GmbH-Abwicklung & Insolvenz

Die GmbH geordnet abschließen – wir übernehmen, Sie starten neu.

Unser Angebot: Ein spezialisierter Jurist unserer Kanzlei übernimmt die Geschäftsführung Ihrer GmbH – auf Wunsch auch die Anteile – und führt sie pflichtgemäß durch Liquidation oder Insolvenz, bis zur Löschung. Sie müssen die Abwicklung nicht selbst stemmen.

Informationen aktualisiert am: 13.07.2026 · Erstgespräch kostenlos & unverbindlich

Kostenloses Erstgespräch anfragen

Unverbindlich & 100 % vertraulich. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden (werktags).

Mit dem Absenden stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer Angaben zur Beantwortung der Anfrage zu. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Vielen Dank! Ihre Anfrage ist eingegangen. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden (werktags) bei Ihnen.

Übernahme durch Juristen

Ein spezialisierter Jurist wird Geschäftsführer – auf Wunsch auch Gesellschafter – und trägt die Abwicklung ab Übergabe.

Fristgerecht & rechtssicher

Liquidation nach §§ 60 ff. GmbHG oder fristgerechter Insolvenzantrag (§ 15a InsO) – transparent gegenüber Gericht und Verwalter.

Ihr Kopf wird frei

Zum Verfahrenszeitpunkt stehen nicht mehr Sie an der Spitze: Die Bekanntmachungen nennen die Gesellschaft und ihren neuen Geschäftsführer – nicht Sie.

Baar/Zug · Riga · Berlin · Kilkenny Ein Ansprechpartner statt zehn Behörden Klassik Radio Bekannt aus Klassik Radio Erfahrung auf Gläubiger- und Schuldnerseite Erstgespräch kostenlos & unverbindlich Baar/Zug · Riga · Berlin · Kilkenny Ein Ansprechpartner statt zehn Behörden Klassik Radio Bekannt aus Klassik Radio Erfahrung auf Gläubiger- und Schuldnerseite Erstgespräch kostenlos & unverbindlich
01
Worum es geht

Geordnet abschließen – statt untergehen

Nicht jede GmbH lässt sich retten. Wenn eine Sanierung nicht mehr trägt, ist der geordnete Abschluss die beste Lösung – für das Unternehmen, für die Gläubiger und vor allem für Sie persönlich. Denn die größten Risiken einer Unternehmenskrise treffen nicht die Gesellschaft, sondern ihren Geschäftsführer: Antragspflichten, Zahlungsverbote, persönliche Haftung.

Unser Angebot: Auf Wunsch übernimmt ein spezialisierter Jurist die Geschäftsführung Ihrer GmbH – auf Wunsch auch die Gesellschafterstellung – und führt sie pflichtgemäß durch Liquidation oder Insolvenzverfahren: fristgerecht, transparent und in professioneller Abstimmung mit Gericht, Insolvenzverwalter und Behörden.

Das Team der Kanzlei Rieger & Partner übernimmt Ihre Abwicklung
Wir übernehmen – Sie starten neu
Ihr Team für die AbwicklungJuristen · Steuerberater · fester Ansprechpartner
Unser Angebot – konkret

Die Lösung: Sie übergeben. Wir wickeln ab. Sie starten neu.

Das ist unsere Dienstleistung in einem Satz: Ein spezialisierter Jurist unseres Hauses wird Geschäftsführer Ihrer GmbH – auf Wunsch auch Gesellschafter – und führt sie an Ihrer Stelle durch Liquidation oder Insolvenz, bis zur Löschung.

Ausgangslage
Ihre GmbH in der Krise Zahlungsunfähig oder überschuldet, Fristen laufen, Haftung wächst – und alles bleibt an Ihnen hängen.
Schritt 1 · Wir übernehmen
Übergabe an unseren Juristen Er wird neuer Geschäftsführer, auf Wunsch auch Gesellschafter – notariell beurkundet, offen im Handelsregister.
Schritt 2 · Wir wickeln ab
Wir führen das Verfahren Liquidation oder fristgerechter Insolvenzantrag (§ 15a InsO) – Gericht, Verwalter, Behörden, Gläubiger: alles läuft über uns.
Ergebnis
Löschung – Ihr Neustart Die GmbH endet geordnet und rechtssicher. Sie sind längst nicht mehr an der Spitze – und frei für Neues.
Das übernehmen wir konkret
Geschäftsführung übernehmen Gesellschaftsanteile übernehmen (optional) Liquidation führen oder Insolvenzantrag stellen Gesamte Behörden- & Gläubigerkommunikation Alt-Geschäftsführer vorbereiten & begleiten Löschung im Handelsregister erwirken
Genau das brauche ich – Erstgespräch

Übernahme

Ein spezialisierter Jurist wird Geschäftsführer – auf Wunsch auch Gesellschafter – und trägt die Abwicklung ab Übergabe.

