Insolvenz
in Lettland

In
12
Monaten
schuldenfrei

Kostenfreies Erstgespräch

Informationen aktualisiert am: 10.09.2025

Insolvenz Lettland

Die Privatinsolvenz in Lettland ermöglicht Ihnen die schnellste Restschuldbefreiung in der EU - oft sogar ohne Wohlverhaltensphase! In vielen Fällen melden Gläubiger ihre Forderungen im EU-Ausland nicht an, wodurch Sie direkt nach Verfahrenseröffnung schuldenfrei werden. Besonders attraktiv ist das lettische System für Personen mit höherem Einkommen: Sie behalten immer zwei Drittel Ihres Nettoeinkommens - ohne komplizierte Pfändungstabellen oder Berechnungen. Einfach, transparent und fair.

Das moderne lettische Insolvenzrecht basiert auf dem Maksātnespējas likums und bietet vier verschiedene Verfahrenswege, die sich nach Ihrer Einkommenssituation richten. Die in Lettland erlangte Restschuldbefreiung wird gemäß EU-Insolvenzverordnung 2015/848 in allen EU-Staaten automatisch anerkannt.

Die Vorteile auf einen Blick

✓ Zeiteffizientes EU-Insolvenzverfahren: Nur 1-3 Jahre

Lettland bietet mit einer flexiblen Verfahrensdauer eines der schnellsten Insolvenzverfahren in der EU. Im besten Fall sind Sie sofort schuldenfrei (Variante 1 ohne Gläubigeranmeldungen), ansonsten nach nur 12-36 Monaten. Die transparente Staffelung richtet sich nach Ihrem Einkommen - ein unschlagbarer Zeitvorteil gegenüber Deutschland mit 6 Jahren Wartezeit.

✓ Durchgängige professionelle Begleitung

Unser erfahrenes Expertenteam aus mehrsprachigen Juristen und Rechtsanwälten (Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Lettisch) navigiert Sie sicher durch alle Verfahrensschritte. Von der ersten kostenlosen Beratung über die COMI-Verlegung bis zur erfolgreichen Restschuldbefreiung - Sie unternehmen keinen Schritt alleine.

✓ Umfassender Service für maximale Sicherheit

Persönlicher Ansprechpartner während des gesamten Verfahrens, sicheres Mandantenportal mit detaillierten Merkblättern zum lettischen Insolvenzrecht, über 26 Erklärvideos für optimale Vorbereitung, 100% Begleitung bei allen Behördenterminen in Lettland.

✓ Effizientes Onboarding-Verfahren

Strukturierte Prozesse für eine rechtssichere COMI-Verlegung nach Lettland. Wir organisieren für Sie: Wohnungssuche und Mietvertrag, Anmeldung bei lettischen Behörden, Eröffnung eines Bankkontos, Unterstützung bei SIA-Gründung oder Jobsuche und alle weiteren Formalitäten.

✓ Nachweisbare Erfolgsbilanz

Als einzige Kanzlei im EU-Markt dokumentieren wir unsere Verfahrenserfolge transparent auf unserer Webseite. Mit über 1.000 erfolgreichen Restschuldbefreiungen seit 2010 und 100% Erfolgsquote bei Erfüllung aller Voraussetzungen - für Ihre Sicherheit und Ihr Vertrauen.

Das sagen unsere Kunden

Die Insolvenz in Lettland

0-36 Monaten schuldenfrei

Das günstigste & schnellste Insolvenzverfahren Europas - mit dem höchsten Pfändungsfreibeitrag aller EU-Länder  inkl. Steuer- & SV-Schulden.

Die Insolvenz im Lettland

in 12-36 Monaten

schuldenfrei

Kostenfreies Erstgespräch

Informationen aktualisiert am: 10.09.2025

Insolvenz Lettland

Die Privatinsolvenz in Lettland ermöglicht Ihnen die schnellste Restschuldbefreiung in der EU - oft sogar ohne Wohlverhaltensphase! In vielen Fällen melden Gläubiger ihre Forderungen im EU-Ausland nicht an, wodurch Sie direkt nach Verfahrenseröffnung schuldenfrei werden. Besonders attraktiv ist das lettische System für Personen mit höherem Einkommen: Sie behalten immer zwei Drittel Ihres Nettoeinkommens - ohne komplizierte Pfändungstabellen oder Berechnungen. Einfach, transparent und fair.

Das moderne lettische Insolvenzrecht basiert auf dem Maksātnespējas likums und bietet vier verschiedene Verfahrenswege, die sich nach Ihrer Einkommenssituation richten. Die in Lettland erlangte Restschuldbefreiung wird gemäß EU-Insolvenzverordnung 2015/848 in allen EU-Staaten automatisch anerkannt.

Die Vorteile auf einen Blick

Nur

1-3

Jahre

Zeiteffizientes EU-Insolvenzverfahren: Nur 1-3 Jahre

Lettland bietet mit einer flexiblen Verfahrensdauer eines der schnellsten Insolvenzverfahren in der EU. Im besten Fall sind Sie sofort schuldenfrei (Variante 1 ohne Gläubigeranmeldungen), ansonsten nach nur 12-36 Monaten. Die transparente Staffelung richtet sich nach Ihrem Einkommen - ein unschlagbarer Zeitvorteil gegenüber Deutschland mit ca. 4 Jahren Verfahrenszeit.

Durchgängige professionelle Begleitung

Unser erfahrenes Expertenteam aus mehrsprachigen Insolvenz-Experten, Juristen und Rechtsanwälten (Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Lettisch) navigiert Sie sicher durch alle Verfahrensschritte. Von der ersten kostenlosen Beratung über die COMI-Verlegung bis zur erfolgreichen Restschuldbefreiung - Sie unternehmen keinen Schritt alleine.

