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StaRUG · Präventive Restrukturierung für Unternehmen

Ihr Unternehmen sanieren – ohne Insolvenz.

Keine Insolvenz, kein Insolvenzverwalter – alles bleibt in Ihrer Hand. 100 % verschwiegen, ohne öffentlichen Pranger. Und bis zu 8 Monate gerichtlicher Schutz vor Ihren Gläubigern. Wir prüfen kostenlos, ob das Zeitfenster für Ihr Unternehmen noch offen ist.

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KeineInsolvenz

Kein Insolvenzverfahren, kein Insolvenzverwalter – Ihr Unternehmen bleibt vollständig in Ihrer Hand.

100 %Verschwiegen

Kein öffentlicher Pranger: im Regelfall keine Bekanntmachung – niemand erfährt davon.

8Monate Schutz

Gerichtliches Moratorium schützt bis zu 8 Monate vor dem Zugriff Ihrer Gläubiger (§ 53 StaRUG).

KeinSchufa-Eintrag

Keine automatische Meldung an Schufa, Creditreform & Co. – Ihre Bonität bleibt unangetastet.

Kanzlei Rieger & Partner · Vermögensschutz · Restrukturierung · Insolvenz Standorte in Zug (Schweiz) · Berlin (Deutschland) · Riga (Lettland) · Kilkenny (Irland) Erfahrung auf Gläubiger- und Schuldnerseite Bekannt aus    & YouTube
01
Der richtige Zeitpunkt

Das StaRUG-Fenster schließt sich.
Nutzen Sie es, solange es offen ist.

StaRUG steht nur bei drohender Zahlungsunfähigkeit offen (§ 18 InsO, Prognosezeitraum 24 Monate). Ist die Zahlungsunfähigkeit eingetreten, greift regelmäßig die Insolvenzantragspflicht – und der Gestaltungsspielraum ist verloren.

Stabil

Gesunde Bilanz, keine Engpässe. Vorsorge und Krisenfrüherkennung (§ 1 StaRUG).

Frühwarnung

Erste Liquiditätsengpässe zeichnen sich ab. Jetzt analysieren und dokumentieren.

✓ StaRUG möglich

Drohende Zahlungsunfähigkeit: voller Werkzeugkasten – Plan, Moratorium, Mehrheitsentscheidung.

✗ Zu spät

Zahlungsunfähig oder überschuldet: Antragspflicht, Regelverfahren, Haftungsrisiken.

Warum Timing entscheidend ist

Wer den gebotenen Antrag zu spät stellt, riskiert den Vorwurf der Insolvenzverschleppung – strafbar und persönlich haftungsbewehrt. Auch ein Gläubiger kann per Fremdantrag den Zeitpunkt bestimmen. Wer früh und geordnet handelt, schützt das Unternehmen – und sich persönlich.

02
Die Lösung

Was StaRUG für Sie leistet.

StaRUG ist ein gesetzlicher Rahmen, mit dem Ihr Unternehmen seine Schulden mit den Gläubigern neu ordnet – auf Grundlage eines Plans, der auch dann gilt, wenn nicht jeder Gläubiger zustimmt. Die Sanierung erfolgt außerhalb eines Insolvenzverfahrens, solange das Unternehmen noch handlungsfähig ist.

Argument 1

Keine Insolvenz.
Alles in Ihrer Hand.

Kein Insolvenzverfahren, kein Insolvenzverwalter. Die Geschäftsleitung bleibt im Amt und steuert die Sanierung selbst – vom Plan bis zur Umsetzung. Ihr Unternehmen bleibt Ihr Unternehmen.

Argument 2

100 % Verschwiegenheit.
Kein öffentlicher Pranger.

Anders als die Insolvenz wird das StaRUG-Verfahren im Regelfall nicht öffentlich bekannt gemacht. Kunden, Lieferanten, Banken und Wettbewerber erfahren nichts – kein Eintrag, kein Stigma.

Argument 3

Bis zu 8 Monate Schutz vor Ihren Gläubigern.

