12,5 % Körperschaftsteuer, Stammkapital ab einem Euro, digitale Verwaltung in englischer Sprache: Die LTD nach dem Companies Act 2014 ist seit Jahrzehnten die erste Adresse für Unternehmer, die europaweit tätig sind. Wir gründen und betreuen Ihre Limited mit eigenem Team am Standort Kilkenny – inklusive Registered Office, Konto und Buchhaltung.
TÜV SÜD zertifiziert (Stand 2021)
Bekannt aus
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Irland kombiniert einen der niedrigsten Regelsteuersätze Europas mit einem Rechtssystem, das Unternehmer ernst nimmt: englischsprachig, digital, verlässlich. Nicht umsonst haben die größten Technologiekonzerne der Welt hier ihre Europa-Zentralen.
Die irische Limited punktet dort, wo deutsche Strukturen Zeit und Nerven kosten – bei Gründung, Verwaltung und Haftung.
Die Eintragung beim Companies Registration Office (CRO) erfolgt digital und dauert in der Regel unter zwei Wochen. Kein Notar, keine Beurkundung, keine Wartezeiten.
Die starre deutsche Insolvenzantragspflicht mit ihrer scharfen Geschäftsführerhaftung kennt das irische Recht nicht. Der Director haftet grundsätzlich nicht für Gesellschaftsschulden – persönliche Haftung setzt qualifiziertes Fehlverhalten voraus.
Auch mit deutscher Gewerbeuntersagung kann die Führung einer irischen LTD möglich sein – ein bestehendes Verbot ist dem CRO gegenüber offenzulegen. Wir prüfen Ihren Fall ehrlich, bevor wir gründen.
Als EU-Gesellschaft arbeitet die LTD in Deutschland und allen anderen Mitgliedstaaten ohne Einschränkung – per Gewerbeanmeldung oder Zweigniederlassung, ganz nach Bedarf.
Keine Gewerbesteuer, keine IHK-Beiträge, schlanke Abschlusskosten. Kleine Gesellschaften sind zudem von der Prüfungspflicht befreit (Audit Exemption).
Verträge, Behörden, Banken: Irland ist der einzige große englischsprachige Standort in der EU – ein unschätzbarer Vorteil für internationales Geschäft.
Gleiches Geschäft, zwei Rechtskleider – und ein Unterschied, der sich jedes Jahr aufs Neue auszahlt.
12,5 % statt rund 30 %: Von 100.000 € Gewinn bleiben Ihrer Limited 87.500 € für Wachstum – der deutschen GmbH nur rund 70.000 €.
Google, Apple, Pfizer: Irland ist die Europa-Adresse der Weltkonzerne. Ihre Limited firmiert im selben Rechtsrahmen – das strahlt auf jede Visitenkarte ab.
Auch mit deutscher Gewerbeuntersagung kann die Führung einer irischen LTD möglich sein – offen angezeigt und rechtssicher. Wir prüfen Ihren Weg ehrlich.
Jede irische Limited braucht mindestens einen Director und einen Company Secretary. Bei nur einem Director müssen beide Rollen von verschiedenen Personen besetzt sein – auf Wunsch stellen wir den Secretary.
Vertritt die Gesellschaft nach außen und verantwortet Verträge, Buchhaltung, Jahresabschluss und Behördenkommunikation.
Sorgt dafür, dass die Gesellschaft alle gesetzlichen und behördlichen Anforderungen erfüllt – das Compliance-Gewissen der LTD.
Auf Wunsch übernimmt ein Treuhand-Director mit ausgezeichneter Bonität die Geschäftsführung Ihrer LTD – zu transparenten Konditionen. Sprechen Sie uns im Erstgespräch darauf an – wir erklären Ihnen transparent, wann das sinnvoll ist und wo die Grenzen liegen.
Vom Erstgespräch bis zur ersten Rechnung – ohne dass Sie nach Irland reisen müssen.
Erstgespräch, Prüfung des Wunschnamens auf Unterscheidungskraft (das CRO lehnt Allerweltsnamen ab) und Festlegung der Struktur.
Constitution, Form A1, Gesellschafter- und Director-Angaben – wir bereiten alles vor, Sie unterschreiben digital.
