Die Insolvenz in Irland

in 365 Tagen schuldenfrei

Forderungen aus deliktischer- und / oder unerlaubter Handlung, können von der Restschuld umfasst sein inkl. Steuer- & SV-Schulden.

Die Insolvenz im Irland

in 365 Tagen

schuldenfrei

Kostenfreies Erstgespräch

Informationen aktualisiert am: 10.09.2025

Insolvenz Irland

Das irische Insolvenzverfahren ist der schnellste Weg in die Schuldenfreiheit innerhalb der Europäischen Union! Mit nur 12 Monaten Wohlverhaltensphase bietet Irland eine einzigartige Chance für einen echten wirtschaftlichen Neuanfang - schneller als in jedem anderen EU-Land. Das moderne irische Insolvenzrecht, basierend auf dem Personal Insolvency Act 2012, ermöglicht Ihnen bereits nach einem Jahr die vollständige Restschuldbefreiung. Die großzügigen Reasonable Living Expenses (RLE) garantieren dabei einen würdevollen Lebensstandard während des gesamten Verfahrens. Ihre in Irland erlangte Restschuldbefreiung wird dank der EU-Insolvenzverordnung 2015/848 automatisch in allen EU-Mitgliedstaaten anerkannt - ohne zusätzliche Anerkennungsverfahren. 

Die Vorteile auf einen Blick

Nur

12

Monate

Zeiteffizientes EU-Insolvenzverfahren: Nur 12 Monate

Irland bietet mit einer Wohlverhaltensphase von lediglich einem Jahr das kürzeste Insolvenzverfahren innerhalb der gesamten Europäischen Union. Diese außergewöhnlich kurze Dauer bedeutet, dass Sie bereits nach 12 Monaten vollständig schuldenfrei sind und Ihren wirtschaftlichen Neustart beginnen können - ein unschlagbarer Zeitvorteil gegenüber anderen EU-Ländern mit drei bis sechs Jahren Wartezeit.

Durchgängige professionelle Begleitung

Unser erfahrenes Expertenteam aus mehrsprachigen Insolvenz-Experten, Juristen und Rechtsanwälten (Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Lettisch) navigiert Sie mit fundiertem Fachwissen sicher durch alle Verfahrensschritte. Von der ersten kostenlosen Beratung über die COMI-Verlegung bis zur erfolgreichen Restschuldbefreiung - Sie unternehmen keinen Schritt alleine.

Umfassender Service für maximale Sicherheit

Persönlicher Ansprechpartner während des gesamten Verfahrens
Sicheres Mandantenportal für den schnellen Austausch von Daten & Dokumenten.
10 detaillierte Merkblätter speziell zum irischen Insolvenzrecht
Über 26 Erklärvideos für optimale Vorbereitung
100%
Begleitung bei allen Behördenterminen in Irland

Effizientes Onboarding-Verfahren: Strukturierte Prozesse für eine rechtssichere COMI-Verlegung nach Irland. Wir organisieren für Sie:

Wohnungssuche und Mietvertrag in Irland
Anmeldung bei der irischen Sozialversicherung (PPS-Nummer und PSC-Card)
Eröffnung eines neuen irischen Bankkontos inkl. Kreditkarte
Irischer Handyvertrag
Firmengründung oder Hilfe bei der Jobsuche 
und alle weiteren Formalitäten

Nachweisbare Erfolgsbilanz

Als einzige Kanzlei im EU-Markt dokumentieren wir unsere Verfahrenserfolge transparent auf unserer Webseite. Mit über 1.000 erfolgreichen Restschuldbefreiungen seit 2010 und 100% Erfolgsquote bei Erfüllung aller Voraussetzungen - für Ihre Sicherheit und Ihr Vertrauen.

Das sagen unsere Mandanten

Videos zur EU Insolvenz

Unser Spezialwissen teilen wir mit Ihnen unter anderem in unseren Videos. Schauen Sie sich diese an sie werden erstaunt sein, wie einfach es ist in Spanien, Irland, Lettland eine Insolvenz im Ausland zu absolvieren.

Wie lange dauert die Insolvenz in Irland?

12 Monate beträgt die Wohlverhaltensphase in Irland - damit ist sie die kürzeste innerhalb der gesamten Europäischen Union. Diese außergewöhnlich kurze Dauer macht das irische Verfahren zur ersten Wahl für alle, die zügig schuldenfrei werden möchten.

Die Wohlverhaltensphase beginnt unmittelbar nach der gerichtlichen Bestätigung Ihres Insolvenzverfahrens. Nach erfolgreichem Abschluss der zwölf Monate erhalten Sie automatisch die Restschuldbefreiung - den sogenannten "Discharge". Ab diesem Moment sind Sie vollständig von Ihren Altschulden befreit und können Ihr Leben ohne finanzielle Belastungen neu beginnen.

Was ist die gesetzliche Grundlage für die Insolvenz in Irland?