Das gerichtliche Moratorium stoppt Vollstreckungen und die Verwertung von Sicherheiten – zunächst bis zu 3, insgesamt bis zu 8 Monate (§§ 49 ff., 53 StaRUG). Ruhe, um die Sanierung zu verhandeln.

Argument 4

Ihre Bonität bleibt sauber – kein Schufa-Eintrag, kein Negativmerkmal.

Hier liegt einer der größten Vorteile gegenüber der Insolvenz: Eine Insolvenz wird öffentlich bekannt gemacht und landet als Negativmerkmal bei Schufa, Creditreform & Co. – mit jahrelanger Wirkung. Das nicht-öffentliche StaRUG-Verfahren kennt keine automatische Meldung an Auskunfteien: kein Insolvenzvermerk, kein öffentlicher Negativeintrag durch das Verfahren selbst. Mehr noch: Nach erfolgreicher Restrukturierung ist Ihre Bilanz bereinigt und die Eigenkapitalquote gestärkt – die Grundlage Ihrer Bonität verbessert sich, statt zu leiden.

Acht gute Gründe für StaRUG

Leitung bleibt an Bord

Kein Insolvenzverwalter: Die Geschäftsführung behält Verantwortung und Steuerung – alles in eigener Hand.

Verschwiegenheit

Im Regelfall keine öffentliche Bekanntmachung – kein Pranger, kein Eintrag, kein Gerede.

Schutz vor Gläubigern

Vollstreckungssperre auf Antrag – zunächst bis 3, insgesamt bis zu 8 Monate.
§§ 49 ff., 53 StaRUG

Ohne Insolvenzstigma

Sanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens – gegenüber Kunden, Lieferanten und Banken ein entscheidender Unterschied.

Mehrheit genügt

Ein einzelner „Akkordstörer" blockiert nicht mehr – 75 % je Gruppe reichen.
§§ 9, 25 StaRUG

Modular & flexibel

Nur die Instrumente, die Sie brauchen – vom privaten Plan bis zur gerichtlichen Bestätigung.
§ 29 StaRUG

Schneller & schlanker

Gut vorbereitet ist ein StaRUG-Verfahren in der Regel zügiger und kostengünstiger als eine Regelinsolvenz.

Gezielter Eingriff

Nur ausgewählte Forderungen werden angefasst – gesunde Verträge und Beziehungen bleiben unberührt.

03
Die Einordnung

StaRUG oder Regelinsolvenz?

Beide Wege dienen der Krisenbewältigung – sie unterscheiden sich grundlegend in Zeitpunkt, Kontrolle und Außenwirkung.

VS
Der geordnete Neuanfang

StaRUG-Restrukturierung

Keine Insolvenz, kein Verwalter – alles bleibt in Ihrer Hand
100 % verschwiegen – kein öffentlicher Pranger, keine Bekanntmachung
Bonität bleibt sauber – kein Eintrag bei Schufa, Creditreform & Co.
Bis zu 8 Monate Schutz vor dem Zugriff der Gläubiger
Handeln bei drohender Zahlungsunfähigkeit – bevor es zu spät ist
Gezielter Eingriff nur in ausgewählte Forderungen
Wird als aktive Sanierung wahrgenommen
Das letzte Mittel

Regelinsolvenz

Erst bei Zahlungsunfähigkeit / Überschuldung
Insolvenzverwalter übernimmt die Kontrolle
Öffentliche Bekanntmachung des Verfahrens
Negativmerkmal bei Schufa & Co. – jahrelange Wirkung
Erfasst das gesamte Vermögen
Verwalter- und Gläubigerversammlung entscheiden
Wird oft als „Scheitern" empfunden
Kein Entweder-oder

StaRUG ersetzt die Insolvenz nicht, sondern ergänzt sie um eine vorgelagerte Stufe: erst der schonende Versuch, dann – falls nötig – die härtere Option. Gelingt die Einigung, bleibt das Unternehmen eigenständig und diskret saniert.

Unsicher, welcher Weg der richtige ist?

15 Minuten Gespräch schaffen Klarheit – kostenlos, vertraulich und ohne Verpflichtung.

Selbstcheck · 30 Sekunden

Passt StaRUG zu Ihrer Situation?

