannten Restschuldbefreiung: Auf dieser Seite sehen Sie, wie das Verfahren in Irland, Lettland und Spanien abläuft, wie lange jede Phase dauert – und was wir dabei komplett für Sie organisieren.
TÜV SÜD zertifiziert (Stand 2021)
Bekannt aus
& YouTube
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Jedes EU-Land hat ein eigenes Insolvenzrecht mit eigenen Fristen und Besonderheiten – der Weg dorthin folgt aber immer denselben fünf Etappen. Von der ersten Analyse bis zur Anerkennung im Heimatland begleiten wir Sie aus einer Hand: mit festem Ansprechpartner, Beratung auf Deutsch und sicherer digitaler Aktenführung. Ihr Alltag läuft dabei normal weiter.
Kostenfrei und unverbindlich: Grundberatung, Analyse Ihrer Lage, erste Hilfe bei Pfändung – und die Wahl des passenden Landes.
Taktische Abmeldung in Deutschland, Reise und Logistik, Sofortmaßnahmen gegen laufende Vollstreckungen.
Wohnung auf Ihren Namen, Bankkonto, Sozialversicherung, Arbeit und Alltagsverträge – echt und tatsächlich gelebt.
Art. 3 VO (EU) 2015/848Insolvenz- und Finanzplan, Antrag mit allen Übersetzungen, Vertretung vor Verwalter und Gericht, steuerliche Absicherung.
Restschuldbefreiung, Übersetzung und Apostille, Eintragung im Heimatland, Löschung negativer Einträge.
Art. 19, 20 VO (EU) 2015/848Der Lebensmittelpunkt ist typischerweise 3–6 Monate vor Antragstellung aufgebaut. Arbeit, Familie und Freizeit laufen dabei ganz normal weiter – und wir organisieren die komplette Struktur für Sie: von der Wohnung bis zur Steuernummer.
So sieht der Ablauf in der Praxis aus – am Beispiel des irischen Verfahrens. Jede Karte zeigt, was wir mit Ihnen organisieren und welche Zahlungen anstehen. Alltag und Freizeit laufen die ganze Zeit normal weiter.
Alle erfassten Schulden sind erlassen – keine Kontopfändungen mehr, keine Inkassopost, keine Besuche des Gerichtsvollziehers. Negative Einträge in Auskunftsdateien werden gelöscht, die Restschuldbefreiung wird EU-weit automatisch anerkannt.
Art. 19, 20 VO (EU) 2015/848Der Fahrplan oben zeigt Irland. In Lettland und Spanien folgen wir demselben Prinzip – die Unterschiede sehen Sie direkt darunter.
Irland · ≈ 12 MonateDer Fahrplan oben in der Praxis – Dublin & Kilkenny, Gerichtstermin nur online.
Lettland · 12–36 MonateRiga: ganz ohne Gerichtstermin – mit unserem eigenen Standort vor Ort.
Spanien · 6–16 MonateSegunda Oportunidad an der Küste Andalusiens – ohne Wohlverhaltensphase.
Die Monatsangaben sind Richtwerte aus unserer Verfahrenspraxis – Ihr individueller Fahrplan hängt von Land, Schuldenbild und Lebenssituation ab. Im kostenlosen Erstgespräch erstellen wir ihn gemeinsam mit Ihnen.
Die fünf Etappen sind überall gleich – das Verfahren selbst folgt dem Recht des Ziellandes. Hier sehen Sie die wichtigsten Schritte, Fristen und Besonderheiten je Land; welches Verfahren zu Ihrer Situation passt, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.
Die Beratung führen wir durchgehend auf Deutsch. Zu allen Terminen im Zielland werden Sie von einem Experten der Kanzlei begleitet, der dafür sorgt, dass jedes Dokument Ihren Interessen dient – Sie unterschreiben nichts, was nicht vorher für Sie geprüft wurde.
Grafiken geben den Überblick – hier folgt die Substanz: die Rechtsgrundlagen, jede Etappe im Detail und die Unterschiede der drei Verfahren, juristisch präzise und verständlich erklärt.
