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Zufriedenheits- & Geld-zurück-Garantie · schriftlich zugesichert

Ihr Neuanfang – mit Geld-zurück-Garantie.

Wir stehen für unsere Beratung ein: Scheitert Ihr Verfahren an einem Fehler unserer Beratung, erhalten Sie Ihr Kanzlei-Honorar zurück – schriftlich zugesichert. Auf dieser Seite erklären wir transparent, wie sich unsere Erfolgsquote zusammensetzt und was die Garantie genau umfasst.

100 %Erfolgsquote – Stand 31.12.2025, begleitete Mandate
Geld
zurück
Bei Beratungsfehler – volle Erstattung des Kanzlei-Honorars
0 Erstgespräch – kostenlos, vertraulich und unverbindlich
3Länder – Irland, Lettland und Spanien mit eigenen Teams

Kostenloses Erstgespräch anfragen

Unverbindlich & 100 % vertraulich. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden (werktags).

✓ Kostenlos & unverbindlich✓ 100 % vertraulich✓ Antwort in 24 h
Cornelius Rieger
Unterschrift Cornelius Rieger Cornelius Rieger Jurist · Geschäftsführer – Ihre Anfrage landet direkt bei mir.
Das Senden hat leider nicht geklappt – Ihre Eingaben bleiben erhalten. Bitte versuchen Sie es gleich noch einmal oder rufen Sie uns an: +49 89 943 96 99 66 · info@kanzlei-rieger.eu
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Kanzlei Rieger & Partner · Vermögensschutz · EU-Insolvenzrecht · Unternehmensstrukturierung Standorte in Zug (Schweiz) · Berlin (Deutschland) · Riga (Lettland) · Kilkenny (Irland) Erfahrung auf Gläubiger- und Schuldnerseite Das Buch: „EU-Insolvenz – legal und rechtssicher" TÜV SÜDTÜV SÜD zertifiziert (Stand 2021) Bekannt aus    & YouTube
01
Unser Versprechen

Wir tragen das Beratungsrisiko – nicht Sie.

Unser Auftrag ist klar: Wir beraten Sie so, dass Sie Ihren Lebensmittelpunkt im europäischen Ausland gegenüber Dritten nachweisen können und dieser von Gericht oder Sachverständigen anerkannt wird – die Grundlage für Ihr Insolvenzverfahren im Zielland.

Kommt ein Gericht zu dem Schluss, dass Ihr Lebensmittelpunkt nicht im gewählten Land liegt, und beruht das auf einem Beratungsfehler von uns, erstatten wir Ihnen das gezahlte Kanzlei-Honorar vollständig zurück. Das ist keine Werbefloskel, sondern Teil unserer Mandatsvereinbarung – schwarz auf weiß.

Schriftlich zugesichert – die Garantie ist Bestandteil Ihrer Mandatsvereinbarung.
Volle Erstattung – zurückgezahlt wird das gezahlte Kanzlei-Honorar, vollständig.
Klare Bedingungen – transparent geregelt, den genauen Wortlaut finden Sie weiter unten.
So funktioniert die Garantie
02
Transparent erklärt

Was bedeutet die 100-%-Erfolgsquote?

Alle unsere Mandanten, die den Insolvenzantrag gestellt haben, haben am Ende des Verfahrens die Restschuldbefreiung erhalten (Stand 31.12.2025). Damit diese Zahl ehrlich bleibt, legen wir offen, wie sie berechnet wird.

VS
Fließt in die Quote ein

Von uns bis zum Ende begleitete Mandate.

Mandate, die wir bis zur Restschuldbefreiung bearbeitet haben – nur sie zählen in die Quote.
Jeder gestellte Insolvenzantrag dieser Mandate führte zur Restschuldbefreiung.
Auch Verfahren über mehrere Instanzen – wenn nötig, kämpfen wir den Weg zu Ende.
Zählt nicht in die Quote

Nicht zu Ende geführte Mandate.