Einreichung beim Companies Registration Office. Nach der Eintragung erhalten Sie das Certificate of Incorporation.
Registrierung bei der Revenue (Corporation Tax, ggf. VAT), Eröffnung des Geschäftskontos, Eintragung der wirtschaftlich Berechtigten im RBO.
Geschäftsadresse mit Post-Service in Kilkenny, laufende Buchhaltung, Annual Return und Jahresabschluss – alles aus einer Hand.
Stammkapital, Firmensitz, Steuern, Meldepflichten: die Rechtslage nach dem Companies Act 2014, Stand 2026.
Die irische Private Company Limited by Shares kennt praktisch kein Mindestkapital: Ein Euro genügt. Anders als bei der deutschen GmbH muss das gezeichnete Kapital bei der Gründung nicht eingezahlt werden – es wird erst dann fällig, wenn die Gesellschaft es einfordert, typischerweise in der Liquidation oder Insolvenz. Die Gesellschafter haften der Gesellschaft gegenüber für die Erbringung ihrer gezeichneten Einlage; darüber hinaus ist ihre Haftung ausgeschlossen. Für das operative Geschäft empfehlen wir dennoch ein Stammkapital zwischen 1.000 € und 25.000 € – es signalisiert Banken und Geschäftspartnern Seriosität und verschafft der Gesellschaft eine solide Anfangsausstattung.
Jede irische Gesellschaft benötigt ein Registered Office in Irland. Ein bloßer Briefkasten genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht – am Sitz müssen die gesetzlichen Register der Gesellschaft geführt und zur Einsicht bereitgehalten werden, darunter das Register der Gesellschafter, der Directors und Secretaries sowie das Verzeichnis der bestellten Sicherheiten. Wer die steuerlichen Vorteile des Standorts in Anspruch nehmen will, sollte über die Mindestanforderung hinausgehen: Vom Shared Office bis zum eigenen Büro lässt sich die passende Substanzstufe wirtschaftlich abbilden. Unser Registered-Office-Service in Kilkenny erfüllt die gesetzlichen Anforderungen und umfasst die digitale Postweiterleitung – eingehende Behördenpost erreicht Sie noch am selben Tag per E-Mail.
Director einer irischen Limited kann jede natürliche Person ab 18 Jahren sein; juristische Personen sind als Director ausgeschlossen. Eine Besonderheit des irischen Rechts: Mindestens ein Director sollte im Europäischen Wirtschaftsraum ansässig sein – fehlt es daran, verlangt Section 137 Companies Act 2014 eine Versicherungsbürgschaft (Bond) über 25.000 €. Für in Deutschland, Österreich oder der Schweiz ansässige Gründer ist das in der Regel unproblematisch; wir prüfen die Konstellation vorab. Eine Person darf höchstens 25 Direktorenmandate in irischen Gesellschaften gleichzeitig halten.
Der Director führt die Geschäfte, schließt Verträge im Namen der Gesellschaft und verantwortet Buchhaltung, Jahresabschluss und fristgerechte Meldungen. Er hat ehrlich und verantwortungsbewusst im Interesse der Gesellschaft zu handeln, Interessenkonflikte offenzulegen, die Jahresversammlung mit einer Frist von mindestens 21 Tagen einzuberufen und die gesetzlichen Register zu führen. Delegiert er Aufgaben an Mitarbeiter, bleibt er für deren ordnungsgemäße Erledigung verantwortlich.
Der entscheidende Unterschied zu Deutschland liegt in der Haftung: Der Director haftet grundsätzlich nicht für die Schulden der Gesellschaft. Eine persönliche Inanspruchnahme kommt erst bei qualifiziertem Fehlverhalten in Betracht – etwa bei betrügerischem oder leichtfertigem Geschäftsgebaren (fraudulent bzw. reckless trading). Eine der deutschen Regelung des § 15a InsO vergleichbare starre Insolvenzantragspflicht mit automatischer Haftung kennt das irische Recht nicht. Auch wer in Deutschland einer Gewerbeuntersagung unterliegt, kann unter Umständen eine irische LTD führen; ein bestehendes Verbot ist dem CRO allerdings anzuzeigen – das Verschweigen kann zur Abberufung und zu Geldstrafen führen.
