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Unsere Erfolge · Dokumentiert, anonymisiert, überprüfbar

Unsere Erfolge sprechen für sich – schwarz auf weiß.

Anonymisierte Bescheide tatsächlich erteilter Restschuldbefreiungen, ein wegweisendes Urteil zur EU-weiten Anerkennung und Mandanten, die offen über ihren Neuanfang sprechen: Auf dieser Seite dokumentieren wir unsere Erfolge – überprüfbar statt versprochen.

100 %Erfolgsquote – Stand 31.12.2025, begleitete Mandate
28anonymisierte Bescheide – hier Seite für Seite einsehbar
35Seiten amtliche Discharge-Bestätigungen – Insolvency Service of Ireland, im Original einsehbar
12Monate bis schuldenfrei – Beispiel Irland, statt 3 Jahre Deutschland

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Cornelius Rieger
Unterschrift Cornelius Rieger Cornelius Rieger Jurist · Geschäftsführer – Ihre Anfrage landet direkt bei mir.
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Kanzlei Rieger & Partner · Vermögensschutz · EU-Insolvenzrecht · Unternehmensstrukturierung Standorte in Zug (Schweiz) · Berlin (Deutschland) · Riga (Lettland) · Kilkenny (Irland) Erfahrung auf Gläubiger- und Schuldnerseite Das Buch: „EU-Insolvenz – legal und rechtssicher" TÜV SÜDTÜV SÜD zertifiziert (Stand 2021) Bekannt aus    & YouTube
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Transparenz statt Versprechen

Woran Sie echte Erfolge erkennen.

Im Internet wirbt fast jeder mit „hunderten zufriedenen Kunden“ – belegen können es die wenigsten. Wir halten es anders: Statt Behauptungen finden Sie auf dieser Seite überprüfbare Nachweise – anonymisierte Bescheide tatsächlich erteilter Restschuldbefreiungen, ein wegweisendes Urteil im Original und Mandanten, die selbst zu Wort kommen.

Echte, anonymisierte Bescheide

Jedes Dokument in der Galerie ist ein tatsächlich erteilter Bescheid über die Restschuldbefreiung – gerichtlich bestätigt und aus Diskretionsgründen anonymisiert. Die Originale liegen der Kanzlei vor.

Echte Mandantenvideos

Keine gekauften Bewertungen, keine bezahlten „Presseartikel“: Bei uns sprechen Mandanten selbst – offen und aus erster Hand über ihren Weg in den Neuanfang in Irland, Lettland und Spanien.

Amtliche Dokumente & Rechtsprechung

35 Seiten amtliche Discharge-Bestätigungen des Insolvency Service of Ireland zum Durchblättern – und ein wegweisendes Urteil zur Anerkennung der EU-Restschuldbefreiung, das wir gemeinsam mit unserem Partner erstritten haben.

Woran Sie unseriöse Anbieter erkennen

Der Markt für Insolvenzberatung zieht leider auch schwarze Schafe an. Typische Warnzeichen:

Gekaufte oder gefälschte Bewertungen
Bezahlte „Presseartikel“ statt echter Berichterstattung
Fake-Zähler, Countdown-Buttons und künstlicher Zeitdruck
Unbelegte Titel und Qualifikationen

Verlassen Sie sich stattdessen auf Nachweise, die sich überprüfen lassen – genau dafür gibt es diese Seite.

Video: Die neue Betrugsmasche mit EU-Insolvenzen Zum Schutz unserer Mandanten Die neue Betrugsmasche mit EU-InsolvenzenBauernfänger erkennen – das Video
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Restschuldbefreiungen 2020–2025

Dokumentierte Restschuldbefreiungen – Bescheid für Bescheid.

Zusammengerechnet wurden durch unsere Partner und uns eine Vielzahl an Restschuldbefreiungen erteilt. Mit dem Einverständnis einiger Mandanten veröffentlichen wir hier einen Ausschnitt: 28 anonymisierte Bescheide mit insgesamt 59 Seiten sowie 35 Seiten amtliche Bestätigungen aus Irland. Jedes Dokument steht für einen Menschen, der heute wieder frei durchatmen kann.

100 %
Erfolgsquote – Stand 31.12.2025, begleitete Mandate
28
anonymisierte Bescheide in dieser Galerie
59
Seiten zum Durchblättern – Original für Original
35
Seiten amtliche ISI-Bestätigungen im Viewer
Amtlich bestätigt – Insolvency Service of Ireland

Irische Discharge-Bestätigungen – im Original blättern.