Umfassender Service für maximale Sicherheit

Persönlicher Ansprechpartner während des gesamten Verfahrens
Sicheres Mandantenportal mit detaillierten Merkblättern zum lettischen Insolvenzrecht
Interdisziplinäres Expertenteam bestehend aus Rechtsanwälten und lettischen Insolvenzspezialisten
Über 26 Erklärvideos für optimale Vorbereitung
100%
Begleitung bei allen Behördenterminen in Lettland.

Effizientes Onboarding-Verfahren

Wir organisieren für Sie: Wohnungssuche und Mietvertrag, Anmeldung bei lettischen Behörden
Strukturierte Prozesse für eine rechtssichere COMI-Verlegung nach Lettland
Eröffnung eines lettischen Bankkontos inkl. Kreditkarte
Lettischer Mobilfunkvertrag
Unterstützung bei SIA-Gründung oder Jobsuche
und alle weiteren Formalitäten

Nachweisbare Erfolgsbilanz

Als einzige Kanzlei im EU-Markt dokumentieren wir unsere Verfahrenserfolge transparent auf unserer Webseite. Mit über 1.000 erfolgreichen Restschuldbefreiungen seit 2010 und 100% Erfolgsquote bei Erfüllung aller Voraussetzungen - für Ihre Sicherheit und Ihr Vertrauen.

Das sagen unsere Mandanten

Videos zur EU Insolvenz

Unser Spezialwissen teilen wir mit Ihnen unter anderem in unseren Videos. Schauen Sie sich diese an sie werden erstaunt sein, wie einfach es ist in Spanien, Irland, Lettland eine Insolvenz im Ausland zu absolvieren.

Wie lange dauert die Insolvenz in Lettland?

Die Verfahrensdauer der Privatinsolvenz in Lettland hängt maßgeblich davon ab, ob und wie viele Gläubiger ihre Forderungen anmelden. Das lettische Insolvenzgesetz sieht vier verschiedene Verfahrensvarianten vor:

Variante 1: Sofortige Restschuldbefreiung ohne Wohlverhaltensphase Die häufigste und beste Variante! Wenn kein Gläubiger seine Forderung beim Insolvenzverwalter innerhalb der gesetzten Frist von 1-3 Monaten anmeldet, erhalten Sie direkt nach Abschluss des Insolvenzverfahrens die Restschuldbefreiung. Es gibt keine Wohlverhaltensphase und keine monatlichen Zahlungen. Das Verfahren ist beendet und Sie sind schuldenfrei. Diese Variante tritt in der Praxis am häufigsten ein, da viele Gläubiger die Kosten und den Aufwand einer Forderungsanmeldung im EU-Ausland scheuen.

Variante 2: 6 Monate bei Deckung von mindestens 50% der Schuldsumme Reicht Ihr Einkommen aus, um mindestens 50 Prozent der nach Abschluss des Insolvenzverfahrens verbleibenden Verbindlichkeiten zu decken, dauert die Wohlverhaltensphase nur sechs Monate ab Bekanntgabe des Entlastungsverfahrens.

Variante 3: 12-18 Monate bei Deckung von 20-35% der Schuldsumme Können Sie nicht mindestens 50 Prozent der Verbindlichkeiten decken, gilt folgende Staffelung: Bei Deckung von mindestens 35 Prozent dauert die Wohlverhaltensphase ein Jahr, bei Deckung von mindestens 20 Prozent eineinhalb Jahre.

Variante 4: 1-3 Jahre bei Deckung unter 20% - Die Ein-Drittel-Regelung Können Sie weniger als 20 Prozent der Verbindlichkeiten decken, wird ein Drittel Ihres Einkommens (mindestens 166,67 EUR bei einem Mindestlohn von 500 EUR) zur Gläubigerbefriedigung herangezogen. Die Dauer richtet sich nach der Höhe der angemeldeten Forderungen:

Ein Jahr bei Gesamtverbindlichkeiten bis 30.000 EUR
Zwei Jahre bei Verbindlichkeiten zwischen 30.001 und 150.000 EUR
Drei Jahre bei Verbindlichkeiten über 150.000 EUR

Das lettische System belohnt damit höhere Einkommen mit kürzeren Verfahrensdauern, während auch Personen mit geringem Einkommen einen fairen Weg zur Schuldenfreiheit erhalten.

Was ist die gesetzliche Grundlage für die Insolvenz in Lettland?

Die rechtliche Grundlage für die Privatinsolvenz in Lettland bildet das lettische Insolvenzgesetz, der Maksātnespējas likums, in seiner aktuellen Fassung. Dieses moderne Gesetz wurde mehrfach überarbeitet und an die Anforderungen der EU-Insolvenzverordnung angepasst. In Verbindung mit der EU-Insolvenzverordnung (EuInsVO) 2015/848 schafft es den rechtlichen Rahmen für grenzüberschreitende Insolvenzverfahren. Das lettische Recht ermöglicht seit 2010 ausdrücklich die Verbraucherinsolvenz für natürliche Personen und wurde seitdem kontinuierlich modernisiert, um den Bedürfnissen von Schuldnern und Gläubigern gleichermaßen gerecht zu werden.

Die EU-Insolvenzverordnung ist dabei von entscheidender Bedeutung, da sie die automatische Anerkennung der in Lettland erlangten Restschuldbefreiung in allen EU-Mitgliedsstaaten garantiert. Dies bedeutet konkret, dass deutsche Gläubiger nach erfolgreichem Abschluss Ihres lettischen Insolvenzverfahrens keine Forderungen mehr gegen Sie durchsetzen können. Die Restschuldbefreiung wirkt EU-weit und befreit Sie vollständig von Ihren Altschulden. Das lettische Insolvenzrecht ist dabei besonders schuldnerfreundlich ausgestaltet und bietet faire Bedingungen für einen wirtschaftlichen Neustart.

