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Der Ablauf · EU-Insolvenz nach VO (EU) 2015/848

Der Ablauf einer EU-Insolvenz – Schritt für Schritt zur Restschuldbefreiung.

Fünf klare Etappen von der kostenlosen Erstberatung bis zur EU-weit anerkannten Restschuldbefreiung: Auf dieser Seite sehen Sie, wie das Verfahren in Irland, Lettland und Spanien abläuft, wie lange jede Phase dauert – und was wir dabei komplett für Sie organisieren.

5Etappen bis zur Restschuldbefreiung – wir begleiten jede davon
3–6Monate Lebensmittelpunkt-Aufbau – vor der Antragstellung
12Monate bis schuldenfrei – ab Antrag, Beispiel Irland
100 %Erfolgsquote – Stand 31.12.2025, begleitete Mandate

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Cornelius Rieger
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Kanzlei Rieger & Partner · Vermögensschutz · EU-Insolvenzrecht · Unternehmensstrukturierung Standorte in Zug (Schweiz) · Berlin (Deutschland) · Riga (Lettland) · Kilkenny (Irland) Erfahrung auf Gläubiger- und Schuldnerseite Das Buch: „EU-Insolvenz – legal und rechtssicher" TÜV SÜDTÜV SÜD zertifiziert (Stand 2021) Bekannt aus    & YouTube
Der Ablauf im Überblick

In fünf Etappen zur Restschuldbefreiung.

Jedes EU-Land hat ein eigenes Insolvenzrecht mit eigenen Fristen und Besonderheiten – der Weg dorthin folgt aber immer denselben fünf Etappen. Von der ersten Analyse bis zur Anerkennung im Heimatland begleiten wir Sie aus einer Hand: mit festem Ansprechpartner, Beratung auf Deutsch und sicherer digitaler Aktenführung. Ihr Alltag läuft dabei normal weiter.

01
1
Etappe 1

Erstberatung & Analyse

Kostenfrei und unverbindlich: Grundberatung, Analyse Ihrer Lage, erste Hilfe bei Pfändung – und die Wahl des passenden Landes.

2
Etappe 2

Vorbereitung & Abmeldung

Taktische Abmeldung in Deutschland, Reise und Logistik, Sofortmaßnahmen gegen laufende Vollstreckungen.

3
Etappe 3

Lebensmittelpunkt aufbauen

Wohnung auf Ihren Namen, Bankkonto, Sozialversicherung, Arbeit und Alltagsverträge – echt und tatsächlich gelebt.

Art. 3 VO (EU) 2015/848
4
Etappe 4

Verfahren & Vertretung

Insolvenz- und Finanzplan, Antrag mit allen Übersetzungen, Vertretung vor Verwalter und Gericht, steuerliche Absicherung.

5
Etappe 5

Abschluss & Anerkennung

Restschuldbefreiung, Übersetzung und Apostille, Eintragung im Heimatland, Löschung negativer Einträge.

Art. 19, 20 VO (EU) 2015/848
Gut zu wissen

Der Lebensmittelpunkt ist typischerweise 3–6 Monate vor Antragstellung aufgebaut. Arbeit, Familie und Freizeit laufen dabei ganz normal weiter – und wir organisieren die komplette Struktur für Sie: von der Wohnung bis zur Steuernummer.

02
Beispiel Irland

Ihr Fahrplan – Monat für Monat.

So sieht der Ablauf in der Praxis aus – am Beispiel des irischen Verfahrens. Jede Karte zeigt, was wir mit Ihnen organisieren und welche Zahlungen anstehen. Alltag und Freizeit laufen die ganze Zeit normal weiter.

Phase 1  ·  Ankommen & Struktur aufbauen
B
Beginn

Ankommen & anmelden

Anmeldung in Irland, Abmeldung in DE/AT/CH
PPS-Nummer & Steuernummer beantragen
Gründung Ihrer irischen Ltd.
Krankenversicherung, Handyvertrag & Alltagsverträge
Zahlungen & KostenErste Honorarrate · Kaution & 1. Monatsmiete
1
1. Monat

Alltag aufbauen

Termin für die PSC-Card
Auto kaufen oder Bahn-Abo abschließen
Zahlungen & KostenMiete & laufende Ausgaben
2
2. Monat