Entlastung

Liquidation

Ist die GmbH noch solvent, wickeln wir ordentlich ab: Beschluss, Gläubigeraufruf, Sperrjahr, Löschung (§§ 60 ff. GmbHG).

Der saubere Weg

Insolvenz

Liegt ein Insolvenzgrund vor, stellen wir den Antrag fristgerecht (§ 15a InsO) und begleiten das Verfahren bis zur Löschung.

Pflichtgemäß
02
Ausgangslage

Die Krise trifft nicht die GmbH – sie trifft ihren Geschäftsführer

Solange die GmbH gesund ist, schützt die Haftungsbeschränkung. In der Krise kehrt sich das um: Das Gesetz legt dem Geschäftsführer persönliche Pflichten auf – und knüpft an deren Verletzung persönliche Haftung und Strafbarkeit. Wer zu lange wartet oder falsch handelt, haftet mit dem Privatvermögen.

Cornelius Rieger erklärt im Video, was Insolvenzverschleppung konkret bedeutet – und welchen Ausweg es gibt. ▸

Video: Insolvenzverschleppung 2024 – Die Lösung EU Insolvenz Video YouTube · @kanzleiriegerpartner

Insolvenzverschleppung 2024 – Die Lösung EU Insolvenz

§ 15a

Antragspflicht

Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ist der Insolvenzantrag ohne schuldhaftes Zögern zu stellen – spätestens nach drei bzw. sechs Wochen. Die Verletzung ist strafbar.

§ 15a InsO§§ 17, 19 InsO
§ 15b

Zahlungsverbote

Ab Insolvenzreife dürfen grundsätzlich keine Zahlungen mehr geleistet werden. Verbotene Zahlungen muss der Geschäftsführer persönlich erstatten – oft die größte Haftungsposition.

§ 15b InsO
§ 266a

Steuern & Sozialversicherung

Für nicht abgeführte Steuern haftet der Geschäftsführer persönlich. Das Vorenthalten von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung ist strafbar.

§§ 34, 69 AO§ 266a StGB
§ 823

Haftung gegenüber Gläubigern

Wird der Antrag verschleppt, haftet der Geschäftsführer Neu- und Altgläubigern auf Schadensersatz. Hinzu kommt die Organhaftung gegenüber der Gesellschaft.

§ 823 Abs. 2 BGB§ 43 Abs. 2 GmbHG
§ 283

Strafrechtliche Risiken

Insolvenzverschleppung, Bankrott- und Buchführungsdelikte, Eingehungsbetrug: Ermittlungsverfahren nach Firmeninsolvenzen sind keine Ausnahme, sondern Routine.

§ 15a Abs. 4 InsO§§ 283, 283b StGB§ 263 StGB
§ 35

Berufliche & private Folgen

Einschlägige Verurteilungen führen zum Bestellungsverbot als Geschäftsführer, möglich ist eine Gewerbeuntersagung. Dazu Bonitätseinträge, Pfändungen – oft über Jahre.

§ 6 Abs. 2 GmbHG§ 35 GewO

Zeit ist der entscheidende Faktor: Je früher Sie handeln, desto mehr Wege stehen offen – und desto kleiner ist das persönliche Risiko. Wer erst reagiert, wenn Konten gepfändet und Fristen verstrichen sind, hat die besten Optionen bereits verloren. Das Erstgespräch bei uns ist kostenlos – nutzen Sie es früh.

03
Die Weichenstellung

Zwei Wege: Liquidation oder Insolvenz

Welcher Weg der richtige ist, entscheidet die Vermögenslage der GmbH – nicht der Wunsch der Beteiligten. Wir prüfen das zu Beginn belastbar, mit Liquiditätsstatus und Überschuldungsprüfung nach §§ 17, 19 InsO. Die Leitfrage: Können alle Gläubiger vollständig bedient werden?

Ja → Der stille Weg

Ordentliche Liquidation

Auflösungsbeschluss der Gesellschafter (§ 60 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG)
Liquidator führt die Geschäfte – bei uns: ein spezialisierter Jurist
Gläubigeraufruf und Sperrjahr (§§ 65 Abs. 2, 73 GmbHG)
Verteilung des Restvermögens, Löschung (§ 74 GmbHG)

Dauer: typischerweise 13–16 Monate – kein Verwalter, kein Gericht, kein Eintrag in Insolvenzregistern.