Die rechtlichen Grundlagen für die Privatinsolvenz in Irland:

Personal Insolvency Act 2012 (geändert 2015) - Link zum Gesetz
EU-Insolvenzverordnung (EU) 2015/848 - Link zur Verordnung
Bankruptcy Act 1988 - Link zum Gesetz
Courts and Civil Law (Miscellaneous Provisions) Act 2023 - Link zum Gesetz

Das irische Insolvenzrecht basiert auf diesem soliden rechtlichen Fundament, das ein modernes und zugängliches System bildet. Der Personal Insolvency Act 2012, der 2015 umfassend reformiert wurde, bildet das Herzstück des irischen Privatinsolvenzrechts. Die EU-Insolvenzverordnung 2015/848 ist seit September 2017 in Kraft und garantiert die europaweite Anerkennung der Restschuldbefreiung. 

Für alternative Verfahren kann auch der Bankruptcy Act 1988 relevant sein. Die jüngsten Anpassungen durch den Courts and Civil Law Act 2023 haben die Verfahren weiter modernisiert. Diese rechtliche Grundlage stellt sicher, dass die in Irland erlangte Restschuldbefreiung in allen EU-Mitgliedstaaten vollumfänglich anerkannt wird.

Was sind die Voraussetzungen für eine Insolvenz in Irland?

Die Durchführung einer Privatinsolvenz in Irland erfordert die Erfüllung klar definierter Voraussetzungen. Die zentrale Bedingung ist die Verlegung Ihres Lebensmittelpunktes (COMI - Center of Main Interest) nach Irland für zuerst sechs Monate. Die Kanzlei Rieger und Partner übernimmt die komplette Organisation dieser COMI-Verlegung für Sie.

Ihre Verbindlichkeiten müssen mindestens 20.000,- EUR betragen. Die Zahlungsunfähigkeit muss nachweisbar vorliegen - Sie können also Ihre laufenden Verbindlichkeiten nicht mehr bedienen.

Die Verfahrenskosten sind mit nur 200 Euro Gerichtsgebühr außerordentlich niedrig im europäischen Vergleich. Diese geringe Gebühr macht das irische Verfahren auch für Personen mit sehr begrenzten finanziellen Mitteln zugänglich.

Welche Forderungen werden von der Restschuldbefreiung umfasst?

Das irische Insolvenzrecht zeichnet sich durch seine außergewöhnlich großzügige Handhabung der Restschuldbefreiung aus. Im Gegensatz zu den restriktiven Regelungen anderer EU-Länder werden in Irland nahezu alle Schuldenarten erfasst. Hier ein Auschnitt der umfassten Schulden. 

📋  Umfasste Forderungen:

Forderungen aus unerlaubter Handlung / Deliktische Forderungen (sofern nicht als Geldbuße erlassen)
Steuerforderungen (Finanzamt, Revenue, Forderungen aus allen EU-Ländern)
Kredite und Darlehen (alle Arten, unabhängig von Höhe oder Entstehungsgrund)
Kreditkartenschulden
Überziehungskredite und Dispositionskredite
Bürgschaften und Garantien
Bankschulden allgemein
Geschäftsschulden aus selbstständiger oder gewerblicher Tätigkeit
Lieferantenforderungen und Handwerkerrechnungen
Mietschulden (private und gewerbliche)
Versorgerschulden (Strom, Gas, Wasser, Telekommunikation)
Krankenkassenforderungen und Sozialversicherungsbeiträge
Ordnungsgelder und Verwaltungsstrafen
Schadensersatzforderungen (auch aus Verkehrsunfällen)
Rückforderungen von Sozialleistungen
Honorarforderungen (Anwälte, Ärzte, Berater)
Leasingschulden und Ratenkaufverträge
Inkassokosten und Verzugszinsen

Warum werden auch deliktische Forderungen von der Restschuldbefreiung umfasst?

Im Gegensatz zu Deutschland und Lettland werden in Irland auch Forderungen aus unerlaubten Handlungen von der Restschuldbefreiung erfasst. Dies basiert auf Section 85(4) des Personal Insolvency Act 2012, der nur sehr begrenzte Ausnahmen von der Restschuldbefreiung vorsieht. Das irische Recht folgt dem Grundsatz des "fresh start" und ermöglicht einen echten wirtschaftlichen Neuanfang.

Die Einbeziehung deliktischer Forderungen bedeutet, dass auch Schadensersatzansprüche aus fahrlässigen Handlungen, Verkehrsunfällen oder beruflichen Pflichtverletzungen (Geschäftsführerhaftung, Insolvenzverschleppung, Steuerschulden) von der Restschuldbefreiung umfasst werden. Dies ist ein entscheidender Vorteil des irischen Systems, da in Deutschland gemäß § 302 InsO Forderungen aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind. Das irische Recht unterscheidet hier nicht zwischen vorsätzlichen und fahrlässigen Handlungen, solange die Forderung nicht als strafrechtliche Geldbuße verhängt wurde.

Welche Forderungen werden NICHT von der Restschuldbefreiung umfasst?

