Die Société de gestion de patrimoine familial verwaltet privates Finanzvermögen – befreit von Körperschaft-, Gewerbe- und Vermögensteuer, gegen eine Zeichnungssteuer von nur 0,25 % pro Jahr. Zinsen, Dividenden und Kursgewinne wachsen auf Gesellschaftsebene unbesteuert – mitten in der EU, im zweitgrößten Fondsstandort der Welt. Wir bauen die Struktur, die das Maximum aus Ihrem Vermögen holt: SPF, Soparfi oder beides.
TÜV SÜD zertifiziert (Stand 2021)
Bekannt aus
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Die SPF ist eine normale Luxemburger Kapitalgesellschaft – meist S.à r.l. oder S.A. – mit einem gesetzlich verordneten, engen Zweck: Erwerb, Halten, Verwaltung und Verkauf von Finanzanlagen. Genau diese Beschränkung erkauft die vollständige Steuerbefreiung.
Die SPF trennt das Familien-Finanzvermögen vom unternehmerischen Risiko, macht es in Anteilen vererbbar und schenkbar und schafft klare Governance über Generationen. Sie ist kein Versteck – sie ist ein sauber reguliertes Gefäß im Herzen der EU.
Familienvermögen in einem Gefäß – übertragbar in Anteilen statt in tausend Einzelpositionen.
Ein Steuerregime, das man in einem Satz erklären kann: Statt Ertragsteuern zahlt die SPF eine jährliche Zeichnungssteuer – die „taxe d'abonnement".
Weil die SPF in Luxemburg keine Ertragsteuern zahlt, kann sie sich nicht auf Doppelbesteuerungsabkommen und die EU-Mutter-Tochter-Richtlinie berufen – ausländische Quellensteuern auf Dividenden bleiben also hängen. Für dividendenstarke Beteiligungsportfolios ist deshalb oft die voll steuerpflichtige Soparfi mit Schachtelprivileg die klügere Wahl. Wir rechnen beide Varianten durch.
Luxemburg bietet für privates Vermögen zwei erprobte Vehikel. Welche Struktur gewinnt, entscheidet Ihr Portfolio – nicht die Broschüre des Anbieters.
In der Praxis kombinieren viele Familien beides: Soparfi für die Unternehmensbeteiligungen, SPF für das liquide Vermögen.
Im Privatdepot knabbert die Abgeltungsteuer jedes Jahr am Zinseszins. In der SPF arbeitet der volle Ertrag weiter – besteuert wird erst, wenn Sie ausschütten.
Drei Konstellationen, in denen die steuerbefreite Vermögensgesellschaft ihre ganze Kraft entfaltet.
Leben die Anteilseigner außerhalb Deutschlands – etwa in der Schweiz, in Dubai oder verteilt über Europa –, wächst das Familienvermögen auf SPF-Ebene vollständig unbesteuert. Keine Quellensteuer, keine Zurechnung, volle Flexibilität.
Wer den Schritt aus Deutschland plant, nimmt die SPF gleich mit: Nach dem Wegzug entfällt die deutsche Hinzurechnung – und das Depot läuft ab Tag eins im steuerbefreiten Mantel weiter. Wir takten Wegzug und Struktur perfekt aufeinander.
Die Königsarchitektur: Die Liechtensteiner Stiftung hält die SPF – Nachfolge und Schutz oben, steuerbefreite Vermögensverwaltung unten. Zwei bewährte Rechtsordnungen, ein System aus einer Hand.
Dann rechnen wir vorab, ob die Hinzurechnungsbesteuerung (§§ 7 ff. AStG) greift – und wählen die Architektur entsprechend: SPF, Soparfi mit Schachtelprivileg oder die Stiftungslösung. Sie bekommen die Variante, die bei Ihnen wirklich das Maximum bringt – mit Zahlen belegt im Erstgespräch.
Rechtsgrundlage, zulässige Anlagen, Besteuerung und Grenzen: der Rechtsstand 2026, verständlich zusammengefasst.