Vom Mandanten beendete Mandate – etwa aus persönlichen Gründen.
Von uns beendete Mandate – z. B. bei ausbleibenden Zahlungen oder fehlender Kooperation.
Einvernehmlich pausierte Verfahren – etwa bei Erbschaft, Pflegefall oder Geburt eines Kindes; sie werden meist später fortgesetzt.
Warum wir manchmal selbst zum Abbruch raten

Für uns steht Ihre Kosten-Nutzen-Rechnung im Vordergrund. Verändert sich Ihre Lebenssituation – etwa durch eine Erbschaft oder einen Pflegefall in der Familie – kann es in Ihrem Interesse sein, das Verfahren zu pausieren und später fortzusetzen. Genau diese Ehrlichkeit ist der Grund, warum die Quote hält.

03
Schritt für Schritt

So funktioniert die Geld-zurück-Garantie.

Vier klare Schritte – ohne Kleingedrucktes, das man erst vor Gericht versteht.

1

Unser Auftrag: Ihr nachweisbarer Lebensmittelpunkt

Wir beraten Sie so, dass Ihr Lebensmittelpunkt (COMI) im Zielland gegenüber Dritten nachweisbar ist – Wohnung, Konto, Sozialversicherung, Erwerbstätigkeit, Alltag.

Art. 3 VO (EU) 2015/848
2

Gericht oder Sachverständiger prüft

Im Verfahren prüft das Gericht bzw. ein Sachverständiger, ob Ihr Lebensmittelpunkt tatsächlich im gewählten Land liegt. Bei richtiger Vorbereitung ist das eine Formsache – dafür arbeiten wir.

3

Falls der Lebensmittelpunkt verneint wird

Kommt das Gericht dennoch zu dem Schluss, dass Ihr Lebensmittelpunkt nicht im gewählten Land liegt, prüfen wir gemeinsam die Ursache – und gehen, wo sinnvoll, in die nächste Instanz.

4

Beruht es auf unserem Beratungsfehler: Honorar zurück

Liegt die Ursache in einem Beratungsfehler von uns, erstatten wir Ihnen das gezahlte Kanzlei-Honorar vollständig – im Rahmen der 100-%-Zufriedenheitsgarantie.

Die Garantie im Wortlaut

Der Anspruch auf Erstattung des gezahlten Honorars entsteht, sofern ein Gericht im dritten Rechtszug den Lebensmittelpunkt verneint und dieser Mangel auf einem Beratungsfehler von uns beruht. Die Erstattung ist ausgeschlossen, sofern der Mandant vorher kündigt.

04
Erfolg ist Teamarbeit

Ihre Mitwirkung – der zweite Schlüssel zum Erfolg.

Wir zeigen Ihnen den rechtlichen Weg und organisieren die komplette Struktur. Damit der Lebensmittelpunkt nachweisbar ist, muss er aber auch gelebt werden – das können nur Sie. Diese Punkte machen den Unterschied:

Wohnung anmieten & nutzenMietvertrag auf Ihren Namen, tatsächlich bewohnt
Konto eröffnen & Karte nutzenIhr Alltag findet nachweisbar vor Ort statt
Vollständig informierenüber Ihre derzeitige und künftige Situation
Unterlagen vollständig einreichenalles, was das Verfahren benötigt
Hinweise umsetzenunsere Beratung annehmen und leben
Am Ball bleibenTermine wahrnehmen – wir bereiten alles vor
Offen gesagt

Werden Unterlagen zurückgehalten, die das Insolvenzverfahren benötigt, kann das zur Versagung der Restschuldbefreiung oder zur Einstellung des Verfahrens führen. Genau deshalb begleiten wir jeden Schritt eng – mit festem Ansprechpartner und To-do-Übersicht im Mandantenportal.

05
Mandanten & Erfolge

Das sagen unsere Mandanten.

Diskretion hat für uns höchsten Stellenwert – die allermeisten unserer Mandanten möchten verständlicherweise unerkannt bleiben. Nur wenige sprechen öffentlich über ihre Insolvenz und den Weg über eine EU-Insolvenz. Diesen mutigen Menschen danken wir von Herzen: Ihre Erfahrungsberichte zeigen ehrlich und aus erster Hand, wie ein Neuanfang gelingt.