Arbeit & Papiere

Steueranmeldung der Ltd. (VAT)
Arbeitsvertrag / Anstellung über die Ltd.
Führerschein umschreiben, Ausweis/Reisepass (Botschaft Dublin)
Zahlungen & KostenMiete & laufende Ausgaben
Phase 2  ·  Verfahren vorbereiten
3
3. Monat

Gläubigerliste übermitteln

Vollständige Gläubigerliste zusammenstellen und übermitteln
Zahlungen & KostenZweite Honorarrate · Miete & laufende Ausgaben
4
4. Monat

Insolvenzantrag vorbereiten

Insolvenz- und Finanzplan ausarbeiten
Unterlagen übersetzen und prüfen
Zahlungen & KostenMiete & laufende Ausgaben
5
5. Monat

Gläubiger anschreiben

Versand der Gläubiger-Anschreiben
Neue Mietwohnung – Strom, Gas & Internet anmelden
Zahlungen & KostenMiete & laufende Ausgaben
Phase 3  ·  Antrag & Verfahren
6
6. Monat

Absichern & abschließen

Hausratversicherung abschließen
Letzte Unterlagen für den Antrag finalisieren
Zahlungen & KostenSchluss-Honorarnote · Gutachten · Miete & laufende Ausgaben
7
7. Monat

Antragstellung der Insolvenz

Einreichung des Insolvenzantrags bei Gericht
Gerichtstermin ausschließlich online
Zahlungen & KostenGerichtsgebühr & Amtsblatt · Miete & laufende Ausgaben
Schuldenfrei
≈ 12 Monate nach Antragstellung: Restschuldbefreiung.

Alle erfassten Schulden sind erlassen – keine Kontopfändungen mehr, keine Inkassopost, keine Besuche des Gerichtsvollziehers. Negative Einträge in Auskunftsdateien werden gelöscht, die Restschuldbefreiung wird EU-weit automatisch anerkannt.

Art. 19, 20 VO (EU) 2015/848

Drei Länder – ein Fahrplan-Prinzip.

Der Fahrplan oben zeigt Irland. In Lettland und Spanien folgen wir demselben Prinzip – die Unterschiede sehen Sie direkt darunter.

Ihr persönlicher Fahrplan

Die Monatsangaben sind Richtwerte aus unserer Verfahrenspraxis – Ihr individueller Fahrplan hängt von Land, Schuldenbild und Lebenssituation ab. Im kostenlosen Erstgespräch erstellen wir ihn gemeinsam mit Ihnen.

03
Drei Länder – drei Verfahren

So läuft das Verfahren in Irland, Lettland und Spanien.

Die fünf Etappen sind überall gleich – das Verfahren selbst folgt dem Recht des Ziellandes. Hier sehen Sie die wichtigsten Schritte, Fristen und Besonderheiten je Land; welches Verfahren zu Ihrer Situation passt, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Irland

Der Allrounder · Gerichtstermin nur online
≈ 12 Monateab Antrag bis schuldenfrei
ab ca. 20.000 €Schuldenrahmen, oben offen
1Lebensmittelpunkt aufbauenWohnung, PPS-Nummer, Bankkonto, Arbeit oder eigene Ltd. – typischerweise 3–6 Monate Art. 3 VO (EU) 2015/848
2Antrag vorbereitenGläubigerliste übersetzen, Insolvenz- und Finanzplan mit dem Insolvenzverwalter erstellen
3AntragstellungEinreichung bei Gericht – der Gerichtstermin findet ausschließlich online statt
4Rund 12 Monate Verfahrenauch deliktische und öffentliche Forderungen werden erfasst
5Restschuldbefreiung & AnerkennungÜbersetzung, Apostille, Eintragung im Heimatland
Mehr zur Insolvenz in Irland

Lettland

Ohne Gerichtstermin · Standort Riga
12–36 Monateab Antrag bis schuldenfrei
ab ca. 5.000 €Schuldenrahmen, oben offen
1Lebensmittelpunkt in Riga aufbauenWohnung, Konto, Sozialversicherung, Arbeit oder eigene SIA – typischerweise 3–6 Monate
2Antragstellung ohne Gerichtsterminnach dem lettischen Insolvenzgesetz Maksātnespējas likums
3Verfahren mit Drittel-Regelungein fester Anteil geht an die Gläubiger, der Rest bleibt Ihnen – ohne harte Obergrenze
412–36 Monate bis zur Restschuldbefreiungein Gläubigerantrag gegen Sie ist nicht möglich – Sie behalten die Initiative
5Anerkennung im Heimatlandbegleitet von unserem eigenen Standort in Riga
Mehr zur Insolvenz in Lettland

