Vermögensschutz · Luxemburg SPF

Die Luxemburger SPF: Familienvermögen im steuerbefreiten Mantel.

Die Société de gestion de patrimoine familial verwaltet privates Finanzvermögen – befreit von Körperschaft-, Gewerbe- und Vermögensteuer, gegen eine Zeichnungssteuer von nur 0,25 % pro Jahr. Zinsen, Dividenden und Kursgewinne wachsen auf Gesellschaftsebene unbesteuert – mitten in der EU, im zweitgrößten Fondsstandort der Welt. Wir bauen die Struktur, die das Maximum aus Ihrem Vermögen holt: SPF, Soparfi oder beides.

%Ertragsteuern – keine Körperschaft-, Gewerbe- und Vermögensteuer in Luxemburg
0,25 %Zeichnungssteuer – jährlich auf das eingezahlte Kapital, gedeckelt bei 125.000 €
2007Gesetz vom 11. Mai 2007 – klarer, EU-konformer Rechtsrahmen
AAAStandort Luxemburg – Top-Bonität, EU-Mitglied, zweitgrößter Fondsplatz der Welt

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Cornelius Rieger
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Kanzlei Rieger & Partner · Vermögensschutz · EU-Insolvenzrecht · Unternehmensstrukturierung Standorte in Zug (Schweiz) · Berlin (Deutschland) · Riga (Lettland) · Kilkenny (Irland) Erfahrung auf Gläubiger- und Schuldnerseite Das Buch: „EU-Insolvenz – legal und rechtssicher" TÜV SÜDTÜV SÜD zertifiziert (Stand 2021) Bekannt aus    & YouTube
01
Das Prinzip

Eine Gesellschaft, die nur eines darf: Ihr Vermögen verwalten.

Die SPF ist eine normale Luxemburger Kapitalgesellschaft – meist S.à r.l. oder S.A. – mit einem gesetzlich verordneten, engen Zweck: Erwerb, Halten, Verwaltung und Verkauf von Finanzanlagen. Genau diese Beschränkung erkauft die vollständige Steuerbefreiung.

  • Erlaubt: Wertpapiere, Aktien, Anleihen, Fondsanteile, Beteiligungen (als passiver Gesellschafter), Bankguthaben, Edelmetallkonten.
  • Nicht erlaubt: jede kommerzielle Tätigkeit, Direktbesitz von Immobilien, entgeltliche Dienstleistungen, aktive Konzernleitung.
  • Zulässige Gesellschafter: natürliche Personen sowie Strukturen, die deren Privatvermögen verwalten – etwa Stiftungen, Trusts oder Family Offices.
  • Bündelungseffekt: Depots, Beteiligungen und Liquidität der Familie liegen geordnet in einer Gesellschaft – übertragbar in Anteilen statt in Einzelpositionen.
Vermögensschutz durch Ordnung.

Die SPF trennt das Familien-Finanzvermögen vom unternehmerischen Risiko, macht es in Anteilen vererbbar und schenkbar und schafft klare Governance über Generationen. Sie ist kein Versteck – sie ist ein sauber reguliertes Gefäß im Herzen der EU.

Ihre Familiehält die Anteile – direkt oder über Stiftung & Family Office
Die SPFGesetz vom 11.5.2007 · 0 % Ertragsteuern
Depots & WertpapiereAktien, Anleihen, Fonds, Liquidität – bei Banken Ihrer Wahl
Beteiligungenpassive Beteiligungen – gebündelt statt verstreut
0,25 % Zeichnungssteuer 0 % Quellensteuer EU-Rechtsrahmen

Familienvermögen in einem Gefäß – übertragbar in Anteilen statt in tausend Einzelpositionen.

02
Zahlen & Steuern

Die SPF in Zahlen.

Ein Steuerregime, das man in einem Satz erklären kann: Statt Ertragsteuern zahlt die SPF eine jährliche Zeichnungssteuer – die „taxe d'abonnement".