Nein → Der geführte Weg

Geordnete Insolvenz

Fristgerechter Eigenantrag (§§ 13, 15a InsO) – beendet die Verschleppungsrisiken sofort
Vollständige, geprüfte Antragsunterlagen – Vermögensverzeichnis, Gläubigerliste, Buchhaltung
Professionelle Kommunikation mit Gericht und Insolvenzverwalter
Begleitung bis zur Aufhebung des Verfahrens und Löschung der GmbH

Dauer: je nach Verfahren – maßgeblich ist der saubere, fristgerechte Start.

Was wir zu Beginn prüfen:
LiquiditätsstatusZahlungsfähigkeit nach § 17 InsO
ÜberschuldungsstatusVermögensdeckung nach § 19 InsO
GläubigerstrukturWer fordert was – und welche Schuldenarten
Persönliche HaftungsrisikenIhre Risikolage als Geschäftsführer

Wichtig: Eine „Liquidation“ ist kein Ausweg aus der Insolvenz. Zeigt sich während der Liquidation Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, trifft die Antragspflicht die Liquidatoren (§ 15a Abs. 1 InsO). Genau deshalb gehört die Prüfung an den Anfang – nicht ans Ende. Der Wechsel vom einen in den anderen Weg ist dann kein Beinbruch, sondern Teil unseres Fahrplans.

04
Unser Modell

Übergabe an spezialisierte Juristen – Sie müssen es nicht selbst tun

Eine Abwicklung dauert Monate, verlangt Fachwissen und bindet Nerven: Handelsregister, Gläubigerkorrespondenz, Gericht, Verwalter, Steuerberater, Fristen. Unser Modell nimmt Ihnen diese Last ab – auf Wunsch übernehmen wir auch die Gesellschafterstellung, selbst während eines laufenden StaRUG-Verfahrens.

Neuer Geschäftsführer: ein Jurist, der das täglich macht

Bestellung durch Gesellschafterbeschluss, Eintragung im Handelsregister – alles offen und ordnungsgemäß. Ab Übergabe führt er die Gesellschaft, wahrt die Fristen und verantwortet die laufenden Pflichten der Abwicklung.

Ein Ansprechpartner statt zehn Behörden

Gericht, Insolvenzverwalter, Handelsregister, Finanzamt, Sozialkassen, Gläubiger: Die gesamte Kommunikation läuft über uns – professionell, fristgerecht und dokumentiert.

Transparent gegenüber Gericht und Verwalter

Wir wickeln ordentlich und rechtssicher ab – nicht, um etwas zu verschleiern, sondern um es sauber zu Ende zu bringen. Alle Wechsel werden im Handelsregister eingetragen, alle Unterlagen vollständig übergeben. Genau das unterscheidet uns von unseriösen Anbietern.

Ihr Kopf wird frei für den Neustart

Zum Zeitpunkt des Verfahrens sind Sie weder Geschäftsführer noch – bei Übertragung der Anteile – Gesellschafter. Die öffentlichen Bekanntmachungen nennen die Gesellschaft und ihre aktuellen Vertreter: den übernehmenden Juristen, nicht Sie. Während die Abwicklung in erfahrenen Händen liegt, kümmern Sie sich um Familie, Einkommen und Ihr nächstes Projekt.

Klären wir Ihren Weg – in einem kostenlosen Erstgespräch.

Wir prüfen Ihre Lage, beziffern Ihre Risiken und sagen Ihnen offen, welcher Weg passt.

05
Klare Abgrenzung

Rechtssicher abwickeln – statt „Firmenbestattung“

Im Internet werben Anbieter mit dem „Verkauf“ kriselnder GmbHs an Strohleute im Ausland, mit Sitzverlegungen zur Verschleierung und mit dem Versprechen völliger Anonymität. Das klingt bequem – und ist brandgefährlich: Die Rechtsprechung behandelt solche Gestaltungen als rechtsmissbräuchlich, Antragspflicht und Haftung für die eigene Amtszeit bestehen fort, und wer mitwirkt, riskiert Strafbarkeit wegen Insolvenzverschleppung (§ 15a Abs. 4 InsO) und Bankrotts (§§ 283 ff. StGB).

Riskant & strafbar
„Firmenbestattung“
Verkauf an Strohleute, oft ins Ausland – die Firma „verschwindet“ nur scheinbar
Kein Insolvenzantrag – die Verschleppung läuft weiter, jetzt mit Vorsatznachweis
Buchhaltung „geht verloren“ – Verdacht der Bankrottstraftat (§ 283 StGB)
Versprochene „Anonymität“ existiert nicht: Register, Konten und Akten bleiben nachvollziehbar
Ergebnis: Haftung und Strafbarkeit des alten Geschäftsführers bleiben – und verschärfen sich
VS
Unser Weg
Professionelle Abwicklung
Übernahme durch einen Juristen – offen im Handelsregister eingetragen
Fristgerechte Liquidation oder fristgerechter Insolvenzantrag (§ 15a InsO)
Buchhaltung vollständig gesichert und übergeben
Transparente Zusammenarbeit mit Gericht, Verwalter und Behörden
Ergebnis: sauberer, rechtssicherer Abschluss – und ein freier Kopf für den Neustart

So läuft die Masche der „GmbH-Bestatter“

1

„Verkauf“ an Strohleute

Anteile gehen an mittellose Aufkäufer im Ausland – Personen, die nie handeln werden und oft dutzende solcher Firmen „halten“.