Das irische Insolvenzrecht kennt nur sehr wenige Ausnahmen von der Restschuldbefreiung:

Ausgeschlossene Forderungen (Excluded Debts):
Unterhaltsverpflichtungen (für Kinder und Ehepartner)
Gerichtlich verhängte Geldbußen für Straftatbestände
Neue Schulden nach Verfahrenseröffnung
Bestimmte Studienkredit-Forderungen (je nach Ausgestaltung)

Wichtiger Hinweis zu deliktischen Forderungen: Im Gegensatz zu vielen anderen EU-Ländern werden in Irland auch Forderungen aus vorsätzlichen unerlaubten Handlungen grundsätzlich von der Restschuldbefreiung umfasst! Das irische Recht unterscheidet hier nur zwischen:

Zivilrechtlichen Schadensersatzforderungen (werden umfasst) - auch wenn diese aus vorsätzlichen Handlungen resultieren
Strafrechtlichen Geldbußen (werden nicht umfasst) - nur wenn ein Strafgericht eine Geldbuße verhängt hat

Diese außergewöhnlich weitreichende Regelung macht das irische System einzigartig in Europa. Selbst Schadensersatzforderungen aus Betrug, vorsätzlicher Körperverletzung oder anderen deliktischen Handlungen werden von der Restschuldbefreiung erfasst, solange es sich um zivilrechtliche Ansprüche handelt.

Bei gesicherten Forderungen (Secured Debts) wird nur der Teil von der Restschuldbefreiung erfasst, der den Wert der Sicherheit übersteigt - der durch die Sicherheit gedeckte Teil bleibt bestehen. Neue Schulden, die nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgenommen werden, sind naturgemäß nicht von der Restschuldbefreiung umfasst.

Das irische Gesetz kennt zudem "excludable debts" - das sind Forderungen, die nur dann von der Restschuldbefreiung umfasst werden, wenn der Gläubiger zustimmt oder nicht auf eine Anfrage reagiert (stillschweigende Zustimmung).

Wie hoch ist der Pfändungsfreibetrag in Irland?

In Irland gibt es keine starren Pfändungsfreigrenzen wie in anderen EU-Ländern. Stattdessen wird mit dem System der Reasonable Living Expenses (RLE) gearbeitet, das vom Insolvency Service of Ireland (ISI) festgelegt und jährlich angepasst wird - zuletzt im November 2024. Die RLEs garantieren Ihnen einen angemessenen Lebensstandard während des Insolvenzverfahrens. - (Hier Video RLE einsetzten)

Die RLE setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen:

Set Costs (Grundkosten): Für eine Einzelperson beginnen diese bei 1,178.84 Euro monatlich, für Paare bei 1,918.70 Euro (Stand 10/2025). Diese decken Nahrung, Kleidung, Gesundheit, Haushaltswaren, Kommunikation, soziale Teilhabe und Bildung ab. Ihre Mietkosten kommen separat on top.
Housing Costs (Wohnkosten): Die tatsächlichen angemessenen Mietkosten werden zusätzlich zu den Grundkosten anerkannt. Je nach Region können dies 800 bis 2.500 Euro monatlich sein.
Transport: Falls kein öffentlicher Nahverkehr verfügbar ist, werden die Kosten für ein Auto (Unterhalt, Benzin, Wartung) zusätzlich berücksichtigt.
Childcare: Kinderbetreuungskosten werden in voller Höhe anerkannt, sofern sie notwendig sind.
Versicherungen: Seit 2021 werden KFZ- und Hausratversicherungen separat und in tatsächlicher Höhe berücksichtigt.
Special Circumstances: Besondere Umstände wie Krankheit, Behinderung oder die Pflege von Angehörigen werden zusätzlich berücksichtigt.

Beispielrechnung für eine vierköpfige Familie (2 Erwachsene, 2 Kinder):

Set Costs Grundbetrag: ca. 2.300 EUR
Zusätzliche Kosten für 2 Kinder: 800 EUR
Angemessene Miete (3-Zimmer-Wohnung): 1.200 EUR
Auto (da kein ÖPNV verfügbar): 450 EUR
Kinderbetreuung (1 Kind Kindergarten): 600 EUR
Versicherungen (KFZ + Hausrat): 150 EUR
Gesamt RLE: 5.500 EUR monatlich

Beispielrechnung für eine Einzelperson:

Set Costs Grundbetrag: ca. 1.200 EUR
Angemessene Miete (1-Zimmer-Wohnung): 900 EUR
Transport (ÖPNV-Monatskarte): 120 EUR
Versicherungen (Hausrat): 40 EUR
Gesamt RLE: 2.260 EUR monatlich

In der Praxis bedeutet dies, dass viele unserer Mandanten mit RLEs von 3.500 Euro und mehr rechnen können. Eine vierköpfige Familie kann leicht auf 5.000-6.000 Euro RLE kommen, wenn alle Komponenten berücksichtigt werden. Der Personal Insolvency Practitioner berechnet Ihre individuellen RLEs anhand der ISI-Richtlinien, wobei Sie die volle Kontrolle über die Verwendung dieser Gelder behalten. Das System ist bewusst so gestaltet, dass Sie nicht nur überleben, sondern würdevoll leben und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.

Was passiert, wenn ich über den Pfändungsfreibetrag (RLE) komme?

