Cornelius RiegerWir analysieren Ihre Situation und zeigen Ihnen, welches Verfahren für Sie das richtige ist.
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Jetzt kostenfrei starten Von Cornelius Rieger persönlichWir gründen Ihre Gesellschaft mit eigenem Team vor Ort – in Riga, Kilkenny, Zug und Wyoming.
Beratungstermin buchen Standorte in 6 LändernBeim Schuldenvergleich verzichten Ihre Gläubiger vertraglich auf 85–95 % der Forderungen gegen eine Einmalzahlung – ohne Insolvenzverfahren, ohne Registereintrag, ohne Insolvenzverwalter. Möglich macht das eine reale Alternative: die vorbereitete EU-Insolvenz.
TÜV SÜD zertifiziert (Stand 2021)
Bekannt aus
& YouTube
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Der Schuldenvergleich ist ein außergerichtlicher Vergleich mit Ihren Gläubigern (§ 779 BGB): Sie verzichten vertraglich auf den Großteil ihrer Forderungen – gegen eine Einmalzahlung von 5–15 % der Gesamtschulden. Damit professionelle Gläubiger zustimmen, braucht es eine Alternative, die sie ernst nehmen müssen: die real vorbereitete EU-Insolvenz, bei der sie leer ausgehen würden.
Genau deshalb enden 87 % der Verhandlungen im Schuldenvergleich. Und lehnen die Gläubiger ab? Dann startet die vorbereitete EU-Insolvenz nahtlos – schuldenfrei sind Sie so oder so.
Der Vergleich ist ein im BGB geregelter Vertrag (§ 779 BGB), der Erlass der Restforderung ebenso (§ 397 BGB). Wir lassen die Einigung notariell beurkunden und sichern rechtsverbindliche Erledigungserklärungen aller Gläubiger. Danach ist die Sache endgültig erledigt – selbst wenn Sie später erben oder wieder zu Vermögen kommen, bleibt es bei der vereinbarten Quote.
Beide Wege machen Sie schuldenfrei – sie unterscheiden sich grundlegend in Dauer, Öffentlichkeit und dem Preis, den Ihr Alltag dafür zahlt.
Dann verlieren Sie nichts als den schnellsten Weg: Ihr Lebensmittelpunkt ist bereits verlagert, das EU-Insolvenzverfahren vorbereitet – es startet nahtlos, und Sie sind je nach Land in 12–36 Monaten schuldenfrei. Gleich, wie die Gläubiger entscheiden: Sie werden die Schulden los.
15 Minuten Gespräch schaffen Klarheit – kostenlos, vertraulich und ohne Verpflichtung.
Banken, Inkassounternehmen und institutionelle Forderungsinhaber entscheiden nicht emotional, sondern rechnen. Unsere Aufgabe ist, dass die Rechnung für Sie aufgeht – mit Argumenten, die jede Kreditabteilung versteht.
Professionelle Gläubiger wissen aus Erfahrung: In der weit überwiegenden Zahl der Privatinsolvenzen erhalten sie nichts – und nach einer EU-Insolvenz im Ausland ist die Quote regelmäßig noch geringer. Ein sicheres Teilangebot schlägt jede unsichere Quote.
Die Einmalzahlung fließt binnen Wochen gegen Erledigungserklärung. Der Gläubiger spart Anwalts-, Gerichts- und Vollstreckungskosten – und schließt eine Akte, die ihn sonst noch Jahre beschäftigen würde.
Mit dem Vergleich kann der Gläubiger den Forderungsausfall sofort steuerlich geltend machen. Wir argumentieren nicht nur juristisch, sondern betriebswirtschaftlich – in der Sprache der Kreditabteilungen.
