Nachricht kopiert – in Signal einfach einfügen.
Kanzlei Rieger & Partner · Zug · Berlin · Riga · Kilkenny

Vermögen schützen. Schulden lösen. Neu durchstarten.

Vier Themenfelder, eine Kanzlei: Wir beraten Mandanten aus Deutschland, Österreich und der ganzen EU zu Vermögensschutz, EU-Insolvenz, Firmengründung im Ausland und der geordneten GmbH-Abwicklung – juristisch präzise, diskret und aus einer Hand.

Kanzlei Rieger & Partner · Vermögensschutz · EU-Insolvenzrecht · Unternehmensstrukturierung Standorte in Zug (Schweiz) · Berlin (Deutschland) · Riga (Lettland) · Kilkenny (Irland) Erfahrung auf Gläubiger- und Schuldnerseite Das Buch: „EU-Insolvenz – legal und rechtssicher" TÜV SÜD zertifiziert (Stand 2021) Bekannt aus    & YouTube
01
Ihre Kanzlei für Europa

Vier Bereiche – eine Kanzlei.

Unser Team aus erfahrenen Juristen, Insolvenz-Experten, Steuer- und Unternehmensberatern arbeitet Hand in Hand. Jeder Mandant profitiert vom gebündelten Fachwissen an unseren Standorten in der Schweiz, Deutschland, Lettland und Irland – und von unserer Erfahrung auf Gläubiger- wie auf Schuldnerseite.

EU-Insolvenz

Befreien Sie sich von Ihren finanziellen Sorgen: In Spanien sind Sie in 6–16 Monaten schuldenfrei, in Irland in rund 12 und in Lettland in 12–36 Monaten – statt drei Jahren Wohlverhaltensphase in Deutschland. EU-weit automatisch anerkannt.

Art. 19, 20 VO (EU) 2015/848 Zu den Verfahren

Vermögensschutz

Sichern Sie Ihr hart erarbeitetes Vermögen, bevor es jemand anderes tut. Wir strukturieren internationale Firmen- und Stiftungslösungen – in den USA, der Schweiz, Liechtenstein und der EU – rechtssicher und auf Ihre Lage zugeschnitten.

Strukturen in 6 Jurisdiktionen Zum Vermögensschutz

Firmengründung

Verwirklichen Sie Ihr Unternehmen dort, wo die Rahmenbedingungen stimmen: irische Ltd., lettische SIA, Schweizer GmbH oder US-LLC. Wir gründen, kümmern uns um Konto, Steuernummer und Buchhaltung – und ebnen den Weg für Ihren Erfolg.

Gründung · Konto · Steuern Zu den Gesellschaftsformen

GmbH-Abwicklung

Wenn die GmbH nicht mehr zu retten ist, übernehmen unsere Juristen Geschäftsführung und Abwicklung: ordnungsgemäße Liquidation oder Insolvenz, fristgerecht und transparent – Sie gewinnen Abstand und starten neu.

fristgerecht nach § 15a InsO Zur GmbH-Abwicklung
02
Ihre Kanzlei

Ein Team voller Expertise.

Juristen, Steuer- und Unternehmensberater an Standorten in der Schweiz, Deutschland, Lettland und Irland – wir begleiten Sie aus einer Hand, vom ersten Gespräch bis zum Abschluss Ihres Projekts.

13Expertinnen & Experten für Recht, Steuern und COMI
4Standorte – Zug, Berlin, Riga und Kilkenny
4Beratungsfelder – aus einer Hand betreut
1fester Ansprechpartner für Ihr gesamtes Mandat
Das Team der Kanzlei Rieger & Partner
Erfahrung aus der Praxisauf Gläubiger- wie auf Schuldnerseite
Cornelius Rieger
Cornelius Rieger
Jurist · Geschäftsführer
Lutz Spendig
Lutz Spendig
Key Account · Business Dev.
Christoph Hempel
Christoph Hempel
Jurist · Recht
Benjamin Schreiber
Benjamin Schreiber
Jurist · Recht
Liga Rieger
Liga Rieger
Firmengründung
Violetta Sprung
Violetta Sprung
Executive Secretary
Markus Helm
Markus Helm
Steuern · Beratung
Thomas Kunsch
Thomas Kunsch
Steuern · COMI
Benedikt Kippschnieder
Benedikt Kippschnieder
Steuern · Beratung
Edgar Strautins
Edgar Strautins
Recht
Fernando Frühbeck
Fernando Frühbeck
Recht
Veronique Boussin
Veronique Boussin
COMI
Inga Lagzdiņa
Inga Lagzdiņa
Steuern
Standort Zug
Zug · SchweizGrafenauweg 8, 6300 Zug
Standort Berlin
Berlin · DeutschlandKurfürstendamm 14, 10719 Berlin
Standort Riga
Riga · LettlandLāčplēša iela 20a, LV-1011 Riga
Standort Kilkenny
Kilkenny · IrlandDe La Salle House, 10 The Parade
Mehr über die Kanzlei erfahren Kostenloses Erstgespräch
03
EU-InsolvenzThemenfeld 01 von 4

