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Anonymisierte Bescheide tatsächlich erteilter Restschuldbefreiungen, ein wegweisendes Urteil zur EU-weiten Anerkennung und Mandanten, die offen über ihren Neuanfang sprechen: Auf dieser Seite dokumentieren wir unsere Erfolge – überprüfbar statt versprochen.
TÜV SÜD zertifiziert (Stand 2021)
Bekannt aus
& YouTube
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Im Internet wirbt fast jeder mit „hunderten zufriedenen Kunden“ – belegen können es die wenigsten. Wir halten es anders: Statt Behauptungen finden Sie auf dieser Seite überprüfbare Nachweise – anonymisierte Bescheide tatsächlich erteilter Restschuldbefreiungen, ein wegweisendes Urteil im Original und Mandanten, die selbst zu Wort kommen.
Jedes Dokument in der Galerie ist ein tatsächlich erteilter Bescheid über die Restschuldbefreiung – gerichtlich bestätigt und aus Diskretionsgründen anonymisiert. Die Originale liegen der Kanzlei vor.
Keine gekauften Bewertungen, keine bezahlten „Presseartikel“: Bei uns sprechen Mandanten selbst – offen und aus erster Hand über ihren Weg in den Neuanfang in Irland, Lettland und Spanien.
35 Seiten amtliche Discharge-Bestätigungen des Insolvency Service of Ireland zum Durchblättern – und ein wegweisendes Urteil zur Anerkennung der EU-Restschuldbefreiung, das wir gemeinsam mit unserem Partner erstritten haben.
Der Markt für Insolvenzberatung zieht leider auch schwarze Schafe an. Typische Warnzeichen:
Verlassen Sie sich stattdessen auf Nachweise, die sich überprüfen lassen – genau dafür gibt es diese Seite.
Zum Schutz unserer Mandanten
Die neue Betrugsmasche mit EU-InsolvenzenBauernfänger erkennen – das Video
Zusammengerechnet wurden durch unsere Partner und uns eine Vielzahl an Restschuldbefreiungen erteilt. Mit dem Einverständnis einiger Mandanten veröffentlichen wir hier einen Ausschnitt: 28 anonymisierte Bescheide mit insgesamt 59 Seiten sowie 35 Seiten amtliche Bestätigungen aus Irland. Jedes Dokument steht für einen Menschen, der heute wieder frei durchatmen kann.
Anonymisierte Bescheide aus unseren Verfahren – klicken Sie auf ein Dokument, um es Seite für Seite zu lesen.
Alle Dokumente sind aus Diskretionsgründen anonymisiert; die Originale liegen der Kanzlei vor. Die erteilten Restschuldbefreiungen wirken EU-weit – mit Ausnahme Dänemarks – automatisch und ohne weitere Förmlichkeiten (Art. 19, 20 VO (EU) 2015/848).
Wir arbeiten nicht nur mit dem Recht – wir gestalten es mit. Gemeinsam mit unserem Partner haben wir eine wegweisende Entscheidung erstritten, die die Anerkennung der im EU-Ausland erlangten Restschuldbefreiung stärkt und über den Einzelfall hinaus Rechtssicherheit schafft. Während andere Kanzleien Standardverfahren abarbeiten, entwickeln wir das Recht weiter – zum Vorteil unserer Mandanten.
Video ansehenBahnbrechendes Urteil: Wie wir für unsere Mandanten Rechtsgeschichte schreiben
Kern der Auseinandersetzung war die Frage, unter welchen Voraussetzungen der im EU-Ausland begründete Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen (COMI, Art. 3 VO (EU) 2015/848) anzuerkennen ist – und ob die dort erlangte Restschuldbefreiung auch im Inland gegenüber Gläubigern Wirkung entfaltet.
Bestätigt wurde: Eine ordnungsgemäß im Ausland durchgeführte EU-Insolvenz ist nach dem Grundsatz der automatischen Anerkennung (Art. 19, 20 VO (EU) 2015/848) auch im Inland anzuerkennen. Die erteilte Restschuldbefreiung wirkt damit EU-weit – deutsche Gläubiger und Gerichte sind daran gebunden.
Planbare Sicherheit: Ist die Restschuldbefreiung im EU-Ausland einmal wirksam erteilt, müssen deutsche Gläubiger sie hinnehmen – Altforderungen leben nicht wieder auf, ein erneutes Aufrollen im Inland ist ausgeschlossen.
Was Urteil und automatische Anerkennung in der Praxis bedeuten, sehen Sie oben in der Galerie: dokumentierte Restschuldbefreiungen, Original für Original.
Diskretion hat für uns höchsten Stellenwert – die allermeisten unserer Mandanten möchten verständlicherweise unerkannt bleiben. Nur wenige sprechen öffentlich über ihre Insolvenz und den Weg über eine EU-Insolvenz. Diesen mutigen Menschen danken wir von Herzen: Ihre Erfahrungsberichte zeigen ehrlich und aus erster Hand, wie ein Neuanfang gelingt.
Mandanten-Video
Erfahrungsbericht IrlandWie die Insolvenz in Irland war – aus erster Hand
Mandanten-Video
Erfahrungsbericht SpanienWie die Insolvenz in Spanien war – aus erster Hand
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Erfahrungsbericht LettlandWie die Insolvenz in Lettland war – aus erster Hand
Drei Gründe, warum Mandanten uns ihr wichtigstes Projekt anvertrauen: den eigenen Neuanfang.
Alle Mandanten, die den Insolvenzantrag gestellt haben, haben am Ende des Verfahrens die Restschuldbefreiung erhalten. In die Quote fließen ausschließlich Mandate ein, die von uns bis zur Restschuldbefreiung bearbeitet wurden.
Scheitert Ihr Verfahren an einem Fehler unserer Beratung, erhalten Sie Ihr Honorar zurück – schriftlich zugesichert. Ihr Risiko tragen wir, nicht Sie.
Zur Garantie
Geprüfte Abläufe und echte, überprüfbare Nachweise: anonymisierte Bescheide tatsächlich erteilter Restschuldbefreiungen und echte Mandantenvideos – keine gekauften Bewertungen, keine bezahlten Presseartikel.
Zu den BescheidenJuristen, Steuer- und Unternehmensberater an Standorten in der Schweiz, Deutschland, Lettland und Irland – wir begleiten Sie aus einer Hand, von der Länderwahl bis zur Anerkennung Ihrer Restschuldbefreiung.

















Schneller schuldenfrei – legal, rechtssicher, europäisch. Wofür Deutschland drei Jahre verlangt, genügen in Europa oft zwölf Monate.
Sie haben die Nachweise gesehen – der nächste Erfolg kann Ihrer sein. Im kostenlosen Erstgespräch analysieren wir Ihre Lage und sagen ehrlich, ob eine EU-Insolvenz für Sie sinnvoll ist. Als Faustregel lohnt sie sich ab etwa 80.000 € Gesamtverschuldung.
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Echtheit der Bescheide, Anonymisierung, das Urteil, Erfolgsquote und Garantie – die Fragen, die uns zu dieser Seite am häufigsten gestellt werden.