Spanien

Das schnellste Verfahren
6–16 Monateab Antrag bis schuldenfrei
bis ca. 5 Mio. €Schuldenrahmen
1Lebensmittelpunkt in Spanien aufbauenWohnung, Konto, Arbeit oder eigene SL – typischerweise 3–6 Monate
2Antragstellung nach der Ley Concursalohne Gerichtsgebühren, Termine teils online
3„Segunda Oportunidad“Restschuldbefreiung ohne Wohlverhaltensphase – ideal bei Vermögenslosigkeit
4Schuldenerlass nach 6–16 Monatendas Gericht bestätigt die Restschuldbefreiung – Steuerforderungen prüfen wir vorab
5EU-weite AnerkennungArt. 19, 20 VO (EU) 2015/848
Mehr zur Insolvenz in Spanien
In Ihrer Muttersprache – vom ersten bis zum letzten Termin

Die Beratung führen wir durchgehend auf Deutsch. Zu allen Terminen im Zielland werden Sie von einem Experten der Kanzlei begleitet, der dafür sorgt, dass jedes Dokument Ihren Interessen dient – Sie unterschreiben nichts, was nicht vorher für Sie geprüft wurde.

04
Für Mandanten erklärt

Der Ablauf im Detail – alles, was Sie wissen müssen.

Grafiken geben den Überblick – hier folgt die Substanz: die Rechtsgrundlagen, jede Etappe im Detail und die Unterschiede der drei Verfahren, juristisch präzise und verständlich erklärt.

Die Rechtsgrundlage: Warum dieser Weg jedem Unionsbürger offensteht.

Die EU-Insolvenz ist kein Schlupfloch, sondern ein reguläres Insolvenzverfahren nach dem Recht Ihres neuen Wohnsitzlandes. Möglich macht sie die Personenfreizügigkeit: Jeder Unionsbürger darf Wohnsitz und Lebensmittelpunkt frei wählen (Art. 21 AEUV) – der Beweggrund des Umzugs ist rechtlich unerheblich. Welches Gericht für Ihr Verfahren zuständig ist, regelt die Verordnung (EU) 2015/848 verbindlich: Es entscheidet der Mittelpunkt Ihrer hauptsächlichen Interessen, das sogenannte COMI (Art. 3 VO (EU) 2015/848). Liegt Ihr Lebensmittelpunkt in Irland, Lettland oder Spanien, gilt dort auch das Insolvenzrecht – mit allen Vorteilen dieser modernen Insolvenzordnungen.

Ebenso verbindlich geregelt ist die Anerkennung: Die Eröffnung des Verfahrens und die erteilte Restschuldbefreiung wirken in allen Mitgliedstaaten automatisch und ohne weitere Förmlichkeiten (Art. 19, 20 VO (EU) 2015/848) – EU-weit mit Ausnahme Dänemarks, das ein Opt-out erklärt hat. Deutsche und österreichische Gläubiger, Gerichte und Behörden sind an die Restschuldbefreiung gebunden; Lebensmittelpunkt und Rechtmäßigkeit werden bei der Anerkennung nicht erneut geprüft.

Etappe 1 – Erstberatung & Analyse: die Weichenstellung

Am Anfang steht die kostenlose und unverbindliche Erstberatung. Wir analysieren Ihre Schuldenarten, Ihr Einkommen und Ihre Lebensplanung – denn davon hängt die Länderwahl ab: Forderungen aus vorsätzlich unerlaubter Handlung etwa werden nur über das irische Verfahren erlassen, hohe Einkommen profitieren von der lettischen Drittel-Regelung, bei Vermögenslosigkeit ist Spanien oft der schnellste Weg. Als Faustregel ist die EU-Insolvenz ab etwa 80.000 € Gesamtverschuldung wirtschaftlich sinnvoll – liegt Ihr Fall darunter, sagen wir das offen und zeigen Alternativen auf. Läuft bereits eine Pfändung, leiten wir erste Schutzmaßnahmen ein.

Etappe 2 – Vorbereitung & Abmeldung: der richtige Zeitpunkt

Die Abmeldung in Deutschland will taktisch geplant sein: Sie beendet die Zuständigkeit deutscher Vollstreckungsorgane weitgehend und ist zugleich der Startpunkt für den Aufbau Ihres neuen Lebensmittelpunkts. Wir organisieren Reise und Logistik, stoppen laufende Vollstreckungsmaßnahmen, soweit möglich, und übernehmen ab Mandatserteilung den Schriftverkehr mit Ihren Gläubigern – Sie müssen mit niemandem mehr selbst verhandeln.

