Interaktiver Ländervergleich · EU-weit anerkannt nach VO (EU) 2015/848

EU-Insolvenzen im Vergleich – finden Sie Ihr Land.

Irland, Lettland oder Spanien – und was leistet das Verfahren zu Hause? Stellen Sie Ihr Zielland Ihrem Heimatland Deutschland, Österreich oder Schweiz direkt gegenüber und vergleichen Sie Kriterium für Kriterium: Dauer, Pfändungsfreibeträge, erlassene Schulden, Kosten und das Leben vor Ort.

ab 12Monaten schuldenfrei – Irland ≈ 12, Spanien 6–16 Monate
22Kriterien im direkten Duell – von der Dauer bis zum Eigenheim
6Länder im Vergleich – 3 Zielländer gegen Deutschland, Österreich & Schweiz
26EU-Staaten erkennen an – Art. 19, 20 VO (EU) 2015/848
Schnellstart: Zielland antippen – der Vergleich mit Ihrem Heimatland startet

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Kanzlei Rieger & Partner · Vermögensschutz · EU-Insolvenzrecht · Unternehmensstrukturierung Standorte in Zug (Schweiz) · Berlin (Deutschland) · Riga (Lettland) · Kilkenny (Irland) Erfahrung auf Gläubiger- und Schuldnerseite Das Buch: „EU-Insolvenz – legal und rechtssicher" TÜV SÜD zertifiziert (Stand 2021) Bekannt aus    & YouTube
01
Das Länder-Duell

Zwei Länder. 22 Kriterien.
Ein klares Bild.

Wählen Sie Ihr Zielland und Ihr Heimatland – Deutschland, Österreich oder die Schweiz – und vergleichen Sie die Insolvenzverfahren direkt nebeneinander. Grün markiert ist jeweils das Land, das beim einzelnen Kriterium aus Schuldnersicht im Vorteil ist – neutral bleibt, was gleichwertig ist. Und wenn nicht alle Kriterien für Sie zählen: Wählen Sie einfach nur die aus, die Ihnen wichtig sind – die Bilanz rechnet automatisch mit.

