Die aktuellen Ermittlungen in NRW zeigen: Die Steuerfahndung geht systematisch gegen Content-Creator vor. Mit über 200 laufenden Verfahren und einem geschätzten Schaden von 300 Millionen Euro stehen viele Influencer vor existenziellen rechtlichen Problemen. Wir erklären die aktuelle Lage und welche Schritte jetzt wichtig sind.
Das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW) führt derzeit über 200 Strafverfahren gegen Content-Creator. Die Grundlage: 6.000 Datensätze von Plattformen wie TikTok, OnlyFans, YouTube und Instagram, die durch die neuen EU-Meldepflichten automatisch an deutsche Behörden übermittelt werden
Was viele nicht wissen: Seit 2023 verpflichtet das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) alle großen Social-Media-Anbieter zur automatischen Datenübermittlung an das Bundeszentralamt für Steuern. Diese Daten landen direkt bei den Steuerfahndungen der Länder.
Betroffene Content-Creator berichten von unangekündigten Hausdurchsuchungen, beschlagnahmten Unterlagen und eingefrorenen Konten. Die Ermittlungen konzentrieren sich auf:
Viele Influencer unterschätzen den Unterschied zwischen steuerlichen Nachzahlungen und Steuerstrafrecht. Ab einem bestimmten Schadensbetrag ermittelt nicht nur das Finanzamt, sondern auch die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung nach § 370 AO.
Besonders kompliziert wird es bei Content-Creators, die:
Bei laufenden Ermittlungen ist spezialisierte Rechtsberatung entscheidend. Unser Team arbeitet mit erfahrenen deutschen Strafrechtlern zusammen, die auf Steuerstrafrecht spezialisiert sind und in solchen Verfahren folgende Schritte prüfen:
In besonders komplexen Fällen – etwa bei sehr hohen Schadenssummen oder internationalen Sachverhalten – können herkömmliche deutsche Rechtsinstrumente an ihre Grenzen stoßen. Hier prüfen wir gemeinsam mit Mandanten alle verfügbaren Optionen.
Nur in Ausnahmefällen, wenn alle anderen Lösungswege ausgeschöpft sind, kann eine EU-Insolvenz eine Option darstellen. Dies kommt insbesondere in Betracht bei:
Während das deutsche Insolvenzrecht bei vorsätzlichen Steuerstraftaten Grenzen hat (§ 302 InsO), kennen andere EU-Mitgliedstaaten diese Einschränkungen teilweise nicht.
Wichtig: Eine EU-Insolvenz ist kein Weg zur Umgehung deutscher Strafverfahren, sondern kann
allenfalls nach vollständiger Aufarbeitung eine zivilrechtliche Entschuldung ermöglichen.
Als spezialisierte Kanzlei für irische EU-Insolvenzen können wir in geeigneten Fällen prüfen, ob diese Option rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll ist:
Eigenständige Kontakte zu Behörden ohne anwaltliche Beratung
Löschen von Daten oder Manipulation von Unterlagen
Fortführung problematischer Geschäftspraktiken während der Ermittlungen
Uninformierte Flucht ins Ausland ohne rechtliche Strategie
Die aktuellen Ermittlungen zeigen: Der Staat geht systematisch gegen Steuerpflichtverletzungen in der Creator-Economy vor. Die Zeit der unbekümmerten Monetarisierung ohne steuerliche Beachtung ist vorbei.
Unsere Einschätzung: Die nächsten Monate werden zeigen, wie sich die Rechtsprechung zu diesen neuen Geschäftsmodellen entwickelt. Wer jetzt professionell beraten wird und kooperativ agiert, kann seine Chancen auf eine positive Lösung erheblich verbessern.
Sie sind von den aktuellen Ermittlungen betroffen oder befürchten rechtliche Probleme? Unser Team aus deutschen Straf- und Insolvenzrechtsexperten mit über 1.000 erfolgreich bearbeiteten komplexen Fällen kann Ihnen eine umfassende Beratung anbieten.