Das CRO prüft jeden Firmennamen von Amts wegen auf ausreichende Unterscheidungskraft. Reine Gattungsbegriffe wie „International", „Consulting", „Service", „Group", „Holding" oder Ländernamen gelten nicht als unterscheidungskräftig und führen zur Ablehnung, wenn der Name sich nur dadurch von bestehenden Gesellschaften abhebt. Empfehlenswert sind erfundene Wörter oder ungewöhnliche Kombinationen. Wir prüfen Ihren Wunschnamen vor der Anmeldung gegen das Register – das erspart Ablehnungen und Wochen an Verzögerung.
Einmal jährlich ist der Annual Return (Form B1) beim CRO einzureichen – erstmals sechs Monate nach der Gründung, danach im Zwölf-Monats-Rhythmus. Ab dem jeweiligen Stichtag (Annual Return Date) bleiben 56 Tage für die elektronische Einreichung samt Jahresabschluss. Der Jahresabschluss wird durch einen irischen Steuerberater erstellt – schlank und planbar. Eine Prüfungspflicht durch einen Wirtschaftsprüfer besteht erst, wenn die Gesellschaft zwei der drei Schwellenwerte für „small companies" überschreitet – seit der Anhebung 2024 liegen diese bei 15 Mio. € Umsatz, 7,5 Mio. € Bilanzsumme und 50 Beschäftigten. Die weit überwiegende Zahl der Mandats-Gesellschaften bleibt damit dauerhaft prüfungsfrei. Wichtig: Wird der Annual Return verspätet eingereicht, entfällt die Audit Exemption für zwei Jahre – einer der Gründe, warum unsere Fristenkontrolle zum Standardumfang gehört.
Handelsgewinne der Limited unterliegen der Corporation Tax von 12,5 %; nicht handelsbezogene Erträge – etwa Miet- und Kapitalerträge – werden mit 25 % besteuert. Handelsverluste können mit Gewinnen desselben Abrechnungszeitraums und des unmittelbar vorangegangenen Zeitraums verrechnet und im Übrigen zeitlich unbegrenzt vorgetragen werden. Die globale Mindeststeuer von 15 % betrifft ausschließlich Konzerne mit über 750 Mio. € Jahresumsatz.
Die VAT-Registrierungspflicht beginnt seit 2025 bei 85.000 € Jahresumsatz mit Waren bzw. 42.500 € mit Dienstleistungen. Der Regelsatz beträgt 23 %, daneben gelten ermäßigte Sätze von 13,5 % und 9 % (u. a. Gastronomie, Zeitungen) sowie 4,8 % für Vieh. Wir empfehlen fast immer die freiwillige Registrierung direkt nach der Gründung: Ohne VAT-Nummer kann die Gesellschaft nicht am Reverse-Charge-Verfahren teilnehmen und muss im B2B-Geschäft irische Mehrwertsteuer ausweisen – ein unnötiger Wettbewerbsnachteil. Die Registrierung dauert je nach Geschäftsmodell zwei bis acht Wochen; die Revenue prüft dabei zunehmend die Substanz vor Ort.
Die Kontoeröffnung bei einer irischen Geschäftsbank ist aufgrund der EU-Geldwäscheprävention dokumentationsintensiv – der wirtschaftlich Berechtigte muss zweifelsfrei identifiziert werden. Da die Limited nicht zwingend ein Konto in Irland benötigt, eröffnen viele Mandanten zunächst ein Konto bei einem europäischen Zahlungsinstitut und ergänzen später ein irisches Bankkonto; beides begleiten wir. Unabhängig davon sind die wirtschaftlich Berechtigten jeder irischen Gesellschaft binnen fünf Monaten nach Gründung im zentralen RBO-Register (Register of Beneficial Ownership) einzutragen – eine Pflicht, die wir standardmäßig miterledigen.
Kompakte Videos aus unserer Praxis – kostenlos auf unserem Kanal.