Etappe 3 – Lebensmittelpunkt aufbauen: das Herzstück

Ihr COMI muss echt und tatsächlich gelebt sein – das ist die zentrale Voraussetzung des gesamten Verfahrens. Dazu gehören die Wohnung mit Mietvertrag auf Ihren eigenen Namen, die behördliche Anmeldung, Bankkonto und Karte, die Sozialversicherung sowie eine Erwerbstätigkeit vor Ort – angestellt oder über eine eigene Gesellschaft (irische Ltd., lettische SIA, spanische SL), die wir für Sie gründen. Auch Alltagsverträge wie Handy, Strom und Internet zählen. Eine Briefkastenadresse genügt nicht; wer Ihnen ein Verfahren „ohne Umzug“ verspricht, arbeitet nicht seriös. Typischerweise ist der Lebensmittelpunkt 3–6 Monate vor der Antragstellung aufgebaut – auch die steuerliche Seite in Heimat- und Zielland denken wir dabei von Anfang an mit.

Etappe 4 – Verfahren & Vertretung: wir führen, Sie leben weiter

Wir erstellen Insolvenz- und Finanzplan, übersetzen die Gläubigerliste, reichen den Antrag mit allen Unterlagen ein und vertreten Sie vor Insolvenzverwalter und Gericht. Ihre persönliche Präsenz bleibt minimal: In Irland findet der Gerichtstermin ausschließlich online statt, in Lettland gibt es gar keinen, in Spanien laufen Termine teils online. Während des Verfahrens arbeiten Sie normal weiter – es gelten die Pfändungsfreibeträge des Ziellandes, die deutlich großzügiger sind als die deutsche Tabelle (§ 850c ZPO).

Etappe 5 – Abschluss & Anerkennung: der Neuanfang wird amtlich

Mit der Restschuldbefreiung sind die erfassten Schulden erlassen. Wir lassen die Entscheidung vereidigt übersetzen und mit Apostille versehen, sorgen für die Eintragung in Ihrem Heimatland und die Löschung negativer Einträge in Auskunftsdateien. Danach entscheiden Sie frei, ob Sie zurückkehren oder bleiben – viele Mandanten führen ihre Geschäftstätigkeit wegen der steuerlichen Vorteile im Zielland fort.

Was die drei Verfahren im Detail unterscheidet.

Irland ist der Allrounder unter den europäischen Insolvenzordnungen: Nahezu alle Schuldenarten werden erfasst – Steuerschulden, Bürgschaften, Geschäftsführerhaftung, öffentliche Forderungen und als Besonderheit auch Forderungen aus vorsätzlich unerlaubter Handlung, die in Deutschland lebenslang von der Restschuldbefreiung ausgenommen bleiben (§ 302 InsO). Statt starrer Tabellen schützt Irland die tatsächlichen Lebenshaltungskosten („Reasonable Living Expenses“): Im Familienbeispiel bleiben über 5.100 € im Monat geschützt – mehr als das Doppelte des deutschen Deckels von 2.466 €. Das Verfahren läuft auf Englisch, der Gerichtstermin findet online statt, und rund 12 Monate nach Antragstellung erfolgt die Restschuldbefreiung automatisch.

Lettland punktet mit Einfachheit und Planbarkeit: Das Verfahren nach dem Maksātnespējas likums kommt ganz ohne Gerichtstermin aus, und ein Gläubigerantrag gegen Sie ist nicht möglich – Sie behalten die Initiative. Statt eines festen Freibetrags gilt die proportionale Drittel-Regelung ohne harte Obergrenze: Ein fester Anteil des Einkommens geht an die Gläubiger, der Rest bleibt Ihnen – bei 9.000 € Monatseinkommen etwa 3.000 €. Gerade für Gutverdiener ist das deutlich attraktiver als die deutsche Pfändungstabelle, nach der ab 4.766,99 € netto jeder weitere Euro vollständig gepfändet wird. Mit unserem eigenen Standort in Riga begleiten wir Sie direkt vor Ort.