2

Umfirmierung & Sitzverlegung

Neuer Name, neue Anschrift, teils mehrfach hintereinander – einziges Ziel: Gläubiger und Behörden abzuschütteln.

3

Unterlagen „verschwinden“

Buchhaltung geht angeblich beim Umzug verloren – für Ermittler das klassische Signal für §§ 283, 283b StGB.

4

Ermittlungen gegen Sie

Der Insolvenzantrag wird nie gestellt. Registerhistorie und Konten führen direkt zum Alt-Geschäftsführer – zu Ihnen.

Das Damoklesschwert: Verjährung dauert länger, als Sie denken

Jahr 0
Frist beginnt erst mit Beendigung der Tat
§ 78a StGB
5 Jahre
Regelverjährung
§ 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB
10 Jahre
Absolute Verjährung bei Unterbrechung
§ 78c StGB · § 283a StGB · § 133 InsO

Insolvenzverschleppung, Bankrott und Betrug verjähren regelmäßig erst nach fünf Jahren – und die Frist läuft erst ab Beendigung der Tat, bei fortdauernder Antragspflicht also nicht schon mit dem „Verkauf“. Jede Ermittlungsmaßnahme unterbricht die Verjährung; absolut verjährt die Tat erst nach zehn Jahren. Besonders schwere Fälle des Bankrotts verjähren ohnehin erst nach zehn Jahren (§ 283a StGB), und zivilrechtlich reicht die Vorsatzanfechtung ebenfalls bis zu zehn Jahre zurück (§ 133 InsO, § 3 AnfG). Wer „bestattet“, lebt also ein Jahrzehnt mit dem Risiko, dass die Staatsanwaltschaft klingelt – beim Hauskauf, bei der nächsten Gründung, im neuen Job.

Diskretion – im gesetzlichen Rahmen: Was wir zusagen können: Zum Zeitpunkt des Verfahrens stehen nicht mehr Sie an der Spitze – die Insolvenzbekanntmachungen nennen die Gesellschaft und ihren aktuellen Geschäftsführer, nicht Sie. Was niemand seriös zusagen kann: Unsichtbarkeit gegenüber Gericht, Verwalter oder Registern. Wer Ihnen das verspricht, verkauft Ihnen ein Strafverfahren.

06
Ihr persönlicher Schutz

So schützen Sie sich selbst – sieben Regeln

Der beste Schutz des Geschäftsführers ist eine Amtszeit, die sauber dokumentiert endet. Denn im späteren Verfahren prüft der Insolvenzverwalter die Vergangenheit systematisch. Diese sieben Regeln gehen wir im Mandat mit Ihnen durch – als Checkliste, mit klaren Zuständigkeiten und Stichtagen.

1

Früh handeln – Fristen wahren

Ab Zahlungsunfähigkeit läuft die 3-Wochen-Frist, ab Überschuldung die 6-Wochen-Frist (§ 15a InsO) – strafbar ist die Verschleppung schon bei Fahrlässigkeit. Wer früh kommt, kann gestalten.

2

Keine Zahlungen nach Insolvenzreife

Ab Insolvenzreife gilt das Zahlungsverbot (§ 15b InsO); verbotene Zahlungen erstatten Sie persönlich. Wir sagen Ihnen konkret, was noch geht.

3

Keine Entnahmen & Verschiebungen

Verkäufe unter Wert, Rückzahlungen an Gesellschafter, Zahlungen an Angehörige: Der Verwalter holt das per Anfechtung zurück (§§ 129 ff. InsO) – bei Vorsatz bis zu zehn Jahre rückwirkend (§ 133 InsO).

4

Buchhaltung vollständig halten

Lückenlose Bücher sind Ihre beste Verteidigung – fehlende Unterlagen sind der klassische Einstieg in Bankrott-Ermittlungen (§§ 283, 283b StGB). Wir sichern den Bestand digital und beweisbar.

5

Steuern & Sozialversicherung priorisieren

Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung (§ 266a StGB) und fällige Steuern (§§ 34, 69 AO) sind die häufigsten – und vermeidbarsten – persönlichen Haftungsfallen.