Wichtiger Hinweis zur Einkommensentwicklung während der Insolvenz: Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Sie während der 12-monatigen Wohlverhaltensphase möglichst innerhalb der RLE-Grenzen bleiben. Der Grund dafür ist das sogenannte Income Payment Agreement (IPA) nach dem Bankruptcy Act 1988.

Was ist ein IPA? Ein Income Payment Agreement ist eine verbindliche Vereinbarung, die greift, wenn Ihr Einkommen die festgelegten RLE übersteigt. Die rechtliche Grundlage findet sich im Bankruptcy Act 1988 in Verbindung mit den Regelungen zur Privatinsolvenz. Das IPA verpflichtet Sie, den überschüssigen Betrag über den RLE für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren an die Gläubiger abzuführen - also weit über die eigentliche Insolvenzperiode von 12 Monaten hinaus.

Wie funktioniert das IPA in der Praxis?

Bleibt Ihr Einkommen während der 12 Monate innerhalb der RLE: Kein IPA, Sie sind nach 12 Monaten vollständig schuldenfrei
Übersteigt Ihr Einkommen die RLE: Der Official Assignee kann ein IPA für bis zu 36 Monate einrichten
Die Zahlungen aus dem IPA laufen auch nach Ihrer Entlassung aus der Insolvenz (Discharge) weiter
Bei sehr hohen Einkommen müssen Sie 50-70% des Überschusses über den RLE abgeben

Strategische Überlegungen: Viele unserer Mandanten entscheiden sich bewusst dafür, während der 12-monatigen Insolvenzphase keine Gehaltserhöhungen anzunehmen oder Überstunden zu minimieren, um unter den RLE zu bleiben. Nach Ablauf der 12 Monate und der erfolgten Restschuldbefreiung können Sie Ihr Einkommen wieder beliebig steigern, ohne dass ein IPA eingerichtet werden kann.

Was passiert bei unvorhergesehenen Einkommenserhöhungen? Sollte sich Ihre finanzielle Situation während der Insolvenz dennoch verbessern (z.B. durch eine unvermeidbare Beförderung), muss dies unverzüglich gemeldet werden. Der Official Assignee wird dann prüfen, ob ein IPA einzurichten ist. Die genaue Berechnung erfolgt individuell und berücksichtigt Ihre gesamten Lebensumstände.

Verweigern Sie ein IPA? Wenn Sie sich weigern, einem IPA zuzustimmen, kann das Gericht ein Income Payment Order (IPO) erlassen, das Sie zur Zahlung verpflichtet. Dies sollte unbedingt vermieden werden, da es zusätzliche Kosten und Komplikationen mit sich bringt.

Darf ich während der Insolvenz Geschäftsführer und Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft oder freiberuflich tätig sein?

Geschäftsführertätigkeiten - wichtige Unterscheidung nach Gesellschaftsform:

Das irische Recht unterscheidet strikt zwischen irischen und ausländischen Gesellschaften. Nach Section 132 des Companies Act 2014 ist es Personen in einem Insolvenzverfahren (undischarged bankrupts) grundsätzlich verboten, ohne gerichtliche Genehmigung als Director oder Secretary einer irischen Limited Company zu agieren oder sich direkt oder indirekt an der Förderung, Gründung oder Verwaltung einer irischen Gesellschaft zu beteiligen. Bei Verstoß droht eine Strafverfolgung als Category 2 offence.

Für ausländische Gesellschaften bestehen keine Einschränkungen:

Deutsche GmbH: Geschäftsführertätigkeit uneingeschränkt möglich
Spanische SL: Geschäftsführertätigkeit uneingeschränkt möglich
Lettische SIA: Geschäftsführertätigkeit uneingeschränkt möglich
Andere EU-Gesellschaften: Geschäftsführertätigkeit uneingeschränkt möglich

Gerichtliche Genehmigung für irische Limited: Sollten Sie während der Insolvenz als Director einer irischen Limited tätig sein müssen, kann beim High Court nach Section 132 Companies Act 2014 eine entsprechende Genehmigung ("leave of the High Court") beantragt werden. In der Praxis wird diese Genehmigung regelmäßig erteilt, wenn Sie nachweisen können, dass:

Ein berechtigtes Interesse an der Tätigkeit besteht
Die Interessen der Öffentlichkeit und der Gläubiger geschützt sind
Die Tätigkeit ordnungsgemäß vergütet wird

Wichtiger Hinweis zur Vergütung: Eine kostenfreie Geschäftsführertätigkeit ist nicht erlaubt, da diese als verstecktes Einkommen gewertet werden könnte. Alle Geschäftsführervergütungen müssen:

Marktüblich sein
Vollständig deklariert werden
In die RLE-Berechnung einfließen

Freiberufliche und selbstständige Tätigkeiten: Freiberufliche und selbstständige Tätigkeiten können Sie während der Insolvenz uneingeschränkt ausüben. Es bestehen keine gesetzlichen Genehmigungspflichten oder Beschränkungen. Alle Einkünfte müssen jedoch vollständig offengelegt werden und fließen in die Berechnung der RLE ein.