Juristen, Steuer- und Unternehmensberater an Standorten in der Schweiz, Deutschland, Lettland und Irland – wir begleiten Sie aus einer Hand – von der Analyse über die Gründung bis zur laufenden Betreuung Ihrer Struktur.

















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Ob die irische Limited zu Ihrem Vorhaben passt, klären wir im kostenlosen Erstgespräch – mit ehrlichen Zahlen zu Steuern, Substanz und laufenden Kosten. Vertraulich und unverbindlich.
Die häufigsten Fragen aus unseren Erstgesprächen – ehrlich beantwortet.
Ja. Die 12,5 % Corporation Tax gelten für Handelsgewinne jeder irischen Gesellschaft – unabhängig von der Größe. Die globale Mindeststeuer von 15 % (Pillar Two) betrifft ausschließlich Konzerne mit über 750 Mio. € konsolidiertem Jahresumsatz. Für passive Erträge wie Mieten oder Kapitalanlagen gelten allerdings 25 %.
Nein. Weder Gesellschafter noch Director müssen in Irland wohnen. Ist kein Director im EWR ansässig, verlangt Section 137 Companies Act 2014 eine Versicherungsbürgschaft über 25.000 € – für Gründer mit Wohnsitz in Deutschland oder Österreich ist das ohnehin kein Thema. Beachten Sie aber: Wo die Geschäftsleitung tatsächlich sitzt, entscheidet mit über die Besteuerung. Wir strukturieren das sauber.
Grundsätzlich nicht – die Haftung liegt bei der Gesellschaft. Persönliche Haftung des Directors setzt qualifiziertes Fehlverhalten voraus, etwa Betrug oder leichtfertiges Weiterwirtschaften (reckless trading), und die Hürden dafür sind hoch. Die scharfe deutsche Insolvenzantragspflicht des § 15a InsO mit ihrer automatischen Haftung kennt das irische Recht nicht.
Unter Umständen ja. Ein deutsches Berufs- oder Gewerbeverbot schließt die Führung einer irischen Limited nicht automatisch aus – es muss dem CRO jedoch angezeigt werden. Nach unserer Erfahrung wird die Führung in den meisten Fällen gestattet. Wovon wir dringend abraten: die Anzeige zu unterlassen. Das kann zur Abberufung und zu Geldstrafen führen. Wir prüfen Ihren Fall ehrlich, bevor wir gründen.
In der Regel über eine Gewerbeanmeldung für eine unselbstständige Zweigniederlassung nach § 14 GewO. Die Eintragung einer selbstständigen Zweigniederlassung im deutschen Handelsregister ist möglich, aber nicht verpflichtend – sie bringt zusätzliche Publizitätspflichten mit sich. Wichtig: Gewinne einer deutschen Betriebsstätte sind in Deutschland zu versteuern; das strukturieren wir von Anfang an sauber.
Überschaubare: jährlich der Annual Return (Form B1) an das CRO samt Jahresabschluss (56 Tage Frist ab Stichtag), die Corporation-Tax-Erklärung an die Revenue, laufende Buchhaltung und die Aktualität des RBO-Registers der wirtschaftlich Berechtigten. Kleine Gesellschaften sind von der Abschlussprüfung befreit. Unser Team in Kilkenny übernimmt das komplette Fristen-Management.
Pflicht wird die Registrierung erst ab 85.000 € Warenumsatz bzw. 42.500 € Dienstleistungsumsatz pro Jahr. Wir empfehlen sie trotzdem fast immer direkt nach der Gründung: Ohne VAT-Nummer kein Reverse-Charge-Verfahren – im B2B-Geschäft müssten Sie 23 % irische Mehrwertsteuer ausweisen. Die Registrierung dauert zwei bis acht Wochen; die Revenue prüft dabei die Substanz Ihrer Gesellschaft.
Ja – es erfordert nur Vorbereitung. Irische Banken prüfen im Rahmen der Geldwäscheprävention gründlich; wir bereiten die Unterlagen vor und begleiten die Eröffnung. Alternativ oder ergänzend starten viele Mandanten mit einem Konto bei einem europäischen Zahlungsinstitut – das geht schneller und genügt für den Geschäftsbetrieb vollauf.
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