0,25 %Taxe d'abonnementJährlich auf das eingezahlte Kapital zuzüglich bestimmter Zuschüsse – mindestens 100 €, höchstens 125.000 €.
%Körperschaft- & GewerbesteuerDie SPF ist von der luxemburgischen Einkommens-, Gewerbe- und Vermögensteuer vollständig befreit.
%Quellensteuer auf DividendenLuxemburg behält auf Ausschüttungen der SPF an nicht ansässige Gesellschafter keine Quellensteuer ein.
12.000 Stammkapital (S.à r.l.)Als S.à r.l. ab 12.000 €, als S.A. ab 30.000 € – Gründung beim Luxemburger Notar binnen weniger Tage.
Der Preis der Befreiung: kein Abkommensschutz.

Weil die SPF in Luxemburg keine Ertragsteuern zahlt, kann sie sich nicht auf Doppelbesteuerungsabkommen und die EU-Mutter-Tochter-Richtlinie berufen – ausländische Quellensteuern auf Dividenden bleiben also hängen. Für dividendenstarke Beteiligungsportfolios ist deshalb oft die voll steuerpflichtige Soparfi mit Schachtelprivileg die klügere Wahl. Wir rechnen beide Varianten durch.

03
Die Weichenstellung

SPF oder Soparfi – zwei Luxemburger Wege.

Luxemburg bietet für privates Vermögen zwei erprobte Vehikel. Welche Struktur gewinnt, entscheidet Ihr Portfolio – nicht die Broschüre des Anbieters.

Die SPF – steuerbefreiter Vermögensverwalter

0,25 %
Zeichnungssteuer statt Ertragsteuern (max. 125.000 €/Jahr). Ideal für Wertpapierdepots, Liquidität und thesaurierende Anlagen: Zinsen und Kursgewinne wachsen auf Gesellschaftsebene unbesteuert.
Kein DBA-Zugang, keine kommerzielle Tätigkeit, keine Direktimmobilien – das Vehikel für das passive Familienvermögen.

Die Soparfi – Beteiligungsholding

≈ 24 %
Regulär steuerpflichtig (Richtwert Luxemburg-Stadt) – aber mit Schachtelprivileg: Dividenden und Veräußerungsgewinne aus wesentlichen Beteiligungen sind unter Voraussetzungen zu 100 % befreit.
Voller Zugang zu DBA-Netz und EU-Richtlinien, kommerzielle Nebentätigkeiten und Immobilien möglich – das Vehikel für aktive Beteiligungsstrukturen.

In der Praxis kombinieren viele Familien beides: Soparfi für die Unternehmensbeteiligungen, SPF für das liquide Vermögen.

04
Der Thesaurierungs-Effekt

Unbesteuert wachsen lassen – der stärkste Zinseszins.

Im Privatdepot knabbert die Abgeltungsteuer jedes Jahr am Zinseszins. In der SPF arbeitet der volle Ertrag weiter – besteuert wird erst, wenn Sie ausschütten.

SPF-Ebene Luxemburg100.000 €
Privatdepot Deutschland≈ 73.600 €
Verbleib von 100.000 € Kapitalertrag auf der jeweiligen Ebene: SPF steuerbefreit (nur 0,25 % jährliche Zeichnungssteuer auf das Kapital); Privatdepot nach Abgeltungsteuer + Soli (26,375 %, Richtwert ohne Kirchensteuer). Besteuerung der SPF-Gesellschafter erfolgt erst bei Ausschüttung nach dem Recht ihres Wohnsitzstaats. Modellrechnung, im Einzelfall zu prüfen.
+26.400 Vorsprung pro 100.000 € ErtragKapital, das in der SPF sofort wieder investiert – Jahr für Jahr, mit Zinseszins.
%Quellensteuer bei AusschüttungLuxemburg behält auf Dividenden an ausländische Gesellschafter nichts ein – Sie steuern den Zeitpunkt.
100 %EU-RechtssicherheitAAA-Staat, EU-Mitglied, klarer gesetzlicher Rahmen seit 2007 – keine Exoten-Struktur, sondern Herzstück des Finanzplatzes.
05
Volles Potenzial

So holt die SPF das Maximum heraus.

Drei Konstellationen, in denen die steuerbefreite Vermögensgesellschaft ihre ganze Kraft entfaltet.