Die EU-Insolvenz ist kein Schlupfloch, sondern ein reguläres Insolvenzverfahren nach dem Recht Ihres neuen Wohnsitzlandes. Möglich macht sie die Personenfreizügigkeit: Jeder Unionsbürger darf Wohnsitz und Lebensmittelpunkt frei wählen (Art. 21 AEUV) – der Beweggrund des Umzugs ist rechtlich unerheblich. Welches Gericht für Ihr Verfahren zuständig ist, regelt die Verordnung (EU) 2015/848 verbindlich: Es entscheidet der Mittelpunkt Ihrer hauptsächlichen Interessen, das sogenannte COMI (Art. 3 VO (EU) 2015/848). Liegt Ihr Lebensmittelpunkt in Irland, Lettland oder Spanien, gilt dort auch das Insolvenzrecht – mit allen Vorteilen dieser modernen Insolvenzordnungen.
Ebenso verbindlich geregelt ist die Anerkennung: Die Eröffnung des Verfahrens und die erteilte Restschuldbefreiung wirken in allen Mitgliedstaaten automatisch und ohne weitere Förmlichkeiten (Art. 19, 20 VO (EU) 2015/848) – EU-weit mit Ausnahme Dänemarks, das ein Opt-out erklärt hat. Deutsche und österreichische Gläubiger, Gerichte und Behörden sind an die Restschuldbefreiung gebunden; Lebensmittelpunkt und Rechtmäßigkeit werden bei der Anerkennung nicht erneut geprüft.
Am Anfang steht die kostenlose und unverbindliche Erstberatung. Wir analysieren Ihre Schuldenarten, Ihr Einkommen und Ihre Lebensplanung – denn davon hängt die Länderwahl ab: Forderungen aus vorsätzlich unerlaubter Handlung etwa werden nur über das irische Verfahren erlassen, hohe Einkommen profitieren von der lettischen Drittel-Regelung, bei Vermögenslosigkeit ist Spanien oft der schnellste Weg. Als Faustregel ist die EU-Insolvenz ab etwa 80.000 € Gesamtverschuldung wirtschaftlich sinnvoll – liegt Ihr Fall darunter, sagen wir das offen und zeigen Alternativen auf. Läuft bereits eine Pfändung, leiten wir erste Schutzmaßnahmen ein.
Die Abmeldung in Deutschland will taktisch geplant sein: Sie beendet die Zuständigkeit deutscher Vollstreckungsorgane weitgehend und ist zugleich der Startpunkt für den Aufbau Ihres neuen Lebensmittelpunkts. Wir organisieren Reise und Logistik, stoppen laufende Vollstreckungsmaßnahmen, soweit möglich, und übernehmen ab Mandatserteilung den Schriftverkehr mit Ihren Gläubigern – Sie müssen mit niemandem mehr selbst verhandeln.
Ihr COMI muss echt und tatsächlich gelebt sein – das ist die zentrale Voraussetzung des gesamten Verfahrens. Dazu gehören die Wohnung mit Mietvertrag auf Ihren eigenen Namen, die behördliche Anmeldung, Bankkonto und Karte, die Sozialversicherung sowie eine Erwerbstätigkeit vor Ort – angestellt oder über eine eigene Gesellschaft (irische Ltd., lettische SIA, spanische SL), die wir für Sie gründen. Auch Alltagsverträge wie Handy, Strom und Internet zählen. Eine Briefkastenadresse genügt nicht; wer Ihnen ein Verfahren „ohne Umzug“ verspricht, arbeitet nicht seriös. Typischerweise ist der Lebensmittelpunkt 3–6 Monate vor der Antragstellung aufgebaut – auch die steuerliche Seite in Heimat- und Zielland denken wir dabei von Anfang an mit.
Wir erstellen Insolvenz- und Finanzplan, übersetzen die Gläubigerliste, reichen den Antrag mit allen Unterlagen ein und vertreten Sie vor Insolvenzverwalter und Gericht. Ihre persönliche Präsenz bleibt minimal: In Irland findet der Gerichtstermin ausschließlich online statt, in Lettland gibt es gar keinen, in Spanien laufen Termine teils online. Während des Verfahrens arbeiten Sie normal weiter – es gelten die Pfändungsfreibeträge des Ziellandes, die deutlich großzügiger sind als die deutsche Tabelle (§ 850c ZPO).
Mit der Restschuldbefreiung sind die erfassten Schulden erlassen. Wir lassen die Entscheidung vereidigt übersetzen und mit Apostille versehen, sorgen für die Eintragung in Ihrem Heimatland und die Löschung negativer Einträge in Auskunftsdateien. Danach entscheiden Sie frei, ob Sie zurückkehren oder bleiben – viele Mandanten führen ihre Geschäftstätigkeit wegen der steuerlichen Vorteile im Zielland fort.