6

Keine neuen Verbindlichkeiten

Wer bestellt, obwohl die GmbH absehbar nicht zahlen kann, riskiert den Vorwurf des Eingehungsbetrugs (§ 263 StGB). Wir definieren gemeinsam, welche Geschäfte noch zulässig sind.

7

Geordnet übergeben & dokumentieren

Übergabeprotokoll, Vollständigkeitserklärung, klare Stichtage: So endet Ihre Amtszeit nachweisbar sauber. Für spätere Auskunftspflichten (§§ 97, 101 InsO) bereiten wir Sie vor und begleiten Sie zu jedem Termin.

Was bei der Übergabe dokumentiert den Besitzer wechselt:
Buchhaltung & Belege
Bankunterlagen & Kontoauszüge
Verträge & Dauerschuldverhältnisse
Steuerakten & Bescheide
Personalunterlagen
Gesellschafterbeschlüsse
Registerauszüge
Geschäftskorrespondenz

Übergabeprotokoll und Vollständigkeitserklärung machen den Stichtag nachweisbar – Ihre Amtszeit endet dokumentiert sauber.

07
Schritt für Schritt

Der Ablauf in fünf Etappen

Von der ersten Analyse bis zur Löschung im Handelsregister folgt jede Abwicklung demselben bewährten Fahrplan. Sie sehen jederzeit, wo Ihr Verfahren steht – und was als Nächstes passiert.

1
Etappe 1 · kostenlos

Analyse & Erstberatung

Vermögenslage der GmbH prüfen, persönliche Risikolage klären, Weg festlegen: Liquidation, Insolvenz – oder doch Sanierung.

§§ 17, 19 InsO
2
Etappe 2

Vorbereitung & Dokumentation

Buchhaltung sichern, offene Punkte aufarbeiten, Selbstschutz-Checkliste umsetzen, Beschlüsse und Verträge vorbereiten.

Checkliste
3
Etappe 3 · notariell

Übergabe

Gesellschafterbeschluss, Bestellung des neuen Geschäftsführers, ggf. Anteilsübertragung, Eintragung – alles offen und ordnungsgemäß.

Handelsregister
4
Etappe 4

Durchführung

Der Jurist führt das Verfahren: Gläubigeraufruf und Sperrjahr oder Antrag und Verfahrensbegleitung – inkl. gesamter Behördenkommunikation.

§§ 60 ff. GmbHG / InsO
Etappe 5 · Abschluss

Löschung der GmbH

Schlussverteilung bzw. Verfahrensaufhebung, Löschung im Handelsregister, Abschlussbericht. Auf Wunsch: Beratung zu Neustart und Vermögensschutz.

§ 74 GmbHG

Ihr Alltag läuft normal weiter: Ab Etappe 3 tragen wir die Verantwortung für die Abwicklung. Sie erhalten regelmäßige Statusberichte über Ihre sichere digitale Akte – und einen festen Ansprechpartner für alle Fragen dazwischen.

08
Die beiden Wege im Detail

Was genau passiert – Schritt für Schritt

Weg 1

Die ordentliche Liquidation

Der gesetzlich vorgezeichnete Weg, eine solvente GmbH zu beenden (§§ 60–74 GmbHG). Kein Verwalter, kein Gericht, kein Eintrag in Insolvenzregistern. Taktgeber ist das Sperrjahr.

Auflösungsbeschluss

Die Gesellschafter beschließen die Auflösung mit Dreiviertelmehrheit. Die GmbH trägt fortan den Zusatz „i. L.“

§ 60 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG

Liquidatoren & Anmeldung

Liquidator ist in unserem Modell der übernehmende Jurist; Anmeldung zum Handelsregister.

§§ 66, 65 Abs. 1 GmbHG

Gläubigeraufruf

Bekanntmachung im Bundesanzeiger mit Aufforderung an die Gläubiger – damit beginnt das Sperrjahr.

§ 65 Abs. 2 GmbHG

Abwicklung der Geschäfte

Geschäfte beenden, Forderungen einziehen, Vermögen versilbern, Gläubiger befriedigen.

§ 70 GmbHG

Sperrjahr

Frühestens ein Jahr nach dem Gläubigeraufruf darf das Restvermögen verteilt werden – nicht abkürzbar.

§ 73 GmbHG

Schluss & Löschung

Schlussrechnung, Anmeldung des Abschlusses, Löschung im Handelsregister. Aufbewahrung der Bücher: zehn Jahre.

§ 74 GmbHG

Typische Gesamtdauer: 13–16 Monate. Zeigt sich unterwegs ein Insolvenzgrund, gilt die Antragspflicht auch für Liquidatoren (§ 15a Abs. 1 InsO) – dann wechseln wir geordnet den Weg.

