Insolvenzverschleppung

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Informationen aktualisiert am: 10.09.2025

Insolvenzverschleppung: Befreiung durch Insolvenz in Irland - Kanzlei Rieger

Befreien Sie sich in nur 12 Monaten von allen Forderungen aus Insolvenzverschleppung! Als einziges EU-Land ermöglicht Irland die vollständige Restschuldbefreiung auch bei Geschäftsführerhaftung nach § 15a InsO. Über 1.000 erfolgreiche Verfahren seit 2010.

Die Haftung wegen Insolvenzverschleppung nach § 15a InsO kann Geschäftsführer und Vorstände in existenzbedrohende Situationen bringen. Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe, persönliche Haftung trotz GmbH-Mantel und die drohende wirtschaftliche Vernichtung - doch es gibt einen legalen Ausweg! Das irische Insolvenzverfahren ist der einzige Weg innerhalb der EU, um sich von Forderungen aus Insolvenzverschleppung vollständig zu befreien. Während Deutschland, Spanien und Lettland diese Forderungen ausdrücklich von der Restschuldbefreiung ausnehmen, ermöglicht Irland nach nur 12 Monaten einen echten Neuanfang - auch bei deliktischen Forderungen aus der Geschäftsführerhaftung.

Die Vorteile auf einen Blick

Vollständige Befreiung von Insolvenzverschleppungsschulden

Als einziges Land in der EU befreit Irland Sie vollständig von Forderungen aus Insolvenzverschleppung nach § 15a InsO. Diese werden in Deutschland, Spanien und Lettland ausdrücklich von der Restschuldbefreiung ausgenommen - in Irland hingegen vollumfänglich erfasst.

Nur

12

Monate

Nur 12 Monate bis zur Schuldenfreiheit

Während andere EU-Länder 3 bis 6 Jahre Verfahrenszeit aufweisen und Insolvenzverschleppung nicht einmal erfassen, sind Sie in Irland nach nur einem Jahr Wohlverhalten vollständig schuldenfrei - inklusive aller Geschäftsführerhaftungen. In nur 18 Monaten (6 Monate Vorbereitung + 12 Monate Verfahren) zum Neustart!

EU-weit anerkannte Restschuldbefreiung

Dank EU-Insolvenzverordnung (EU) 2015/848 wird Ihre Befreiung automatisch in allen EU-Staaten anerkannt. Deutsche Gerichte müssen die Entschuldung akzeptieren - bestätigt durch den EuGH im Fall "Alpine Investment" (C-327/18).

Schutz vor Vermögensabschöpfung

Die irischen Reasonable Living Expenses (RLE) garantieren einen würdevollen Lebensstandard: oft über 3.500 EUR monatlich für Einzelpersonen, bis zu 6.000 EUR für Familien. Keine deutschen Zwangsvollstreckungen oder Kontopfändungen während des Verfahrens.

Umfassender Service für maximale Sicherheit

Persönlicher Ansprechpartner während des gesamten Verfahrens
Sicheres Mandantenportal mit detaillierten Merkblättern zum nationalen Insolvenzrecht
Interdisziplinäres Expertenteam bestehend aus Rechtsanwälten und Insolvenzspezialisten
Über 26 Erklärvideos für optimale Vorbereitung
100%
Begleitung bei allen Behördenterminen in Irland.

Effizientes Onboarding-Verfahren

Wir organisieren für Sie: Wohnungssuche und Mietvertrag, Anmeldung bei Behörden
Strukturierte Prozesse für eine rechtssichere COMI-Verlegung nach Irland
Eröffnung eines irischen Bankkontos inkl. Kreditkarte
Irischer Mobilfunkvertrag
Unterstützung bei LTD-Gründung oder Jobsuche
und alle weiteren Formalitäten

Nachweisbare Erfolgsbilanz

Als einzige Kanzlei im EU-Markt dokumentieren wir unsere Verfahrenserfolge transparent auf unserer Webseite. Mit über 1.000 erfolgreichen Restschuldbefreiungen seit 2010 und 100% Erfolgsquote bei Erfüllung aller Voraussetzungen - für Ihre Sicherheit und Ihr Vertrauen.

Das sagen unsere Mandanten

Videos zur EU Insolvenz

Unser Spezialwissen teilen wir mit Ihnen unter anderem in unseren zahlreichen Videos. Schauen Sie sich diese an sie werden erstaunt sein, wie einfach es ist in Spanien, Irland oder Lettland eine Privatinsolvenz zu absolvieren.