Kreuzen Sie an, was auf Ihr Unternehmen zutrifft.

0/4Punkte treffen zu

Je mehr Punkte zutreffen, desto eher ist StaRUG Ihr Weg. Kreuzen Sie einfach an – Ihre Angaben bleiben auf dieser Seite.

– Ihre Angaben sprechen dafür, dass StaRUG in Frage kommt. Entscheidend ist jetzt das Timing: Ob das Zeitfenster noch offen ist, klären wir vertraulich in einem kostenlosen Erstgespräch.
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Der Ablauf

Von der Krise zur Sanierung.

Der typische Weg durch ein StaRUG-Verfahren. Nicht jeder Schritt ist in jedem Fall nötig – der Kern ist immer: Plan, Abstimmung, Umsetzung. Ihr Betrieb läuft währenddessen normal weiter.

04
1

Krise erkennen

Drohende Zahlungsunfähigkeit feststellen und dokumentieren.

§ 18 InsO
2

Konzept & Plan erarbeiten

Sanierungskonzept, Gruppenbildung und Restrukturierungsplan aufsetzen.

3

Vorhaben anzeigen

Anzeige beim Restrukturierungsgericht – die Sache wird rechtshängig.

§ 31 StaRUG
4

Plan anbieten & abstimmen

Planangebot an die Betroffenen; 75 % je Gruppe – privat schriftlich oder im gerichtlichen Termin.

§§ 17 ff., 45 f. StaRUG
5

Optional: Schutz & Prüfung

Bei Bedarf Stabilisierungsanordnung (Moratorium), Vorprüfung oder Restrukturierungsbeauftragter.

§§ 49 ff., 73 ff. StaRUG
6

Bestätigen, umsetzen, fortführen

Gerichtliche Planbestätigung macht den Plan für alle verbindlich – das sanierte Unternehmen führt seinen Betrieb fort.

§§ 60 ff. StaRUG
Gut zu wissen

In vielen Fällen wird der Plan innerhalb weniger Monate umgesetzt. Weil der Betrieb weiterläuft, spüren Kunden und Lieferanten von der Restrukturierung in der Regel nichts.

Kanzlei Rieger & Partner – Team im Büro
Erfahrung aus der Praxisauf Gläubiger- wie auf Schuldnerseite
Pflichten & Haftung

StaRUG ist auch Ihr persönlicher Selbstschutz.

Das Gesetz nimmt die Geschäftsleitung ausdrücklich in die Pflicht, bestandsgefährdende Entwicklungen laufend zu überwachen und gegenzusteuern (§ 1 StaRUG). Diese Pflicht ist zugleich Maßstab für die persönliche Haftung der handelnden Personen.

Wer frühzeitig eine belastbare Fortführungsprognose erstellt, die Krise sauber dokumentiert und den geordneten Weg wählt, handelt genau so, wie es das Gesetz von einer sorgfältigen Geschäftsleitung erwartet – und vermeidet verspäteten Antrag, Fremdantrag und den Vorwurf der Insolvenzverschleppung.

Vertrauliches Erstgespräch anfragen
Ihre Kanzlei

Ein Team voller Expertise.

Juristen, Steuer- und Unternehmensberater an Standorten in der Schweiz, Deutschland, Lettland und Irland – wir begleiten Sie aus einer Hand, auch wenn Ihr Fall über Grenzen hinausgeht.

05
Cornelius Rieger
Cornelius Rieger
Jurist · Geschäftsführer
Christoph Hempel
Christoph Hempel
Jurist · Recht
Benjamin Schreiber
Benjamin Schreiber
Jurist · Recht
Edgar Strautins
Edgar Strautins
Jurist · Recht
Fernando Frühbeck
Fernando Frühbeck
Jurist · Abogado
Das gesamte Team kennenlernen

Juristen, Steuer- und Unternehmensberater an vier Standorten in Europa

Standort Zug
Zug · SchweizGrafenauweg 8, 6300 Zug
Standort Berlin
Berlin · DeutschlandKurfürstendamm 14, 10719 Berlin
Standort Riga
Riga · LettlandLāčplēša iela 20a, LV-1011 Riga
Standort Kilkenny
Kilkenny · IrlandDe La Salle House, 10 The Parade
Die Insolvenz beendet – StaRUG bewahrt. Wer früh handelt, rettet nicht nur sein Unternehmen, sondern schützt auch sich selbst.
Cornelius Rieger
Cornelius RiegerJurist · Geschäftsführer, Kanzlei Rieger & Partner
Ihr nächster Schritt

Sprechen wir – solange Sie noch die Wahl haben.