Irland ist der Allrounder unter den europäischen Insolvenzordnungen: Nahezu alle Schuldenarten werden erfasst – Steuerschulden, Bürgschaften, Geschäftsführerhaftung, öffentliche Forderungen und als Besonderheit auch Forderungen aus vorsätzlich unerlaubter Handlung, die in Deutschland lebenslang von der Restschuldbefreiung ausgenommen bleiben (§ 302 InsO). Statt starrer Tabellen schützt Irland die tatsächlichen Lebenshaltungskosten („Reasonable Living Expenses“): Im Familienbeispiel bleiben über 5.100 € im Monat geschützt – mehr als das Doppelte des deutschen Deckels von 2.466 €. Das Verfahren läuft auf Englisch, der Gerichtstermin findet online statt, und rund 12 Monate nach Antragstellung erfolgt die Restschuldbefreiung automatisch.
Lettland punktet mit Einfachheit und Planbarkeit: Das Verfahren nach dem Maksātnespējas likums kommt ganz ohne Gerichtstermin aus, und ein Gläubigerantrag gegen Sie ist nicht möglich – Sie behalten die Initiative. Statt eines festen Freibetrags gilt die proportionale Drittel-Regelung ohne harte Obergrenze: Ein fester Anteil des Einkommens geht an die Gläubiger, der Rest bleibt Ihnen – bei 9.000 € Monatseinkommen etwa 3.000 €. Gerade für Gutverdiener ist das deutlich attraktiver als die deutsche Pfändungstabelle, nach der ab 4.766,99 € netto jeder weitere Euro vollständig gepfändet wird. Mit unserem eigenen Standort in Riga begleiten wir Sie direkt vor Ort.
Spanien bietet mit der „Segunda Oportunidad“ – der gerichtlichen Restschuldbefreiung nach der Ley Concursal – das schnellste Verfahren: 6 bis 16 Monate, ganz ohne Wohlverhaltensphase. Einkommen bis zum gesetzlichen Mindestlohn ist vollständig unpfändbar, darüber greift eine moderate Staffel (Art. 607 LEC) – bei 3.000 € Einkommen bleiben rund 2.330 €. Zu beachten: Steuerforderungen werden vom spanischen Verfahren nicht erfasst – ob Spanien zu Ihrem Schuldenbild passt, prüfen wir deshalb vorab genau. Ideal ist das Verfahren bei Vermögenslosigkeit; Gerichtsgebühren fallen nicht an.
Mit der Einreichung des Antrags beginnt die eigentliche Verfahrensphase: Der Insolvenzverwalter prüft Ihre Unterlagen, die Gläubiger werden offiziell in Kenntnis gesetzt und können ihre Forderungen anmelden. Für Sie ändert sich im Alltag wenig – Sie arbeiten weiter, Ihr Einkommen ist in Höhe der irischen Freibeträge geschützt, und den gesamten Schriftverkehr mit Verwalter, Gericht und Gläubigern führen wir. Rund 12 Monate nach Antragstellung erfolgt die Restschuldbefreiung in Irland automatisch – ein gesonderter Antrag ist dafür nicht nötig.
Der volle Vollstreckungsschutz greift mit der Verfahrenseröffnung im Zielland; ein Teilschutz entsteht praktisch oft schon mit der Abmeldung in Deutschland. Die Verfahrenskosten selbst sind überschaubar: In Irland liegen Verwaltergebühren bei rund 200 € und Gerichtsgebühren bei etwa 60 €; hinzu kommen Amtsblatt-Veröffentlichung und ein Gutachten. Die wesentlichen Posten Ihres Budgets sind Miete und Lebenshaltung vor Ort sowie das Kanzlei-Honorar, das in Raten über den Fahrplan verteilt ist – Sie sehen oben transparent, wann welche Zahlung ansteht.
Ein Insolvenzverfahren im Ausland ist kein Selbstläufer – es steht und fällt mit sauberer Vorbereitung und lückenloser Begleitung. Genau dafür sind unsere Abläufe gebaut.
Kreuzen Sie an, was auf Sie zutrifft.
Das zuständige Gericht bestimmt sich nach Ihrem tatsächlichen Lebensmittelpunkt (COMI, Art. 3 VO (EU) 2015/848). Eine Briefkastenadresse genügt nicht: Wohnung auf eigenen Namen, Anmeldung, Bankkonto, Sozialversicherung und Erwerbstätigkeit vor Ort gehören dazu – echt und tatsächlich gelebt.