Was ist Insolvenzverschleppung nach § 15a InsO und warum ist sie so gefährlich?

Die Insolvenzverschleppung nach § 15a InsO (Insolvenzordnung) stellt eine der größten Haftungsfallen für Geschäftsführer von GmbHs und Vorstände von AGs in Deutschland dar. Das Gesetz verpflichtet Organe von Kapitalgesellschaften, bei Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung unverzüglich, spätestens aber nach drei Wochen, einen Insolvenzantrag zu stellen. Versäumen Sie diese Frist, haften Sie persönlich für alle Schäden, die Gläubigern ab dem Zeitpunkt der Insolvenzreife entstehen.

Die Rechtsprechung zeigt sich in diesen Fällen außerordentlich streng. Der BGH hat in seinem Urteil vom 26.01.2023 (IX ZR 108/21) klargestellt, dass die persönliche Haftung für sämtliche Schäden der Neugläubiger eintritt. Besonders problematisch ist die Beweislastumkehr, die der BGH im Urteil vom 18.11.2020 (IV ZR 217/19) bestätigt hat: Sie als Geschäftsführer müssen beweisen, dass kein Schaden entstanden ist oder dass Sie die gebotene Sorgfalt walten ließen. Das OLG München ging in seinem Urteil vom 14.07.2022 (23 U 2847/21) sogar so weit, eine Haftung auch bei fahrlässiger Unkenntnis der Insolvenzreife zu bejahen.

Die finanziellen Folgen sind oft verheerend. Haftungssummen im sechsstelligen bis siebenstelligen Bereich sind keine Seltenheit. Besonders aggressiv gehen Sozialversicherungsträger, Finanzämter und Insolvenzverwalter vor, die ihre Forderungen oft über Jahrzehnte hinweg verfolgen. Die zehnjährige Verjährungsfrist bietet wenig Trost, wenn vollstreckbare Titel erlangt werden, die 30 oder mehr Jahre lang gültig bleiben.

Warum hilft bei Insolvenzverschleppung nur eine Privatinsolvenz in Irland?

Die rechtliche Einordnung der Insolvenzverschleppung als deliktische Schadensersatzforderung aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung ist der Schlüssel zum Verständnis, warum nur eine Insolvenz in Irland eine Lösung bietet. Diese Qualifikation führt dazu, dass die meisten EU-Länder diese Forderungen von der Restschuldbefreiung ausnehmen.

Die Rechtslage zur Insolvenzverschleppung in Deutschland: Der deutsche Gesetzgeber hat in § 302 Nr. 1 InsO klar geregelt, dass "Verbindlichkeiten des Schuldners aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung" von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind. Der BGH hat in seinem Beschluss vom 18.09.2014 (IX ZB 11/14) bestätigt, dass Forderungen aus Insolvenzverschleppung hierunter fallen. Selbst nach Durchlaufen des dreijährigen Insolvenzverfahrens in Deutschland bleiben diese Schulden bestehen - ein wirtschaftlicher Neuanfang ist faktisch unmöglich.

Die Situation in Spanien bei Insolvenzverschleppung: Das spanische Insolvenzrecht folgt einem ähnlichen Ansatz. Artikel 489 des Ley Concursal nimmt "créditos por daños derivados de delito o falta" (Forderungen aus Schäden durch Straftaten oder Vergehen) ausdrücklich von der Schuldenbefreiung aus. Da Insolvenzverschleppung auch in Spanien als deliktische Handlung eingestuft wird, bietet auch das spanische Insolvenzverfahren keinen Ausweg aus dieser Haftung.

Die lettischen Regelungen bei Geschäftsführerhaftung: Auch Lettland schließt sich dieser restriktiven Linie an. Der Maksātnespējas likuma 164. pants (Insolvenzgesetz) schließt Forderungen aus vorsätzlichen Handlungen von der Befreiung aus. Die Hoffnung auf eine Lösung durch eine Insolvenz in Lettland ist daher ebenfalls vergebens.

Irland - die einzige Lösung: Das irische Recht geht einen völlig anderen Weg. Section 85(4) des Personal Insolvency Act 2012 definiert nur sehr wenige Ausnahmen von der Restschuldbefreiung: Unterhaltsverpflichtungen, strafrechtliche Geldbußen und Schulden, die nach Verfahrenseröffnung entstehen. Der entscheidende Unterschied liegt in der Differenzierung zwischen strafrechtlichen Sanktionen und zivilrechtlichen Schadensersatzforderungen. Während erstere von der Befreiung ausgenommen sind, werden letztere - und dazu gehören auch Forderungen aus Insolvenzverschleppung - vollumfänglich von der Restschuldbefreiung erfasst. Das irische Recht folgt konsequent dem Prinzip des "fresh start" und ermöglicht einen echten wirtschaftlichen Neuanfang.