Was sind die Voraussetzungen für eine Insolvenz in Lettland?

Für die erfolgreiche Durchführung einer Privatinsolvenz in Lettland müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die zentrale Bedingung ist die Verlagerung Ihres Lebensmittelpunkts, des sogenannten Center of Main Interest (COMI), nach Lettland. Diese Verlagerung muss mindestens sechs Monate vor der Antragstellung erfolgen und durch objektive Kriterien nachweisbar sein. Die Kanzlei Rieger und Partner übernimmt die komplette Organisation dieser COMI-Verlegung für Sie, sodass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden.

Ihre Gesamtschulden müssen mindestens 5.000 EUR betragen, wobei nach oben keine Grenze gesetzt ist. Sie müssen zahlungsunfähig sein, das heißt, Sie können Ihre fälligen Verbindlichkeiten nicht mehr bedienen. Wichtig ist auch, dass Sie in den letzten zehn Jahren nicht wegen Insolvenzbetrug oder ähnlicher Delikte verurteilt wurden. Während des gesamten Verfahrens besteht eine umfassende Mitwirkungspflicht - Sie müssen bereit sein, aktiv am Verfahren teilzunehmen und alle erforderlichen Unterlagen bereitzustellen. Die Gerichtskosten in Lettland betragen aktuell circa 1.000 EUR und können in Raten gezahlt werden.

Welche Forderungen werden von der Restschuldbefreiung umfasst?

Die Restschuldbefreiung in der lettischen Privatinsolvenz ist umfassend und befreit Sie von nahezu allen Verbindlichkeiten, die zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung bestanden haben. Das lettische Recht macht dabei kaum Unterschiede zwischen verschiedenen Forderungsarten, was einen echten wirtschaftlichen Neuanfang ermöglicht.

📋  Umfasste Forderungen:

Kredite und Darlehen (alle Arten, unabhängig von Höhe oder Entstehungsgrund)
Kreditkartenschulden
Überziehungskredite und Dispositionskredite
Bürgschaften und Garantien
Bankschulden allgemein
Geschäftsschulden aus selbstständiger oder gewerblicher Tätigkeit
Lieferantenforderungen und Handwerkerrechnungen
Mietschulden (private und gewerbliche)
Versorgerschulden (Strom, Gas, Wasser, Telekommunikation)
Krankenkassenforderungen und Sozialversicherungsbeiträge
Steuerforderungen (Finanzamt, VID, Forderungen aus allen EU-Ländern)
Ordnungsgelder und Verwaltungsstrafen (sofern nicht strafrechtlich)
Schadensersatzforderungen aus vertraglichen Pflichtverletzungen
Forderungen aus Geschäftsführerhaftung
Rückforderungen von Sozialleistungen
Honorarforderungen (Anwälte, Ärzte, Berater)
Leasingschulden und Ratenkaufverträge
Inkassokosten und Verzugszinsen
Forderungen aus unerlaubter Handlung (deliktische Forderungen)

Wichtiger Hinweis zu Steuerschulden: Anders als in vielen anderen EU-Ländern werden in Lettland auch Steuerforderungen grundsätzlich von der Restschuldbefreiung erfasst. Dies gilt für Steuerschulden gegenüber dem lettischen Staat (VID - Valsts ieņēmumu dienests) sowie für Steuerforderungen aus anderen EU-Mitgliedstaaten, sofern sie ordnungsgemäß angemeldet wurden.

Welche Forderungen werden NICHT von der Restschuldbefreiung umfasst?

Das lettische Insolvenzrecht kennt nur wenige Ausnahmen von der Restschuldbefreiung gemäß § 178 Abs. 2 Maksātnespējas likums. Diese Ausnahmen dienen dem Schutz besonders schutzwürdiger Gläubiger und entsprechen weitgehend dem europäischen Standard.

Ausgeschlossene Forderungen:
Unterhaltsverpflichtungen (für Kinder und Ehepartner, laufend und rückständig)
Gerichtlich verhängte Geldbußen und Geldstrafen für Straftatbestände
Forderungen aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen (bei nachgewiesener Vorsätzlichkeit)
Forderungen aus arglistiger Täuschung oder vorsätzlicher Schädigung von Gläubigern
Bestimmte Steuerschulden bei nachgewiesener Steuerhinterziehung
Neue Schulden nach Verfahrenseröffnung
Forderungen aus vorsätzlicher Insolvenzverschleppung
Schadensersatz aus vorsätzlichen Straftaten gegen Leib und Leben
Bestimmte Sozialversicherungsbeiträge bei vorsätzlicher Vorenthaltung
Forderungen aus der Verletzung von Aufzeichnungs- und Buchführungspflichten (bei Vorsatz)

Wichtiger Hinweis: Die Beweislast für die Vorsätzlichkeit liegt beim Gläubiger. Dieser muss im lettischen Verfahren nachweisen, dass die Handlung vorsätzlich erfolgte. Bei fahrlässigen Handlungen greift die Restschuldbefreiung vollumfänglich. Das lettische Recht ist hier strenger als das irische, aber immer noch liberaler als das deutsche Insolvenzrecht.

Bei gesicherten Forderungen (Secured Debts) wird nur der ungesicherte Teil von der Restschuldbefreiung erfasst. Der durch Sicherheiten wie Hypotheken oder Pfandrechte gedeckte Teil bleibt bestehen, soweit die Sicherheit werthaltig ist.

Wie hoch ist der Pfändungsfreibetrag in Lettland?