Schneller schuldenfrei – legal, rechtssicher, europäisch.

Ein reguläres Insolvenzverfahren in einem anderen EU-Mitgliedstaat führt deutlich schneller zur Restschuldbefreiung als die deutsche Privatinsolvenz – mit höheren Freibeträgen und einem weiter reichenden Schuldenerlass. Die Verordnung (EU) 2015/848 sorgt dafür, dass Verfahren und Restschuldbefreiung EU-weit automatisch anerkannt werden, mit Ausnahme Dänemarks – auch in Deutschland und Österreich.

Ab 12 Monaten schuldenfreiIrland ≈ 12, Spanien 6–16 Monate – statt 3 Jahren (§ 287 Abs. 2 InsO)
Mehr zum LebenIrland-Beispiel: 5.195 € geschützt statt 2.466 € Deckel (§ 850c ZPO)
Mehr Schulden erlassenAuch Steuern, Bürgschaften und GF-Haftung – die zweite Chance (statt § 302 InsO)
EU-weit anerkanntAutomatisch und ohne Förmlichkeiten in 26 EU-Staaten (Art. 19, 20 VO (EU) 2015/848)

Irland

Der Allrounder
≈ 12 Monatebis schuldenfrei
ab ca. 20.000 €Schulden, oben offen
Nahezu alle Schuldenarten – auch deliktische und öffentliche Forderungen
Hoher, flexibler Freibetrag: die tatsächlichen Lebenshaltungskosten sind geschützt
Gerichtstermin nur online, Verfahren auf Englisch – eigener Standort in Kilkenny
Zur Insolvenz in Irland

Lettland

Stark bei hohen Einkommen
12–36 Monatebis schuldenfrei
ab ca. 5.000 €Schulden, oben offen
Proportionale „Drittel-Regelung" ohne harte Obergrenze: bei 9.000 € Einkommen bleiben rund 3.000 € (Maksātnespējas likums)
Kein Gläubigerantrag möglich, kein Gerichtstermin erforderlich
Sehr geringe Lebenshaltungskosten – und unser eigener Standort in Riga
Zur Insolvenz in Lettland

Spanien

Das schnellste Verfahren
6–16 Monatebis schuldenfrei
bis ca. 5 Mio. €Schuldenrahmen
„Segunda Oportunidad": Restschuldbefreiung ohne Wohlverhaltensphase (Ley Concursal)
Einkommen bis zum Mindestlohn (1.184 €) unpfändbar, darüber gestaffelt – bei 3.000 € bleiben rund 2.330 € (Art. 607 LEC)
Ideal bei Vermögenslosigkeit, teils Online-Termine, keine Gerichtsgebühren – Steuerforderungen werden nicht erfasst, das prüfen wir vorab
Zur Insolvenz in Spanien
Tiefer einsteigen?Alles Wichtige zur Insolvenz im Ausland, alle drei Verfahren im direkten Vergleich – oder der komplette Ablauf Schritt für Schritt.
04
VermögensschutzThemenfeld 02 von 4

Schützen Sie Ihr Vermögen, bevor es andere tun.

Unternehmer haften schnell mit allem, was sie haben – privat und geschäftlich. Wirksamer Vermögensschutz beginnt deshalb vor der Krise: mit rechtssicheren internationalen Strukturen, die Ihr Privatvermögen von unternehmerischen Risiken trennen.