Der Vergleich als VideoEU-Privatinsolvenzen im Vergleich – Spanien vs. Irland vs. Lettland EU-Privatinsolvenzen im Vergleich – Spanien vs. Irland vs. Lettland
1
Zielland & Heimatland wählenLinks Ihr Zielland (Irland, Lettland, Spanien), rechts Ihr Heimatland (Deutschland, Österreich, Schweiz).
2
Kriterien anpassenOptional: Wählen Sie unter „Kriterien anpassen" nur die Punkte, die für Ihre Situation zählen.
3
Ergebnis ablesenDie Bilanz zeigt, welches Land bei Ihren Kriterien vorn liegt – grün markiert ist der jeweilige Vorteil.
Ihr Zielland
VS
Ihr Heimatland
Kriterien anpassen alle 22 aktiv Optional – vergleichen Sie nur, was für Ihre Situation zählt.
Verfahren & Dauer
Einkommen & Pfändung
Welche Schulden entfallen
Kosten
Leben vor Ort
Irland gewinnt mit 30 : 0 Punkten – vorn bei 16 von 22 gewählten Kriterien, davon 2 K.-o.-Siege; 6 gleichwertig.
Irland · 30 Punkte · 16 Kriteriengleichwertig · 6Deutschland · 0 Punkte · 0 Kriterien
Punktwertung: ×1 Standard · ×2 wichtig · ×3 K.-o.-Kriterium (Schuldenerlass ja/nein)
Irland
Kriterium
Deutschland
Verfahren & Dauer
Dauer bis zur Restschuldbefreiung×2 gewichtet
≈ 12 Monate
Restschuldbefreiung kraft Gesetzes nach 12 Monaten
Vorteil
36 Monate
3 Jahre Wohlverhaltensphase (§ 287a InsO)
Wohlverhaltensphase×2 gewichtet
12 Monate
mit einfachen Obliegenheiten
Vorteil
3 Jahre
volle Abtretung des pfändbaren Einkommens
Schuldenrahmen / für wen geeignet
ab ca. 20.000 € – nach oben offen
der Allrounder für nahezu alle Schuldenarten
Vorteil
Ohne Untergrenze
für alle, die den Lebensmittelpunkt nicht verlagern können
Gerichtstermin
Nur online
keine Anreise, keine Verhandlung vor Ort
Vorteil
Präsenz & Mitwirkung
hohes Maß an persönlicher Mitwirkung erforderlich
Sperrfrist für eine erneute Insolvenz
Keine
Vorteil
11 Jahre
nach erteilter Restschuldbefreiung (§ 287a Abs. 2 InsO)
Obliegenheiten im Verfahren×2 gewichtet
Einfach
keine aufwändige Beweisführung vor Gericht
Vorteil
Sehr streng
Verstöße führen zur Versagung der Restschuldbefreiung (§ 290 InsO)
Hürden für Ihre Gläubiger×2 gewichtet
Sehr hoch
Forderungsanmeldung nur mit persönlichem Termin in Irland – Kosten für den Gläubiger ca. 3.000 €+
Vorteil
Sehr niedrig
gläubigerfreundliches Insolvenzrecht mit weitreichenden Kontrollrechten
Einkommen & Pfändung
Was bleibt vom Einkommen×2 gewichtet
Tatsächliche Lebenshaltungskosten geschützt
Reasonable Living Expenses – Beispiel Familie: 5.195 €/Monat, Alleinstehende: 2.260 €
Vorteil
Starre Pfändungstabelle
Alleinstehende: 1.555 € geschützt; ab 4.766,99 € netto wird jeder weitere Euro gepfändet (Stand 07/2025)
Kontopfändung×2 gewichtet
Praktisch nicht möglich
das irische Bankkonto ist pfändungssicher
Vorteil
Sehr einfach möglich
Standardinstrument der Zwangsvollstreckung
Pfändung von Rentenansprüchen
Nein
Vorteil
Ja
Rente wird wie Arbeitseinkommen gepfändet
Pfändung der Lebensversicherung
Nein
Vorteil
Ja
Schutz des Eigenheims×2 gewichtet
Möglich
mit richtiger Gestaltung absicherbar
Vorteil
Nein
regelmäßig Verwertung durch den Insolvenzverwalter
Welche Schulden entfallen
SteuerschuldenK.-o.-Kriterium
Erlassen
auch Steuerforderungen aus anderen EU-Staaten
Vorteil
Teilweise
ausgenommen bei Steuerstraftaten (§ 302 Nr. 1 InsO)
Forderungen aus vorsätzlich unerlaubter HandlungK.-o.-Kriterium
Erlassen
die zweite Chance – auch deliktische Forderungen aus anderen EU-Staaten
K.-o.
Nicht erlassen
§ 302 Nr. 1 InsO – die Ausnahme gilt lebenslang
Geschäftsführer- & DurchgriffshaftungK.-o.-Kriterium
Erlassen
auch die persönliche Haftung aus der Kapitalgesellschaft
K.-o.
Regelmäßig nicht erlassen
insbesondere bei Vorsatzhaftung (§ 302 InsO)
Bank-, Kredit- & Lieferantenschulden, BürgschaftenK.-o.-Kriterium
Erlassen
Erlassen
erst mit Ablauf der 3-jährigen Wohlverhaltensphase
Unterhalt, Geldstrafen, Zwangsgelder
Bleiben bestehen
in jedem Land von der Restschuldbefreiung ausgenommen
Bleiben bestehen
Kosten
Gerichts- & Verwalterkosten×2 gewichtet
≈ 260 €
Gericht ca. 60 €, Insolvenzverwalter ca. 200 € – eines der günstigsten Verfahren der EU
Vorteil
1.500–5.000 €+
Verfahrenskosten häufig deutlich höher
Lebenshaltung & Miete
Niedrig bis mittel
Miete ab ca. 400 € (außerhalb Dublins)
Normal bis hoch
Leben vor Ort
Sprache im Alltag
Englisch
mit uns kommunizieren Sie immer auf Deutsch
Deutsch
Wetter
Wechselhaft
mild, aber regenreich
Mittel
Wohlfühl- & Prestige-Faktor
Mittel
englischsprachig, international, gut erreichbar
gewohntes Umfeld bleibt bestehen