Das lettische Insolvenzrecht überzeugt durch seine einfache und faire Ein-Drittel-Regelung gemäß § 164 Maksātnespējas likums: Sie behalten immer ein Drittel Ihres Nettoeinkommens - keine komplizierten Tabellen, keine verwirrenden Berechnungen! Diese transparente Regelung macht die lettische Privatinsolvenz besonders attraktiv für Personen mit höherem Einkommen. Bei 3.000 EUR netto bleiben Ihnen 2.000 EUR zum Leben, bei 4.500 EUR sind es bereits 3.000 EUR - deutlich mehr als in den meisten anderen EU-Ländern.

Die Berechnung erfolgt automatisch: Ein Drittel Ihres Einkommens fließen an die Gläubiger, zwei Drittel bleibt bei Ihnen. Diese klare Regelung schafft Planungssicherheit und Transparenz für alle Beteiligten. Zusätzlich werden besondere persönliche Umstände berücksichtigt. Haben Sie unterhaltspflichtige Kinder oder einen Ehepartner zu versorgen, erhöht sich der pfändungsfreie Betrag entsprechend. Auch notwendige Ausgaben für Medikamente bei chronischen Erkrankungen oder behinderungsbedingten Mehraufwand finden Berücksichtigung. Die lettischen Gerichte zeigen sich in der Praxis durchaus flexibel und berücksichtigen die individuellen Lebensumstände. Im Vergleich zu den deutlich niedrigeren Lebenshaltungskosten in Lettland ermöglicht dieser Freibetrag einen angemessenen Lebensstandard während des Insolvenzverfahrens.

Was passiert, wenn ich über den Pfändungsfreibetrag komme?

Im lettischen Insolvenzrecht gibt es keinen klassischen "Pfändungsfreibetrag", über den man kommen könnte. Die Ein-Drittel-Regelung gilt unabhängig von der Einkommenshöhe immer gleich: Sie behalten stets zwei Drittel Ihres Nettoeinkommens und geben nur ein Drittel an die Gläubiger ab. Diese Regelung bleibt während der gesamten Verfahrensdauer konstant - egal ob Sie 1.000 EUR oder 10.000 EUR verdienen.

Bei einer Einkommensverbesserung während des Verfahrens profitieren Sie direkt davon, da Sie immer zwei Drittel behalten dürfen. Beispiel: Steigt Ihr Gehalt durch eine Beförderung von 3.000 EUR auf 4.500 EUR netto, verbessert sich Ihre Situation wie folgt:

Vorher: 2.000 EUR für Sie, 1.000 EUR an Gläubiger
Nachher: 3.000 EUR für Sie, 1.500 EUR an Gläubiger

Sie behalten also 1.000 EUR mehr pro Monat! Dies schafft einen starken Anreiz, sich auch während des Insolvenzverfahrens um eine Verbesserung Ihrer wirtschaftlichen Situation zu bemühen. Das lettische System belohnt Ihre Anstrengungen, da Sie von jedem zusätzlich verdienten Euro immer 67 Cent behalten dürfen.

Nach Abschluss des Verfahrens und der Restschuldbefreiung steht Ihnen Ihr gesamtes Einkommen wieder vollständig zur Verfügung. Die transparente lettische Regelung macht Ihre finanzielle Planung während der Insolvenz berechenbar und fair - ohne komplizierte Tabellen oder überraschende Abzüge.

Darf ich während der Insolvenz Geschäftsführer und Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft oder freiberuflich tätig sein?

Das lettische Insolvenzrecht enthält gemäß Maksātnespējas likums keine automatischen Verbote für die Tätigkeit als Geschäftsführer während eines persönlichen Insolvenzverfahrens. Sie dürfen grundsätzlich weiterhin als Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft tätig sein - allerdings mit wichtigen Einschränkungen.

Nach Artikel 144 Maksātnespējas likums verlieren Sie mit Verfahrenseröffnung das Recht, frei über Ihr Vermögen zu verfügen. Alle Transaktionen über dem lettischen Mindestlohn bedürfen der vorherigen Zustimmung des Insolvenzverwalters. Dies betrifft auch Geschäftsführerverträge und -vergütungen. Der Insolvenzverwalter prüft, ob die Tätigkeit im Interesse der Gläubiger liegt und angemessene Einnahmen generiert.

Für ausländische Gesellschaften wie eine deutsche GmbH oder spanische SL bestehen keine direkten Verbote im lettischen Insolvenzrecht. Sie können also weiterhin als Geschäftsführer tätig bleiben, sofern das jeweilige nationale Recht (deutsches oder spanisches) dies nicht verbietet. Bei lettischen SIA gelten die vollen Kontrollmechanismen - jede Geschäftsführervergütung und wichtige Geschäftsentscheidung benötigt die Zustimmung des Verwalters.

Die Gründung neuer Gesellschaften ist während der Insolvenz nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Insolvenzverwalters möglich. Nach Artikel 127 Abs. 3 Maksātnespējas likums können Einzelkaufleute (individuālais komersants) nicht am Verfahren für natürliche Personen teilnehmen.

Selbstständige und freiberufliche Tätigkeiten können Sie mit Zustimmung des Insolvenzverwalters ausüben. Das lettische Recht erkennt an, dass die Möglichkeit zur Erwerbstätigkeit essentiell für einen erfolgreichen wirtschaftlichen Neustart ist. Alle Einkünfte müssen offengelegt werden - Sie behalten zwei Drittel, ein Drittel fließt an die Gläubiger. Eine kostenfreie Geschäftsführung würde als Umgehung gewertet und ist nicht zulässig.

Darf ich während einer lettischen Insolvenz reisen?