Gesellschaftsanteile: Das bloße Halten von Gesellschaftsanteilen (Aktien, GmbH-Anteile etc.) ist während der Insolvenz erlaubt. Dividenden und andere Ausschüttungen müssen jedoch deklariert werden und erhöhen Ihr anrechenbares Einkommen.

Darf ich während einer irischen Insolvenz ins Ausland reisen?

Volle Reisefreiheit als EU-Bürger: Die Reisefreiheit ist ein fundamentales Grundrecht aller EU-Bürger, das auch während eines Insolvenzverfahrens uneingeschränkt bestehen bleibt. Die EU-Freizügigkeitsrichtlinie 2004/38/EG garantiert Ihnen das Recht, sich innerhalb der Europäischen Union frei zu bewegen - und das irische Insolvenzrecht steht diesem Grundrecht in keiner Weise entgegen.

Sie sind kein Gefangener: Es ist wichtig zu verstehen: Eine Privatinsolvenz ist keine Freiheitsstrafe! Sie stehen nicht unter Hausarrest, wurden nicht arretiert und sind kein Strafgefangener. Sie bleiben ein freier Bürger mit allen damit verbundenen Rechten. Das bedeutet, Sie können sich jederzeit dorthin bewegen, wohin Sie möchten - ob nach Deutschland zu Ihrer Familie, geschäftlich nach Spanien oder in den Urlaub nach Schottland.

Praktische Handhabung: Kurze Reisen bis zu drei Wochen Dauer sind völlig unproblematisch und bedürfen keiner besonderen Genehmigung oder Anmeldung. Dies gilt sowohl für private Urlaubsreisen als auch für geschäftliche Verpflichtungen. Bei längeren Aufenthalten außerhalb Irlands (über drei Wochen) empfehlen wir, den Personal Insolvency Practitioner vorher zu informieren - um sicherzustellen, dass der COMI (Center of Main Interest) in Irland nicht gefährdet wird.

Geschäftsreisen und familiäre Besuche: Geschäftsreisen sind ausdrücklich erlaubt und werden als Teil der normalen Erwerbstätigkeit angesehen. Das System versteht, dass berufliche Reisetätigkeit oft notwendig ist, um das Einkommen zu sichern oder zu steigern. Auch regelmäßige Besuche bei Familie und Freunden in Deutschland oder anderen EU-Ländern sind selbstverständlich möglich.

Einzige Einschränkung: Die einzige praktische Einschränkung besteht darin, dass Sie für wichtige Termine beim PIP oder bei Gericht zur Verfügung stehen müssen. Diese werden aber rechtzeitig angekündigt und können bei Ihrer Reiseplanung berücksichtigt werden. Ansonsten genießen Sie volle Bewegungsfreiheit und können ein weitgehend normales Leben führen - die Insolvenz schränkt Ihre persönliche Freiheit nicht ein.

Wie läuft der Insolvenzantrag in Irland ab?

Der Ablauf des Insolvenzverfahrens in Irland folgt einem klar strukturierten Prozess, den die Kanzlei Rieger und Partner vollständig für Sie organisiert und begleitet:

Erstberatung - Kostenlose Analyse Ihrer wirtschaftlichen Situation und Prüfung der Eignung für das irische Verfahren in unserer Kanzlei oder per Video Call
COMI-Verlegung - Sechsmonatige Vorbereitungsphase mit Verlegung Ihres Lebensmittelpunktes nach Irland
Praktische Organisation - Wir organisieren Ihre Wohnungssuche, begleiten Sie zur Anmeldung bei der irischen Sozialversicherung (PPS) und unterstützen bei allen Behördengängen
Antragsvorbereitung - Nach sechs Monaten werden alle erforderlichen Anträge sorgfältig vorbereitet und zusammengestellt
PIP-Gutachten - Erstellung des Personal Insolvency Practitioner Gutachtens mit detaillierter Darstellung Ihrer finanziellen Situation
Antragseinreichung - Einreichung des vollständigen Antrags inklusive PIP-Gutachten beim zuständigen Gericht
ISI-Stellungnahme - Das Gericht befragt den Insolvency Service of Ireland (ISI) zu Ihrem Lebensmittelpunkt in Irland
Online-Gerichtsverhandlung - Nach der ISI-Stellungnahme erfolgt die Gerichtsverhandlung, die ausschließlich online stattfindet (Stand 10/2025)
Insolvenzerklärung - Im Termin werden Sie vom Gericht für insolvent erklärt - ab diesem Urteil beginnt die 12-monatige Wohlverhaltensphase
Automatische Restschuldbefreiung - Nach Ablauf von 12 Monaten erfolgt die Restschuldbefreiung automatisch ohne weitere Verhandlung oder zusätzliche Schritte
Welche Pflichten habe ich während der Insolvenz in Irland?

Die Pflichten während des irischen Insolvenzverfahrens sind klar definiert und darauf ausgerichtet, einen fairen Ausgleich zwischen Ihren Interessen und denen der Gläubiger zu schaffen:

Mitwirkungspflicht: Sie müssen gegenüber dem Insolvenzverwalter und dem Gericht vollständige und wahrhafte Angaben über Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse machen. Verschweigen oder falsche Angaben gefährden das gesamte Verfahren.