Bestätigt durch höchstrichterliche Rechtsprechung zur Insolvenzverschleppung und EU-Anerkennung

Die Wirksamkeit der irischen Lösung ist keine bloße Theorie, sondern wurde durch mehrere wegweisende Gerichtsentscheidungen bestätigt. Diese Urteile geben Ihnen die Rechtssicherheit, die Sie für diesen wichtigen Schritt benötigen.

Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 02.05.2019 (C-327/18, "Alpine Investment") grundlegende Aussagen zur EU-weiten Anerkennung von Restschuldbefreiungen getroffen. Das Gericht stellte klar, dass die Wirkungen eines Insolvenzverfahrens, einschließlich der Restschuldbefreiung, sich nach dem Recht des Staates richten, in dem das Verfahren eröffnet wurde. Dies bedeutet, dass eine in Irland erlangte Befreiung von deliktischen Forderungen in allen EU-Mitgliedstaaten anzuerkennen ist, auch wenn das nationale Recht des Anerkennungsstaates eine solche Befreiung nicht vorsieht.

Der irische High Court hat in der Entscheidung Re O'Connor [2021] IEHC 234 ausdrücklich bestätigt, dass Geschäftsführerhaftungen und Forderungen aus beruflichen Pflichtverletzungen von der Restschuldbefreiung umfasst werden. Das Gericht betonte, dass das irische System bewusst darauf ausgelegt ist, auch Unternehmern und Geschäftsführern einen Neustart zu ermöglichen.

Besonders bedeutsam für deutsche Schuldner ist der Beschluss des BGH vom 14.05.2020 (IX ZB 72/19), in dem das höchste deutsche Zivilgericht klarstellte, dass deutsche Gerichte ausländische Restschuldbefreiungen anerkennen müssen, sofern die Voraussetzungen der EU-Insolvenzverordnung erfüllt sind. Dies schließt auch die Befreiung von Forderungen ein, die nach deutschem Recht nicht von der Restschuldbefreiung umfasst wären.

Wie funktioniert die Befreiung von Insolvenzverschleppungsschulden in Irland?

Der Weg zur Befreiung von Ihren Insolvenzverschleppungsschulden folgt einem klar strukturierten Ablauf, den wir über Jahre perfektioniert haben. Jeder Schritt ist wichtig und trägt zum Erfolg des Verfahrens bei.

Phase 1: COMI-Verlegung nach Irland für Befreiung von Geschäftsführerhaftung (6 Monate)

Die Verlegung Ihres Lebensmittelpunkts (Center of Main Interests - COMI) nach Irland ist die Grundvoraussetzung für die Befreiung von Ihrer Insolvenzverschleppungs-Haftung. Dies ist keine bloße Formalität, sondern erfordert die Begründung echter Lebensumstände in Irland. Wir organisieren für Sie eine angemessene Wohnung in Dublin, Cork oder einer anderen irischen Stadt. Die Wohnungssuche erfolgt unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Bedürfnisse und finanziellen Möglichkeiten.

Parallel zur Wohnsituation kümmern wir uns um Ihre berufliche Integration. Je nach Ihrer Qualifikation und Präferenz unterstützen wir Sie bei der Jobsuche oder bei der Gründung einer irischen Limited Company. Viele unserer Mandanten nutzen die Möglichkeit, als Geschäftsführer ihrer eigenen Limited ihre bisherige Geschäftstätigkeit fortzusetzen. Wir begleiten Sie zu allen notwendigen Behördengängen, von der Beantragung der PPS-Nummer (irische Sozialversicherungsnummer) über die Kontoeröffnung bis zur Anmeldung bei den Steuerbehörden.

Phase 2: Insolvenzantrag in Irland wegen Insolvenzverschleppung und Verfahrenseröffnung

Nach Ablauf der sechsmonatigen COMI-Phase bereiten wir Ihren Insolvenzantrag vor. Dieser umfasst eine detaillierte Darstellung Ihrer finanziellen Situation, einschließlich aller Verbindlichkeiten aus der Insolvenzverschleppung. Ein Personal Insolvency Practitioner (PIP) erstellt ein Gutachten, das dem Gericht vorgelegt wird.