Richtwerte aus unserer Verfahrenspraxis (Stand 2025) – der Vergleich ersetzt keine Prüfung Ihres Einzelfalls. Normzitate beziehen sich auf die jeweils genannte Jurisdiktion. Punktwertung: Standardkriterien zählen einfach (×1), besonders praxisrelevante doppelt (×2), K.-o.-Kriterien dreifach (×3) – wird eine Schuldenart im einen Land erlassen und im anderen nicht, wertet das Duell dies als K.-o.-Sieg – ebenso, wenn ein Land gar keine Restschuldbefreiung kennt (Schweiz).

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Wichtiger Hinweis – alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.Dieser interaktive Vergleich einschließlich Gewichtung und Punktwertung dient ausschließlich der allgemeinen, unverbindlichen Erstinformation und stellt keine Rechtsberatung dar. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität; die Bewertung beruht auf unserer Verfahrenspraxis (Richtwerte, Stand 2025). Maßgeblich sind stets das Recht der jeweiligen Jurisdiktion in der geltenden Fassung und die Prüfung Ihres Einzelfalls in einer persönlichen Beratung.

Gerade für Geschäftsführer: die zweite Chance.Forderungen aus vorsätzlich unerlaubter Handlung und persönlicher Geschäftsführerhaftung sind in Deutschland von der Restschuldbefreiung ausgenommen (§ 302 InsO) – sie begleiten Sie lebenslang; in Österreich gilt Entsprechendes (§ 215 IO). Über das irische Verfahren werden auch diese Forderungen erlassen. Genau hier entscheidet die Länderwahl über Ihren Neuanfang.

02
Unsere Einordnung

Welches Land passt zu wem?

Alle drei Zielländer führen zur EU-weit anerkannten Restschuldbefreiung – aber auf unterschiedlichen Wegen. So ordnen wir die Verfahren nach über einem Jahrzehnt Praxis ein:

Dauer bis zur Restschuldbefreiung im Vergleich

Typische Verfahrensdauer (Richtwerte, Stand 2025 – ohne Aufbauphase des Lebensmittelpunkts)
Irland
≈ 12 Monate
Spanien
6–16 Monate
Lettland
12–36 Monate
Deutschland
36 Monate
Österreich
36 Monate
Schweiz
Keine RSB *
* Schweiz: Der Privatkonkurs (Art. 191 SchKG) führt nicht zur Restschuldbefreiung – Verlustscheine bleiben 20 Jahre vollstreckbar (Art. 149a SchKG).

Irland

Der Allrounder
≈ 12 Mon.bis schuldenfrei
ab 20.000 €Schuldenrahmen
Nahezu alle Schuldenarten – auch deliktische Forderungen und Geschäftsführerhaftung
Tatsächliche Lebenshaltungskosten geschützt – Beispiel Familie: 5.195 €/Monat
Gerichtstermin nur online · englischsprachig · Konto pfändungssicher
Insolvenz in Irland ansehen

Lettland

Stark bei hohem Einkommen
12–36 Mon.bis schuldenfrei
ab 5.000 €Schuldenrahmen
Proportionale Drittel-Regelung ohne Deckel – ideal bei hohen Einkommen
Ein Gläubigerantrag gegen Sie ist ausgeschlossen – Sie behalten die Initiative
Sehr geringe Lebenshaltungskosten · kein Gerichtstermin
Insolvenz in Lettland ansehen