Seite 1 / 35
Amtliche Discharge-Bestätigung des Insolvency Service of Ireland – Seite 1 von 35
Discharge-Bestätigung – Miniatur Seite 1 Discharge-Bestätigung – Miniatur Seite 2 Discharge-Bestätigung – Miniatur Seite 3 Discharge-Bestätigung – Miniatur Seite 4 Discharge-Bestätigung – Miniatur Seite 5 Discharge-Bestätigung – Miniatur Seite 6 Discharge-Bestätigung – Miniatur Seite 7 Discharge-Bestätigung – Miniatur Seite 8 Discharge-Bestätigung – Miniatur Seite 9 Discharge-Bestätigung – Miniatur Seite 10 Discharge-Bestätigung – Miniatur Seite 11 Discharge-Bestätigung – Miniatur Seite 12 Discharge-Bestätigung – Miniatur Seite 13 Discharge-Bestätigung – Miniatur Seite 14 Discharge-Bestätigung – Miniatur Seite 15 Discharge-Bestätigung – Miniatur Seite 16 Discharge-Bestätigung – Miniatur Seite 17 Discharge-Bestätigung – Miniatur Seite 18 Discharge-Bestätigung – Miniatur Seite 19 Discharge-Bestätigung – Miniatur Seite 20 Discharge-Bestätigung – Miniatur Seite 21 Discharge-Bestätigung – Miniatur Seite 22 Discharge-Bestätigung – Miniatur Seite 23 Discharge-Bestätigung – Miniatur Seite 24 Discharge-Bestätigung – Miniatur Seite 25 Discharge-Bestätigung – Miniatur Seite 26 Discharge-Bestätigung – Miniatur Seite 27 Discharge-Bestätigung – Miniatur Seite 28 Discharge-Bestätigung – Miniatur Seite 29 Discharge-Bestätigung – Miniatur Seite 30 Discharge-Bestätigung – Miniatur Seite 31 Discharge-Bestätigung – Miniatur Seite 32 Discharge-Bestätigung – Miniatur Seite 33 Discharge-Bestätigung – Miniatur Seite 34 Discharge-Bestätigung – Miniatur Seite 35
35 Seiten amtliche Bestätigungen der Aufhebung des Konkurses (Discharge from Bankruptcy, Section 85 Bankruptcy Act 1988) verschiedener Mandanten samt ISI-Begleitschreiben, 2022–2024, anonymisiert. Blättern Sie mit den Pfeilen oder über die Miniaturen – ein Klick auf die Seite öffnet die Großansicht.

Weitere dokumentierte Restschuldbefreiungen.

Anonymisierte Bescheide aus unseren Verfahren – klicken Sie auf ein Dokument, um es Seite für Seite zu lesen.

Alle Dokumente sind aus Diskretionsgründen anonymisiert; die Originale liegen der Kanzlei vor. Die erteilten Restschuldbefreiungen wirken EU-weit – mit Ausnahme Dänemarks – automatisch und ohne weitere Förmlichkeiten (Art. 19, 20 VO (EU) 2015/848).

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Neueste Rechtsprechung

Das Urteil – wir gestalten das Recht mit.

Wir arbeiten nicht nur mit dem Recht – wir gestalten es mit. Gemeinsam mit unserem Partner haben wir eine wegweisende Entscheidung erstritten, die die Anerkennung der im EU-Ausland erlangten Restschuldbefreiung stärkt und über den Einzelfall hinaus Rechtssicherheit schafft. Während andere Kanzleien Standardverfahren abarbeiten, entwickeln wir das Recht weiter – zum Vorteil unserer Mandanten.

Das Urteil – Video Video ansehenBahnbrechendes Urteil: Wie wir für unsere Mandanten Rechtsgeschichte schreiben

Worum es ging

Kern der Auseinandersetzung war die Frage, unter welchen Voraussetzungen der im EU-Ausland begründete Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen (COMI, Art. 3 VO (EU) 2015/848) anzuerkennen ist – und ob die dort erlangte Restschuldbefreiung auch im Inland gegenüber Gläubigern Wirkung entfaltet.

Was entschieden wurde

Bestätigt wurde: Eine ordnungsgemäß im Ausland durchgeführte EU-Insolvenz ist nach dem Grundsatz der automatischen Anerkennung (Art. 19, 20 VO (EU) 2015/848) auch im Inland anzuerkennen. Die erteilte Restschuldbefreiung wirkt damit EU-weit – deutsche Gläubiger und Gerichte sind daran gebunden.