Die Société de gestion de patrimoine familial beruht auf dem luxemburgischen Gesetz vom 11. Mai 2007 – geschaffen als moderner, EU-konformer Nachfolger der 1929er-Holding, deren Steuerregime die Europäische Kommission beanstandet hatte. Die SPF ist keine eigene Rechtsform, sondern ein Steuerstatus, den eine Kapitalgesellschaft annimmt: zulässig sind die S.à r.l. (Stammkapital ab 12.000 €), die S.A. (ab 30.000 €), die Kommanditgesellschaft auf Aktien und die als Aktiengesellschaft organisierte Genossenschaft. Die Satzung muss den SPF-Status ausdrücklich festschreiben und den Gesellschaftszweck auf Erwerb, Halten, Verwaltung und Veräußerung von Finanzanlagen beschränken – unter Ausschluss jeder kommerziellen Tätigkeit. Überwacht wird die Einhaltung durch die indirekte Steuerverwaltung (Administration de l'enregistrement); ein jährliches Testat des Domizilagenten oder Wirtschaftsprüfers bestätigt die Einhaltung der Statusvoraussetzungen.
Die SPF darf Finanzinstrumente im weitesten Sinne halten: börsennotierte und nicht notierte Aktien, Anleihen, Investmentfonds, strukturierte Produkte, Bankguthaben in jeder Währung sowie Edelmetalle in Kontoform. Auch Beteiligungen an anderen Gesellschaften sind zulässig – allerdings nur als passiver Investor: Die SPF darf sich nicht in die Geschäftsführung ihrer Beteiligungen einmischen und keine entgeltlichen Dienstleistungen erbringen. Die roten Linien sind klar gezogen: kein Direktbesitz von Immobilien (mittelbar über Immobiliengesellschaften oder Fonds ist zulässig), kein Handel als Geschäftstätigkeit, keine Kreditvergabe als Geschäft und keinerlei kommerzielle Aktivität. Wer diese Grenzen überschreitet, verliert den SPF-Status und wird rückwirkend regulär steuerpflichtig – die Disziplin im Portfolio ist also Teil der Struktur. Für gemischte Vermögen lösen wir das über Parallelstrukturen: die SPF für das Finanzvermögen, daneben eine Soparfi oder Objektgesellschaften für Immobilien und operative Beteiligungen.
SPF-Anteile dürfen nur von „berechtigten Investoren" gehalten werden: natürlichen Personen im Rahmen der Verwaltung ihres Privatvermögens sowie Vermögensverwaltungsstrukturen, die ausschließlich für das Privatvermögen natürlicher Personen handeln – also Stiftungen, Trusts und Family Offices. Operative Unternehmen scheiden als Gesellschafter aus. Genau diese Beschränkung macht die SPF zum Familieninstrument: Eltern und Kinder halten Anteile, Übertragungen erfolgen durch Anteilsschenkung oder -vererbung statt durch Umschichtung ganzer Depots, und die Familien-Governance – Stimmrechte, Vinkulierung, Vorkaufsrechte – wird in der Satzung verankert. In Gesamtstrukturen setzen wir die SPF gern unter eine Liechtensteiner Stiftung: Die Stiftung ordnet die Nachfolge und schirmt ab, die SPF verwaltet das liquide Vermögen im EU-Rahmen.
Die SPF ist von der luxemburgischen Körperschaftsteuer, der Gewerbesteuer und der Vermögensteuer vollständig befreit. An deren Stelle tritt die jährliche Zeichnungssteuer (taxe d'abonnement) von 0,25 % auf das eingezahlte Kapital zuzüglich Emissionsagien und bestimmter kapitalersetzender Zuschüsse – mindestens 100 €, höchstens 125.000 € pro Jahr. Auf Dividenden, die die SPF an nicht in Luxemburg ansässige Gesellschafter ausschüttet, erhebt Luxemburg keine Quellensteuer; auch Veräußerungsgewinne nicht ansässiger Gesellschafter aus dem Verkauf von SPF-Anteilen bleiben in Luxemburg steuerfrei. Der Preis der Befreiung: Die SPF gilt nicht als „ansässig" im Sinne der Doppelbesteuerungsabkommen und kann weder DBA-Vorteile noch die EU-Mutter-Tochter-Richtlinie in Anspruch nehmen. Ausländische Quellensteuern – etwa auf deutsche oder US-Dividenden – werden daher nicht erstattet oder reduziert. Für zins- und thesaurierungslastige Portfolios fällt das kaum ins Gewicht; für dividendenstarke Depots muss man rechnen.