Der Wert von StaRUG liegt im rechtzeitigen Handeln. Zeichnet sich eine Finanzierungslücke ab, lohnt sich das Gespräch, bevor der Handlungsspielraum enger wird.

Vertrauliche Analyse Ihrer Lage – wir prüfen, ob das StaRUG-Fenster noch offen ist.
Realistische Optionen – von StaRUG bis zu grenzüberschreitenden Lösungen. Keine falschen Versprechen.
StaRUG-Broschüre inklusive – Sie erhalten unsere ausführliche Mandanteninformation als PDF.
Cornelius Rieger
Unterschrift Cornelius Rieger Cornelius Rieger Jurist · Geschäftsführer
Bekannt aus Klassik Radio

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Unverbindlich & 100 % vertraulich. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden (werktags).

Mit dem Absenden stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer Angaben zur Beantwortung der Anfrage zu. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Vielen Dank! Ihre Anfrage ist eingegangen. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden (werktags) bei Ihnen.
Häufige Fragen

Alles, was Sie wissen möchten.

Diskretion, Bonität, Banken, Mitarbeiter, Kosten – die Fragen, die uns Geschäftsführer im Erstgespräch am häufigsten stellen.

Wer bekommt von dem StaRUG-Verfahren überhaupt etwas mit?
Nur die, die Sie selbst einbeziehen. Das StaRUG-Verfahren wird im Regelfall nicht öffentlich bekannt gemacht – es gibt keinen Eintrag im Insolvenzbekanntmachungsportal, keinen Vermerk im Handelsregister und keine Veröffentlichung, wie sie bei einer Insolvenz zwingend erfolgt. Eingebunden sind ausschließlich die planbetroffenen Gläubiger und – falls Sie gerichtliche Instrumente nutzen – das Restrukturierungsgericht, dessen Verfahren nicht öffentlich ist. Kunden, Lieferanten, Wettbewerber, Nachbarn und die Presse erfahren nichts. Ihr Betrieb läuft nach außen völlig normal weiter.
Leidet meine Bonität? Was ist mit Schufa und Creditreform?
Hier liegt einer der größten Vorteile gegenüber der Insolvenz: Eine Insolvenz wird öffentlich bekannt gemacht und landet als Negativmerkmal bei Schufa, Creditreform & Co. – mit jahrelanger Wirkung. Das nicht-öffentliche StaRUG-Verfahren kennt keine solche automatische Meldung an Auskunfteien: kein Insolvenzvermerk, kein öffentlicher Negativeintrag durch das Verfahren selbst. Mehr noch: Nach erfolgreicher Restrukturierung ist Ihre Bilanz bereinigt und die Eigenkapitalquote gestärkt – die Grundlage Ihrer Bonität verbessert sich also mittelfristig, statt zu leiden.
Wie reagieren Banken? Bekomme ich künftig noch Kredite?
In aller Regel positiv. Banken bewerten es hoch, wenn eine Geschäftsleitung eine Krise frühzeitig, professionell und geordnet angeht, statt sie auszusitzen – genau das signalisiert ein StaRUG-Verfahren. Nach der Sanierung stehen Sie mit bereinigter Bilanz und tragfähiger Finanzierung da: eine deutlich bessere Ausgangslage für künftige Kredite als vorher. Und schon während des Verfahrens kann frisches Geld fließen – neue Finanzierungen können ausdrücklich Teil des Restrukturierungsplans sein und werden rechtlich abgesichert (§ 12 StaRUG).
Bekommen meine Mitarbeiter etwas mit? Sind ihre Rechte betroffen?