Weg 2

Das Insolvenzverfahren

Liegt ein Insolvenzgrund vor, ist der Eigenantrag der einzige rechtssichere Weg. Richtig vorbereitet verliert er seinen Schrecken: Ein fristgerechter, vollständiger Antrag beendet die Verschleppungsrisiken.

Eigenantrag beim Insolvenzgericht

Mit vollständigen Unterlagen: Vermögensübersicht, Gläubiger- und Forderungsverzeichnis. In unserem Modell stellt ihn der übernehmende Jurist.

§§ 13, 15a InsO

Vorläufiges Verfahren

Das Gericht bestellt regelmäßig einen vorläufigen Verwalter und sichert die Masse. Bereits hier zählt professionelle Kommunikation.

§§ 21 ff. InsO

Eröffnung des Verfahrens

Reicht die Masse, wird eröffnet; andernfalls Abweisung mangels Masse (§ 26 InsO) und Löschung von Amts wegen. Beides ist ein geordnetes, gesetzlich vorgesehenes Ende.

§ 27 InsO

Verwertung & Prüfung

Der Verwalter verwertet das Vermögen und prüft die Vergangenheit: Anfechtung, Geschäftsführerhaftung, Buchführung. Hier zahlt sich die saubere Vorbereitung unmittelbar aus.

§§ 148 ff., 129 ff. InsO

Aufhebung & Löschung

Nach der Schlussverteilung wird das Verfahren aufgehoben; die vermögenslose GmbH wird gelöscht. Ihre Mitwirkungspflichten enden erst mit dem Verfahren – wir begleiten Sie bis dahin.

§ 200 InsO

Gut zu wissen: Ein fristgerechter Eigenantrag ist kein Makel, sondern die Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht – und der Moment, in dem die persönlichen Risiken aufhören zu wachsen.

09
Auch wenn schon etwas schiefgelaufen ist

Wir lassen Sie nicht im Regen stehen

Viele Mandanten kommen zu uns, wenn bereits Fehler passiert sind: Der Insolvenzantrag wurde zu lange hinausgezögert, Sozialversicherungsbeiträge sind offen, Zahlungen nach Insolvenzreife geflossen. Unsere Erfahrung: Kein Fall ist so verfahren, dass sich nichts mehr ordnen ließe.

Strafrechtlich lässt sich oft viel klären

Gemeinsam mit erfahrenen Strafverteidigern unseres Netzwerks arbeiten wir die Vergangenheit auf, bevor sie Sie einholt. Das Gesetz selbst bietet Wege: Bei nachgezahlten Sozialversicherungsbeiträgen kann das Gericht von Strafe absehen (§ 266a Abs. 6 StGB), Verfahren können gegen Auflagen eingestellt werden (§§ 153, 153a StPO), und eine frühe, geordnete Aufarbeitung wirkt regelmäßig strafmildernd.

Und wenn Forderungen bleiben: die EU-Insolvenz

Bleiben persönliche Zahlungspflichten – aus Haftung, Bürgschaften oder Steuerschulden –, müssen Sie diese nicht jahrzehntelang abtragen. Über eine EU-Insolvenz in Irland, Lettland oder Spanien sind Sie in etwa 12 Monaten schuldenfrei, EU-weit anerkannt (Art. 19, 20 VO (EU) 2015/848). Selbst Forderungen aus vorsätzlich unerlaubter Handlung – in Deutschland ausgenommen (§ 302 InsO) – werden über Irland erfasst.

Unser ganzheitliches Beratungskonzept – vier Säulen

Sanierung (StaRUG)

Retten, was zu retten ist – vertraulich und ohne Insolvenz.

Abwicklung & Insolvenz

Die GmbH geordnet beenden – das Thema dieser Seite.

EU-Insolvenz im Ausland

Persönlich schuldenfrei in ca. 12 Monaten – Irland, Lettland, Spanien.

Vermögensschutz

Werte legal strukturieren – vorausschauend, für den Neustart.

Firma, Strafrecht, private Schulden, Vermögen – wir denken alles zusammen. Weil dieselben Fragen in allen Feldern auftauchen, greifen unsere vier Säulen ineinander: Sie haben in jeder Phase denselben Ansprechpartner und einen Plan, der bis zum Neustart reicht.

10
Was wir für Sie tun

Unser Leistungskatalog – acht Bausteine, ein Fahrplan

Von der ersten Analyse bis zur Löschung – und auf Wunsch darüber hinaus – decken wir jede Phase der Abwicklung ab. Sie beauftragen nie ein Paket von der Stange, sondern genau das, was Ihr Fall verlangt.

01Vorbereitung

Analyse & Wegentscheidung

Liquiditätsstatus, Überschuldungsprüfung, persönliche Risikoanalyse – und eine klare Empfehlung.