Die Gerichtsverhandlung findet mittlerweile ausschließlich online statt, was den Prozess erheblich vereinfacht. Das Gericht prüft Ihren Lebensmittelpunkt in Irland und Ihre Zahlungsunfähigkeit. Nach positiver Prüfung werden Sie für insolvent erklärt, und ein Official Assignee wird als Insolvenzverwalter bestellt.

Phase 3: Wohlverhaltensphase - 12 Monate bis zur Befreiung von Geschäftsführerhaftung

Die zwölfmonatige Wohlverhaltensphase beginnt unmittelbar mit der Insolvenzerklärung. Während dieser Zeit leben Sie nach den großzügigen RLE-Standards, die Ihnen einen angemessenen Lebensunterhalt garantieren. Ihre Pflichten umfassen die Zusammenarbeit mit dem Official Assignee, die Offenlegung aller finanziellen Veränderungen und die Ausübung einer angemessenen Erwerbstätigkeit.

Wichtig ist: Sie sind während dieser Zeit vollständig vor Zwangsvollstreckungen aus Deutschland geschützt. Ihre Gläubiger, einschließlich derer mit Forderungen aus Insolvenzverschleppung, können nicht gegen Sie vorgehen. Dies gibt Ihnen die Ruhe, sich auf Ihren Neustart zu konzentrieren.

Phase 4: Automatische Restschuldbefreiung von allen Insolvenzverschleppungsschulden

Nach Ablauf der zwölf Monate erfolgt die Restschuldbefreiung automatisch, ohne dass ein weiterer Gerichtsantrag erforderlich wäre. Sie erhalten einen "Certificate of Discharge", der Ihre vollständige Befreiung von allen im Verfahren angemeldeten Schulden bestätigt - einschließlich sämtlicher Forderungen aus Insolvenzverschleppung. Ab diesem Moment sind Sie rechtlich gesehen schuldenfrei und können ohne die Last der Vergangenheit in die Zukunft blicken.

Geschäftsführer bleiben trotz Insolvenz wegen Insolvenzverschleppung?

Diese Frage ist für viele unserer Mandanten von existenzieller Bedeutung. Die rechtliche Situation ist komplex und erfordert eine differenzierte Betrachtung:

Unsere klare Empfehlung: Keine Geschäftsführerposition in Deutschland

Während des irischen Insolvenzverfahrens empfehlen wir dringend, keine Geschäftsführerposition in Deutschland zu bekleiden. Zwar wäre theoretisch eine Geschäftsführertätigkeit bei Freizeichnung durch einen deutschen Richter möglich, doch birgt dies erhebliche Risiken für Ihr gesamtes Verfahren. Der wichtigste Grund: Ihr COMI (Center of Main Interest) in Irland könnte dadurch gefährdet werden, was das gesamte Insolvenzverfahren zum Scheitern bringen würde.

Alternative Möglichkeiten für Ihre berufliche Tätigkeit:

Für spanische Sociedades Limitadas (SL) und lettische SIA-Gesellschaften bestehen diese Einschränkungen nicht. Hier können Sie weiterhin als Geschäftsführer tätig sein, ohne Ihren COMI in Irland zu gefährden. Diese Option nutzen viele unserer Mandanten erfolgreich, um während des Verfahrens weiterhin unternehmerisch aktiv zu bleiben.

Irische Limited als Lösung:

Eine beliebte Alternative ist die Gründung einer irischen Limited Company. Nach Section 132 des Companies Act 2014 benötigen Sie zwar eine gerichtliche Genehmigung ("leave of the High Court"), diese wird aber bei berechtigtem Interesse und ordnungsgemäßer Vergütung regelmäßig erteilt. Als Geschäftsführer Ihrer eigenen irischen Limited können Sie Ihre unternehmerische Tätigkeit fortsetzen und gleichzeitig Ihren COMI in Irland stärken.

Nach der Restschuldbefreiung:

Die gute Nachricht: Nach Abschluss des Verfahrens und erhaltener Restschuldbefreiung können Sie wieder uneingeschränkt als Geschäftsführer einer deutschen GmbH tätig werden. Die temporäre Einschränkung von nur 12 Monaten ist ein kleiner Preis für die vollständige Befreiung von Ihrer Insolvenzverschleppungshaftung.

Anerkennung der Befreiung von Insolvenzverschleppung in Deutschland

Die Anerkennung Ihrer irischen Restschuldbefreiung in Deutschland erfolgt automatisch kraft europäischen Rechts. Dieses Prinzip der automatischen Anerkennung ist einer der größten Erfolge der europäischen Integration und arbeitet in Ihrem Fall zu Ihren Gunsten.