Die Rechte Ihrer Mitarbeiter bleiben vollständig unangetastet – Löhne, Gehälter und die betriebliche Altersversorgung sind vom StaRUG-Plan ausdrücklich ausgenommen (§ 4 StaRUG). Der Betrieb läuft ganz normal weiter, es gibt keine Betriebsversammlung, keinen Verwalter im Haus, keine Veröffentlichung. Im Regelfall bekommt die Belegschaft von der Restrukturierung schlicht nichts mit – und genau das schützt Motivation und Betriebsklima.
Kann ich während des Verfahrens normal weiterarbeiten?
Ja, uneingeschränkt. Sie führen Ihr Unternehmen weiter wie bisher: Aufträge annehmen, liefern, einstellen, investieren. Kein Insolvenzverwalter gibt Zahlungen frei, kein Gericht steuert Ihr Tagesgeschäft. Die Restrukturierung läuft parallel im Hintergrund – vorbereitet und gesteuert von Ihren Beratern, während Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren.
Verliere ich die Kontrolle über mein Unternehmen?
Nein. Es gibt keinen Insolvenzverwalter; die Geschäftsleitung bleibt im Amt und steuert den Prozess selbst. Nur in bestimmten Fällen bestellt das Gericht einen Restrukturierungsbeauftragten als neutrale Aufsichtsperson (§§ 73 ff. StaRUG) – auch dann bleibt die Führung des Unternehmens bei Ihnen.
Muss jeder Gläubiger zustimmen?
Nein – und das ist die eigentliche Stärke des Verfahrens. 75 % der Stimmrechte je Gläubigergruppe genügen (§ 25 StaRUG), gemessen an der Forderungshöhe, nicht an der Zahl der Köpfe. Verweigert eine ganze Gruppe die Zustimmung, kann das Gericht sie unter Schutzvoraussetzungen überstimmen (Cross-Class Cram-down, §§ 26, 27 StaRUG). Ein einzelner Blockierer kann Ihre Sanierung nicht mehr verhindern.
Für wen kommt StaRUG in Frage? Auch für kleinere Unternehmen?
StaRUG steht jedem unternehmerisch tätigen Schuldner offen – GmbH, UG, AG, GmbH & Co. KG ebenso wie Einzelunternehmern. Eine Mindestgröße gibt es nicht; gerade der Mittelstand profitiert von dem schlanken Verfahren. Voraussetzung ist die drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO, Prognosezeitraum 24 Monate) bei einem im Kern tragfähigen Geschäftsmodell.
Was kostet ein StaRUG-Verfahren?
Deutlich weniger, als die meisten erwarten – und in der Regel nur einen Bruchteil dessen, was eine Insolvenz an Werten vernichtet. Die Kosten hängen von Größe und Komplexität des Falls ab: Gerichtsgebühren fallen nur an, wenn Sie gerichtliche Instrumente nutzen, und im Vergleich zum bereinigten Schuldenvolumen ist der Aufwand fast immer die klar wirtschaftlichere Lösung. Im kostenlosen Erstgespräch erhalten Sie eine ehrliche Einschätzung, was in Ihrem Fall realistisch ist.
Wie schnell geht ein StaRUG-Verfahren?
Gut vorbereitet wird der Plan in vielen Fällen innerhalb weniger Monate umgesetzt – ein Bruchteil der Dauer eines Insolvenzverfahrens. Während der Verhandlungen kann das Gericht Vollstreckungen vorübergehend sperren: zunächst bis zu 3, insgesamt bis zu 8 Monate (§ 53 StaRUG). So haben Sie Ruhe und Zeit, die Sanierung sauber zu verhandeln.
Was leistet StaRUG nicht?
Ehrlichkeit gehört zur guten Beratung: Forderungen aus Arbeitsverhältnissen und betriebliche Altersversorgung sind ausgenommen (§ 4 StaRUG); laufende Verträge können nicht einseitig über den Plan beendet werden. Und trägt das Geschäftsmodell selbst nicht mehr, verschiebt StaRUG das Problem nur – dann zeigen wir Ihnen die Alternativen, national wie grenzüberschreitend.