Meldepflicht: Alle Änderungen Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse müssen unverzüglich mitgeteilt werden. Dies umfasst Einkommensänderungen, Adresswechsel, Änderungen des Familienstands, neue Vermögenszugänge oder Erbschaften.

Auskunftspflicht: Der Insolvenzverwalter kann jederzeit Unterlagen und Nachweise von Ihnen verlangen. Diese sind zeitnah und vollständig zur Verfügung zu stellen.

Erwerbsobliegenheit: Sie sind verpflichtet, eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben oder sich ernsthaft um eine solche zu bemühen. Dies bedeutet aktive Jobsuche bei Arbeitslosigkeit.

Meeting-Teilnahme: Die Teilnahme an den vorgeschriebenen Treffen mit dem Insolvenzverwalter und gegebenenfalls an Gerichtsterminen ist verpflichtend. Dies kommt jedoch sehr selten vor, da das Verfahren fast ausschließlich digital durchgeführt wird.

Wie wichtig sind Facebook und soziale Medien in einem Insolvenzverfahren in Irland?

Wichtige Klarstellung zur COMI-Prüfung: Entgegen vieler Internetgerüchte interessiert sich das Gericht bei der Prüfung Ihres Lebensmittelpunktes (COMI) überhaupt nicht für Ihre Social-Media-Accounts. Es gibt kein Formular, in dem Sie Ihre sozialen Medien angeben müssen. Der Richter wird Sie weder googeln noch auf Facebook oder Instagram suchen. Die COMI-Prüfung erfolgt ausschließlich anhand objektiver Kriterien wie Wohnsitz, Arbeitsplatz, Kontoauszügen und sozialer Integration in Irland.

Nach Verfahrenseröffnung: Nach der Insolvenzerklärung kann sich der Insolvenzverwalter jedoch für Ihr Online-Verhalten interessieren. Dabei geht es primär darum zu prüfen, ob Sie möglicherweise Vermögenswerte verheimlichen oder ob Ihr sozialer Auftritt zu Ihren Angaben passt. Eine insolvente Person, die auf Social Media mit Luxusgegenständen prahlt oder extravagante Aktivitäten (z.B. Reise nach Dubai) zeigt, wirkt unglaubwürdig.

Unsere Empfehlung: Wir empfehlen grundsätzlich, Ihr Leben während des Verfahrens so privat wie möglich zu halten. Dies hilft nicht nur, mögliche Missverständnisse zu vermeiden, sondern schützt Sie auch vor Begehrlichkeiten oder Neid anderer Menschen. Ein zurückhaltender Online-Auftritt ist der beste Weg, um unerwünschte Aufmerksamkeit zu vermeiden.

Geschäftliche Nutzung: Die berufliche Nutzung von LinkedIn, Xing oder anderen Business-Netzwerken bleibt selbstverständlich erlaubt und ist oft für die Erwerbstätigkeit notwendig. Wichtig ist nur, dass alle daraus resultierenden Einkünfte ordnungsgemäß deklariert werden.

Wie finde ich Arbeit und wie arbeite ich in Irland?

Arbeiten in Anstellung: Irland beheimatet viele große und namhafte internationale Unternehmen, die ständig deutschsprachige Mitarbeiter suchen. Besonders die Tech-Giganten wie Google, Facebook, Microsoft, Apple und Amazon haben ihre europäischen Hauptquartiere in Irland. Aber auch Pharmaunternehmen, Finanzdienstleister und viele andere Branchen bieten hervorragende Karrierechancen.

Die wichtigsten Job-Portale in Irland:

Jobs.ie - Irlands größtes Job-Portal mit tausenden Stellenanzeigen
Indeed.ie - Internationale Jobsuchmaschine mit lokalem Fokus
IrishJobs.ie - Etabliertes Portal mit breitem Stellenangebot
LinkedIn - Besonders für Fach- und Führungskräfte
Monster.ie - Internationale Jobbörse mit Irland-Fokus
RecruitIreland.com - Spezialisiert auf den irischen Arbeitsmarkt
Jobrapido.ie - Jobsuchmaschine mit vielen Filteroptionen

Selbstverständlich unterstützen wir Sie bei der Jobsuche und helfen Ihnen, sich optimal auf dem irischen Arbeitsmarkt zu positionieren.

Selbstständigkeit über eine irische Limited: Eine weitere attraktive Möglichkeit ist die Gründung einer eigenen irischen Limited Company. Als Geschäftsführer Ihrer eigenen Limited können Sie sich selbst anstellen - dies ist ausdrücklich unsere Empfehlung für selbstständige Tätigkeiten.

Vorteile der Limited-Struktur:

Trennung von Privatvermögen und Gesellschaftsvermögen - Ihre persönliche Haftung ist auf das Gesellschaftskapital begrenzt
Flexibilität - Sie genießen deutlich mehr Freiheiten als in einem klassischen Anstellungsverhältnis
Steuervorteile - Die irische Körperschaftsteuer von 12,5% ist eine der niedrigsten in Europa
Professionalität - Eine Limited Company verleiht Ihrem Geschäft Seriosität und Vertrauen
Einfache Verwaltung - Die laufenden Kosten für eine irische Limited sind überschaubar und fallen kaum ins Gewicht

Die Gründung und der Unterhalt einer Limited sind unkompliziert und kostengünstig. Wir begleiten Sie auch bei diesem Schritt und sorgen dafür, dass Ihre unternehmerische Tätigkeit in Irland auf soliden rechtlichen Füßen steht.