Die Reisefreiheit bleibt während des lettischen Insolvenzverfahrens vollständig erhalten. Als EU-Bürger genießen Sie das fundamentale Recht auf Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union, das durch die EU-Freizügigkeitsrichtlinie 2004/38/EG garantiert wird. Das lettische Insolvenzrecht schränkt dieses Grundrecht in keiner Weise ein. Sie sind kein Gefangener des Verfahrens und können sich frei bewegen - sei es für geschäftliche Termine, Familienbesuche oder Urlaubsreisen.

Kurze Reisen bis zu drei Wochen bedürfen keiner besonderen Anmeldung oder Genehmigung. Dies gilt gleichermaßen für private wie geschäftliche Reisen. Bei längeren Auslandsaufenthalten über drei Wochen empfiehlt es sich, den Insolvenzverwalter zu informieren. Dies dient nicht der Einholung einer Erlaubnis, sondern stellt sicher, dass Ihr Lebensmittelpunkt (COMI) in Lettland nicht in Frage gestellt wird. Geschäftsreisen sind ausdrücklich erlaubt und werden als notwendiger Teil der Erwerbstätigkeit angesehen. Viele unserer Mandanten pendeln regelmäßig zwischen Lettland und Deutschland oder anderen EU-Ländern. Die einzige praktische Einschränkung besteht darin, dass Sie für wichtige Gerichtstermine in Lettland verfügbar sein müssen. Diese werden jedoch rechtzeitig angekündigt und können bei Ihrer Reiseplanung berücksichtigt werden.

Wie läuft der Insolvenzantrag in Lettland ab?

Der Ablauf des lettischen Insolvenzverfahrens zeichnet sich durch seine außergewöhnliche Geschwindigkeit aus. Nach der kostenlosen Erstberatung und der sechsmonatigen COMI-Verlagerung beginnt das eigentliche Verfahren:

1. Individuelle Antragserstellung Anders als in Deutschland oder Irland gibt es in Lettland keinen standardisierten Vordruck für den Insolvenzantrag. Unser spezialisiertes Anwaltsteam erstellt für Sie einen individuellen, maßgeschneiderten Antrag gemäß den Vorgaben des Maksātnespējas likums.

Dieser enthält:

Detaillierte Darstellung Ihrer finanziellen Situation
Vollständige Gläubigerliste mit allen Verbindlichkeiten
Nachweise über Ihren Lebensmittelpunkt in Lettland
Alle erforderlichen Dokumente und Belege

2. Blitzschnelle Gerichtsentscheidung Das lettische Recht sieht gemäß Artikel 131 Maksātnespējas likums vor, dass das Gericht innerhalb nur eines Arbeitstages über Ihren Antrag entscheiden muss! Diese extrem kurze Frist macht das lettische Verfahren zum schnellsten in der EU. Das Gericht prüft lediglich die formellen Voraussetzungen - sind diese erfüllt, muss die Eröffnung erfolgen.

3. Übernahme durch den Insolvenzverwalter Nach der positiven Gerichtsentscheidung wird sofort ein Insolvenzverwalter bestellt. Dieser übernimmt die Kontrolle über das Verfahren und bespricht mit uns und Ihnen die weiteren Schritte. Es folgt eine Prüfung Ihrer Vermögensverhältnisse.

4. Beginn der Wohlverhaltensphase mit Gläubigeranmeldung beginnt Ihre Wohlverhaltensphase. Gleichzeitig startet die entscheidende Phase der Gläubigeranmeldung:

Der Verwalter schreibt alle bekannten Gläubiger an
Gläubiger haben nur 3 Monate Zeit, ihre Forderungen anzumelden
Die Anmeldefrist ist eine Ausschlussfrist - wer sie versäumt, geht leer aus!

5. Der Königsweg: Sofortige Restschuldbefreiung (Variante 1) Hier zeigt sich die besondere Chance des lettischen Verfahrens: Meldet kein einziger Gläubiger seine Forderung innerhalb der 3-Monats-Frist an, wird das Verfahren mit sofortiger Restschuldbefreiung beendet! Sie sind dann bereits nach wenigen Monaten vollständig schuldenfrei - ohne jegliche Zahlungen leisten zu müssen. Diese Variante tritt in der Praxis häufig ein, da viele Gläubiger:

Die Kosten einer Anmeldung im EU-Ausland scheuen
Den bürokratischen Aufwand vermeiden wollen
Die kurze Frist versäumen

6. Alternative Verfahrenswege bei Gläubigeranmeldungen Melden sich Gläubiger an, greift eine der anderen Varianten (2-4) mit Laufzeiten zwischen 6 Monaten und 3 Jahren, abhängig von Ihrem Einkommen und der Schuldenhöhe. Selbst dann profitieren Sie von der fairen Ein-Drittel-Regelung.

7. Automatische Restschuldbefreiung Nach Ablauf der jeweiligen Frist erfolgt die Restschuldbefreiung gemäß Artikel 164 Maksātnespējas likums automatisch - ohne weitere Verhandlung oder Antrag. Das lettische System macht Ihren Weg in die Schuldenfreiheit damit besonders planbar und sicher.

Welche Pflichten habe ich während der Insolvenz in Lettland?

Die Pflichten während des lettischen Insolvenzverfahrens sind im Maksātnespējas likums fair und transparent geregelt. Das lettische System ist dabei auf Kooperation ausgelegt - wenn Sie offen und ehrlich mitwirken, verläuft das Verfahren reibungslos.

Ihre Hauptpflichten im Überblick:

Die wichtigste Pflicht ist die Mitwirkung gemäß Artikel 141-143. Sie arbeiten vertrauensvoll mit dem Insolvenzverwalter zusammen und stellen ihm die benötigten Unterlagen zur Verfügung. Dazu gehören Einkommensnachweise, Kontoauszüge und Informationen über Ihre Gläubiger. Der Verwalter ist dabei Ihr Partner, nicht Ihr Gegner - er hilft Ihnen durch das Verfahren.