Spanien bietet mit der „Segunda Oportunidad“ – der gerichtlichen Restschuldbefreiung nach der Ley Concursal – das schnellste Verfahren: 6 bis 16 Monate, ganz ohne Wohlverhaltensphase. Einkommen bis zum gesetzlichen Mindestlohn ist vollständig unpfändbar, darüber greift eine moderate Staffel (Art. 607 LEC) – bei 3.000 € Einkommen bleiben rund 2.330 €. Zu beachten: Steuerforderungen werden vom spanischen Verfahren nicht erfasst – ob Spanien zu Ihrem Schuldenbild passt, prüfen wir deshalb vorab genau. Ideal ist das Verfahren bei Vermögenslosigkeit; Gerichtsgebühren fallen nicht an.

Was nach der Antragstellung passiert.

Mit der Einreichung des Antrags beginnt die eigentliche Verfahrensphase: Der Insolvenzverwalter prüft Ihre Unterlagen, die Gläubiger werden offiziell in Kenntnis gesetzt und können ihre Forderungen anmelden. Für Sie ändert sich im Alltag wenig – Sie arbeiten weiter, Ihr Einkommen ist in Höhe der irischen Freibeträge geschützt, und den gesamten Schriftverkehr mit Verwalter, Gericht und Gläubigern führen wir. Rund 12 Monate nach Antragstellung erfolgt die Restschuldbefreiung in Irland automatisch – ein gesonderter Antrag ist dafür nicht nötig.

Der volle Vollstreckungsschutz greift mit der Verfahrenseröffnung im Zielland; ein Teilschutz entsteht praktisch oft schon mit der Abmeldung in Deutschland. Die Verfahrenskosten selbst sind überschaubar: In Irland liegen Verwaltergebühren bei rund 200 € und Gerichtsgebühren bei etwa 60 €; hinzu kommen Amtsblatt-Veröffentlichung und ein Gutachten. Die wesentlichen Posten Ihres Budgets sind Miete und Lebenshaltung vor Ort sowie das Kanzlei-Honorar, das in Raten über den Fahrplan verteilt ist – Sie sehen oben transparent, wann welche Zahlung ansteht.

05
Ihre Sicherheit im Verfahren

Warum Rieger & Partner Ihr verlässlicher Partner ist.

Ein Insolvenzverfahren im Ausland ist kein Selbstläufer – es steht und fällt mit sauberer Vorbereitung und lückenloser Begleitung. Genau dafür sind unsere Abläufe gebaut.

Zeitoptimiert

Der schnellste sichere Weg.

Spanien: Möglichkeit zur sofortigen Restschuldbefreiung
Irland: kurze Verfahrensdauer von rund 12 Monaten
Länderwahl passgenau zu Schuldenbild und Lebensplanung
In jeder Etappe

Begleitung von Anfang bis Ende.

Von der Erstberatung bis zur finalen Restschuldbefreiung
Interdisziplinäres Team: Juristen, Steuer- und Insolvenz-Experten
Fester persönlicher Ansprechpartner für Ihr Verfahren
Muttersprache

Alles auf Deutsch – ohne Dolmetscher.

Beratung durchgehend in Ihrer Muttersprache
Begleitung zu allen Terminen im Zielland
Jedes Dokument wird geprüft, bevor Sie unterschreiben
Rundum-Service

Sicher organisiert – digital & persönlich.

Geschütztes Mandantenportal für sichere Dokumente
14+ Merkblätter und 26+ Erklärvideos als Wissensbasis
Erreichbar Mo–Fr 09:00–18:00 Uhr
Onboarding

Bewährte Prozesse statt Zufall.

Rechtssichere Verlegung des Lebensmittelpunkts
Von der Wohnung bis zur Steuernummer alles organisiert
Reibungsloser Ablauf des gesamten Verfahrens
Transparenz

Erfolge, die Sie nachprüfen können.

100 % Erfolgsquote – Stand 31.12.2025, begleitete Mandate
Echte, anonymisierte Bescheide statt Versprechen
Zufriedenheits- & Geld-zurück-Garantie, schriftlich zugesichert
Dokumentierte Erfolge ansehen
Selbstcheck · 30 Sekunden

Passt die EU-Insolvenz zu Ihrer Situation?

Kreuzen Sie an, was auf Sie zutrifft.

– Ihre Angaben sprechen dafür, dass eine EU-Insolvenz in Frage kommt. Welches Land passt und ob sich das Verfahren für Sie wirtschaftlich lohnt, klären wir vertraulich in einem kostenlosen Erstgespräch.
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Der Schlüssel zum Verfahren

Der Lebensmittelpunkt entscheidet – wir bauen ihn mit Ihnen auf.