Spanien

Das schnellste Verfahren
6–16 Mon.bis schuldenfrei
0 €Gerichtskosten
Segunda Oportunidad – Restschuldbefreiung ohne Wohlverhaltensphase möglich
Ideal bei Vermögenslosigkeit · Schulden bis ca. 5 Mio. €
SMI-Staffel nach Art. 607 LEC – Beispiel: 3.000 € Einkommen → rund 2.330 € bleiben
Insolvenz in Spanien ansehen
Nicht sicher, welches Land zu Ihrer Situation passt? Schuldenhöhe, Schuldenarten, Einkommen, Familie – im kostenlosen Erstgespräch sagen wir es Ihnen konkret.
03
Vertiefen auf YouTube

Mehr Wissen zum Ländervergleich.

Cornelius Rieger erklärt die Unterschiede der Verfahren im Detail – direkt aus der Verfahrenspraxis.

04
Ihr nächster Schritt

Vom Vergleich zur Entscheidung.

Der Ländervergleich zeigt die Richtung – die Entscheidung fällt im Einzelfall. Als Faustregel lohnt sich eine EU-Insolvenz ab etwa 80.000 € Gesamtverschuldung. Das kostenlose Erstgespräch schafft Klarheit.

Vertrauliche Analyse Ihrer Lage – Schuldenarten, Einkommen, Lebensplanung: Wir sagen Ihnen, welches Land passt.
Ehrliche Kosten-Nutzen-Rechnung – lohnt sich das Verfahren nicht, zeigen wir Alternativen auf. Keine falschen Versprechen.
Geld-zurück-Garantie – scheitert Ihr Verfahren an einem Fehler unserer Beratung, erhalten Sie Ihr Honorar zurück. Schriftlich zugesichert.
Cornelius Rieger
Unterschrift Cornelius Rieger Cornelius Rieger Jurist · Geschäftsführer
Bekannt aus Klassik Radio TÜV SÜD zertifiziertStand 2021

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Häufige Fragen zum Ländervergleich

Was Mandanten uns am häufigsten fragen.

Länderwahl, Anerkennung, Zahlen, Umzug – die wichtigsten Antworten kompakt.