Was passiert, wenn sich meine finanzielle Situation während der Insolvenz ändert?

Finanzielle Veränderungen während des Insolvenzverfahrens sind nicht ungewöhnlich, und das irische System ist flexibel genug, um darauf angemessen zu reagieren.

Bei Verbesserung der finanziellen Situation: Eine Einkommensverbesserung durch Gehaltserhöhung, Jobwechsel oder zusätzliche Einkünfte muss unverzüglich dem PIP gemeldet werden. Dieser wird eine Neuberechnung Ihrer Zahlungsverpflichtungen vornehmen. Die monatlichen Raten können sich entsprechend erhöhen, wobei die RLE-Grenzen weiterhin Berücksichtigung finden. Wichtig: Eine Einkommensverbesserung gefährdet niemals Ihre Restschuldbefreiung - sie wird sogar als positives Zeichen Ihrer Bemühungen gewertet.

Bei Verschlechterung der finanziellen Situation: Arbeitslosigkeit, Krankheit oder andere unverschuldete Einkommenseinbußen müssen ebenfalls sofort gemeldet werden. Sie können einen Antrag auf Anpassung der Zahlungen stellen, wobei die Gründe nachzuweisen sind. Der PIP wird einen neuen, an Ihre veränderte Situation angepassten Zahlungsplan erstellen. Dieser muss gegebenenfalls gerichtlich genehmigt werden. Das Gericht zeigt in der Regel Verständnis für unverschuldete Notlagen und passt die Zahlungsverpflichtungen entsprechend an.

Wie wirkt sich das Insolvenzverfahren auf meine Anstellungsverhältnisse aus?

Das irische Insolvenzverfahren ist arbeitnehmerfreundlich gestaltet und beeinträchtigt Ihre berufliche Tätigkeit nur minimal. Eine Privatinsolvenz stellt keinen rechtlichen Kündigungsgrund dar - Ihr Arbeitsplatz ist also sicher.

Keine generelle Informationspflicht: In den meisten Fällen müssen Sie Ihren Arbeitgeber nicht über das laufende Insolvenzverfahren informieren. Dies schützt Sie vor möglichen Vorurteilen oder Benachteiligungen am Arbeitsplatz.

Ausnahmen bei bestimmten Berufen: Bei Tätigkeiten mit Vermögensverwaltung kann eine Meldepflicht bestehen. Dies betrifft beispielsweise Bankangestellte, Versicherungsmakler, Treuhänder oder Positionen mit Unterschriftsvollmacht über Firmenkonten. Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag auf entsprechende Klauseln.

Gehaltspfändung: Eine Gehaltspfändung erfolgt nur in Höhe des pfändbaren Teils. Die großzügigen irischen RLE stellen sicher, dass Ihnen ein angemessenes Einkommen zum Leben verbleibt. Ihr Arbeitgeber erhält lediglich eine Pfändungsanordnung ohne Details über die Gründe.Sofern Sie unterhalb des RLE verdienen erfolgt auch keine Pfändung und Mitteilung an den Arbeitgeber.

Jobwechsel und Karriereentwicklung: Das Insolvenzverfahren stellt kein Hindernis für einen Jobwechsel oder berufliche Weiterentwicklung dar. Viele Mandanten nutzen die Zeit sogar für Weiterbildungen oder berufliche Neuorientierung. Bei einem neuen Arbeitgeber besteht ebenfalls keine generelle Informationspflicht über die laufende Insolvenz.

Wie erfolgt die Bekanntmachung der Insolvenz in Irland?

Die Bekanntmachung des Insolvenzverfahrens in Irland erfolgt über zwei offizielle Wege, hat aber in der Praxis kaum Auswirkungen auf Ihr tägliches Leben.

Das irische Insolvenzregister: Alle Insolvenzverfahren werden im offiziellen Register des Insolvency Service of Ireland (ISI) eingetragen. Dieses öffentliche Register ist online unter www.isi.gov.ie einsehbar. Die Eintragung ist für Gläubiger wichtig, um ihre Forderungen anzumelden. Arbeitgeber oder Geschäftspartner in anderen EU-Ländern erfahren in der Regel nichts von dem Verfahren, es sei denn, sie würden gezielt im irischen Register nachforschen - was äußerst selten vorkommt.

Veröffentlichung im Amtsblatt: Zusätzlich erfolgt eine Veröffentlichung im irischen Amtsblatt Iris Oifigiúil. Diese formelle Bekanntmachung ist gesetzlich vorgeschrieben, wird aber außerhalb Irlands praktisch nie wahrgenommen. Das Iris Oifigiúil ist das offizielle Publikationsorgan der irischen Regierung und online unter www.irisoifigiuil.ie abrufbar.

