Cornelius RiegerWir analysieren Ihre Situation und zeigen Ihnen, welches Verfahren für Sie das richtige ist.
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Legal. Rechtssicher. Europäisch.
2,5 Stunden Expertenwissen: Risiken erkennen, Strukturen verstehen, Vermögen sichern – geschenkt, ohne Haken.
Jetzt kostenfrei starten Von Cornelius Rieger persönlichWir gründen Ihre Gesellschaft mit eigenem Team vor Ort – in Riga, Kilkenny, Zug und Wyoming.
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Wir stehen für unsere Beratung ein: Scheitert Ihr Verfahren an einem Fehler unserer Beratung, erhalten Sie Ihr Kanzlei-Honorar zurück – schriftlich zugesichert. Auf dieser Seite erklären wir transparent, wie sich unsere Erfolgsquote zusammensetzt und was die Garantie genau umfasst.
TÜV SÜD zertifiziert (Stand 2021)
Bekannt aus
& YouTube
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Unser Auftrag ist klar: Wir beraten Sie so, dass Sie Ihren Lebensmittelpunkt im europäischen Ausland gegenüber Dritten nachweisen können und dieser von Gericht oder Sachverständigen anerkannt wird – die Grundlage für Ihr Insolvenzverfahren im Zielland.
Kommt ein Gericht zu dem Schluss, dass Ihr Lebensmittelpunkt nicht im gewählten Land liegt, und beruht das auf einem Beratungsfehler von uns, erstatten wir Ihnen das gezahlte Kanzlei-Honorar vollständig zurück. Das ist keine Werbefloskel, sondern Teil unserer Mandatsvereinbarung – schwarz auf weiß.
Alle unsere Mandanten, die den Insolvenzantrag gestellt haben, haben am Ende des Verfahrens die Restschuldbefreiung erhalten (Stand 31.12.2025). Damit diese Zahl ehrlich bleibt, legen wir offen, wie sie berechnet wird.
Für uns steht Ihre Kosten-Nutzen-Rechnung im Vordergrund. Verändert sich Ihre Lebenssituation – etwa durch eine Erbschaft oder einen Pflegefall in der Familie – kann es in Ihrem Interesse sein, das Verfahren zu pausieren und später fortzusetzen. Genau diese Ehrlichkeit ist der Grund, warum die Quote hält.
Vier klare Schritte – ohne Kleingedrucktes, das man erst vor Gericht versteht.
Wir beraten Sie so, dass Ihr Lebensmittelpunkt (COMI) im Zielland gegenüber Dritten nachweisbar ist – Wohnung, Konto, Sozialversicherung, Erwerbstätigkeit, Alltag.
Art. 3 VO (EU) 2015/848Im Verfahren prüft das Gericht bzw. ein Sachverständiger, ob Ihr Lebensmittelpunkt tatsächlich im gewählten Land liegt. Bei richtiger Vorbereitung ist das eine Formsache – dafür arbeiten wir.
Kommt das Gericht dennoch zu dem Schluss, dass Ihr Lebensmittelpunkt nicht im gewählten Land liegt, prüfen wir gemeinsam die Ursache – und gehen, wo sinnvoll, in die nächste Instanz.
Liegt die Ursache in einem Beratungsfehler von uns, erstatten wir Ihnen das gezahlte Kanzlei-Honorar vollständig – im Rahmen der 100-%-Zufriedenheitsgarantie.
Der Anspruch auf Erstattung des gezahlten Honorars entsteht, sofern ein Gericht im dritten Rechtszug den Lebensmittelpunkt verneint und dieser Mangel auf einem Beratungsfehler von uns beruht. Die Erstattung ist ausgeschlossen, sofern der Mandant vorher kündigt.
Wir zeigen Ihnen den rechtlichen Weg und organisieren die komplette Struktur. Damit der Lebensmittelpunkt nachweisbar ist, muss er aber auch gelebt werden – das können nur Sie. Diese Punkte machen den Unterschied:
Werden Unterlagen zurückgehalten, die das Insolvenzverfahren benötigt, kann das zur Versagung der Restschuldbefreiung oder zur Einstellung des Verfahrens führen. Genau deshalb begleiten wir jeden Schritt eng – mit festem Ansprechpartner und To-do-Übersicht im Mandantenportal.