Welches Land ist das beste für eine EU-Insolvenz?
Das „beste" Land gibt es nicht pauschal – es gibt das beste Land für Ihre Situation. Als Faustregel: Irland ist der Allrounder (nahezu alle Schuldenarten, ≈ 12 Monate, hohe geschützte Lebenshaltungskosten), Lettland überzeugt bei hohen Einkommen (proportionale Drittel-Regelung ohne Deckel, kein Gläubigerantrag möglich), Spanien ist mit der Segunda Oportunidad das schnellste Verfahren – ideal bei Vermögenslosigkeit. Die konkrete Länderwahl gehört in die kostenlose Erstberatung.
Warum liegt Irland in so vielen Kriterien vorn?
Das irische Insolvenzrecht ist konsequent auf den wirtschaftlichen Neustart ausgerichtet: Restschuldbefreiung kraft Gesetzes nach rund 12 Monaten, Schutz der tatsächlichen Lebenshaltungskosten (Reasonable Living Expenses), praktisch pfändungssicheres Bankkonto, Gerichtstermin nur online – und als Alleinstellungsmerkmal werden auch Forderungen aus vorsätzlich unerlaubter Handlung und aus Geschäftsführerhaftung erlassen, die in Deutschland lebenslang bestehen bleiben (§ 302 InsO).
Wann ist Lettland die bessere Wahl als Irland?
Vor allem bei hohen laufenden Einkommen: Die lettische Drittel-Regelung ist proportional und kennt keine harte Obergrenze – bei 9.000 € Einkommen bleiben Ihnen rund 3.000 € monatlich, während die deutsche Pfändungstabelle ab 4.766,99 € netto jeden weiteren Euro abschöpft (Stand 07/2025). Dazu kommen die geringsten Lebenshaltungskosten im Vergleich und die Besonderheit, dass ein Gläubigerantrag gegen Sie ausgeschlossen ist. Zu beachten: Steuerforderungen und deliktische Forderungen werden in Lettland nicht erlassen (§ 130, § 164 Maksātnespējas likums), und die Schulden sollten idealerweise unter 150.000 € liegen.
Wann ist Spanien die richtige Wahl?
Wenn es schnell gehen soll und kein nennenswertes Vermögen vorhanden ist: Die Segunda Oportunidad (exoneración del pasivo unsatisfecho, Ley Concursal) führt in 6–16 Monaten zur Restschuldbefreiung – ohne Wohlverhaltensphase und ohne Gerichtsgebühren. Einkommen bis zum Mindestlohn (SMI, 1.184 €/Monat, 2025) ist vollständig unpfändbar, darüber gilt die milde Staffel des Art. 607 LEC. Zu beachten: Öffentlich-rechtliche und Steuerforderungen sind nur sehr begrenzt erfasst.
Wird die Restschuldbefreiung aus Irland, Lettland oder Spanien in Deutschland anerkannt?
Ja, automatisch und ohne weitere Förmlichkeiten (Art. 19, 20 VO (EU) 2015/848). Die Verordnung bindet 26 EU-Mitgliedstaaten – nur Dänemark hat ein Opt-out. Die Anerkennung ist ein reiner Verwaltungsakt; Lebensmittelpunkt und Rechtmäßigkeit werden dabei nicht erneut geprüft. Wir sorgen für vereidigte Übersetzung, Apostille und die Löschung negativer Einträge im Heimatland.
Ich komme aus Österreich oder der Schweiz – gilt der Vergleich auch für mich?
Österreich: Ja, uneingeschränkt. Das Abschöpfungsverfahren dauert drei Jahre, Forderungen aus vorsätzlich unerlaubter Handlung sind wie in Deutschland ausgenommen (§ 215 IO) – und die Restschuldbefreiung aus Irland, Lettland oder Spanien wird in Österreich automatisch anerkannt (Art. 19, 20 VO (EU) 2015/848). Schweiz: Das schweizerische Recht kennt keine Restschuldbefreiung – nach einem Privatkonkurs (Art. 191 SchKG) bleiben Verlustscheine 20 Jahre vollstreckbar (Art. 149a SchKG). Gerade für Schweizer Mandanten ist die EU-Insolvenz deshalb oft der einzige Weg zum echten Neuanfang; den Lebensmittelpunkt in der EU ermöglicht das Freizügigkeitsabkommen. Da die Schweiz nicht an die VO (EU) 2015/848 gebunden ist, prüfen wir die Wirkungen in der Schweiz in Ihrem Einzelfall.
Muss ich für jedes dieser Verfahren wirklich umziehen?
Ja. Das zuständige Gericht bestimmt sich nach Ihrem tatsächlichen Lebensmittelpunkt (COMI, Art. 3 VO (EU) 2015/848) – und der muss echt und tatsächlich gelebt sein: Wohnung mit Mietvertrag auf Ihren Namen, Anmeldung, Bankkonto, Sozialversicherung und Erwerbstätigkeit vor Ort, typischerweise 3–6 Monate vor Antragstellung. Anbieter, die ein Verfahren „ohne Umzug" versprechen, arbeiten nicht seriös.
Wie verlässlich sind die Zahlen in diesem Vergleich?
Alle Angaben sind Richtwerte aus unserer Verfahrenspraxis (Stand 2025) – Pfändungsfreibeträge, Gebühren und Verfahrensdauern ändern sich und hängen vom Einzelfall ab. Der Vergleich gibt Ihnen die Orientierung; die verbindliche Einordnung Ihrer Situation erfolgt im Erstgespräch. Wir dokumentieren unsere Verfahrenserfolge transparent unter kanzlei-rieger.eu/erfolge.
Ab welcher Schuldenhöhe lohnt sich der Wechsel ins EU-Ausland?
Als Faustregel ab etwa 80.000 € Gesamtverschuldung – darunter beraten wir zu Alternativen wie dem Vergleich mit Gläubigern. Die formalen Untergrenzen der Verfahren liegen deutlich niedriger (Lettland ab ca. 5.000 €, Irland ab ca. 20.000 €); nach oben sind die Verfahren offen, in Spanien bis etwa 5 Mio. €.
06
Die komplette Übersicht