Wir kombinieren die passenden Bausteine für Ihre Situation – von der Wyoming LLC über die Schweizer GmbH bis zur Stiftung in Liechtenstein – und behalten dabei das deutsche Anfechtungsrecht (AnfG) und die steuerliche Seite von Anfang an im Blick.

Gut zu wissen: Der Zeitpunkt entscheidet

Vermögensübertragungen können von Gläubigern angefochten werden – bei Vorsatzanfechtung bis zu zehn Jahre rückwirkend (§ 3 AnfG). Je früher eine Struktur steht, desto belastbarer ist sie. Wir prüfen Ihre Ausgangslage ehrlich und sagen Ihnen auch, wenn ein Baustein für Sie nicht mehr in Frage kommt.

100 % kostenfrei

Der Vermögensschutz-Kurs: 2,5 Stunden Profi-Wissen – geschenkt.

Die Welt des Vermögensschutzes als kompakter Videokurs mit praktischem Umsetzungsplan – Wissen, das sonst nur unsere Mandanten bekommen. Ohne Verkaufsshow, ohne Haken: unser Geschenk an alle, die vorsorgen wollen.

Risiken erkennen – wo Ihr Vermögen heute wirklich angreifbar ist
Der echte Return on Invest von Strukturen – was sich lohnt und was nicht
Die Top-5-Länder & Steuersicherheit – auswandern oder bleiben?
Echte Strategien, leicht umsetzbar – weiße Strukturen, 100 % rechtssicher
05
FirmengründungThemenfeld 03 von 4

Gründen Sie dort, wo die Bedingungen stimmen.

Ob operatives Geschäft, Holding oder Baustein Ihres Vermögensschutzes: Wir gründen Ihre Gesellschaft im passenden Land – inklusive Konto, Steuernummer, Registereintragung und laufender Betreuung durch unser Netzwerk aus Steuerberatern und Buchhaltern vor Ort.

Irland

Limited (LTD)
Englischsprachige EU-Gesellschaft mit attraktiver Unternehmensbesteuerung
Irland Limited

Lettland

SIA
Schlanke Gründung nach dem Komerclikums – Buchhaltung über unser Netzwerk in Riga
Lettland SIA

Schweiz

GmbH / AG
Stabilität und erstklassige Reputation – begleitet von unserem Hauptsitz in Zug
Schweiz GmbH

USA

LLC (Wyoming)
Das Asset-Protection-Vehikel – flexibel, diskret und schnell gegründet
USA LLC
Welche Gesellschaftsform passt zu Ihnen?Auch Zypern Limited und Liechtenstein Stiftung gehören zu unserem Repertoire – wir beraten jurisdiktionsübergreifend.
06
GmbH-AbwicklungThemenfeld 04 von 4

Die GmbH geordnet abschließen – wir übernehmen.

Wenn eine GmbH nicht mehr zu retten ist, zählt ein sauberer Abschluss: Unsere spezialisierten Juristen übernehmen die Geschäftsführung – auf Wunsch auch die Gesellschafterstellung – und führen die Gesellschaft ordnungsgemäß in die Liquidation oder in die Insolvenz. Offen im Handelsregister, fristgerecht (§ 15a InsO), transparent gegenüber Gericht und Verwalter. Sie gewinnen Abstand und Zeit für Ihren Neustart – ein Ansprechpartner statt zehn Behörden.

So läuft die Übernahme – in vier Schritten.

Vom ersten Gespräch bis zur Löschung im Handelsregister übernehmen wir die Verantwortung für den Abschluss.

1Ausgangslage analysierenVertrauliche Bestandsaufnahme: Verbindlichkeiten, laufende Verfahren, Fristen und Ihre persönliche Haftungslage.
2Wir übernehmenGeschäftsführerwechsel – auf Wunsch auch die Geschäftsanteile – notariell beurkundet und offen im Handelsregister eingetragen.
3Wir wickeln abOrdnungsgemäße Liquidation oder fristgerechter Insolvenzantrag (§ 15a InsO) – inklusive der Kommunikation mit Gläubigern, Gericht und Behörden.
4Löschung & NeustartDie Gesellschaft wird abgeschlossen und gelöscht. Sie konzentrieren sich auf Ihren Neuanfang – wir halten Ihnen den Rücken frei.
Ordnungsgemäß statt „Firmenbestattung"

Dubiose Anbieter verkaufen GmbHs an Strohleute ins Ausland und versprechen das Verschwinden aller Probleme – ein Damoklesschwert, denn die Haftung des früheren Geschäftsführers bleibt bestehen. Wir arbeiten anders: offen, fristgerecht und transparent. So wird die Gesellschaft rechtssicher abgeschlossen, statt Risiken zu verschleppen.