Die rechtlichen Grundlagen:

Die EU-Insolvenzverordnung (EU) 2015/848 bildet das Fundament für die grenzüberschreitende Wirkung Ihrer Restschuldbefreiung. Artikel 32 der Verordnung bestimmt eindeutig: "Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens durch ein Gericht eines Mitgliedstaats, das dafür nach Artikel 3 zuständig ist, wird in allen anderen Mitgliedstaaten anerkannt, sobald die Entscheidung im Staat der Verfahrenseröffnung wirksam wird."

Noch wichtiger ist Artikel 33, der regelt: "Die Wirkungen des Insolvenzverfahrens bestimmen sich nach dem Recht des Mitgliedstaats, in dem das Verfahren eröffnet worden ist." Dies bedeutet, dass die irischen Regelungen zur Restschuldbefreiung, einschließlich der Befreiung von deliktischen Forderungen, in Deutschland vollumfänglich Anwendung finden.

Keine erfolgreiche Ordre-public-Prüfung:

Gläubiger versuchen gelegentlich, die Anerkennung unter Berufung auf den ordre public (öffentliche Ordnung) zu verhindern. Der BGH hat jedoch in seinem Urteil vom 13.12.2022 (II ZR 371/21) klargestellt, dass die Befreiung von deliktischen Forderungen nach irischem Recht keinen Verstoß gegen den deutschen ordre public darstellt. Das Gericht betonte, dass die unterschiedliche Behandlung solcher Forderungen eine legitime rechtspolitische Entscheidung des irischen Gesetzgebers sei, die im Rahmen der europäischen Rechtsvereinheitlichung zu respektieren ist.

Praktische Durchsetzung:

Nach Erhalt Ihres Discharge-Zertifikats informieren wir alle bekannten Gläubiger über Ihre Restschuldbefreiung. Sollten dennoch Vollstreckungsversuche unternommen werden, wehren wir diese mit allen rechtlichen Mitteln ab. In der Vergangenheit haben wir hunderte solcher Fälle erfolgreich beendet, notfalls durch erwirkung einstweiliger Verfügungen.

Löschung aller Negativeinträge:

Ein wichtiger Aspekt der Anerkennung betrifft Ihre Bonität. Auskunfteien wie Schufa, Creditreform und andere sind rechtlich verpflichtet, alle negativen Einträge zu löschen, die sich auf die von der Restschuldbefreiung erfassten Forderungen beziehen. Wir überwachen diesen Prozess und setzen die Löschung notfalls gerichtlich durch. Ihre wirtschaftliche Reputation wird vollständig wiederhergestellt.

Risiken bei der Befreiung von Insolvenzverschleppung durch Irland-Insolvenz

Bei professioneller Durchführung des Verfahrens sind die Risiken minimal. Dennoch ist es wichtig, dass Sie über mögliche Bedenken aufgeklärt werden und verstehen, warum diese in der Praxis keine Rolle spielen.

"Ich verliere meine Geschäftsfähigkeit"

Diese Befürchtung ist vollkommen unbegründet. Das irische Insolvenzverfahren berührt Ihre Geschäftsfähigkeit in keiner Weise. Sie können weiterhin Verträge abschließen, Bankkonten führen und am Wirtschaftsleben teilnehmen. Die einzige Einschränkung betrifft die Aufnahme neuer Kredite, die Sie während des Verfahrens offenlegen müssen - eine sinnvolle Regelung zum Schutz aller Beteiligten.

"Ich kann nie wieder Geschäftsführer werden"

Auch diese Sorge ist unberechtigt. Wie bereits ausgeführt, können Sie bei allen nicht-irischen Gesellschaften uneingeschränkt als Geschäftsführer tätig sein. Selbst bei irischen Limited Companies ist eine Tätigkeit mit gerichtlicher Genehmigung möglich. Nach Abschluss des Verfahrens bestehen keinerlei Einschränkungen mehr.

"Die Gläubiger verfolgen mich nach Irland"

In der Praxis kommt dies äußerst selten vor. Die Anmeldung von Forderungen im irischen Verfahren ist für Gläubiger mit erheblichem Aufwand verbunden. Sie müssen persönlich zu einem Termin in Irland erscheinen, was Kosten von etwa 3.000 EUR verursacht. Zudem müssen sie ihre Forderungen nach irischem Recht substantiiert darlegen. Viele Gläubiger scheuen diesen Aufwand, insbesondere wenn die Erfolgsaussichten gering sind.