Was das für Sie bedeutet

Planbare Sicherheit: Ist die Restschuldbefreiung im EU-Ausland einmal wirksam erteilt, müssen deutsche Gläubiger sie hinnehmen – Altforderungen leben nicht wieder auf, ein erneutes Aufrollen im Inland ist ausgeschlossen.

Rechtsgeschichte geschriebenEin wegweisendes Urteil mit Präzedenzwirkung über den Einzelfall hinaus.
Rechtssicherheit geschaffenKlarheit für zukünftige EU-Insolvenzverfahren und deren Anerkennung.
VorreiterrolleWir entwickeln das EU-Insolvenzrecht aktiv weiter, statt Standardverfahren abzuarbeiten.
Mandantenschutz gestärktEine bessere Position für alle, die ihre Restschuldbefreiung im EU-Ausland erlangt haben.
Das können nur wir
„Wir kämpfen bis zum letzten Moment für die Rechte unserer Mandanten – und schaffen Präzedenzfälle, die Rechtssicherheit für alle bringen."
Schwarz auf weiß

Echte Dokumente statt Versprechen.

Was Urteil und automatische Anerkennung in der Praxis bedeuten, sehen Sie oben in der Galerie: dokumentierte Restschuldbefreiungen, Original für Original.

28 echte, anonymisierte Bescheide tatsächlich erteilter Restschuldbefreiungen
35 Seiten amtliche Bestätigungen des Insolvency Service of Ireland
EU-weit anerkannt nach Art. 19, 20 VO (EU) 2015/848
Zu den Dokumenten
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Mandanten & Erfolge

Das sagen unsere Mandanten.

Diskretion hat für uns höchsten Stellenwert – die allermeisten unserer Mandanten möchten verständlicherweise unerkannt bleiben. Nur wenige sprechen öffentlich über ihre Insolvenz und den Weg über eine EU-Insolvenz. Diesen mutigen Menschen danken wir von Herzen: Ihre Erfahrungsberichte zeigen ehrlich und aus erster Hand, wie ein Neuanfang gelingt.

Erfolge, auf die Sie sich verlassen können.

Drei Gründe, warum Mandanten uns ihr wichtigstes Projekt anvertrauen: den eigenen Neuanfang.

100 %
Erfolgsquote · Stand 31.12.2025

Alle Mandanten, die den Insolvenzantrag gestellt haben, haben am Ende des Verfahrens die Restschuldbefreiung erhalten. In die Quote fließen ausschließlich Mandate ein, die von uns bis zur Restschuldbefreiung bearbeitet wurden.

Zufriedenheits- & Geld-zurück-Garantie

Schriftlich zugesichert

Scheitert Ihr Verfahren an einem Fehler unserer Beratung, erhalten Sie Ihr Honorar zurück – schriftlich zugesichert. Ihr Risiko tragen wir, nicht Sie.

Zur Garantie
TÜV SÜD

TÜV SÜD zertifiziert

Stand 2021

Geprüfte Abläufe und echte, überprüfbare Nachweise: anonymisierte Bescheide tatsächlich erteilter Restschuldbefreiungen und echte Mandantenvideos – keine gekauften Bewertungen, keine bezahlten Presseartikel.

Zu den Bescheiden
Ihre Kanzlei

Ein Team voller Expertise.

Juristen, Steuer- und Unternehmensberater an Standorten in der Schweiz, Deutschland, Lettland und Irland – wir begleiten Sie aus einer Hand, von der Länderwahl bis zur Anerkennung Ihrer Restschuldbefreiung.

Das Team der Kanzlei Rieger & Partner
Erfahrung aus der Praxisauf Gläubiger- wie auf Schuldnerseite
Cornelius Rieger
Cornelius Rieger
Jurist · Geschäftsführer
Lutz Spendig
Lutz Spendig
Key Account · Business Dev.
Christoph Hempel
Christoph Hempel
Jurist · Recht
Benjamin Schreiber
Benjamin Schreiber
Jurist · Recht
Liga Rieger
Liga Rieger
Firmengründung
Violetta Sprung
Violetta Sprung
Executive Secretary
Markus Helm
Markus Helm
Steuern · Beratung
Thomas Kunsch
Thomas Kunsch
Steuern · COMI
Benedikt Kippschnieder
Benedikt Kippschnieder
Steuern · Beratung
Edgar Strautins
Edgar Strautins
Recht
Fernando Frühbeck
Fernando Frühbeck
Recht
Veronique Boussin
Veronique Boussin
COMI
Inga Lagzdiņa
Inga Lagzdiņa
Steuern
Standort Zug
Zug · SchweizGrafenauweg 8, 6300 Zug
Standort Berlin
Berlin · DeutschlandKurfürstendamm 14, 10719 Berlin
Standort Riga
Riga · LettlandLāčplēša iela 20a, LV-1011 Riga
Standort Kilkenny
Kilkenny · IrlandDe La Salle House, 10 The Parade
Schneller schuldenfrei – legal, rechtssicher, europäisch. Wofür Deutschland drei Jahre verlangt, genügen in Europa oft zwölf Monate.
Cornelius Rieger
Cornelius RiegerJurist · Geschäftsführer, Kanzlei Rieger & Partner
Ihr nächster Schritt