Nr. 1

Internationale Gesellschafter

Leben die Anteilseigner außerhalb Deutschlands – etwa in der Schweiz, in Dubai oder verteilt über Europa –, wächst das Familienvermögen auf SPF-Ebene vollständig unbesteuert. Keine Quellensteuer, keine Zurechnung, volle Flexibilität.

Nr. 2

Als Baustein nach dem Wegzug

Wer den Schritt aus Deutschland plant, nimmt die SPF gleich mit: Nach dem Wegzug entfällt die deutsche Hinzurechnung – und das Depot läuft ab Tag eins im steuerbefreiten Mantel weiter. Wir takten Wegzug und Struktur perfekt aufeinander.

Nr. 3

Unter der Stiftung als Dach

Die Königsarchitektur: Die Liechtensteiner Stiftung hält die SPF – Nachfolge und Schutz oben, steuerbefreite Vermögensverwaltung unten. Zwei bewährte Rechtsordnungen, ein System aus einer Hand.

Und bei Wohnsitz in Deutschland?

Dann rechnen wir vorab, ob die Hinzurechnungsbesteuerung (§§ 7 ff. AStG) greift – und wählen die Architektur entsprechend: SPF, Soparfi mit Schachtelprivileg oder die Stiftungslösung. Sie bekommen die Variante, die bei Ihnen wirklich das Maximum bringt – mit Zahlen belegt im Erstgespräch.

06
Wissen im Detail

Die Luxemburger SPF – gründlich erklärt.

Rechtsgrundlage, zulässige Anlagen, Besteuerung und Grenzen: der Rechtsstand 2026, verständlich zusammengefasst.

I. Rechtsgrundlage: das Gesetz vom 11. Mai 2007

Die Société de gestion de patrimoine familial beruht auf dem luxemburgischen Gesetz vom 11. Mai 2007 – geschaffen als moderner, EU-konformer Nachfolger der 1929er-Holding, deren Steuerregime die Europäische Kommission beanstandet hatte. Die SPF ist keine eigene Rechtsform, sondern ein Steuerstatus, den eine Kapitalgesellschaft annimmt: zulässig sind die S.à r.l. (Stammkapital ab 12.000 €), die S.A. (ab 30.000 €), die Kommanditgesellschaft auf Aktien und die als Aktiengesellschaft organisierte Genossenschaft. Die Satzung muss den SPF-Status ausdrücklich festschreiben und den Gesellschaftszweck auf Erwerb, Halten, Verwaltung und Veräußerung von Finanzanlagen beschränken – unter Ausschluss jeder kommerziellen Tätigkeit. Überwacht wird die Einhaltung durch die indirekte Steuerverwaltung (Administration de l'enregistrement); ein jährliches Testat des Domizilagenten oder Wirtschaftsprüfers bestätigt die Einhaltung der Statusvoraussetzungen.

II. Zulässige Anlagen – und die roten Linien

Die SPF darf Finanzinstrumente im weitesten Sinne halten: börsennotierte und nicht notierte Aktien, Anleihen, Investmentfonds, strukturierte Produkte, Bankguthaben in jeder Währung sowie Edelmetalle in Kontoform. Auch Beteiligungen an anderen Gesellschaften sind zulässig – allerdings nur als passiver Investor: Die SPF darf sich nicht in die Geschäftsführung ihrer Beteiligungen einmischen und keine entgeltlichen Dienstleistungen erbringen. Die roten Linien sind klar gezogen: kein Direktbesitz von Immobilien (mittelbar über Immobiliengesellschaften oder Fonds ist zulässig), kein Handel als Geschäftstätigkeit, keine Kreditvergabe als Geschäft und keinerlei kommerzielle Aktivität. Wer diese Grenzen überschreitet, verliert den SPF-Status und wird rückwirkend regulär steuerpflichtig – die Disziplin im Portfolio ist also Teil der Struktur. Für gemischte Vermögen lösen wir das über Parallelstrukturen: die SPF für das Finanzvermögen, daneben eine Soparfi oder Objektgesellschaften für Immobilien und operative Beteiligungen.