Schwarz auf weiß

Dokumentierte Restschuldbefreiungen – echte Bescheide statt Versprechen.

Jeder Bescheid steht für einen Menschen, der wieder frei durchatmen kann. Aus Diskretionsgründen zeigen wir einen anonymisierten Ausschnitt – transparent und nachvollziehbar.

Echte, anonymisierte Bescheide tatsächlich erteilter Restschuldbefreiungen
Gerichtlich bestätigt – aus Irland, Lettland und Spanien
EU-weit anerkannt nach Art. 19, 20 VO (EU) 2015/848
Dokumentierte Erfolge ansehen
Ihre Kanzlei

Ein Team voller Expertise.

Juristen, Steuer- und Unternehmensberater an Standorten in der Schweiz, Deutschland, Lettland und Irland – wir begleiten Sie aus einer Hand, von der Länderwahl bis zur Anerkennung Ihrer Restschuldbefreiung.

Das Team der Kanzlei Rieger & Partner
Erfahrung aus der Praxisauf Gläubiger- wie auf Schuldnerseite
Cornelius Rieger
Cornelius Rieger
Jurist · Geschäftsführer
Lutz Spendig
Lutz Spendig
Key Account · Business Dev.
Christoph Hempel
Christoph Hempel
Jurist · Recht
Benjamin Schreiber
Benjamin Schreiber
Jurist · Recht
Liga Rieger
Liga Rieger
Firmengründung
Checky Berger
Checky Berger
Executive Secretary
Markus Helm
Markus Helm
Steuern · Beratung
Thomas Kunsch
Thomas Kunsch
Steuern · COMI
Benedikt Kippschnieder
Benedikt Kippschnieder
Steuern · Beratung
Edgar Strautins
Edgar Strautins
Recht
Fernando Frühbeck
Fernando Frühbeck
Recht
Veronique Boussin
Veronique Boussin
COMI
Inga Lagzdiņa
Inga Lagzdiņa
Steuern
Standort Zug
Zug · SchweizGrafenauweg 8, 6300 Zug
Standort Berlin
Berlin · DeutschlandKurfürstendamm 14, 10719 Berlin
Standort Riga
Riga · LettlandLāčplēša iela 20a, LV-1011 Riga
Standort Kilkenny
Kilkenny · IrlandDe La Salle House, 10 The Parade
Unsere Garantie ist kein Marketing – sie ist die Konsequenz unserer Arbeitsweise. Wer sauber arbeitet, kann für seine Beratung einstehen.
Cornelius Rieger
Cornelius RiegerJurist · Geschäftsführer, Kanzlei Rieger & Partner
Ihr nächster Schritt

Sprechen wir über Ihren Neuanfang.

Sie wissen jetzt, wie unsere Garantie funktioniert – der erste Schritt ist das kostenlose Erstgespräch. Wir analysieren Ihre Lage, wählen das passende Land und sagen Ihnen ehrlich, ob sich das Verfahren für Sie lohnt. Als Faustregel: ab etwa 80.000 € Gesamtverschuldung.

Vertrauliche Analyse Ihrer Lage – Schuldenarten, Einkommen, Lebensplanung: Wir sagen Ihnen, welches Land passt.
Ehrliche Kosten-Nutzen-Rechnung – lohnt sich das Verfahren nicht, zeigen wir Alternativen auf. Keine falschen Versprechen.
EU-Insolvenz-Broschüre inklusive – Sie erhalten unsere ausführliche Mandanteninformation als PDF. Vertiefend: das Buch „EU-Insolvenz – legal und rechtssicher".
Cornelius Rieger
Unterschrift Cornelius Rieger Cornelius Rieger Jurist · Geschäftsführer
Bekannt aus Klassik Radio Zertifiziert · Stand 2021 TÜV SÜD

Kostenloses Erstgespräch anfragen

Unverbindlich & 100 % vertraulich. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden (werktags).

Mit dem Absenden stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer Angaben zur Beantwortung der Anfrage zu. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

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Vielen Dank! Ihre Anfrage ist eingegangen. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden (werktags) bei Ihnen.