Für Gesellschafter mit Wohnsitz in Deutschland gilt: Ausschüttungen der SPF unterliegen als Kapitalerträge der Abgeltungsteuer. Vor allem aber greift die Hinzurechnungsbesteuerung der §§ 7 ff. AStG – sie rechnet passive, niedrig besteuerte Einkünfte einer beherrschten ausländischen Gesellschaft den deutschen Gesellschaftern laufend zu, unabhängig von Ausschüttungen. Da die SPF per Definition keine Ertragsteuern zahlt und ausschließlich passive Einkünfte erzielt, sind beide Voraussetzungen typischerweise erfüllt; der Substanz-Escape des § 8 Abs. 2 AStG verlangt eine wesentliche wirtschaftliche Tätigkeit, die eine reine Vermögensverwaltungsgesellschaft kaum darstellen kann. Im Klartext: Für den in Deutschland wohnenden Alleingesellschafter neutralisiert das deutsche Steuerrecht die Luxemburger Befreiung weitgehend. Sinnvoll wird die SPF bei Gesellschaftern außerhalb Deutschlands (oder unterhalb der Beherrschungsschwellen), nach einem geplanten Wegzug oder als Baustein unter einer Stiftung – Konstellationen, die wir im Erstgespräch ehrlich durchrechnen. Hinzu kommen die üblichen Transparenzpflichten: Luxemburg führt ein Register wirtschaftlich Berechtigter, nimmt am CRS teil, und in Deutschland bestehen Anzeigepflichten nach § 138 AO. Unsere Strukturen sind auf vollständige Deklaration gebaut.
Die Société de participations financières ist der Gegenentwurf: eine voll steuerpflichtige Luxemburger Holding (Gesamtsteuersatz in Luxemburg-Stadt als Richtwert rund 24 %), die dafür das komplette Instrumentarium des internationalen Steuerrechts nutzen kann. Ihr Herzstück ist das Schachtelprivileg: Dividenden und Veräußerungsgewinne aus Beteiligungen von mindestens 10 % (oder 1,2 Mio. € bzw. 6 Mio. € Anschaffungskosten) sind bei zwölfmonatiger Haltedauer vollständig befreit; dazu kommen DBA-Netz, EU-Richtlinien und die Möglichkeit kommerzieller Nebentätigkeiten und Immobilieninvestments. Für Unternehmerfamilien mit wesentlichen Beteiligungen ist die Soparfi deshalb oft das passendere Vehikel – oder die Ergänzung: Soparfi für die Beteiligungen, SPF für das liquide Vermögen. Wir strukturieren beide Varianten und kombinieren sie, wo es rechnerisch trägt.
Die SPF passt zu Familien mit größerem liquiden Vermögen, die eine geordnete, EU-regulierte Bündelung suchen: ein Gefäß für Depots und Liquidität, übertragbar in Anteilen, mit klaren Governance-Regeln und minimaler Steuerbelastung auf Gesellschaftsebene. Ihre volle Kraft entfaltet sie, wenn die Gesellschafter außerhalb Deutschlands ansässig sind oder der Wegzug geplant ist – etwa in die Schweiz, nach Dubai oder in ein anderes Land ohne Hinzurechnungsregime – sowie als Baustein unter einer Liechtensteiner Stiftung. Mit Blick auf die laufenden Kosten für Domizil, Verwaltung, Buchhaltung und Testat empfehlen wir die SPF typischerweise ab einem Anlagevermögen im siebenstelligen Bereich. Ob sie in Ihrer Konstellation trägt oder ob Soparfi, Stiftung oder eine ganz andere Architektur klüger ist, klären wir im kostenlosen Erstgespräch – mit Zahlen, nicht mit Prospektversprechen.
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Juristen, Steuer- und Unternehmensberater an Standorten in der Schweiz, Deutschland, Lettland und Irland – wir begleiten Sie aus einer Hand – von der Analyse über die Gründung bis zur laufenden Betreuung Ihrer Struktur.

















Kostenloses Erstgespräch – vertraulich, unverbindlich und mit ehrlichen Zahlen.
Ob SPF, Soparfi oder eine ganz andere Struktur: Das hängt von Vermögen, Wohnsitz und Zielen ab. Im kostenlosen Erstgespräch bekommen Sie eine ehrliche Einordnung – auch dann, wenn Luxemburg für Sie nicht der richtige Standort ist.