Ihr Neuanfang beginnt mit einem Gespräch.

15 Minuten schaffen Klarheit – kostenlos, vertraulich und ohne Verpflichtung.

07
Mandanten & Erfolge

Das sagen unsere Mandanten.

Diskretion hat für uns höchsten Stellenwert – die allermeisten unserer Mandanten möchten verständlicherweise unerkannt bleiben. Nur wenige sprechen öffentlich über ihren Weg. Diesen mutigen Menschen danken wir von Herzen: Ihre Erfahrungsberichte zeigen ehrlich und aus erster Hand, wie ein Neuanfang gelingt.

Unser Serviceversprechen – ohne Risiko für Sie.

Drei Gründe, warum Mandanten uns ihr wichtigstes Projekt anvertrauen: den eigenen Neuanfang.

100 %
Erfolgsquote · Stand 31.12.2025

Alle Mandanten, die den Insolvenzantrag gestellt haben, haben am Ende des Verfahrens die Restschuldbefreiung erhalten. In die Quote fließen ausschließlich Mandate ein, die von uns bis zur Restschuldbefreiung bearbeitet wurden.

Zufriedenheits- & Geld-zurück-Garantie

Schriftlich zugesichert

Scheitert Ihr Verfahren an einem Fehler unserer Beratung, erhalten Sie Ihr Honorar zurück – schriftlich zugesichert. Ihr Risiko tragen wir, nicht Sie.

Zur Garantie

TÜV SÜD zertifiziert

Stand 2021

Geprüfte Abläufe und echte, überprüfbare Nachweise: anonymisierte Bescheide tatsächlich erteilter Restschuldbefreiungen und echte Mandantenvideos – keine gekauften Bewertungen, keine bezahlten Presseartikel.

Dokumentierte Erfolge
Schwarz auf weiß

Dokumentierte Restschuldbefreiungen – echte Bescheide statt Versprechen.

Jeder Bescheid steht für einen Menschen, der wieder frei durchatmen kann. Aus Diskretionsgründen zeigen wir anonymisierte Ausschnitte – transparent und nachvollziehbar.

Echte, anonymisierte Bescheide tatsächlich erteilter Restschuldbefreiungen
Gerichtlich bestätigt – aus Irland, Lettland und Spanien
EU-weit anerkannt nach Art. 19, 20 VO (EU) 2015/848
Dokumentierte Erfolge ansehen
08
Unser Wissen auf YouTube

Spezialwissen – kostenlos zum Ansehen.

Auf unserem YouTube-Kanal teilen wir umfangreiches Wissen zu allen drei Bereichen – von der EU-Insolvenz über den Vermögensschutz bis zur Firmengründung. Kompakte Videos, die komplexe Themen greifbar machen.

Zur Mediathek Zum YouTube-Kanal

@kanzleiriegerpartner – außerdem im Kanal: Mandantenberichte, Steuern bei EU-Insolvenz und der kostenlose Vermögensschutz-Kurs.

09
Digital & sicher

Ihr Mandantenportal – Ihre Akte, jederzeit griffbereit.

Vom Erstgespräch bis zur Anerkennung läuft Ihr Mandat bei uns digital: Im Mandantenportal sehen Sie jederzeit den Stand Ihres Verfahrens, tauschen Dokumente sicher aus und erreichen Ihren festen Ansprechpartner direkt.