Eine bloße Drohung mit der Insolvenz beeindruckt keine Bank. Entscheidend ist, dass die Alternative real vorbereitet ist: Ihr Lebensmittelpunkt ist tatsächlich verlagert (Art. 3 VO (EU) 2015/848), ein deutscher Insolvenzantrag gegen Sie läuft ins Leere – und die Gläubiger wissen, dass wir umsetzen, was wir ankündigen. Genau diese Glaubwürdigkeit führt in 87 % der Fälle zur Einigung.
Kreuzen Sie an, was auf Sie zutrifft.
Der Schuldenvergleich ist kein Bittgang, sondern ein Geschäft, das sich für beide Seiten rechnet: Ihre Gläubiger erhalten sicher und sofort mehr, als ihnen ein Insolvenzverfahren je einbringen würde – und Sie sind in Monaten statt Jahren frei.
Argument 1
Von 100.000 € Schulden bleiben typischerweise 5.000–15.000 € – als Einmalzahlung aus Ersparnissen, einer Abfindung, einem Darlehen aus der Familie oder dem Verkauf unpfändbarer Gegenstände. Mit der Zahlung ist die Sache erledigt: 85–95 % Ihrer Schulden sind erlassen.
Argument 2
Der Vergleich ist eine private Einigung: keine öffentliche Bekanntmachung, kein Insolvenzregister, kein Insolvenzvermerk bei Schufa & Co. Ihre Bonität wird geschont – Geschäftspartner und Arbeitgeber erfahren nichts von Ihrer Sanierung.
Argument 3
Sie behalten die komplette Verfügungsgewalt über Vermögen und Einkommen: kein Verwalter, keine Obliegenheiten, keine Wohlverhaltensphase. Der notariell beurkundete Vergleich ist endgültig und bindend – auch wenn Sie später wieder zu Geld kommen.
Vor der ersten Verhandlung verlagern wir Ihren Lebensmittelpunkt (COMI, Art. 3 VO (EU) 2015/848) in ein EU-Land mit modernem Insolvenzrecht. Ihre Gläubiger wissen: Lehnen sie ab, folgt die EU-Insolvenz – mit einer Quote nahe null. Deshalb führt diese Strategie in 87 % der Fälle zum Vergleich. Und scheitert er doch, sind Sie über das bereits vorbereitete Verfahren in 12–36 Monaten schuldenfrei – Sie werden die Schulden so oder so los.
Ratenzahlungsvergleiche scheitern erfahrungsgemäß zu über 90 % – und ein geplatzter Vergleich verschlechtert Ihre Position dauerhaft: Der Erlass entfällt rückwirkend, die volle Forderung lebt wieder auf. Deshalb verhandeln wir kategorisch nur Einmalzahlungen: eine Zahlung, endgültige Erledigung, saubere Beurkundung.
Eine Einmalzahlung von 5–15 % erledigt die Gesamtschuld – rechtsverbindlich und für alle Zeit.
Kein Insolvenzverfahren, kein Registereintrag, keine öffentliche Bekanntmachung – Ihre Kreditwürdigkeit bleibt erhalten.
Notariell beurkundet mit Erledigungserklärung – selbst bei Erbschaft oder Lottogewinn bleibt es bei der Quote.
§§ 397, 779 BGB
Vergleichsverhandlungen kosten einen Bruchteil eines jahrelangen Insolvenzverfahrens – und amortisieren sich sofort.
Job, Familie und Geschäftsfähigkeit bleiben unberührt – viele Mandanten arbeiten remote oder pendeln während der COMI-Phase.
Steuerschulden lassen sich in die Gesamtbereinigung einbeziehen – wir verhandeln mit allen professionellen Gläubigern.
Nach der COMI-Verlagerung fehlt deutschen Gerichten die internationale Zuständigkeit für einen Insolvenzantrag gegen Sie.
Art. 3 VO (EU) 2015/848
Wir arbeiten auf Gläubiger- wie auf Schuldnerseite – und wissen deshalb genau, wie Banken und Inkassohäuser rechnen.