Das zuständige Gericht bestimmt sich nach Ihrem tatsächlichen Lebensmittelpunkt (COMI, Art. 3 VO (EU) 2015/848). Eine Briefkastenadresse genügt nicht: Wohnung auf eigenen Namen, Anmeldung, Bankkonto, Sozialversicherung und Erwerbstätigkeit vor Ort gehören dazu – echt und tatsächlich gelebt.

Genau das ist unser Handwerk: Wir organisieren die komplette Struktur im Zielland – und stehen mit unserer Zufriedenheits- und Geld-zurück-Garantie dafür ein.

Wohnung & Mietvertragauf Ihren eigenen Namen
Bankkonto & Karteim Zielland eröffnet
Sozialversicherungangemeldet vor Ort
ErwerbstätigkeitAnstellung oder eigene Gesellschaft
AlltagsverträgeHandy, Strom, Internet, Kfz
3–6 Monate gelebtvor der Antragstellung
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06
Mandanten & Erfolge

Das sagen unsere Mandanten.

Diskretion hat für uns höchsten Stellenwert – die allermeisten unserer Mandanten möchten verständlicherweise unerkannt bleiben. Nur wenige sprechen öffentlich über ihre Insolvenz und den Weg über eine EU-Insolvenz. Diesen mutigen Menschen danken wir von Herzen: Ihre Erfahrungsberichte zeigen ehrlich und aus erster Hand, wie ein Neuanfang gelingt.

Erfolge, auf die Sie sich verlassen können.

Drei Gründe, warum Mandanten uns ihr wichtigstes Projekt anvertrauen: den eigenen Neuanfang.

100 %
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Alle Mandanten, die den Insolvenzantrag gestellt haben, haben am Ende des Verfahrens die Restschuldbefreiung erhalten. In die Quote fließen ausschließlich Mandate ein, die von uns bis zur Restschuldbefreiung bearbeitet wurden.

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Schriftlich zugesichert

Scheitert Ihr Verfahren an einem Fehler unserer Beratung, erhalten Sie Ihr Honorar zurück – schriftlich zugesichert. Ihr Risiko tragen wir, nicht Sie.

Zur Garantie
TÜV SÜD

TÜV SÜD zertifiziert

Stand 2021

Geprüfte Abläufe und echte, überprüfbare Nachweise: anonymisierte Bescheide tatsächlich erteilter Restschuldbefreiungen und echte Mandantenvideos – keine gekauften Bewertungen, keine bezahlten Presseartikel.

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Dokumentierte Restschuldbefreiungen – echte Bescheide statt Versprechen.

Jeder Bescheid steht für einen Menschen, der wieder frei durchatmen kann. Aus Diskretionsgründen zeigen wir einen anonymisierten Ausschnitt – transparent und nachvollziehbar.

Echte, anonymisierte Bescheide tatsächlich erteilter Restschuldbefreiungen
Gerichtlich bestätigt – aus Irland, Lettland und Spanien
EU-weit anerkannt nach Art. 19, 20 VO (EU) 2015/848
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Ihre Kanzlei

Ein Team voller Expertise.

Juristen, Steuer- und Unternehmensberater an Standorten in der Schweiz, Deutschland, Lettland und Irland – wir begleiten Sie aus einer Hand, von der Länderwahl bis zur Anerkennung Ihrer Restschuldbefreiung.

Das Team der Kanzlei Rieger & Partner
Erfahrung aus der Praxisauf Gläubiger- wie auf Schuldnerseite
Cornelius Rieger
Cornelius Rieger
Jurist · Geschäftsführer
Lutz Spendig
Lutz Spendig
Key Account · Business Dev.
Christoph Hempel
Christoph Hempel
Jurist · Recht
Benjamin Schreiber
Benjamin Schreiber
Jurist · Recht
Liga Rieger
Liga Rieger
Firmengründung
Checky Berger
Checky Berger
Executive Secretary
Markus Helm
Markus Helm
Steuern · Beratung
Thomas Kunsch
Thomas Kunsch
Steuern · COMI
Benedikt Kippschnieder
Benedikt Kippschnieder
Steuern · Beratung
Edgar Strautins
Edgar Strautins
Recht
Fernando Frühbeck
Fernando Frühbeck
Recht
Veronique Boussin
Veronique Boussin
COMI
Inga Lagzdiņa
Inga Lagzdiņa
Steuern
Standort Zug
Zug · SchweizGrafenauweg 8, 6300 Zug
Standort Berlin
Berlin · DeutschlandKurfürstendamm 14, 10719 Berlin
Standort Riga
Riga · LettlandLāčplēša iela 20a, LV-1011 Riga
Standort Kilkenny
Kilkenny · IrlandDe La Salle House, 10 The Parade
Schneller schuldenfrei – legal, rechtssicher, europäisch. Wofür Deutschland drei Jahre verlangt, genügen in Europa oft zwölf Monate.
Cornelius Rieger
Cornelius RiegerJurist · Geschäftsführer, Kanzlei Rieger & Partner
Ihr nächster Schritt