Sichere digitale Aktenführung – alle Dokumente, Bescheide und Verträge an einem Ort, jederzeit abrufbar.
Direkter Draht – Nachrichten an Ihren festen Ansprechpartner statt Behörden-Hotlines und Warteschleifen.
Voller Überblick – Verfahrensfortschritt, nächste Schritte und Termine auf einen Blick, auch mobil.
Datenschutz-Partner: ProtonUnsere E-Mail-Kommunikation läuft über Proton aus Genf – verschlüsselt und nach strengem Schweizer Datenschutz. Ihre Unterlagen gehören Ihnen, nicht den Werbenetzwerken.
portal.kanzlei-rieger.eu
Übersicht Dokumente Nachrichten Termine Mein Profil
Guten Tag – Ihre Akte im Überblick
Mandat · EU-Insolvenz Irland
Etappe 3 von 5 · Aufbau der Struktur
Mietvertrag_Kilkenny.pdfhochgeladen · gestern
Gläubigerliste_final.pdfgeprüft · vor 3 Tagen
Nachricht von C. Hempel„Ihre Unterlagen sind vollständig …"
Kompetent, rechtssicher, persönlich. Wir schützen, was Sie aufgebaut haben, und öffnen die Tür zum Neuanfang.
Cornelius Rieger
Cornelius RiegerJurist · Geschäftsführer, Kanzlei Rieger & Partner
10
Ihr nächster Schritt

Sprechen wir über Ihr Anliegen.

Ob Vermögensschutz, EU-Insolvenz oder Firmengründung: Was in Ihrer Situation sinnvoll ist, lässt sich seriös nur im Einzelfall beurteilen. Das kostenlose Erstgespräch schafft Klarheit – vertraulich und ohne Verpflichtung.

Vertrauliche Analyse Ihrer Lage – Vermögen, Schulden, Einkommen, Lebensplanung: Wir sagen Ihnen, welcher Weg passt.
Ehrliche Kosten-Nutzen-Rechnung – lohnt sich ein Weg nicht, zeigen wir Alternativen auf. Keine falschen Versprechen.
Alles aus einer Hand – Juristen, Steuer- und Unternehmensberater an vier Standorten, ein fester Ansprechpartner für Sie.
Cornelius Rieger
Unterschrift Cornelius Rieger Cornelius Rieger Jurist · Geschäftsführer
Bekannt aus Klassik Radio TÜV SÜD zertifiziertStand 2021

Kostenloses Erstgespräch anfragen

Unverbindlich & 100 % vertraulich. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden (werktags).

Mit dem Absenden stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer Angaben zur Beantwortung der Anfrage zu. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Vielen Dank! Ihre Anfrage ist eingegangen. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden (werktags) bei Ihnen.

Lieber direkt anrufen? +49 89 943 96 9966 · Mo–Fr 09:00–18:00 Uhr

Häufige Fragen

Alles, was Sie wissen möchten.

Legalität, Kosten, Ablauf, Strukturen – die Fragen, die uns im Erstgespräch am häufigsten gestellt werden.