Genau das ist unser Handwerk: Wir organisieren die komplette Struktur im Zielland – und stehen mit unserer Zufriedenheits- und Geld-zurück-Garantie dafür ein.
Diskretion hat für uns höchsten Stellenwert – die allermeisten unserer Mandanten möchten verständlicherweise unerkannt bleiben. Nur wenige sprechen öffentlich über ihre Insolvenz und den Weg über eine EU-Insolvenz. Diesen mutigen Menschen danken wir von Herzen: Ihre Erfahrungsberichte zeigen ehrlich und aus erster Hand, wie ein Neuanfang gelingt.
Mandanten-Video
Erfahrungsbericht SpanienWie die Insolvenz in Spanien war – aus erster Hand
Mandanten-Video
Erfahrungsbericht IrlandWie die Insolvenz in Irland war – aus erster Hand
Mandanten-Video
Erfahrungsbericht LettlandWie die Insolvenz in Lettland war – aus erster Hand
Drei Gründe, warum Mandanten uns ihr wichtigstes Projekt anvertrauen: den eigenen Neuanfang.
Alle Mandanten, die den Insolvenzantrag gestellt haben, haben am Ende des Verfahrens die Restschuldbefreiung erhalten. In die Quote fließen ausschließlich Mandate ein, die von uns bis zur Restschuldbefreiung bearbeitet wurden.
Scheitert Ihr Verfahren an einem Fehler unserer Beratung, erhalten Sie Ihr Honorar zurück – schriftlich zugesichert. Ihr Risiko tragen wir, nicht Sie.
Zur Garantie
Geprüfte Abläufe und echte, überprüfbare Nachweise: anonymisierte Bescheide tatsächlich erteilter Restschuldbefreiungen und echte Mandantenvideos – keine gekauften Bewertungen, keine bezahlten Presseartikel.
Dokumentierte ErfolgeJeder Bescheid steht für einen Menschen, der wieder frei durchatmen kann. Aus Diskretionsgründen zeigen wir einen anonymisierten Ausschnitt – transparent und nachvollziehbar.
Juristen, Steuer- und Unternehmensberater an Standorten in der Schweiz, Deutschland, Lettland und Irland – wir begleiten Sie aus einer Hand, von der Länderwahl bis zur Anerkennung Ihrer Restschuldbefreiung.

















Auf unserem YouTube-Kanal teilen wir umfangreiches Wissen kostenlos – von der EU-Insolvenz über den Lebensmittelpunkt (COMI) bis zu Irland, Lettland und Spanien. Kompakte Videos, die komplexe Themen greifbar machen.
RechtsprechungDas Gerichtsurteil 2024: EU-Restschuldbefreiung muss anerkannt werden
GrundlagenCOMI – der Lebensmittelpunkt einfach erklärt
LändervergleichSpanien vs. Irland vs. Lettland – der große Vergleich
IrlandDie irische Privatinsolvenz
LettlandInsolvenz in Lettland – EU-Privatinsolvenz im Ausland
SpanienInsolvenz in Spanien – Privatinsolvenz im EU-Ausland
GrundlagenMythen der EU-Insolvenz – der Faktencheck
FreibeträgePfändungsfreibetrag & Real Life Expenses in Irland
KostenWas kostet eine EU-Insolvenz wirklich?
EigenheimFamilienhaus in der Insolvenz schützen
SteuernSteuern bei einer EU-Insolvenz – wo und wie?
IrlandGespräch mit Mark, Personal Insolvency Practitioner (PIP)
StrukturFirmengründung in der EU – LTD / S.L. / SIA
GeschäftsführerInsolvenzverschleppung – die Lösung EU-Insolvenz
WarnungDie neue Betrugsmasche mit EU-Insolvenzen
EinblickHinter den Kulissen einer Insolvenz in Irland
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Schneller schuldenfrei – legal, rechtssicher, europäisch. Wofür Deutschland drei Jahre verlangt, genügen in Europa oft zwölf Monate.
Sie kennen jetzt den Ablauf – der erste Schritt ist Etappe 1: das kostenlose Erstgespräch. Wir analysieren Ihre Lage, wählen das passende Land und erstellen Ihren persönlichen Fahrplan. Als Faustregel lohnt sich die EU-Insolvenz ab etwa 80.000 € Gesamtverschuldung.
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