02Vorbereitung

Vorbereitung & Dokumentation

Sicherung der Buchhaltung, Übergabeprotokoll, Selbstschutz-Checkliste, Beschlüsse und Verträge.

03Übergabe

Übernahme der Geschäftsführung

Bestellung eines spezialisierten Juristen, auf Wunsch Übernahme der Gesellschafterstellung – notariell.

04Verfahren

Verfahrensführung

Liquidation nach §§ 60 ff. GmbHG oder Insolvenzantrag und -begleitung – fristgerecht und vollständig.

05Verfahren

Kommunikation mit allen Beteiligten

Gericht, Verwalter, Register, Finanzamt, Sozialkassen, Gläubiger – ein Ansprechpartner, alles dokumentiert.

06Verfahren

Persönliche Begleitung des Alt-GF

Vorbereitung auf Auskunftspflichten (§§ 97, 101 InsO), Begleitung bei Terminen, Abstimmung bei Altfragen.

07Abschluss

Steuerliche Koordination

Laufende Erklärungen, Schlussbilanz, Abstimmung mit Steuerberatern – im Haus oder mit Ihren Beratern.

08Danach

Neustart & Vermögensschutz

Beratung zu Neugründung, Struktur und legalem Vermögensschutz – bis hin zur EU-Insolvenz für private Schulden.

In jedem Mandat inklusive:
Beratung auf DeutschKlar und verständlich – ohne Fachchinesisch
Fester AnsprechpartnerEine Person, die Ihren Fall durchgängig kennt
Sichere digitale AkteAlle Dokumente und Statusberichte jederzeit abrufbar
Mo–Fr 09–18 UhrPersönlich erreichbar – kein Callcenter
11
Die Investition

Kosten & Nutzen – und der Blick nach vorn

Eine professionelle Abwicklung kostet Geld – aber sie kostet planbar und einmalig. Eine verschleppte Insolvenz kostet unplanbar und persönlich: Erstattungsansprüche nach § 15b InsO, Haftung für Steuern und Sozialversicherung, Strafverfahren. Gemessen daran ist die geordnete Abwicklung fast immer die günstigere Entscheidung – und die einzige, deren Ende Sie selbst bestimmen.

Planbar & einmalig

Womit Sie rechnen müssen

Kanzlei-Honorar – nach Aufwand oder als Pauschale; transparent im Erstgespräch, bevor Sie sich entscheiden
Notar & Handelsregister – Beurkundung der Beschlüsse und Anteilsübertragung, Eintragungen
Bekanntmachung & Gericht – Gläubigeraufruf im Bundesanzeiger bzw. Gerichtskosten des Insolvenzverfahrens
Steuerliche Abschlussarbeiten – laufende Erklärungen und Schlussbilanz
Ihr Gegenwert

Was Sie dafür bekommen

Haftungsrisiken minimiert – Fristen gewahrt, Zahlungsverbote beachtet, Amtszeit sauber dokumentiert beendet
Zeit und Nerven – die Abwicklung führt ein Profi, nicht Sie: ein Ansprechpartner statt zehn Behörden
Planbarkeit – klarer Fahrplan, klare Kosten, klarer Endpunkt: die Löschung
Ein freier Kopf – Sie können neu anfangen, während das Alte geordnet endet

Der Unterschied auf der Zeitachse: Die geordnete Abwicklung endet nach ca. 13–16 Monaten mit der Löschung – Ihrem sauberen Schlusspunkt. Nach einer „Bestattung“ hängt das Damoklesschwert bis zu zehn Jahre über Ihnen. Ihr Honorar besprechen wir transparent im Erstgespräch, bevor Sie sich entscheiden – ohne versteckte Positionen.

12
Wissen aus erster Hand

Vertiefen Sie das Thema – in unserer Mediathek

Unser Spezialwissen teilen wir offen – in Erklärvideos auf unserem YouTube-Kanal. Drei Videos, die zur GmbH-Abwicklung besonders gut passen:

Alle Videos in der Mediathek ansehen →

Cornelius Rieger
„Wir bestatten keine Firmen – wir beenden sie ordentlich. Eine sauber dokumentierte Amtszeit ist die beste Verteidigung, die es gibt: Sie nimmt dem Verwalter die Angriffsfläche, der Staatsanwaltschaft den Anfangsverdacht – und Ihnen die schlaflosen Nächte.“
Cornelius Rieger · Jurist · Managing Partner, Kanzlei Rieger & Partner
Unterschrift Cornelius Rieger
Kontakt

Sprechen Sie uns an

Ein Anruf oder eine Nachricht genügt. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich – wir prüfen Ihre Situation und zeigen Ihnen den passenden Weg auf. Mo–Fr, 09:00–18:00 Uhr.