Allgemein
Was macht die Kanzlei Rieger & Partner?
Wir beraten Mandanten aus Deutschland, Österreich und der ganzen EU in vier Themenfeldern: EU-Insolvenz (reguläre Insolvenzverfahren in Irland, Lettland und Spanien mit EU-weit anerkannter Restschuldbefreiung), Vermögensschutz (internationale Firmen- und Stiftungsstrukturen), Firmengründung im Ausland (Ltd., SIA, GmbH, LLC) und GmbH-Abwicklung (ordnungsgemäße Liquidation oder Insolvenz durch Übernahme). Unser Team aus Juristen, Steuer- und Unternehmensberatern arbeitet an Standorten in Zug, Berlin, Riga und Kilkenny – mit Erfahrung auf Gläubiger- wie auf Schuldnerseite.
Was kostet das Erstgespräch?
Nichts. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich – telefonisch oder per Video, auf Deutsch, mit einem festen Ansprechpartner. Wir analysieren Ihre Lage, zeigen die realistischen Optionen auf und nennen Ihnen transparent die Kosten, bevor Sie sich entscheiden. Erreichbar Mo–Fr 09:00–18:00 Uhr unter +49 89 943 96 9966.
Wie sicher ist die Zusammenarbeit mit Ihnen?
Zum Stichtag 31.12.2025 liegt die Erfolgsquote der von uns bis zur Restschuldbefreiung begleiteten Insolvenz-Mandate bei 100 %. Zusätzlich geben wir eine Zufriedenheits- und Geld-zurück-Garantie: Verneint ein Gericht in dritter Instanz den Lebensmittelpunkt und beruht dies auf einem Beratungsfehler, erhalten Sie das Honorar zurück. Unsere Nachweise sind echt und überprüfbar: anonymisierte Bescheide, echte Mandantenvideos, TÜV-SÜD-zertifizierte Abläufe (Stand 2021).
Muss ich Fremdsprachen sprechen?
Nein. Die gesamte Kommunikation mit uns läuft auf Deutsch – Sie haben einen festen deutschsprachigen Ansprechpartner. Den Schriftverkehr mit Verwaltern, Gerichten und Behörden im Zielland übernehmen unsere Juristen vor Ort, bei Terminen stehen Dolmetscher bereit. Auch Übersetzungen und Apostillen organisieren wir für Sie.
EU-Insolvenz
Ist eine EU-Insolvenz legal?
Ja. Die EU-Insolvenz ist ein reguläres Insolvenzverfahren in einem anderen EU-Mitgliedstaat. Möglich macht sie die Personenfreizügigkeit: Jeder Unionsbürger darf Wohnsitz und Lebensmittelpunkt frei wählen (Art. 21 AEUV) – der Beweggrund des Umzugs ist rechtlich unerheblich. Die Verordnung (EU) 2015/848 regelt verbindlich, welches Gericht zuständig ist (Art. 3) und dass Verfahren und Restschuldbefreiung EU-weit anerkannt werden (Art. 19, 20). Einen Straftatbestand „Insolvenztourismus" gibt es in keinem Land der EU.
Wird die Restschuldbefreiung in Deutschland und Österreich anerkannt?
Ja, automatisch und ohne weitere Förmlichkeiten (Art. 19, 20 VO (EU) 2015/848). Die Verordnung bindet 26 EU-Mitgliedstaaten – nur Dänemark hat ein Opt-out. Die Anerkennung ist ein reiner Verwaltungsakt; Lebensmittelpunkt und Rechtmäßigkeit werden dabei nicht erneut geprüft. Für die praktische Umsetzung sorgen wir mit vereidigter Übersetzung und Apostille, der Eintragung im Heimatland und der Löschung negativer Einträge.
Ab welcher Schuldenhöhe lohnt sich eine EU-Insolvenz?
Als Faustregel ist die EU-Insolvenz ab etwa 80.000 € Gesamtverschuldung wirtschaftlich sinnvoll – darunter beraten wir zu Alternativen wie dem Vergleich mit Gläubigern. Die formalen Untergrenzen der Verfahren liegen deutlich niedriger (Lettland ab ca. 5.000 €, Irland ab ca. 20.000 €); nach oben sind die Verfahren offen, in Spanien bis etwa 5 Mio. €.
Welches Land ist für die Insolvenz das richtige?
Das hängt von Schuldenhöhe, Schuldenart, Einkommen und Ihrer Lebensplanung ab. Irland ist der Allrounder: nahezu alle Schuldenarten, auch deliktische Forderungen, in rund 12 Monaten. Lettland überzeugt bei hohen Einkommen durch die proportionale Drittel-Regelung ohne harte Obergrenze. Spanien bietet mit der Segunda Oportunidad das schnellste Verfahren ohne Wohlverhaltensphase – ideal bei Vermögenslosigkeit. Die Länderwahl gehört zur kostenlosen Erstberatung.