Während der Wohlverhaltensphase gehen Sie einer Erwerbstätigkeit nach oder bemühen sich aktiv darum. Das lettische Recht würdigt Ihre Anstrengungen: Sie behalten immer zwei Drittel Ihres Einkommens, nur ein Drittel geht an die Gläubiger. Diese faire Regelung motiviert zur Arbeitsaufnahme und honoriert Ihre Bemühungen.

Bei wichtigen Veränderungen informieren Sie den Verwalter - etwa bei einem Jobwechsel, Umzug oder einer Erbschaft. Größere Anschaffungen über dem Mindestlohn besprechen Sie vorher mit dem Verwalter, der in der Regel zustimmt, wenn sie notwendig sind. Diese Regelung dient Ihrem Schutz und verhindert unüberlegte Ausgaben.

Faire Zusammenarbeit statt strenger Kontrolle:

Das lettische System setzt auf Vertrauen und Eigenverantwortung. Die wenigen Termine beim Insolvenzverwalter dienen der Unterstützung, nicht der Kontrolle. Die meiste Kommunikation erfolgt unkompliziert schriftlich. Lettische Gerichte und Verwalter sind für ihre kooperative und lösungsorientierte Arbeitsweise bekannt.

Solange Sie transparent und ehrlich sind, haben Sie nichts zu befürchten. Die Versagung der Restschuldbefreiung erfolgt nur in extremen Ausnahmefällen bei vorsätzlichem Fehlverhalten - nicht bei kleinen Versäumnissen oder Missverständnissen. Das Ziel aller Beteiligten ist Ihr erfolgreicher wirtschaftlicher Neustart!

Unser Service für Ihre Sicherheit:

Wir bereiten Sie optimal auf alle Pflichten vor und begleiten Sie durch das gesamte Verfahren. Mit unserem Mandantenportal und den Erklärvideos kennen Sie immer Ihre aktuellen Aufgaben. Bei Fragen steht Ihnen Ihr persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung. So erfüllen Sie alle Pflichten mühelos und sichern sich Ihre Restschuldbefreiung.

Wie wichtig sind Facebook und soziale Medien in einem Insolvenzverfahren in Lettland?

Entgegen vieler Internetmythen spielen soziale Medien bei der Prüfung Ihres Lebensmittelpunkts (COMI) in Lettland keine Rolle. Das lettische Gericht interessiert sich nicht für Ihre Facebook-, Instagram- oder andere Social-Media-Profile. Es gibt keine Anforderung, Ihre Social-Media-Konten anzugeben oder zu überprüfen. Die COMI-Prüfung erfolgt ausschließlich anhand objektiver Kriterien wie Wohnsitz, Arbeitsplatz, Bankkonto und behördlichen Anmeldungen in Lettland.

Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann sich allerdings der Insolvenzverwalter für Ihr Online-Verhalten interessieren, insbesondere wenn Hinweise auf verheimlichte Vermögenswerte vorliegen. Ein zurückhaltender Umgang mit sozialen Medien während des Verfahrens ist daher ratsam. Posts über teure Anschaffungen oder luxuriöse Urlaube können Fragen aufwerfen und Ihre Glaubwürdigkeit untergraben. Die berufliche Nutzung von Business-Netzwerken wie LinkedIn oder Xing bleibt selbstverständlich uneingeschränkt möglich und ist oft für die Erwerbstätigkeit notwendig. Wichtig ist nur, dass alle daraus resultierenden Einkünfte ordnungsgemäß deklariert werden.

Wie finde ich Arbeit und wie arbeite ich in Lettland?

Unsere klare Empfehlung: Gründen Sie eine lettische SIA!

Für unternehmerisch denkende Menschen ist die Gründung einer lettischen SIA (Sabiedrība ar ierobežotu atbildību) der optimale Weg. Mit einem Mindestkapital von nur 1 EUR ist die Gründung sensationell günstig! Die SIA bietet Ihnen nicht nur vollständigen Vermögensschutz durch die Haftungsbeschränkung, sondern auch die attraktivste Besteuerung in Europa: Nur 20% Steuern insgesamt auf Ihr Einkommen - eine Kombination aus Lohnsteuer und Körperschaftsteuer, die ihresgleichen sucht!

Das Beste: Die lettische Körperschaftsteuer wird erst bei Gewinnausschüttung fällig. Thesaurierte Gewinne bleiben komplett steuerfrei! Als Geschäftsführer Ihrer eigenen SIA zahlen Sie sich ein angemessenes Gehalt, sind sozialversichert und genießen alle Vorteile eines EU-Unternehmens. Gerade während der Insolvenz profitieren Sie von der fairen Ein-Drittel-Regelung: Sie behalten zwei Drittel Ihres Geschäftsführergehalts!

Arbeiten in Anstellung - Ihre Jobportale:

📋 Die wichtigsten lettischen Jobportale:

cv.lv - Größtes Jobportal Lettlands
visidarbi.lv - Breites Stellenangebot
cvmarket.lv - Für qualifizierte Positionen
Indeed Lettland - Internationale Plattform
LinkedIn - Business-Netzwerk
workingday.lv - Moderne Jobbörse

Lettland hat sich zu einem attraktiven Standort für internationale Unternehmen entwickelt. Besonders in Riga haben Tech-Giganten, Finanzdienstleister und Shared Service Center ihre Niederlassungen. Diese suchen ständig deutschsprachige Mitarbeiter - oft sind Lettischkenntnisse gar nicht erforderlich! Die Branchen IT, Fintech, Logistik, Customer Service und E-Commerce bieten hervorragende Karrierechancen.

