Cornelius RiegerWir analysieren Ihre Situation und zeigen Ihnen, welches Verfahren für Sie das richtige ist.
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Keine Insolvenz, kein Insolvenzverwalter – alles bleibt in Ihrer Hand. 100 % verschwiegen, ohne öffentlichen Pranger. Und bis zu 8 Monate gerichtlicher Schutz vor Ihren Gläubigern. Wir prüfen kostenlos, ob das Zeitfenster für Ihr Unternehmen noch offen ist.
Kein Insolvenzverfahren, kein Insolvenzverwalter – Ihr Unternehmen bleibt vollständig in Ihrer Hand.
Kein öffentlicher Pranger: im Regelfall keine Bekanntmachung – niemand erfährt davon.
Gerichtliches Moratorium schützt bis zu 8 Monate vor dem Zugriff Ihrer Gläubiger (§ 53 StaRUG).
Keine automatische Meldung an Schufa, Creditreform & Co. – Ihre Bonität bleibt unangetastet.
StaRUG steht nur bei drohender Zahlungsunfähigkeit offen (§ 18 InsO, Prognosezeitraum 24 Monate). Ist die Zahlungsunfähigkeit eingetreten, greift regelmäßig die Insolvenzantragspflicht – und der Gestaltungsspielraum ist verloren.
Gesunde Bilanz, keine Engpässe. Vorsorge und Krisenfrüherkennung (§ 1 StaRUG).
Erste Liquiditätsengpässe zeichnen sich ab. Jetzt analysieren und dokumentieren.
Drohende Zahlungsunfähigkeit: voller Werkzeugkasten – Plan, Moratorium, Mehrheitsentscheidung.
Zahlungsunfähig oder überschuldet: Antragspflicht, Regelverfahren, Haftungsrisiken.
Wer den gebotenen Antrag zu spät stellt, riskiert den Vorwurf der Insolvenzverschleppung – strafbar und persönlich haftungsbewehrt. Auch ein Gläubiger kann per Fremdantrag den Zeitpunkt bestimmen. Wer früh und geordnet handelt, schützt das Unternehmen – und sich persönlich.
StaRUG ist ein gesetzlicher Rahmen, mit dem Ihr Unternehmen seine Schulden mit den Gläubigern neu ordnet – auf Grundlage eines Plans, der auch dann gilt, wenn nicht jeder Gläubiger zustimmt. Die Sanierung erfolgt außerhalb eines Insolvenzverfahrens, solange das Unternehmen noch handlungsfähig ist.
Argument 1
Kein Insolvenzverfahren, kein Insolvenzverwalter. Die Geschäftsleitung bleibt im Amt und steuert die Sanierung selbst – vom Plan bis zur Umsetzung. Ihr Unternehmen bleibt Ihr Unternehmen.
Argument 2
Anders als die Insolvenz wird das StaRUG-Verfahren im Regelfall nicht öffentlich bekannt gemacht. Kunden, Lieferanten, Banken und Wettbewerber erfahren nichts – kein Eintrag, kein Stigma.
Argument 3
Das gerichtliche Moratorium stoppt Vollstreckungen und die Verwertung von Sicherheiten – zunächst bis zu 3, insgesamt bis zu 8 Monate (§§ 49 ff., 53 StaRUG). Ruhe, um die Sanierung zu verhandeln.
Hier liegt einer der größten Vorteile gegenüber der Insolvenz: Eine Insolvenz wird öffentlich bekannt gemacht und landet als Negativmerkmal bei Schufa, Creditreform & Co. – mit jahrelanger Wirkung. Das nicht-öffentliche StaRUG-Verfahren kennt keine automatische Meldung an Auskunfteien: kein Insolvenzvermerk, kein öffentlicher Negativeintrag durch das Verfahren selbst. Mehr noch: Nach erfolgreicher Restrukturierung ist Ihre Bilanz bereinigt und die Eigenkapitalquote gestärkt – die Grundlage Ihrer Bonität verbessert sich, statt zu leiden.
Kein Insolvenzverwalter: Die Geschäftsführung behält Verantwortung und Steuerung – alles in eigener Hand.
Im Regelfall keine öffentliche Bekanntmachung – kein Pranger, kein Eintrag, kein Gerede.
Vollstreckungssperre auf Antrag – zunächst bis 3, insgesamt bis zu 8 Monate.