Alle sechs Länder. Alle Kriterien.

Für alle, die es ganz genau wissen möchten: die vollständige Gegenüberstellung von Irland, Lettland und Spanien mit Deutschland, Österreich und der Schweiz. Grün hinterlegt ist je Kriterium der beste Wert.

Tabelle seitlich wischen – die Kriterien-Spalte bleibt stehen.
Kriterium IrlandDer Allrounder LettlandStark bei hohem Einkommen SpanienDas schnellste Verfahren DeutschlandDie Vergleichsbasis ÖsterreichDie Vergleichsbasis SchweizKeine Restschuldbefreiung
Verfahren & Dauer
Dauer bis zur Restschuldbefreiung ≈ 12 MonateRestschuldbefreiung kraft Gesetzes nach 12 Monaten 12–36 Monateüber 150.000 € Schulden droht die 3-Jahres-Phase 6–16 MonateSegunda Oportunidad – das schnellste Verfahren der EU 36 Monate3 Jahre Wohlverhaltensphase (§ 287a InsO) 36 MonateAbschöpfungsverfahren mit Tilgungsplan (§§ 199 ff. IO) Keine Restschuldbefreiungder Privatkonkurs (Art. 191 SchKG) tilgt nicht – Verlustscheine bleiben 20 Jahre vollstreckbar (Art. 149a SchKG)
Wohlverhaltensphase 12 Monatemit einfachen Obliegenheiten 1–3 Jahreabhängig von Schuldenhöhe und Tilgungsplan KeineRestschuldbefreiung ohne Wohlverhaltensphase möglich 3 Jahrevolle Abtretung des pfändbaren Einkommens 3 Jahrebeim Zahlungsplan bis zu 7 Jahre Entfälltstattdessen 20 Jahre Verlustscheine – Gläubiger greifen bei neuem Vermögen erneut zu
Schuldenrahmen / für wen geeignet ab ca. 20.000 € – nach oben offender Allrounder für nahezu alle Schuldenarten ab ca. 5.000 €ideal unter 150.000 € Schulden und bei hohem Einkommen bis ca. 5 Mio. €ideal bei Vermögenslosigkeit Ohne Untergrenzefür alle, die den Lebensmittelpunkt nicht verlagern können Ohne Untergrenzefür alle, die den Lebensmittelpunkt nicht verlagern können Ohne Untergrenzeder Privatkonkurs bringt Aufschub, aber keinen Schuldenerlass
Gerichtstermin Nur onlinekeine Anreise, keine Verhandlung vor Ort Kein Termindas Verfahren läuft schriftlich Teils onlineje nach Gericht und Verfahrensstand Präsenz & Mitwirkunghohes Maß an persönlicher Mitwirkung erforderlich Präsenz & MitwirkungSchuldenregulierungsverfahren vor dem Bezirksgericht PräsenzVerfahren vor Konkursamt und Gericht
Sperrfrist für eine erneute Insolvenz Keine 10 Jahre Keine 11 Jahrenach erteilter Restschuldbefreiung (§ 287a Abs. 2 InsO) 20 Jahrekein neuerliches Abschöpfungsverfahren binnen 20 Jahren (§ 201 IO) Entfälltmangels Restschuldbefreiung ohne Bedeutung
Obliegenheiten im Verfahren Einfachkeine aufwändige Beweisführung vor Gericht Sehr strenglückenlose Nachweisführung; der Verwalter kann das Verfahren einstellen Einfachkeine aufwändige Beweisführung zu den Schulden Sehr strengVerstöße führen zur Versagung der Restschuldbefreiung (§ 290 InsO) Sehr strengObliegenheitsverletzungen führen zur Einstellung ohne Restschuldbefreiung Strengneues Einkommen bleibt bis zum Existenzminimum pfändbar (Art. 93 SchKG)