Unsere Kanzlei verfügt über ein etabliertes Netzwerk zu Arbeitgebern, die gezielt deutsche Fachkräfte suchen. Wir vermitteln Sie gerne an Unternehmen, die Ihre Qualifikationen schätzen und faire Gehälter zahlen. Die Lebenshaltungskosten in Lettland sind deutlich niedriger als in Deutschland, wodurch Sie von Ihrem Gehalt mehr haben.

Warum wir Unternehmern Lettland empfehlen:

Lettland bietet die perfekte Kombination aus niedrigen Steuern, unbürokratischer Verwaltung und EU-Rechtssicherheit. Die digitale Verwaltung ist vorbildlich - Ihre SIA können Sie größtenteils online führen. Mit nur 20% Gesamtsteuerbelastung und der Möglichkeit, Gewinne steuerfrei zu thesaurieren, ist Lettland der ideale Standort für Ihren unternehmerischen Neustart. Die faire Pfändungsfreigrenze von zwei Dritteln Ihres Einkommens gibt Ihnen während der Insolvenz den nötigen finanziellen Spielraum.

Nutzen Sie die Chance: Starten Sie mit Ihrer SIA in Lettland durch und profitieren Sie von einem der unternehmensfreundlichsten Systeme Europas!

Was passiert, wenn sich meine finanzielle Situation während der Insolvenz ändert?

Das Schöne am lettischen System: Finanzielle Veränderungen sind überhaupt kein Problem! Die faire Ein-Drittel-Regelung macht das Verfahren extrem flexibel und motivierend.

Bei Einkommensverbesserung profitieren Sie direkt: Steigt Ihr Gehalt oder erschließen Sie neue Einkommensquellen, behalten Sie immer zwei Drittel davon! Verdienen Sie statt 3.000 EUR plötzlich 4.500 EUR, haben Sie 1.000 EUR mehr in der Tasche - nicht nur 100 oder 200 EUR wie in anderen Ländern. Diese faire Regelung motiviert zur Karriereentwicklung und belohnt Ihre Anstrengungen. Ja, Sie müssen die Verbesserung melden, aber das ist reine Formsache. Das lettische System will, dass Sie erfolgreich sind!

Eine höhere Zahlung an die Gläubiger kann sogar die Verfahrensdauer verkürzen - besonders wenn Sie sich der 20%, 35% oder 50%-Grenze nähern. So können Sie möglicherweise statt in 3 Jahren schon nach 1 Jahr oder sogar 6 Monaten schuldenfrei sein. Ihre Einkommenssteigerung arbeitet also doppelt für Sie: mehr Geld in der Tasche UND schnellere Schuldenfreiheit!

Bei Einkommensverschlechterung bleiben Sie geschützt: Verlieren Sie Ihren Job oder werden krank, passt sich das System automatisch an. Sie melden die Änderung, und die Zahlungen werden entsprechend reduziert. Da Sie nur ein Drittel Ihres tatsächlichen Einkommens abgeben müssen, sinken bei geringerem Einkommen auch Ihre Zahlungen. Bei Arbeitslosigkeit zeigt sich das lettische System besonders kulant - wichtig ist nur, dass Sie sich um eine neue Stelle bemühen.

Das Verfahren läuft normal weiter, es gibt keine Verlängerung oder Verschärfung der Bedingungen. Das Gericht und der Insolvenzverwalter verstehen, dass das Leben Höhen und Tiefen hat. Solange Sie transparent kommunizieren, ist alles in Ordnung.

Unser Fazit: Die lettische Ein-Drittel-Regelung macht finanzielle Veränderungen zur Normalität, nicht zum Problem. Sie profitieren von Verbesserungen und sind bei Verschlechterungen geschützt - fairer geht es nicht!

Wie wirkt sich das Insolvenzverfahren auf meine Anstellungsverhältnisse aus?

Das lettische Insolvenzverfahren ist besonders arbeitnehmerfreundlich gestaltet, denn es läuft weitgehend in Eigenverwaltung ab. Das bedeutet: Ihr Arbeitgeber erfährt in der Regel nichts von Ihrer Insolvenz!

Der große Vorteil der Eigenverwaltung: Sie sind selbst dafür verantwortlich, ein Drittel Ihres Nettoeinkommens an den Insolvenzverwalter zu überweisen. Es gibt keine automatische Lohnpfändung, keine Mitteilung an Ihren Arbeitgeber, keine peinlichen Nachfragen. Ihr volles Gehalt kommt weiterhin auf Ihr Konto, und Sie überweisen den vereinbarten Betrag diskret an den Verwalter. Für Ihren Arbeitgeber ändert sich absolut nichts - er muss weder informiert werden noch administrative Aufgaben übernehmen.

Diese Regelung schützt Sie vor Vorurteilen und sichert Ihren Arbeitsplatz. Eine Privatinsolvenz in Lettland ist kein Kündigungsgrund, und da Ihr Arbeitgeber meist gar nichts davon erfährt, können Sie unbelastet weiterarbeiten. Nur in seltenen Ausnahmefällen - etwa bei Tätigkeiten mit Finanzverantwortung in Banken oder Versicherungen - könnte eine Informationspflicht bestehen.

Flexibilität bei Jobwechsel: Ein Jobwechsel während des Verfahrens ist problemlos möglich. Sie teilen dem Insolvenzverwalter lediglich Ihr neues Einkommen mit und passen die monatlichen Zahlungen entsprechend an. Der neue Arbeitgeber muss nicht informiert werden - Sie starten unbelastet in Ihre neue Position. Viele unserer Mandanten nutzen die Zeit sogar für Karrieresprünge, da sie von Gehaltserhöhungen direkt profitieren (Sie behalten ja zwei Drittel!).