III. Gesellschafter: Privatvermögen, streng verstanden

SPF-Anteile dürfen nur von „berechtigten Investoren" gehalten werden: natürlichen Personen im Rahmen der Verwaltung ihres Privatvermögens sowie Vermögensverwaltungsstrukturen, die ausschließlich für das Privatvermögen natürlicher Personen handeln – also Stiftungen, Trusts und Family Offices. Operative Unternehmen scheiden als Gesellschafter aus. Genau diese Beschränkung macht die SPF zum Familieninstrument: Eltern und Kinder halten Anteile, Übertragungen erfolgen durch Anteilsschenkung oder -vererbung statt durch Umschichtung ganzer Depots, und die Familien-Governance – Stimmrechte, Vinkulierung, Vorkaufsrechte – wird in der Satzung verankert. In Gesamtstrukturen setzen wir die SPF gern unter eine Liechtensteiner Stiftung: Die Stiftung ordnet die Nachfolge und schirmt ab, die SPF verwaltet das liquide Vermögen im EU-Rahmen.

IV. Besteuerung in Luxemburg

Die SPF ist von der luxemburgischen Körperschaftsteuer, der Gewerbesteuer und der Vermögensteuer vollständig befreit. An deren Stelle tritt die jährliche Zeichnungssteuer (taxe d'abonnement) von 0,25 % auf das eingezahlte Kapital zuzüglich Emissionsagien und bestimmter kapitalersetzender Zuschüsse – mindestens 100 €, höchstens 125.000 € pro Jahr. Auf Dividenden, die die SPF an nicht in Luxemburg ansässige Gesellschafter ausschüttet, erhebt Luxemburg keine Quellensteuer; auch Veräußerungsgewinne nicht ansässiger Gesellschafter aus dem Verkauf von SPF-Anteilen bleiben in Luxemburg steuerfrei. Der Preis der Befreiung: Die SPF gilt nicht als „ansässig" im Sinne der Doppelbesteuerungsabkommen und kann weder DBA-Vorteile noch die EU-Mutter-Tochter-Richtlinie in Anspruch nehmen. Ausländische Quellensteuern – etwa auf deutsche oder US-Dividenden – werden daher nicht erstattet oder reduziert. Für zins- und thesaurierungslastige Portfolios fällt das kaum ins Gewicht; für dividendenstarke Depots muss man rechnen.

V. Die deutsche Sicht: Hinzurechnung, Abgeltungsteuer, Transparenz

Für Gesellschafter mit Wohnsitz in Deutschland gilt: Ausschüttungen der SPF unterliegen als Kapitalerträge der Abgeltungsteuer. Vor allem aber greift die Hinzurechnungsbesteuerung der §§ 7 ff. AStG – sie rechnet passive, niedrig besteuerte Einkünfte einer beherrschten ausländischen Gesellschaft den deutschen Gesellschaftern laufend zu, unabhängig von Ausschüttungen. Da die SPF per Definition keine Ertragsteuern zahlt und ausschließlich passive Einkünfte erzielt, sind beide Voraussetzungen typischerweise erfüllt; der Substanz-Escape des § 8 Abs. 2 AStG verlangt eine wesentliche wirtschaftliche Tätigkeit, die eine reine Vermögensverwaltungsgesellschaft kaum darstellen kann. Im Klartext: Für den in Deutschland wohnenden Alleingesellschafter neutralisiert das deutsche Steuerrecht die Luxemburger Befreiung weitgehend. Sinnvoll wird die SPF bei Gesellschaftern außerhalb Deutschlands (oder unterhalb der Beherrschungsschwellen), nach einem geplanten Wegzug oder als Baustein unter einer Stiftung – Konstellationen, die wir im Erstgespräch ehrlich durchrechnen. Hinzu kommen die üblichen Transparenzpflichten: Luxemburg führt ein Register wirtschaftlich Berechtigter, nimmt am CRS teil, und in Deutschland bestehen Anzeigepflichten nach § 138 AO. Unsere Strukturen sind auf vollständige Deklaration gebaut.