Hürden für Ihre Gläubiger Sehr hochForderungsanmeldung nur mit persönlichem Termin in Irland – Kosten für den Gläubiger ca. 3.000 €+ NiedrigAnmeldung per EU-Formular einfach möglich – ein Gläubigerantrag gegen Sie ist jedoch ausgeschlossen Hochpersönlicher Termin für die Forderungsanmeldung erforderlich Sehr niedriggläubigerfreundliches Insolvenzrecht mit weitreichenden Kontrollrechten Sehr niedriggläubigerfreundliches Verfahren mit einfacher Forderungsanmeldung Sehr niedrigdie Betreibung ist einfach und günstig (SchKG)
Einkommen & Pfändung
Was bleibt vom Einkommen Tatsächliche Lebenshaltungskosten geschütztReasonable Living Expenses – Beispiel Familie: 5.195 €/Monat, Alleinstehende: 2.260 € Proportional, ohne DeckelDrittel-Regelung: z. B. 9.000 € Einkommen → rund 3.000 € bleiben – stark bei hohen Einkommen SMI-Staffel (Art. 607 LEC)bis 1.184 € unpfändbar – Beispiel: 3.000 € Einkommen → rund 2.330 € bleiben Starre PfändungstabelleAlleinstehende: 1.555 € geschützt; ab 4.766,99 € netto wird jeder weitere Euro gepfändet (Stand 07/2025) Starres Existenzminimumallgemeiner Grundbetrag 2025: rund 1.273 €/Monat Betreibungsrechtliches ExistenzminimumLohnpfändung bis zum Existenzminimum (Art. 93 SchKG)
Kontopfändung Praktisch nicht möglichdas irische Bankkonto ist pfändungssicher Möglichz. B. auch durch das deutsche Finanzamt Möglichsofern dem Gläubiger das Konto bekannt ist Sehr einfach möglichStandardinstrument der Zwangsvollstreckung Sehr einfach möglichStandardinstrument der Exekution Möglichim Rahmen von Betreibung und Konkurs
Pfändung von Rentenansprüchen Nein Ja Nein JaRente wird wie Arbeitseinkommen gepfändet JaPension wird wie Arbeitseinkommen gepfändet TeilweiseAHV/IV-Renten unpfändbar (Art. 92 SchKG), übrige Vorsorge nach Auszahlung pfändbar
Pfändung der Lebensversicherung Nein Ja Nein Ja Ja Teilweiseabhängig von der Begünstigung
Schutz des Eigenheims Möglichmit richtiger Gestaltung absicherbar Nein Möglich Neinregelmäßig Verwertung durch den Insolvenzverwalter Neinregelmäßig Verwertung NeinVerwertung im Konkurs
Welche Schulden entfallen
Steuerschulden Erlassenauch Steuerforderungen aus anderen EU-Staaten Nicht erlassen§ 130 lettisches Insolvenzgesetz (Maksātnespējas likums) Weitgehend ausgenommenöffentlich-rechtliche Forderungen sind nur sehr begrenzt erfasst Teilweiseausgenommen bei Steuerstraftaten (§ 302 Nr. 1 InsO) TeilweiseAbgaben grundsätzlich erfasst, Ausnahmen bei Finanzstrafen Nicht erlassenkeine Restschuldbefreiung – Forderungen bestehen als Verlustscheine fort