Der Schuldenvergleich ist kein Weg für jeden – er lohnt sich dann, wenn Schuldenhöhe, verfügbare Mittel und Gläubigerstruktur zusammenpassen. Ob das bei Ihnen der Fall ist, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.
Der Schuldenvergleich ist kein Bittgang, sondern ein Geschäft, das sich für beide Seiten rechnet: Ihre Gläubiger erhalten sicher und sofort mehr, als ihnen ein Insolvenzverfahren je einbringen würde – und Sie sind in Monaten statt Jahren frei.
Argument 1
Von 100.000 € Schulden bleiben typischerweise 5.000–15.000 € – als Einmalzahlung aus Ersparnissen, einer Abfindung, einem Darlehen aus der Familie oder dem Verkauf unpfändbarer Gegenstände. Mit der Zahlung ist die Sache erledigt: 85–95 % Ihrer Schulden sind erlassen.
Argument 2
Der Vergleich ist eine private Einigung: keine öffentliche Bekanntmachung, kein Insolvenzregister, kein Insolvenzvermerk bei Schufa & Co. Ihre Bonität wird geschont – Geschäftspartner und Arbeitgeber erfahren nichts von Ihrer Sanierung.
Argument 3
Sie behalten die komplette Verfügungsgewalt über Vermögen und Einkommen: kein Verwalter, keine Obliegenheiten, keine Wohlverhaltensphase. Der notariell beurkundete Vergleich ist endgültig und bindend – auch wenn Sie später wieder zu Geld kommen.
Vor der ersten Verhandlung verlagern wir Ihren Lebensmittelpunkt (COMI, Art. 3 VO (EU) 2015/848) in ein EU-Land mit modernem Insolvenzrecht. Ihre Gläubiger wissen: Lehnen sie ab, folgt die EU-Insolvenz – mit einer Quote nahe null. Deshalb führt diese Strategie in 87 % der Fälle zum Vergleich. Und scheitert er doch, sind Sie über das bereits vorbereitete Verfahren in 12–36 Monaten schuldenfrei – Sie werden die Schulden so oder so los.
Ratenzahlungsvergleiche scheitern erfahrungsgemäß zu über 90 % – und ein geplatzter Vergleich verschlechtert Ihre Position dauerhaft: Der Erlass entfällt rückwirkend, die volle Forderung lebt wieder auf. Deshalb verhandeln wir kategorisch nur Einmalzahlungen: eine Zahlung, endgültige Erledigung, saubere Beurkundung.
Eine Einmalzahlung von 5–15 % erledigt die Gesamtschuld – rechtsverbindlich und für alle Zeit.
Kein Insolvenzverfahren, kein Registereintrag, keine öffentliche Bekanntmachung – Ihre Kreditwürdigkeit bleibt erhalten.
Notariell beurkundet mit Erledigungserklärung – selbst bei Erbschaft oder Lottogewinn bleibt es bei der Quote.
§§ 397, 779 BGB
Vergleichsverhandlungen kosten einen Bruchteil eines jahrelangen Insolvenzverfahrens – und amortisieren sich sofort.
Job, Familie und Geschäftsfähigkeit bleiben unberührt – viele Mandanten arbeiten remote oder pendeln während der COMI-Phase.
Steuerschulden lassen sich in die Gesamtbereinigung einbeziehen – wir verhandeln mit allen professionellen Gläubigern.
Nach der COMI-Verlagerung fehlt deutschen Gerichten die internationale Zuständigkeit für einen Insolvenzantrag gegen Sie.
Art. 3 VO (EU) 2015/848
Wir arbeiten auf Gläubiger- wie auf Schuldnerseite – und wissen deshalb genau, wie Banken und Inkassohäuser rechnen.
Der Schuldenvergleich ist kein Weg für jeden – er lohnt sich dann, wenn Schuldenhöhe, verfügbare Mittel und Gläubigerstruktur zusammenpassen. Ob das bei Ihnen der Fall ist, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.