Lieber direkt anrufen? +49 89 943 96 9966 · Mo–Fr 09:00–18:00 Uhr

Häufige Fragen

Fragen zur Garantie – klar beantwortet.

Erfolgsquote, Erstattung, Bedingungen und Ihre Mitwirkung – die Fragen, die uns zur Garantie am häufigsten gestellt werden.

Was genau umfasst die Zufriedenheits- und Geld-zurück-Garantie?
Unser Auftrag ist, Sie so zu beraten, dass Ihr Lebensmittelpunkt im europäischen Ausland nachweisbar ist und vom Gericht bzw. Sachverständigen anerkannt wird. Kommt ein Gericht zu dem Schluss, dass Ihr Lebensmittelpunkt nicht im gewählten Land liegt, und beruht dieser Mangel auf einem Beratungsfehler von uns, erstatten wir das gezahlte Kanzlei-Honorar vollständig zurück.
Wann genau entsteht der Erstattungsanspruch?
Der Anspruch entsteht, sofern ein Gericht im dritten Rechtszug den Lebensmittelpunkt verneint und dies auf einem Beratungsfehler von uns beruht. Wir schöpfen also erst den Instanzenzug aus – in aller Regel wird der Lebensmittelpunkt bei richtiger Vorbereitung bereits in der ersten Instanz anerkannt.
Gibt es Fälle, in denen die Erstattung ausgeschlossen ist?
Ja, einen: Die Erstattung ist ausgeschlossen, sofern der Mandant vorher kündigt. Die Garantie setzt voraus, dass wir das Verfahren gemeinsam zu Ende führen können.
Wie kommt die 100-%-Erfolgsquote zustande?
Alle Mandanten, die den Insolvenzantrag gestellt haben, haben am Ende des Verfahrens die Restschuldbefreiung erhalten (Stand 31.12.2025). In die Quote fließen ausschließlich Mandate ein, die von uns bis zur Restschuldbefreiung bearbeitet wurden. Nicht eingerechnet werden Mandate, die vom Mandanten aus persönlichen Gründen beendet, von uns beendet (z. B. ausbleibende Zahlungen, fehlende Kooperation) oder einvernehmlich pausiert wurden.
Warum werden pausierte Verfahren nicht als Misserfolg gezählt?
Weil sie keine sind: Verändert sich die Lebenssituation – etwa durch eine Erbschaft, einen Pflegefall in der Familie oder die Geburt eines Kindes – kann es im Interesse des Mandanten sein, das Verfahren zu pausieren. Diese Verfahren werden in der Regel zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt.
Welche Mitwirkung wird von mir erwartet?
Der Lebensmittelpunkt muss gelebt werden: Wohnung anmieten und nutzen, Konto eröffnen und Bankkarte einsetzen, Alltagsverträge abschließen – und uns vollständig über Ihre derzeitige und künftige Situation informieren. Werden Unterlagen zurückgehalten, kann das zur Versagung der Restschuldbefreiung führen. Wir begleiten jeden dieser Schritte.
Ist die Garantie schriftlich fixiert?
Ja. Die Zufriedenheits- und Geld-zurück-Garantie ist Bestandteil der Mandatsvereinbarung – Sie erhalten sie schwarz auf weiß, bevor Sie uns beauftragen.
Womit belegen Sie Ihre Erfolge?
Mit echten, überprüfbaren Nachweisen: anonymisierten Bescheiden tatsächlich erteilter Restschuldbefreiungen aus Irland, Lettland und Spanien sowie echten Mandantenvideos – keine gekauften Bewertungen, keine bezahlten Presseartikel. Eine Auswahl finden Sie unter kanzlei-rieger.eu/erfolge.
Kostet mich das Erstgespräch etwas?
Nein. Das Erstgespräch ist kostenlos, vertraulich und unverbindlich. Wir analysieren Ihre Lage, rechnen ehrlich Kosten und Nutzen durch – und wenn sich das Verfahren für Sie nicht lohnt, sagen wir Ihnen das offen und zeigen Alternativen auf.