Welche Schulden werden erlassen – und welche nicht?
Erlassen werden nahezu alle privaten und geschäftlichen Schulden: Steuerschulden, Bank- und Kreditschulden, Bürgschaften und Geschäftsführerhaftung, Lieferantenverbindlichkeiten, Miet- und Privatschulden sowie Forderungen von Sozialkassen. Forderungen aus vorsätzlich unerlaubter Handlung werden über das irische Verfahren erfasst – in Deutschland sind sie ausgenommen (§ 302 InsO). In jedem Land bestehen bleiben: Unterhaltsforderungen, Geldstrafen aus Straftaten sowie Ordnungs- und Zwangsgelder.
Muss ich für die EU-Insolvenz wirklich umziehen?
Ja. Das zuständige Gericht bestimmt sich nach Ihrem tatsächlichen Lebensmittelpunkt (COMI, Art. 3 VO (EU) 2015/848) – und der muss echt und tatsächlich gelebt sein: Wohnung mit Mietvertrag auf Ihren Namen, Anmeldung, Bankkonto, Sozialversicherung, Erwerbstätigkeit und Alltagsverträge vor Ort. Eine Briefkastenadresse genügt nicht – Anbieter, die Ihnen ein Verfahren „ohne Umzug" versprechen, arbeiten nicht seriös.
Wie lange muss ich im Ausland bleiben?
Der Lebensmittelpunkt wird typischerweise 3–6 Monate vor Antragstellung aufgebaut. Danach richtet sich die Dauer nach dem Verfahren des Landes: Irland rund 12 Monate, Spanien 6–16 Monate, Lettland 12–36 Monate. Ihr Alltag – Arbeit, Familie, Freizeit – läuft während des gesamten Zeitraums normal weiter.
Kann ich während des Verfahrens weiterarbeiten und Geld verdienen?
Ja, ausdrücklich. Sie arbeiten im Zielland angestellt oder über eine eigene Gesellschaft (irische Ltd., lettische SIA, spanische SL) – wir richten die komplette Struktur inklusive Sozialversicherung ein. Es gelten die Freibeträge des Ziellandes: In Irland sind die tatsächlichen Lebenshaltungskosten geschützt (im Familienbeispiel über 5.100 € monatlich), in Lettland bleiben dank der Drittel-Regelung z. B. bei 9.000 € Einkommen rund 3.000 €, in Spanien greift die Staffel des Art. 607 LEC.
Was bekommen meine Gläubiger mit – und ab wann bin ich geschützt?
Den Schriftverkehr mit Ihren Gläubigern steuert die Kanzlei; Ihre neue Adresse wird auf Nachfrage genannt. Ein Teilschutz entsteht praktisch oft schon mit der Abmeldung in Deutschland; der volle Vollstreckungsschutz greift mit der Verfahrenseröffnung im Zielland. In Lettland ist ein Gläubigerantrag gegen Sie gar nicht möglich – Sie behalten die Initiative.
Was kostet eine EU-Insolvenz insgesamt?
Die Gesamtkosten setzen sich zusammen aus Kanzlei-Honorar, Miete und Lebenshaltung im Zielland, der Arbeits- und Gesellschaftsstruktur sowie Verwalter- und Gerichtskosten. Zur Orientierung (Richtwerte, Stand 2025): Lettland Strukturkosten ca. 500 €/Monat, Verwalter ca. 1.000 €, Gericht ca. 70 €; Irland Verwalter ca. 200 €, Gericht ca. 60 €; Spanien ohne Gerichtsgebühren. Eine ehrliche Kosten-Nutzen-Rechnung für Ihren Fall gehört zum kostenlosen Erstgespräch.
Was passiert nach der Restschuldbefreiung mit Schufa & Co.?
Mit der Restschuldbefreiung verlieren Ihre Gläubiger das Recht an ihren Forderungen – Zwangsvollstreckung und Kontopfändung sind nicht mehr möglich. Wir kümmern uns um die vereidigte Übersetzung und Apostille des Beschlusses, die Eintragung im Heimatland und die Löschung negativer Einträge bei Banken und Auskunfteien. So steht dem finanziellen Neuanfang auch formal nichts mehr im Weg.
Vermögensschutz
Ist Vermögensschutz überhaupt legal?
Ja. Vermögensschutz bedeutet, Privatvermögen mit legalen Strukturen rechtzeitig von unternehmerischen Risiken zu trennen – über Gesellschaften und Stiftungen in stabilen Rechtsordnungen. Die Grenzen setzen das Anfechtungsrecht (AnfG) und das Steuerrecht; genau deshalb gehören beide von Anfang an in die Planung. Wir arbeiten transparent und rechtssicher – Verschleierung oder das „Verstecken" von Vermögen vor bereits titulierten Forderungen gehören nicht zu unserer Beratung.