VI. Die Alternative im selben Land: die Soparfi

Die Société de participations financières ist der Gegenentwurf: eine voll steuerpflichtige Luxemburger Holding (Gesamtsteuersatz in Luxemburg-Stadt als Richtwert rund 24 %), die dafür das komplette Instrumentarium des internationalen Steuerrechts nutzen kann. Ihr Herzstück ist das Schachtelprivileg: Dividenden und Veräußerungsgewinne aus Beteiligungen von mindestens 10 % (oder 1,2 Mio. € bzw. 6 Mio. € Anschaffungskosten) sind bei zwölfmonatiger Haltedauer vollständig befreit; dazu kommen DBA-Netz, EU-Richtlinien und die Möglichkeit kommerzieller Nebentätigkeiten und Immobilieninvestments. Für Unternehmerfamilien mit wesentlichen Beteiligungen ist die Soparfi deshalb oft das passendere Vehikel – oder die Ergänzung: Soparfi für die Beteiligungen, SPF für das liquide Vermögen. Wir strukturieren beide Varianten und kombinieren sie, wo es rechnerisch trägt.

VII. Für wen sich die SPF eignet

Die SPF passt zu Familien mit größerem liquiden Vermögen, die eine geordnete, EU-regulierte Bündelung suchen: ein Gefäß für Depots und Liquidität, übertragbar in Anteilen, mit klaren Governance-Regeln und minimaler Steuerbelastung auf Gesellschaftsebene. Ihre volle Kraft entfaltet sie, wenn die Gesellschafter außerhalb Deutschlands ansässig sind oder der Wegzug geplant ist – etwa in die Schweiz, nach Dubai oder in ein anderes Land ohne Hinzurechnungsregime – sowie als Baustein unter einer Liechtensteiner Stiftung. Mit Blick auf die laufenden Kosten für Domizil, Verwaltung, Buchhaltung und Testat empfehlen wir die SPF typischerweise ab einem Anlagevermögen im siebenstelligen Bereich. Ob sie in Ihrer Konstellation trägt oder ob Soparfi, Stiftung oder eine ganz andere Architektur klüger ist, klären wir im kostenlosen Erstgespräch – mit Zahlen, nicht mit Prospektversprechen.

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Standort Zug
Zug · SchweizGrafenauweg 8, 6300 Zug
Standort Berlin
Berlin · DeutschlandKurfürstendamm 14, 10719 Berlin
Standort Riga
Riga · LettlandLāčplēša iela 20a, LV-1011 Riga
Standort Kilkenny
Kilkenny · IrlandDe La Salle House, 10 The Parade

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Ob SPF, Soparfi oder eine ganz andere Struktur: Das hängt von Vermögen, Wohnsitz und Zielen ab. Im kostenlosen Erstgespräch bekommen Sie eine ehrliche Einordnung – auch dann, wenn Luxemburg für Sie nicht der richtige Standort ist.

SPF und Soparfi im Vergleich – Steuerbefreiung ohne Abkommensschutz oder volle Steuerpflicht mit Schachtelprivileg: Wir zeigen Ihnen, welche Luxemburger Struktur zu Ihrem Vermögen passt.
Deutsche Steuerfolgen von Anfang an – Hinzurechnungsbesteuerung, Abgeltungsteuer, Substanzfragen: Wir prüfen ehrlich, ob die SPF in Ihrer Konstellation trägt.
Baustein im Gesamtsystem – Luxemburg entfaltet seine Stärke im Verbund – etwa unter einer Liechtensteiner Stiftung oder neben einer Schweizer GmbH.
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Häufige Fragen

Ihre Fragen zur Luxemburger SPF.

Die häufigsten Fragen aus unseren Erstgesprächen – ehrlich beantwortet.

SteuernZahlt die SPF wirklich keine Steuern in Luxemburg?

Auf Erträge: nein. Die SPF ist von Körperschaft-, Gewerbe- und Vermögensteuer befreit – Zinsen, Dividenden und Kursgewinne wachsen auf Gesellschaftsebene unbesteuert. Sie zahlt stattdessen die jährliche Zeichnungssteuer von 0,25 % auf das eingezahlte Kapital (mindestens 100 €, höchstens 125.000 €). Wichtig: Das betrifft die Luxemburger Ebene – was bei Ihnen als Gesellschafter ankommt, versteuert Ihr Wohnsitzstaat.