Diskretion hat für uns höchsten Stellenwert – die allermeisten unserer Mandanten möchten verständlicherweise unerkannt bleiben. Nur wenige sprechen öffentlich über ihre Insolvenz und den Weg über eine EU-Insolvenz. Diesen mutigen Menschen danken wir von Herzen: Ihre Erfahrungsberichte zeigen ehrlich und aus erster Hand, wie ein Neuanfang gelingt.
Mandanten-Video
Erfahrungsbericht SpanienWie die Insolvenz in Spanien war – aus erster Hand
Mandanten-Video
Erfahrungsbericht IrlandWie die Insolvenz in Irland war – aus erster Hand
Mandanten-Video
Erfahrungsbericht LettlandWie die Insolvenz in Lettland war – aus erster Hand
Jeder Bescheid steht für einen Menschen, der wieder frei durchatmen kann. Aus Diskretionsgründen zeigen wir einen anonymisierten Ausschnitt – transparent und nachvollziehbar.
Juristen, Steuer- und Unternehmensberater an Standorten in der Schweiz, Deutschland, Lettland und Irland – wir begleiten Sie aus einer Hand, von der Länderwahl bis zur Anerkennung Ihrer Restschuldbefreiung.

















Auf unserem YouTube-Kanal teilen wir umfangreiches Wissen kostenlos – von der EU-Insolvenz über den Lebensmittelpunkt (COMI) bis zu Irland, Lettland und Spanien. Kompakte Videos, die komplexe Themen greifbar machen.
RechtsprechungDas Gerichtsurteil 2024: EU-Restschuldbefreiung muss anerkannt werden
GrundlagenCOMI – der Lebensmittelpunkt einfach erklärt
LändervergleichSpanien vs. Irland vs. Lettland – der große Vergleich
IrlandDie irische Privatinsolvenz
LettlandInsolvenz in Lettland – EU-Privatinsolvenz im Ausland
SpanienInsolvenz in Spanien – Privatinsolvenz im EU-Ausland
GrundlagenMythen der EU-Insolvenz – der Faktencheck
FreibeträgePfändungsfreibetrag & Real Life Expenses in Irland
KostenWas kostet eine EU-Insolvenz wirklich?
EigenheimFamilienhaus in der Insolvenz schützen
SteuernSteuern bei einer EU-Insolvenz – wo und wie?
IrlandGespräch mit Mark, Personal Insolvency Practitioner (PIP)
StrukturFirmengründung in der EU – LTD / S.L. / SIA
GeschäftsführerInsolvenzverschleppung – die Lösung EU-Insolvenz
WarnungDie neue Betrugsmasche mit EU-Insolvenzen
EinblickHinter den Kulissen einer Insolvenz in Irland
@kanzleiriegerpartner – außerdem im Kanal: Vermögensschutz, Wyoming LLC, der kostenlose Vermögensschutz-Kurs und weitere Mandantenberichte.
Unsere Garantie ist kein Marketing – sie ist die Konsequenz unserer Arbeitsweise. Wer sauber arbeitet, kann für seine Beratung einstehen.
Sie wissen jetzt, wie unsere Garantie funktioniert – der erste Schritt ist das kostenlose Erstgespräch. Wir analysieren Ihre Lage, wählen das passende Land und sagen Ihnen ehrlich, ob sich das Verfahren für Sie lohnt. Als Faustregel: ab etwa 80.000 € Gesamtverschuldung.
Lieber direkt anrufen? +49 89 943 96 9966 · Mo–Fr 09:00–18:00 Uhr
Erfolgsquote, Erstattung, Bedingungen und Ihre Mitwirkung – die Fragen, die uns zur Garantie am häufigsten gestellt werden.