§§ 49 ff., 53 StaRUG
Sanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens – gegenüber Kunden, Lieferanten und Banken ein entscheidender Unterschied.
Ein einzelner „Akkordstörer" blockiert nicht mehr – 75 % je Gruppe reichen.
§§ 9, 25 StaRUG
Nur die Instrumente, die Sie brauchen – vom privaten Plan bis zur gerichtlichen Bestätigung.
§ 29 StaRUG
Gut vorbereitet ist ein StaRUG-Verfahren in der Regel zügiger und kostengünstiger als eine Regelinsolvenz.
Nur ausgewählte Forderungen werden angefasst – gesunde Verträge und Beziehungen bleiben unberührt.
Beide Wege dienen der Krisenbewältigung – sie unterscheiden sich grundlegend in Zeitpunkt, Kontrolle und Außenwirkung.
StaRUG ersetzt die Insolvenz nicht, sondern ergänzt sie um eine vorgelagerte Stufe: erst der schonende Versuch, dann – falls nötig – die härtere Option. Gelingt die Einigung, bleibt das Unternehmen eigenständig und diskret saniert.
15 Minuten Gespräch schaffen Klarheit – kostenlos, vertraulich und ohne Verpflichtung.
Kreuzen Sie an, was auf Ihr Unternehmen zutrifft.
Je mehr Punkte zutreffen, desto eher ist StaRUG Ihr Weg. Kreuzen Sie einfach an – Ihre Angaben bleiben auf dieser Seite.
Der typische Weg durch ein StaRUG-Verfahren. Nicht jeder Schritt ist in jedem Fall nötig – der Kern ist immer: Plan, Abstimmung, Umsetzung. Ihr Betrieb läuft währenddessen normal weiter.
Drohende Zahlungsunfähigkeit feststellen und dokumentieren.
§ 18 InsOSanierungskonzept, Gruppenbildung und Restrukturierungsplan aufsetzen.
Anzeige beim Restrukturierungsgericht – die Sache wird rechtshängig.
§ 31 StaRUGPlanangebot an die Betroffenen; 75 % je Gruppe – privat schriftlich oder im gerichtlichen Termin.
§§ 17 ff., 45 f. StaRUGBei Bedarf Stabilisierungsanordnung (Moratorium), Vorprüfung oder Restrukturierungsbeauftragter.
§§ 49 ff., 73 ff. StaRUGGerichtliche Planbestätigung macht den Plan für alle verbindlich – das sanierte Unternehmen führt seinen Betrieb fort.
§§ 60 ff. StaRUGIn vielen Fällen wird der Plan innerhalb weniger Monate umgesetzt. Weil der Betrieb weiterläuft, spüren Kunden und Lieferanten von der Restrukturierung in der Regel nichts.
Das Gesetz nimmt die Geschäftsleitung ausdrücklich in die Pflicht, bestandsgefährdende Entwicklungen laufend zu überwachen und gegenzusteuern (§ 1 StaRUG). Diese Pflicht ist zugleich Maßstab für die persönliche Haftung der handelnden Personen.
Wer frühzeitig eine belastbare Fortführungsprognose erstellt, die Krise sauber dokumentiert und den geordneten Weg wählt, handelt genau so, wie es das Gesetz von einer sorgfältigen Geschäftsleitung erwartet – und vermeidet verspäteten Antrag, Fremdantrag und den Vorwurf der Insolvenzverschleppung.
Vertrauliches Erstgespräch anfragenJuristen, Steuer- und Unternehmensberater an Standorten in der Schweiz, Deutschland, Lettland und Irland – wir begleiten Sie aus einer Hand, auch wenn Ihr Fall über Grenzen hinausgeht.





Juristen, Steuer- und Unternehmensberater an vier Standorten in Europa




Die Insolvenz beendet – StaRUG bewahrt. Wer früh handelt, rettet nicht nur sein Unternehmen, sondern schützt auch sich selbst.
Der Wert von StaRUG liegt im rechtzeitigen Handeln. Zeichnet sich eine Finanzierungslücke ab, lohnt sich das Gespräch, bevor der Handlungsspielraum enger wird.
Diskretion, Bonität, Banken, Mitarbeiter, Kosten – die Fragen, die uns Geschäftsführer im Erstgespräch am häufigsten stellen.