Sprechen wir über Ihren Neuanfang.

Sie kennen jetzt den Ablauf – der erste Schritt ist Etappe 1: das kostenlose Erstgespräch. Wir analysieren Ihre Lage, wählen das passende Land und erstellen Ihren persönlichen Fahrplan. Als Faustregel lohnt sich die EU-Insolvenz ab etwa 80.000 € Gesamtverschuldung.

Vertrauliche Analyse Ihrer Lage – Schuldenarten, Einkommen, Lebensplanung: Wir sagen Ihnen, welches Land passt.
Ehrliche Kosten-Nutzen-Rechnung – lohnt sich das Verfahren nicht, zeigen wir Alternativen auf. Keine falschen Versprechen.
EU-Insolvenz-Broschüre inklusive – Sie erhalten unsere ausführliche Mandanteninformation als PDF. Vertiefend: das Buch „EU-Insolvenz – legal und rechtssicher".
Cornelius Rieger
Unterschrift Cornelius Rieger Cornelius Rieger Jurist · Geschäftsführer
Bekannt aus Klassik Radio Zertifiziert · Stand 2021 TÜV SÜD

Kostenloses Erstgespräch anfragen

Unverbindlich & 100 % vertraulich. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden (werktags).

Mit dem Absenden stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer Angaben zur Beantwortung der Anfrage zu. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Das Senden hat leider nicht geklappt – Ihre Eingaben bleiben erhalten. Bitte versuchen Sie es gleich noch einmal oder rufen Sie uns an: +49 89 943 96 99 66 · info@kanzlei-rieger.eu
Vielen Dank! Ihre Anfrage ist eingegangen. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden (werktags) bei Ihnen.

Lieber direkt anrufen? +49 89 943 96 9966 · Mo–Fr 09:00–18:00 Uhr

Häufige Fragen

Fragen zum Ablauf – klar beantwortet.

Dauer, Umzug, Gerichtstermine, Kosten, Schutz vor Vollstreckung – die Fragen, die uns zum Ablauf am häufigsten gestellt werden.