Berufliche Weiterentwicklung erwünscht: Das lettische System unterstützt Ihre berufliche Entwicklung aktiv. Weiterbildungen, Beförderungen oder der Wechsel in besser bezahlte Positionen sind nicht nur erlaubt, sondern erwünscht. Je mehr Sie verdienen, desto mehr behalten Sie selbst - und desto schneller können Sie schuldenfrei werden. Die Eigenverwaltung gibt Ihnen die Freiheit, Ihre Karriere ohne Einschränkungen voranzutreiben.

Unser Service: Wir unterstützen Sie bei der korrekten Berechnung und pünktlichen Überweisung Ihrer Zahlungen. Mit unserem Mandantenportal behalten Sie stets den Überblick und erfüllen Ihre Pflichten diskret und zuverlässig.

Wie erfolgt die Bekanntmachung der Insolvenz in Lettland?

Die Bekanntmachung des Insolvenzverfahrens in Lettland erfolgt gemäß § 55 Maksātnespējas likums über das offizielle elektronische Insolvenzregister, das online unter www.mna.gov.lv einsehbar ist. Die Eintragung dient primär dazu, dass Gläubiger ihre Forderungen anmelden können. Das Register ist zwar öffentlich, wird aber außerhalb Lettlands kaum beachtet. Die wenigsten deutschen Arbeitgeber oder Geschäftspartner werden gezielt im lettischen Register nachforschen.

Zusätzlich erfolgt eine Veröffentlichung im lettischen Amtsblatt "Latvijas Vēstnesis" gemäß § 56 Maksātnespējas likums. Diese formelle Bekanntmachung ist gesetzlich vorgeschrieben, hat aber praktisch keine Auswirkungen auf Ihr Leben in Deutschland oder anderen EU-Ländern. Eine Eintragung in deutsche Register wie InsoBekV erfolgt nicht. Ihre lettische Insolvenz wird also nicht in Deutschland veröffentlicht oder in deutschen Datenbanken vermerkt. Dies schützt Ihre Privatsphäre im deutschsprachigen Raum erheblich.

Die EU plant zwar ein vernetztes Insolvenzregister gemäß Art. 24-28 EU-Insolvenzverordnung, doch die Umsetzung verzögert sich seit Jahren. Selbst wenn dieses System irgendwann funktioniert, ändert dies nichts an der EU-weiten Gültigkeit Ihrer Restschuldbefreiung. Für Gläubiger ist die Anmeldung ihrer Forderungen mit erheblichem Aufwand verbunden, da sie persönlich in Lettland erscheinen oder einen lokalen Anwalt beauftragen müssen. Diese Hürde führt dazu, dass viele kleinere Gläubiger auf eine Forderungsanmeldung verzichten.

Wie geht es nach der Restschuldbefreiung weiter? Müssen meine negativen Einträge bei Schufa und Creditreform gelöscht werden?

Nach Ihrer erfolgreichen Restschuldbefreiung in Lettland haben Sie einen rechtlichen Anspruch auf vollständige Löschung aller negativen Einträge bei deutschen Auskunfteien. Die Rechtsgrundlagen sind eindeutig:

📋 Rechtliche Grundlagen für die Löschung:

Nach der Restschuldbefreiung erlangen Sie Ihre volle wirtschaftliche Handlungsfreiheit zurück:

Neue Bankkonten eröffnen
Kredite aufnehmen
Verträge aller Art abschließen
Unternehmen gründen
Bürgschaften übernehmen

Die lettische Restschuldbefreiung verschafft Ihnen einen echten "fresh start" ohne Einschränkungen!

Unser konsequentes Vorgehen für Ihre Rechte: Sollten Auskunfteien wie Schufa oder Creditreform sich weigern, Ihre Daten nach Vorlage des Restschuldbefreiungsbeschlusses zu löschen, setzen wir Ihre Rechte konsequent durch. Unsere Kanzlei verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Durchsetzung von Löschungsansprüchen und scheut auch vor gerichtlichen Schritten nicht zurück. In der Vergangenheit haben wir bereits mehrfach einstweilige Verfügungen gegen Auskunfteien erwirkt. Mittlerweile reagieren die meisten Auskunfteien auf unsere Löschungsaufforderungen jedoch umgehend, da sie unser konsequentes Vorgehen kennen.

Die Kanzlei Rieger und Partner begleitet Sie auch nach der Restschuldbefreiung und kämpft für die vollständige Wiederherstellung Ihrer wirtschaftlichen Reputation!

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Die Kanzlei Rieger und Partner ist seit 2010 Ihr erfahrener Partner für die Privatinsolvenz in Lettland. Mit über 1.000 erfolgreich durchgeführten Restschuldbefreiungen und unserer TÜV-zertifizierten Qualität führen wir Sie sicher durch das Verfahren. In nur 1 bis 3 Jahren erreichen Sie mit unserer professionellen Unterstützung einen schuldenfreien Neustart.

Unsere umfassende Betreuung und die Begleitung durch mehrsprachige Juristen bei allen Schritten garantieren Ihnen maximale Sicherheit im Verfahren. Wir organisieren Ihre komplette COMI-Verlegung, kümmern uns um Wohnung, Bankkonto und alle Behördengänge. Sie unternehmen keinen Schritt alleine.

Die Privatinsolvenz in Lettland ist Ihre Chance auf einen echten Neuanfang - schneller als in fast jedem anderen EU-Land. Nutzen Sie diese einmalige Möglichkeit!

Kontaktieren Sie uns noch heute unter +49 89 943 96 9966 für eine unverbindliche Erstberatung!

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Jurist / Geschäftsführer