EU-weites Register - noch im Aufbau: Die EU plant die Einführung eines europaweiten Insolvenzregisters, das alle nationalen Register vernetzen soll. Dieses System ist allerdings noch nicht in allen Ländern angebunden und wird frühestens im Jahr 2030 vollständig funktionsfähig erwartet. Aktuell funktioniert die Vernetzung nur zwischen wenigen Mitgliedstaaten.

Keine Eintragung in Deutschland oder Österreich: Wichtig für Sie: Eine Eintragung Ihrer irischen Insolvenz in den Registern in Deutschland oder Österreich erfolgt NICHT. Ihre Insolvenz wird ausschließlich in den irischen Registern vermerkt. Dies bedeutet zusätzlichen Schutz Ihrer Privatsphäre im deutschsprachigen Raum.

Aufwendige Forderungsanmeldung: Für Gläubiger ist die Anmeldung ihrer Forderungen mit erheblichem Aufwand verbunden. Sie müssen persönlich zu einem Termin in Irland erscheinen, was Kosten von etwa 3.000 Euro verursacht. Diese hohe Hürde führt dazu, dass viele kleinere Gläubiger auf eine Forderungsanmeldung verzichten, was Ihnen zugute kommt.

Wie geht es nach der Restschuldbefreiung weiter? Müssen meine negativen Einträge bei Schufa und Creditreform gelöscht werden?

Vollständige Löschung aller negativen Einträge: Nach Ihrer Restschuldbefreiung in Irland haben Sie Anspruch auf Löschung der negativen Einträge bei deutschen Auskunfteien. Die Rechtsgrundlagen hierfür sind:

EU-Insolvenzverordnung (EU) 2015/848 - Link zur Verordnung - regelt die europaweite Anerkennung der Restschuldbefreiung
DSGVO Art. 17 (Recht auf Löschung) - Link zur DSGVO - gibt Ihnen das Recht auf Löschung unrichtiger oder nicht mehr erforderlicher Daten
§ 35 BDSG - Link zum BDSG - regelt die Löschung personenbezogener Daten nach deutschem Recht

Ihre volle Geschäftsfähigkeit: Nach der Restschuldbefreiung sind Sie wieder voll geschäftsfähig und kreditfähig. Sie können:

Neue Bankkonten eröffnen
Kredite aufnehmen
Verträge aller Art abschließen
Unternehmen gründen
Bürgschaften übernehmen

Die Restschuldbefreiung gibt Ihnen Ihre volle wirtschaftliche Handlungsfähigkeit zurück!

Vorsicht vor Falschinformationen: Im Internet kursiert oft die falsche Information, dass die Schufa noch 6 Monate nach der Restschuldbefreiung negative Einträge stehen lassen darf. Wir setzen uns dafür ein, dass die Löschung unverzüglich nach Vorlage des Discharge-Beschlusses erfolgt.

Unser konsequentes Vorgehen für Ihre Rechte: Sollte sich eine Auskunftei weigern, Ihre Daten zu löschen, gehen wir mit allen rechtlichen Mitteln dagegen vor - bis hin zur einstweiligen Verfügung. Dies haben wir in der Vergangenheit bereits mehrfach erfolgreich durchgesetzt. Mittlerweile ist dies kaum noch nötig, da die Auskunfteien unser konsequentes Vorgehen kennen.

Wichtige Rechtsprechung: Der Europäische Gerichtshof hat in mehreren Urteilen die Bedeutung des "fresh start" nach einer Insolvenz betont. Die deutschen Gerichte folgen zunehmend dieser Linie und stärken die Rechte von Personen nach einer Restschuldbefreiung.

Wir kämpfen für Sie bis zum Schluss: Die Kanzlei Rieger und Partner lässt Sie auch nach der Restschuldbefreiung nicht alleine. Wir setzen uns für die vollständige Wiederherstellung Ihrer Bonität ein und scheuen keine rechtlichen Auseinandersetzungen mit Auskunfteien. Ihre wirtschaftliche Rehabilitation ist unser Ziel - und dafür kämpfen wir mit allen Mitteln!

Jetzt kostenloses Erstgespräch vereinbaren!

Die Kanzlei Rieger und Partner ist seit 2010 Ihr erfahrener Partner für die Privatinsolvenz in Irland. Mit über 1.000 erfolgreich durchgeführten Restschuldbefreiungen und unserer TÜV-zertifizierten Qualität führen wir Sie sicher durch das Verfahren. In nur 12 Monaten erreichen Sie mit unserer professionellen Unterstützung einen schuldenfreien Neustart.

Unsere umfassende Betreuung und die Begleitung durch mehrsprachige Juristen bei allen Schritten garantieren Ihnen maximale Sicherheit im Verfahren. Wir organisieren Ihre komplette COMI-Verlegung, kümmern uns um Wohnung, Bankkonto und alle Behördengänge. Sie unternehmen keinen Schritt alleine.

Die Privatinsolvenz in Irland ist Ihre Chance auf einen echten Neuanfang - schneller als in jedem anderen EU-Land. Nutzen Sie diese einmalige Möglichkeit!

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