Wie läuft eine EU-Insolvenz ab – von Anfang bis Ende?
In fünf Etappen: 1. Kostenlose Erstberatung mit Analyse und Länderwahl. 2. Vorbereitung und taktische Abmeldung in Deutschland. 3. Aufbau des Lebensmittelpunkts im Zielland – Wohnung, Konto, Sozialversicherung, Arbeit (typischerweise 3–6 Monate). 4. Insolvenzantrag und Verfahren mit Vertretung vor Verwalter und Gericht. 5. Restschuldbefreiung, Übersetzung mit Apostille, Eintragung im Heimatland und Löschung negativer Einträge.
Wie lange dauert eine EU-Insolvenz insgesamt?
Rechnen Sie mit 3–6 Monaten für den Aufbau des Lebensmittelpunkts vor der Antragstellung. Das Verfahren selbst dauert in Irland rund 12 Monate, in Spanien 6–16 Monate und in Lettland 12–36 Monate. Zum Vergleich: Die deutsche Privatinsolvenz verlangt drei Jahre Wohlverhaltensphase (§ 287 Abs. 2 InsO).
Muss ich für das Verfahren wirklich umziehen?
Ja. Das zuständige Gericht bestimmt sich nach Ihrem tatsächlichen Lebensmittelpunkt (COMI, Art. 3 VO (EU) 2015/848) – und der muss echt und tatsächlich gelebt sein: Wohnung mit Mietvertrag auf Ihren Namen, Anmeldung, Bankkonto, Sozialversicherung, Erwerbstätigkeit und Alltagsverträge vor Ort. Eine Briefkastenadresse genügt nicht – Anbieter, die ein Verfahren „ohne Umzug“ versprechen, arbeiten nicht seriös.
Wie oft muss ich vor Gericht erscheinen?
Deutlich seltener, als viele erwarten: In Irland findet der Gerichtstermin ausschließlich online statt, in Lettland ist gar kein Gerichtstermin erforderlich, in Spanien laufen Termine teils online. Vor Verwalter und Gericht werden Sie von uns vertreten.
Wer organisiert Wohnung, Konto und Behördengänge?
Wir. Zum Leistungsumfang gehört der komplette Aufbau der Struktur im Zielland: Wohnung und Mietvertrag, Bankkonto, Steuernummer, Sozialversicherung, Versicherungen, Alltagsverträge und – falls gewünscht – die eigene Gesellschaft (Ltd., SIA oder SL) samt Anstellung. Auf Anfrage holen wir Sie am Flughafen ab und begleiten Sie zu allen Terminen.
In welcher Sprache läuft das Verfahren?
Ihre Beratung läuft durchgehend auf Deutsch – unsere Juristen sprechen fließend Deutsch und Englisch, Dolmetscher sind nicht nötig. Amtliche Dokumente wie Gläubigerliste und Urteil werden von uns übersetzt; zu Terminen im Zielland werden Sie begleitet, und Sie unterschreiben nichts, was nicht vorher für Sie geprüft wurde.
Ab wann bin ich vor Vollstreckungen geschützt?
Ein Teilschutz entsteht praktisch oft schon mit der Abmeldung in Deutschland; der volle Vollstreckungsschutz greift mit der Verfahrenseröffnung im Zielland. Den Schriftverkehr mit Ihren Gläubigern steuert ab Mandatserteilung die Kanzlei. In Lettland ist ein Gläubigerantrag gegen Sie gar nicht möglich – Sie behalten die Initiative.
Kann ich während des Verfahrens weiterarbeiten?
Ja, ausdrücklich. Sie arbeiten im Zielland angestellt oder über eine eigene Gesellschaft (irische Ltd., lettische SIA, spanische SL) – wir richten die komplette Struktur inklusive Sozialversicherung ein. Es gelten die Freibeträge des Ziellandes: In Irland sind die tatsächlichen Lebenshaltungskosten geschützt, in Lettland bleiben dank Drittel-Regelung z. B. bei 9.000 € Einkommen rund 3.000 €, in Spanien greift die Staffel des Art. 607 LEC.
Was kostet das Verfahren – und woraus setzen sich die Kosten zusammen?
Vier Bausteine: das Kanzlei-Honorar, Wohnen und Miete vor Ort (Irland teurer als Lettland oder Spanien), die Arbeits- und Gesellschaftsstruktur sowie die Lebenshaltung. Die reinen Verfahrenskosten sind überschaubar – Richtwerte: Lettland Struktur ca. 500 €/Monat, Verwalter ca. 1.000 €, Gericht ca. 70 €; Irland Verwalter ca. 200 €, Gericht ca. 60 €; Spanien ohne Gerichtsgebühren. Im Erstgespräch erhalten Sie eine ehrliche Gesamtaufstellung – als Faustregel lohnt sich die EU-Insolvenz ab etwa 80.000 € Gesamtverschuldung.
Was passiert nach der Restschuldbefreiung?
Wir lassen das Urteil vereidigt übersetzen und mit Apostille versehen, sorgen für die Eintragung in Ihrem Heimatland und die Löschung negativer Einträge in Auskunftsdateien. Danach entscheiden Sie frei: zurückkehren oder bleiben – viele Mandanten führen ihre Geschäftstätigkeit wegen der steuerlichen Vorteile im Zielland fort. Auf Wunsch bauen wir die Strukturen zurück.
Wie sicher ist der Erfolg des Verfahrens?
Zum Stichtag 31.12.2025 liegt die Erfolgsquote der von uns begleiteten Mandate bei 100 %. Zusätzlich geben wir eine Zufriedenheits- und Geld-zurück-Garantie: Verneint ein Gericht in dritter Instanz den Lebensmittelpunkt und beruht dies auf einem Beratungsfehler, erhalten Sie das Honorar zurück. Entscheidend bleibt Ihre Mitwirkung beim Aufbau eines echten Lebensmittelpunkts – genau dabei begleiten wir Sie Schritt für Schritt.