DeutschlandFunktioniert die SPF, wenn ich in Deutschland wohne?

Am stärksten spielt die SPF bei internationaler Aufstellung: Gesellschafter außerhalb Deutschlands genießen das steuerbefreite Wachstum ungebremst. Bei deutschem Wohnsitz prüfen wir vorab die Hinzurechnungsbesteuerung (§§ 7 ff. AStG) – und wählen dann gezielt die Architektur, die trägt: SPF, Soparfi mit Schachtelprivileg oder die Kombination mit einer Liechtensteiner Stiftung. So oder so: Sie bekommen von uns die Variante mit dem größten Netto-Effekt, transparent vorgerechnet.

AnlagenDarf die SPF Immobilien halten?

Direkt: nein – Direktbesitz von Immobilien ist mit dem SPF-Status unvereinbar. Zulässig ist der mittelbare Weg über Anteile an Immobiliengesellschaften oder Immobilienfonds, solange die SPF dabei passiver Investor bleibt. Für gemischte Vermögen bauen wir deshalb Parallelstrukturen: die SPF für das Finanzvermögen, Objektgesellschaften oder eine Soparfi für die Immobilien.

VergleichSPF oder Soparfi – wie entscheide ich?

Nach dem Portfolio: Thesaurierende Depots, Anleihen und Liquidität sprechen für die SPF (keine Ertragsteuern, dafür kein DBA-Zugang). Wesentliche Unternehmensbeteiligungen mit Dividendenfluss sprechen für die Soparfi (voll steuerpflichtig, aber Schachtelprivileg und Abkommensschutz). Viele Familien fahren zweigleisig – wir rechnen beide Varianten mit Ihren echten Zahlen durch.

GesellschafterWer darf Anteile an einer SPF halten?

Nur „berechtigte Investoren": natürliche Personen im Rahmen ihres Privatvermögens sowie Strukturen, die ausschließlich Privatvermögen verwalten – Stiftungen, Trusts, Family Offices. Operative Unternehmen scheiden aus. Genau das macht die SPF zum Familieninstrument: Anteile lassen sich an Kinder verschenken oder vererben, die Governance regelt die Satzung.

SchutzwirkungWas leistet die SPF für den Vermögensschutz?

Sie trennt das Familien-Finanzvermögen vom unternehmerischen und persönlichen Risiko: Die Vermögenswerte gehören der Gesellschaft, nicht mehr Ihnen persönlich; angreifbar ist nur noch der Gesellschaftsanteil. In Kombination mit einer Stiftung als Anteilseignerin entsteht eine mehrstufige Architektur. Und wie immer gilt die ehrliche Grenze: Gegen bestehende Gläubiger hilft keine Übertragung – die bleibt anfechtbar (§§ 3, 4 AnfG). Vermögensschutz beginnt, solange der Himmel klar ist.

DiskretionWie diskret ist eine SPF?

Luxemburg führt wie alle EU-Staaten ein Register wirtschaftlich Berechtigter und nimmt am automatischen Informationsaustausch (CRS) teil; die Gesellschaft selbst steht im Handelsregister. Die SPF ist also kein Versteck – ihr Wert liegt in der rechtlichen Ordnung, der Steuerbefreiung auf Gesellschaftsebene und der EU-Rechtssicherheit. Unsere Strukturen funktionieren vollständig deklariert; alles andere setzen wir nicht um.

PraxisWie schnell steht die SPF und was kostet sie laufend?

Die Gründung beim Luxemburger Notar dauert wenige Tage, mit Konto und Depotübertrag ist die Struktur typischerweise in vier bis acht Wochen arbeitsfähig. Laufend fallen Domizil, Verwaltung, Buchhaltung, das jährliche Testat und die Zeichnungssteuer an. Deshalb empfehlen wir die SPF in der Regel ab einem Anlagevermögen im siebenstelligen Bereich; die genaue, transparente Rechnung machen wir im Erstgespräch.

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