Wann ist Vermögensschutz sinnvoll – und wann ist es zu spät?
Wirksamer Vermögensschutz beginnt vor der Krise. Vermögensübertragungen können von Gläubigern angefochten werden – bei Vorsatzanfechtung bis zu zehn Jahre rückwirkend (§ 3 AnfG), bei unentgeltlichen Leistungen vier Jahre (§ 4 AnfG). Je früher eine Struktur steht, desto belastbarer ist sie. Bestehen bereits titulierte Forderungen, prüfen wir ehrlich, welche Optionen noch offen sind – und sagen es Ihnen auch, wenn ein Baustein nicht mehr in Frage kommt.
Welche Struktur passt: LLC, Stiftung oder GmbH?
Das hängt von Vermögensart, Zielsetzung und Zeithorizont ab. Die Wyoming LLC punktet mit dem Charging-Order-Schutz für bewegliches Vermögen und Beteiligungen. Die Liechtenstein-Stiftung (oder die kostensparende PCC-Variante) eignet sich für generationenübergreifende Planung. Schweizer GmbH, irische Ltd., lettische SIA und Zypern Limited dienen je nach Fall als operative Gesellschaft oder Holding. Meist ist die Kombination mehrerer Bausteine am wirksamsten – das klären wir im Erstgespräch.
Warum gilt die Wyoming LLC als besonders wirksames Asset-Protection-Tool?
Wyoming bietet einen der stärksten gesetzlichen Schutzmechanismen weltweit: Privatgläubiger eines Gesellschafters erhalten keinen Durchgriff auf das Vermögen der LLC, sondern sind auf eine Charging Order beschränkt – ein bloßes Pfandrecht auf etwaige Ausschüttungen, ohne Stimm- oder Verwaltungsrechte. Dazu kommen schnelle Gründung, geringe laufende Kosten und Diskretion. Ob die LLC zu Ihrer Situation passt und wie sie steuerlich korrekt eingebunden wird, prüfen wir individuell.
Firmengründung im Ausland
Wie läuft eine Firmengründung im Ausland ab?
Wir übernehmen den gesamten Prozess: Beratung zur passenden Rechtsform und Jurisdiktion, Gründung und Registereintragung, Bankkonto, Steuernummer und – wo nötig – Anstellung und Sozialversicherung. Über unser Netzwerk aus Steuerberatern und Buchhaltern vor Ort (u. a. in Riga und Kilkenny) begleiten wir Ihre Gesellschaft auch im laufenden Betrieb. Die Dauer hängt vom Land ab; vieles läuft ohne Reise, komplett digital.
Brauche ich für die Firmengründung einen Wohnsitz im Ausland?
Für die Gründung selbst in der Regel nein – irische Ltd., lettische SIA oder US-LLC lassen sich ohne Wohnsitz vor Ort errichten. Entscheidend sind aber die steuerliche Ansässigkeit der Gesellschaft und ausreichende Substanz: Wo sitzt die Geschäftsleitung, wo wird das Geschäft tatsächlich geführt? Diese Fragen klären wir gemeinsam mit unseren Steuerberatern von Anfang an – damit die Struktur auch einer Prüfung standhält.
GmbH-Abwicklung
Was bedeutet GmbH-Abwicklung konkret?
Unsere spezialisierten Juristen übernehmen die Geschäftsführung Ihrer GmbH – auf Wunsch auch die Geschäftsanteile – und führen die Gesellschaft ordnungsgemäß in die Liquidation oder in die Insolvenz: offen im Handelsregister, fristgerecht (§ 15a InsO) und transparent gegenüber Gericht und Insolvenzverwalter. Sie haben einen Ansprechpartner statt zehn Behörden und gewinnen Zeit für Ihren Neustart. Wichtig zur Einordnung: Wir sind keine „Firmenbestatter" – Pflichten aus der Vergangenheit, etwa Auskunftspflichten gegenüber dem Verwalter, bleiben bestehen; auch dabei begleiten wir Sie.
Wann muss eine GmbH Insolvenz anmelden – und was droht bei Verspätung?
Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung muss die Geschäftsführung den Insolvenzantrag ohne schuldhaftes Zögern stellen – spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit bzw. sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung (§ 15a InsO). Wer zu spät stellt, riskiert ein Strafverfahren wegen Insolvenzverschleppung und die persönliche Haftung. Genau hier setzt unsere Übernahme an: Wir bewerten die Lage sofort und sorgen für einen fristgerechten, sauberen Abschluss.