Die häufigsten Fragen aus unseren Erstgesprächen – ehrlich beantwortet.
Auf Erträge: nein. Die SPF ist von Körperschaft-, Gewerbe- und Vermögensteuer befreit – Zinsen, Dividenden und Kursgewinne wachsen auf Gesellschaftsebene unbesteuert. Sie zahlt stattdessen die jährliche Zeichnungssteuer von 0,25 % auf das eingezahlte Kapital (mindestens 100 €, höchstens 125.000 €). Wichtig: Das betrifft die Luxemburger Ebene – was bei Ihnen als Gesellschafter ankommt, versteuert Ihr Wohnsitzstaat.
Am stärksten spielt die SPF bei internationaler Aufstellung: Gesellschafter außerhalb Deutschlands genießen das steuerbefreite Wachstum ungebremst. Bei deutschem Wohnsitz prüfen wir vorab die Hinzurechnungsbesteuerung (§§ 7 ff. AStG) – und wählen dann gezielt die Architektur, die trägt: SPF, Soparfi mit Schachtelprivileg oder die Kombination mit einer Liechtensteiner Stiftung. So oder so: Sie bekommen von uns die Variante mit dem größten Netto-Effekt, transparent vorgerechnet.
Direkt: nein – Direktbesitz von Immobilien ist mit dem SPF-Status unvereinbar. Zulässig ist der mittelbare Weg über Anteile an Immobiliengesellschaften oder Immobilienfonds, solange die SPF dabei passiver Investor bleibt. Für gemischte Vermögen bauen wir deshalb Parallelstrukturen: die SPF für das Finanzvermögen, Objektgesellschaften oder eine Soparfi für die Immobilien.
Nach dem Portfolio: Thesaurierende Depots, Anleihen und Liquidität sprechen für die SPF (keine Ertragsteuern, dafür kein DBA-Zugang). Wesentliche Unternehmensbeteiligungen mit Dividendenfluss sprechen für die Soparfi (voll steuerpflichtig, aber Schachtelprivileg und Abkommensschutz). Viele Familien fahren zweigleisig – wir rechnen beide Varianten mit Ihren echten Zahlen durch.
Nur „berechtigte Investoren": natürliche Personen im Rahmen ihres Privatvermögens sowie Strukturen, die ausschließlich Privatvermögen verwalten – Stiftungen, Trusts, Family Offices. Operative Unternehmen scheiden aus. Genau das macht die SPF zum Familieninstrument: Anteile lassen sich an Kinder verschenken oder vererben, die Governance regelt die Satzung.
Sie trennt das Familien-Finanzvermögen vom unternehmerischen und persönlichen Risiko: Die Vermögenswerte gehören der Gesellschaft, nicht mehr Ihnen persönlich; angreifbar ist nur noch der Gesellschaftsanteil. In Kombination mit einer Stiftung als Anteilseignerin entsteht eine mehrstufige Architektur. Und wie immer gilt die ehrliche Grenze: Gegen bestehende Gläubiger hilft keine Übertragung – die bleibt anfechtbar (§§ 3, 4 AnfG). Vermögensschutz beginnt, solange der Himmel klar ist.
Luxemburg führt wie alle EU-Staaten ein Register wirtschaftlich Berechtigter und nimmt am automatischen Informationsaustausch (CRS) teil; die Gesellschaft selbst steht im Handelsregister. Die SPF ist also kein Versteck – ihr Wert liegt in der rechtlichen Ordnung, der Steuerbefreiung auf Gesellschaftsebene und der EU-Rechtssicherheit. Unsere Strukturen funktionieren vollständig deklariert; alles andere setzen wir nicht um.
Die Gründung beim Luxemburger Notar dauert wenige Tage, mit Konto und Depotübertrag ist die Struktur typischerweise in vier bis acht Wochen arbeitsfähig. Laufend fallen Domizil, Verwaltung, Buchhaltung, das jährliche Testat und die Zeichnungssteuer an. Deshalb empfehlen wir die SPF in der Regel ab einem Anlagevermögen im siebenstelligen Bereich; die genaue, transparente Rechnung machen wir im Erstgespräch.