Sprechen wir über Ihren Neuanfang.

Sie haben die Nachweise gesehen – der nächste Erfolg kann Ihrer sein. Im kostenlosen Erstgespräch analysieren wir Ihre Lage und sagen ehrlich, ob eine EU-Insolvenz für Sie sinnvoll ist. Als Faustregel lohnt sie sich ab etwa 80.000 € Gesamtverschuldung.

Vertrauliche Analyse Ihrer Lage – Schuldenarten, Einkommen, Lebensplanung: Wir sagen Ihnen, welches Land passt.
Ehrliche Kosten-Nutzen-Rechnung – lohnt sich das Verfahren nicht, zeigen wir Alternativen auf. Keine falschen Versprechen.
EU-Insolvenz-Broschüre inklusive – Sie erhalten unsere ausführliche Mandanteninformation als PDF. Vertiefend: das Buch „EU-Insolvenz – legal und rechtssicher".
Cornelius Rieger
Unterschrift Cornelius Rieger Cornelius Rieger Jurist · Geschäftsführer
Bekannt aus Klassik Radio Zertifiziert · Stand 2021 TÜV SÜD

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Unverbindlich & 100 % vertraulich. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden (werktags).

Mit dem Absenden stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer Angaben zur Beantwortung der Anfrage zu. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Das Senden hat leider nicht geklappt – Ihre Eingaben bleiben erhalten. Bitte versuchen Sie es gleich noch einmal oder rufen Sie uns an: +49 89 943 96 99 66 · info@kanzlei-rieger.eu
Vielen Dank! Ihre Anfrage ist eingegangen. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden (werktags) bei Ihnen.

Lieber direkt anrufen? +49 89 943 96 9966 · Mo–Fr 09:00–18:00 Uhr

Häufige Fragen

Fragen zu unseren Erfolgen – klar beantwortet.

Echtheit der Bescheide, Anonymisierung, das Urteil, Erfolgsquote und Garantie – die Fragen, die uns zu dieser Seite am häufigsten gestellt werden.