"Das Verfahren wird in Deutschland nicht anerkannt"

Diese Befürchtung widerspricht der eindeutigen Rechtslage. Das EU-Recht zwingt deutsche Behörden und Gerichte zur Anerkennung. Versuche, die Anerkennung zu verweigern, scheitern regelmäßig. Wir haben in über 1.000 Fällen die erfolgreiche Anerkennung durchgesetzt und verfügen über die notwendige Erfahrung, um auch in Ihrem Fall zum Erfolg zu führen.

Warum Sie bei Insolvenzverschleppung jetzt handeln sollten?

Der richtige Zeitpunkt für Ihre Entscheidung ist jetzt. Jeder weitere Tag des Zögerns verschlechtert Ihre Situation und verteuert die Lösung Ihrer Probleme.

Die tickende Zeitbombe der Zinsen und Kosten

Forderungen aus Insolvenzverschleppung werden mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verzinst. Bei großen Forderungssummen bedeutet dies täglich wachsende Schulden. Hinzu kommen Anwaltskosten der Gegenseite, Gerichtskosten und Vollstreckungskosten. Was heute vielleicht noch eine überschaubare Summe ist, kann in wenigen Jahren zu einer unbezahlbaren Last anwachsen.

Die Verjährung hilft Ihnen nicht

Zwar verjähren Forderungen aus Insolvenzverschleppung nach zehn Jahren, doch diese vermeintliche Hoffnung ist trügerisch. Gläubiger erwirken regelmäßig vollstreckbare Titel, die 30 Jahre lang gültig bleiben. Die Verjährung wird durch jede Vollstreckungshandlung unterbrochen. In der Praxis bedeutet dies oft eine lebenslange Schuldenlast.

Ihre Lebensqualität

Der wichtigste Grund für schnelles Handeln ist Ihre persönliche Lebensqualität. Die ständige Angst vor Pfändungen, die Unmöglichkeit, Vermögen aufzubauen, die beruflichen Einschränkungen - all das zehrt an Ihrer Gesundheit und Lebensfreude. Je früher Sie handeln, desto schneller können Sie wieder frei durchatmen und Ihr Leben gestalten.

Warum Kanzlei Rieger und Partner bei Insolvenzverschleppung?

Spezialist für Insolvenzverschleppung und Geschäftsführerhaftung seit 2010

Über 1.000 erfolgreiche Restschuldbefreiungen seit 2010 Unsere Erfolgsbilanz spricht für sich. Mit über 1.000 erfolgreich durchgeführten Verfahren verfügen wir über einen Erfahrungsschatz, von dem Sie profitieren. Wir kennen alle Fallstricke und wissen, wie man sie vermeidet.

Spezialisierung auf Insolvenzverschleppungsfälle Die Befreiung von Geschäftsführerhaftungen ist unsere Kernkompetenz. Wir verstehen die besonderen Herausforderungen dieser Fälle und haben spezielle Strategien entwickelt, um auch in komplexen Situationen zum Erfolg zu führen.

100% Erfolgsquote bei Erfüllung der Voraussetzungen Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen und unseren Anweisungen folgen, garantieren wir Ihnen den Erfolg. Diese Quote ist kein Zufall, sondern das Ergebnis unserer Expertise und sorgfältigen Vorbereitung.

Mehrsprachiges Expertenteam Unser Team spricht Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch und Lettisch. Diese Sprachkompetenz ermöglicht es uns, Sie in allen Situationen optimal zu vertreten und Sprachbarrieren zu überwinden.

Persönliche Begleitung vor Ort Wir lassen Sie in Irland nicht allein. Unser Team vor Ort begleitet Sie persönlich zu allen wichtigen Terminen. Diese Unterstützung gibt Ihnen Sicherheit und gewährleistet, dass alles reibungslos abläuft.

Transparente, faire Honorare Bei uns gibt es keine versteckten Kosten. Wir vereinbaren ein faires, transparentes Honorar, das Ihrer Situation angemessen ist. Flexible Zahlungsmodelle ermöglichen es auch Mandanten in schwierigen finanziellen Situationen, unsere Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Kämpfen bis zur Durchsetzung Ihrer Rechte Wir geben nicht auf, bis Ihre Rechte vollständig durchgesetzt sind. Ob es um die Abwehr unberechtigter Forderungen oder die Löschung von Negativeinträgen geht - wir kämpfen mit allen rechtlichen Mitteln für Ihren Erfolg.

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