Forderungen aus vorsätzlich unerlaubter Handlung Erlassendie zweite Chance – auch deliktische Forderungen aus anderen EU-Staaten Nicht erlassen§ 164 Abs. 4 lettisches Insolvenzgesetz Nicht erlassen Nicht erlassen§ 302 Nr. 1 InsO – die Ausnahme gilt lebenslang Nicht erlassenForderungen aus vorsätzlich unerlaubter Handlung sind ausgenommen (§ 215 IO) Nicht erlassen
Geschäftsführer- & Durchgriffshaftung Erlassenauch die persönliche Haftung aus der Kapitalgesellschaft Nicht erlassen Teilweiseunter bestimmten Voraussetzungen Regelmäßig nicht erlasseninsbesondere bei Vorsatzhaftung (§ 302 InsO) Regelmäßig nicht erlasseninsbesondere bei Vorsatzhaftung Nicht erlassen
Bank-, Kredit- & Lieferantenschulden, Bürgschaften Erlassen Erlassen Erlassen Erlassenerst mit Ablauf der 3-jährigen Wohlverhaltensphase Erlassenerst mit Abschluss des Abschöpfungsverfahrens Nicht erlassenVerlustscheine bleiben 20 Jahre vollstreckbar
Unterhalt, Geldstrafen, Zwangsgelder Bleiben bestehenin jedem Land von der Restschuldbefreiung ausgenommen Bleiben bestehen Bleiben bestehen Bleiben bestehen Bleiben bestehen Bleiben bestehen
Kriterium IrlandDer Allrounder LettlandStark bei hohem Einkommen SpanienDas schnellste Verfahren DeutschlandDie Vergleichsbasis ÖsterreichDie Vergleichsbasis SchweizKeine Restschuldbefreiung
Kosten
Gerichts- & Verwalterkosten ≈ 260 €Gericht ca. 60 €, Insolvenzverwalter ca. 200 € – eines der günstigsten Verfahren der EU ≈ 1.070 €Gericht ca. 70 €, Akontozahlung Verwalter ca. 1.000 € 0 €keine Gerichtsgebühren 1.500–5.000 €+Verfahrenskosten häufig deutlich höher Mehrere Tausend €abhängig von Verfahrensdauer und Vermögen Kostenvorschuss erforderlichPrivatkonkurs nur gegen Vorschuss von mehreren Tausend Franken
Lebenshaltung & Miete Niedrig bis mittelMiete ab ca. 400 € (außerhalb Dublins) Sehr niedrigMiete ab ca. 350 € NiedrigMiete ab ca. 400 € – hohe Lebensqualität Normal bis hoch Normal bis hoch Sehr hoch
Leben vor Ort
Sprache im Alltag Englischmit uns kommunizieren Sie immer auf Deutsch Lettischim Alltag oft Englisch oder Russisch – mit uns immer Deutsch Spanischmit uns kommunizieren Sie immer auf Deutsch Deutsch Deutsch Deutschje nach Region
Wetter Wechselhaftmild, aber regenreich Kontinentalwarme Sommer, kalte Winter Sehr gutSonne, Strand und Meer Mittel Mittel Mittel
Wohlfühl- & Prestige-Faktor Mittelenglischsprachig, international, gut erreichbar MittelRiga als moderne EU-Hauptstadt Hochhohe Lebensqualität am Mittelmeer gewohntes Umfeld bleibt bestehen gewohntes Umfeld bleibt bestehen gewohntes Umfeld bleibt bestehen

Richtwerte (Stand 2025), im Einzelfall zu prüfen. Deutschland, Österreich und die Schweiz dienen als Vergleichsbasis für Mandanten, die ihren Lebensmittelpunkt nicht verlagern können.