Sind die gezeigten Bescheide wirklich echt?
Ja. Jedes Dokument auf dieser Seite ist ein tatsächlich erteilter, gerichtlich bestätigter Bescheid über eine Restschuldbefreiung aus einem von uns begleiteten Verfahren. Veröffentlicht wird ausschließlich mit dem Einverständnis der jeweiligen Mandanten; die Originale liegen der Kanzlei vollständig vor und können im Erstgespräch eingeordnet werden.
Warum sind die Dokumente anonymisiert?
Aus Diskretion. Unsere Mandanten haben ein Recht darauf, dass ihr Neuanfang privat bleibt – Namen, Adressen und Aktenzeichen sind deshalb geschwärzt. An der Aussagekraft ändert das nichts: Gerichtsvermerke, Stempel und der Tenor der Entscheidung bleiben sichtbar.
Was genau ist ein Restschuldbefreiungs-Bescheid?
Die gerichtliche Entscheidung, mit der das Insolvenzverfahren endet: Sie stellt fest, dass die erfassten Schulden erlassen sind. In Irland heißt sie Discharge, in Spanien exoneración del pasivo insatisfecho, in Lettland ergeht sie nach dem Maksātnespējas likums. Mit vereidigter Übersetzung und Apostille wird sie im Heimatland eingetragen.
Was sind die irischen Discharge-Bestätigungen?
Amtliche Schreiben des Insolvency Service of Ireland (ISI): Sie bestätigen die Aufhebung des Konkurses (Discharge from Bankruptcy) nach Section 85 Bankruptcy Act 1988 – für verschiedene Mandanten aus den Jahren 2022 bis 2024, samt Begleitschreiben der Behörde. Sie können alle 35 Seiten oben im Viewer durchblättern; anonymisiert wurden nur Namen, Adressen und Referenzen.
Was bedeutet die 100-%-Erfolgsquote?
Zum Stichtag 31.12.2025 haben alle Mandanten, die den Insolvenzantrag gestellt haben, am Ende des Verfahrens die Restschuldbefreiung erhalten. In die Quote fließen ausschließlich Mandate ein, die von uns bis zur Restschuldbefreiung begleitet wurden. Entscheidend bleibt Ihre Mitwirkung beim Aufbau eines echten Lebensmittelpunkts – genau dabei begleiten wir Sie.
Wird die Restschuldbefreiung aus dem EU-Ausland in Deutschland anerkannt?
Ja, automatisch und ohne weitere Förmlichkeiten: Die Eröffnung des Verfahrens und die erteilte Restschuldbefreiung wirken in allen Mitgliedstaaten (Art. 19, 20 VO (EU) 2015/848) – EU-weit mit Ausnahme Dänemarks, das ein Opt-out erklärt hat. Deutsche Gläubiger, Gerichte und Behörden sind daran gebunden; Lebensmittelpunkt und Rechtmäßigkeit werden bei der Anerkennung nicht erneut geprüft.
Worum ging es in dem Urteil auf dieser Seite?
Um die Kernfrage jeder EU-Insolvenz: unter welchen Voraussetzungen der im EU-Ausland begründete Lebensmittelpunkt (COMI, Art. 3 VO (EU) 2015/848) anzuerkennen ist – und ob die dort erlangte Restschuldbefreiung auch im Inland gegenüber Gläubigern wirkt. Bestätigt wurde: Eine ordnungsgemäß durchgeführte EU-Insolvenz ist nach dem Grundsatz der automatischen Anerkennung auch im Inland anzuerkennen. Im Video auf dieser Seite erklären wir die Entscheidung im Detail.
Warum ist dieses Urteil auch für mein Verfahren wichtig?
Es schafft planbare Sicherheit über den Einzelfall hinaus: Ist die Restschuldbefreiung im EU-Ausland einmal wirksam erteilt, müssen deutsche Gläubiger sie hinnehmen – Altforderungen leben nicht wieder auf, ein erneutes Aufrollen im Inland ist ausgeschlossen. Genau diese Rechtssicherheit kommt jedem zugute, der den Weg der EU-Insolvenz geht.
Woran erkenne ich unseriöse Anbieter?
An fehlenden Nachweisen und an bestimmten Mustern: gekaufte oder gefälschte Bewertungen, bezahlte „Presseartikel“, Fake-Zähler und künstlicher Zeitdruck, unbelegte Titel – und vor allem am Versprechen einer EU-Insolvenz „ohne Umzug“. Der Lebensmittelpunkt muss echt gelebt sein (Art. 3 VO (EU) 2015/848); eine Briefkastenadresse genügt nicht. Seriöse Arbeit erkennen Sie an überprüfbaren Nachweisen wie den Bescheiden auf dieser Seite.
Wie funktioniert die Zufriedenheits- und Geld-zurück-Garantie?
Verneint ein Gericht in dritter Instanz den Lebensmittelpunkt und beruht dies auf einem Beratungsfehler unsererseits, erhalten Sie das Honorar zurück – schriftlich zugesichert. Ausgeschlossen ist die Garantie, wenn das Mandat vorher gekündigt wird. Ihr Risiko tragen wir, nicht Sie.
Kann ich mit ehemaligen Mandanten sprechen oder weitere Referenzen sehen?
Diskretion hat für uns höchsten Stellenwert – die allermeisten Mandanten möchten unerkannt bleiben. Einige mutige Mandanten sprechen jedoch öffentlich: Ihre Videoberichte aus Irland, Lettland und Spanien finden Sie auf dieser Seite und auf unserem YouTube-Kanal. Im Erstgespräch zeigen wir Ihnen gern weitere anonymisierte Nachweise.
Wie werde ich selbst Teil dieser Erfolge?
Mit dem kostenlosen Erstgespräch: Wir analysieren Ihre Schuldenarten, Ihr Einkommen und Ihre Lebensplanung und sagen ehrlich, ob eine EU-Insolvenz für Sie sinnvoll ist – als Faustregel ab etwa 80.000 € Gesamtverschuldung. Danach begleiten wir Sie durch alle Etappen: vom Aufbau des Lebensmittelpunkts über das Verfahren bis zur EU-weit anerkannten Restschuldbefreiung.