Standort ZugSchweiz
Zug · HauptsitzGrafenauweg 8, 6300 Zug
+41 41 588 05 33
Standort RigaLettland
RigaLāčplēša iela 20a, LV-1011 Riga
+371 20 388 499
Standort BerlinDeutschland
Berlin · RepräsentanzKurfürstendamm 14, 10719 Berlin
+49 89 943 96 99 66
Standort KilkennyIrland
KilkennyDe La Salle House, 10 The Parade, R95 TYP9

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FAQ
Gut zu wissen

Häufige Fragen zur GmbH-Abwicklung

Ist die Übernahme der Geschäftsführung durch einen Dritten legal?+
Ja. Gesellschafter dürfen jederzeit einen neuen Geschäftsführer bestellen und Anteile übertragen – notariell und offen im Handelsregister. Entscheidend ist, was danach geschieht: Der neue Geschäftsführer muss die gesetzlichen Pflichten tatsächlich erfüllen. Genau das ist unser Modell – und das Gegenteil der illegalen „Firmenbestattung“, bei der Strohleute die Pflichten gerade nicht erfüllen sollen.
Bin ich nach der Übergabe alle Sorgen los?+
Operativ ja – die Abwicklung führt ab Übergabe der Jurist. Rechtlich gilt: Für Ihre eigene Amtszeit bleiben Sie verantwortlich, und im Insolvenzfall treffen Sie als früheren Geschäftsführer Auskunftspflichten (§§ 97, 101 Abs. 1 Satz 2 InsO). Deshalb liegt unser Schwerpunkt auf der sauberen Vorbereitung: Je besser Ihre Amtszeit dokumentiert endet, desto kleiner das Restrisiko.
Wird mein Name öffentlich mit der Insolvenz in Verbindung gebracht?+
Die Insolvenzbekanntmachungen und -register führen die Gesellschaft und ihre aktuellen Vertreter – zum Verfahrenszeitpunkt also den übernehmenden Juristen, nicht Sie. Ihre frühere Organstellung bleibt, wie bei jedem Wechsel, Teil der Handelsregister-Historie – die Insolvenz selbst wird öffentlich aber mit der Gesellschaft und ihrer neuen Führung verbunden. Kurz: Sie sind raus, wir kümmern uns.
Wie schnell kann die Übergabe erfolgen?+
Die Beschlüsse und die notarielle Umsetzung sind in wenigen Tagen möglich. Seriöserweise geht die Vorbereitung vor: Buchhaltung sichern, Risikolage klären, Weg festlegen. Rechnen Sie je nach Zustand der Unterlagen mit ein bis vier Wochen bis zur Übergabe – bei akuten Fristen (§ 15a InsO) handeln wir sofort.
Was passiert mit laufenden Verträgen, Mitarbeitern und dem Geschäftskonto?+
Das hängt vom Weg ab. In der Liquidation beendet der Liquidator die laufenden Geschäfte geordnet: Verträge werden abgewickelt oder gekündigt, Mitarbeiter ordnungsgemäß abgemeldet. In der Insolvenz entscheidet ab Eröffnung der Verwalter (§ 103 InsO). In beiden Fällen gilt: nichts „wegräumen“, alles übergeben – wir steuern das.
Kann ich danach wieder Geschäftsführer werden oder neu gründen?+
Eine geordnete Liquidation oder Insolvenz der GmbH hindert Sie grundsätzlich nicht an Neugründung oder neuer Organstellung. Bestellungshindernisse (§ 6 Abs. 2 GmbHG) entstehen erst durch einschlägige Verurteilungen – etwa wegen Insolvenzverschleppung oder Bankrotts. Auch deshalb lohnt der saubere Weg: Er hält Ihnen die Zukunft offen.
Was ist, wenn ich persönlich gebürgt habe oder persönliche Schulden bleiben?+
Bürgschaften und persönliche Haftung enden nicht mit der GmbH. Dafür haben wir eigene Antworten: von der Verhandlung mit Gläubigern über legalen Vermögensschutz bis zur EU-Insolvenz, mit der Sie deutlich schneller schuldenfrei werden als in Deutschland. Sprechen Sie uns an – wir denken die Firmen- und die Privatseite zusammen.
Warum sollte ich das nicht einfach selbst machen?+
Können Sie – wenn Sie die Fristen, Formalien und Haftungsfallen kennen und die Monate an Aufwand tragen wollen. Die meisten Fehler passieren nicht aus böser Absicht, sondern aus Unkenntnis: eine Zahlung zu viel, eine Frist zu spät, eine lückenhafte Übergabe. Unser Modell existiert, weil sich diese Fehler mit Erfahrung zuverlässig vermeiden lassen.

Ihre Frage ist nicht dabei?

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