Schuldenvergleich · außergerichtlicher Vergleich mit Gläubigern · § 779 BGB

Der Schuldenvergleich: mit 5–15 % Rückzahlung schuldenfrei – in drei bis sechs Monaten.

Beim Schuldenvergleich verzichten Ihre Gläubiger vertraglich auf 85–95 % der Forderungen gegen eine Einmalzahlung – ohne Insolvenzverfahren, ohne Registereintrag, ohne Insolvenzverwalter. Möglich macht das eine reale Alternative: die vorbereitete EU-Insolvenz.

5–15 %Einmalzahlung statt voller Schuld – aus 100.000 € werden 5.000–15.000 €
3–6Monate bis schuldenfrei – statt Jahren im Insolvenzverfahren
87 %Erfolgsquote der Vergleiche – dank realer Alternative EU-Insolvenz
0Registereinträge – kein Insolvenzverfahren, keine Bekanntmachung

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Cornelius Rieger
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Kanzlei Rieger & Partner · Vermögensschutz · EU-Insolvenzrecht · Unternehmensstrukturierung Standorte in Zug (Schweiz) · Berlin (Deutschland) · Riga (Lettland) · Kilkenny (Irland) Erfahrung auf Gläubiger- und Schuldnerseite Das Buch: „EU-Insolvenz – legal und rechtssicher" TÜV SÜDTÜV SÜD zertifiziert (Stand 2021) Bekannt aus    & YouTube
01
Was ist ein Schuldenvergleich?

Der Schuldenvergleich: Schulden enden per Vertrag –
wenn die Alternative real ist.

Der Schuldenvergleich ist ein außergerichtlicher Vergleich mit Ihren Gläubigern (§ 779 BGB): Sie verzichten vertraglich auf den Großteil ihrer Forderungen – gegen eine Einmalzahlung von 5–15 % der Gesamtschulden. Damit professionelle Gläubiger zustimmen, braucht es eine Alternative, die sie ernst nehmen müssen: die real vorbereitete EU-Insolvenz, bei der sie leer ausgehen würden.

≈ 0 € NACH DER INSOLVENZ 10.000 € SOFORT & SICHER
Der Deal auf einen Blick
Ein sicherer Betrag heute wiegt schwerer als null nach der Insolvenz.
100.000 €Gesamtschulden im Beispiel – Banken, Finanzamt, Inkasso
− 90.000 €erlassen die Gläubiger – 85–95 % der Forderungen
10.000 €Einmalzahlung – notariell beurkundet, endgültig (§§ 397, 779 BGB)

Genau deshalb enden 87 % der Verhandlungen im Schuldenvergleich. Und lehnen die Gläubiger ab? Dann startet die vorbereitete EU-Insolvenz nahtlos – schuldenfrei sind Sie so oder so.

COMI verlagertEU-Insolvenz vorbereitet§ 779 BGB87 % Erfolgsquote
Legal – und endgültig: der Vergleichsvertrag

Der Vergleich ist ein im BGB geregelter Vertrag (§ 779 BGB), der Erlass der Restforderung ebenso (§ 397 BGB). Wir lassen die Einigung notariell beurkunden und sichern rechtsverbindliche Erledigungserklärungen aller Gläubiger. Danach ist die Sache endgültig erledigt – selbst wenn Sie später erben oder wieder zu Vermögen kommen, bleibt es bei der vereinbarten Quote.

04
Die Einordnung

Schuldenvergleich oder deutsche Privatinsolvenz?

Beide Wege machen Sie schuldenfrei – sie unterscheiden sich grundlegend in Dauer, Öffentlichkeit und dem Preis, den Ihr Alltag dafür zahlt.

VS
Der schnelle Neuanfang

Der Schuldenvergleich

In 3–6 Monaten schuldenfrei – 85–95 % der Schulden werden erlassen
Einmalzahlung von nur 5–15 % – aus 100.000 € werden 5.000–15.000 €
Kein Registereintrag, keine Bekanntmachung – Bonität bleibt erhalten
Kein Insolvenzverwalter – volle Verfügungsgewalt über Ihr Vermögen
Notariell beurkundet und endgültig – auch bei späterem Vermögen (§§ 397, 779 BGB)
Bruchteil der Kosten – Honorar mit erfolgsabhängiger Komponente
Plan B inklusive – scheitert der Vergleich, läuft die vorbereitete EU-Insolvenz nahtlos an
Der lange Weg

Deutsche Privatinsolvenz

Drei Jahre Wohlverhaltensphase (§ 287 Abs. 2 InsO)
Starrer Tabellenbetrag: 1.587,40 € für Alleinstehende (§ 850c ZPO, Stand 07/2026)
Öffentliche Bekanntmachung und Negativmerkmal bei Schufa & Co.
Insolvenzverwalter und Gericht bestimmen den Takt
Obliegenheiten und Versagungsrisiken über die gesamte Laufzeit
Deliktische Forderungen von der Restschuldbefreiung ausgenommen (§ 302 InsO)
Erwerbsobliegenheit und Auskunftspflichten – drei Jahre unter Aufsicht
Und wenn der Schuldenvergleich scheitert?

Dann verlieren Sie nichts als den schnellsten Weg: Ihr Lebensmittelpunkt ist bereits verlagert, das EU-Insolvenzverfahren vorbereitet – es startet nahtlos, und Sie sind je nach Land in 12–36 Monaten schuldenfrei. Gleich, wie die Gläubiger entscheiden: Sie werden die Schulden los.

Unsicher, ob Schuldenvergleich oder EU-Insolvenz der richtige Weg ist?

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05
Die Rechnung der Gläubiger

Warum Gläubiger sich auf einen Schuldenvergleich einlassen.

Banken, Inkassounternehmen und institutionelle Forderungsinhaber entscheiden nicht emotional, sondern rechnen. Unsere Aufgabe ist, dass die Rechnung für Sie aufgeht – mit Argumenten, die jede Kreditabteilung versteht.

< 2 %durchschnittliche Insolvenzquote in Deutschland

Die Alternative heißt: null.

Professionelle Gläubiger wissen aus Erfahrung: In der weit überwiegenden Zahl der Privatinsolvenzen erhalten sie nichts – und nach einer EU-Insolvenz im Ausland ist die Quote regelmäßig noch geringer. Ein sicheres Teilangebot schlägt jede unsichere Quote.

sofortstatt Jahre erfolgloser Vollstreckung

Sichere Zahlung – jetzt.

Die Einmalzahlung fließt binnen Wochen gegen Erledigungserklärung. Der Gläubiger spart Anwalts-, Gerichts- und Vollstreckungskosten – und schließt eine Akte, die ihn sonst noch Jahre beschäftigen würde.

Abschreibungsteuerlich sofort wirksam

Der steuerliche Effekt.

Mit dem Vergleich kann der Gläubiger den Forderungsausfall sofort steuerlich geltend machen. Wir argumentieren nicht nur juristisch, sondern betriebswirtschaftlich – in der Sprache der Kreditabteilungen.

Die glaubwürdige Alternative entscheidet

Eine bloße Drohung mit der Insolvenz beeindruckt keine Bank. Entscheidend ist, dass die Alternative real vorbereitet ist: Ihr Lebensmittelpunkt ist tatsächlich verlagert (Art. 3 VO (EU) 2015/848), ein deutscher Insolvenzantrag gegen Sie läuft ins Leere – und die Gläubiger wissen, dass wir umsetzen, was wir ankündigen. Genau diese Glaubwürdigkeit führt in 87 % der Fälle zur Einigung.

Die Verhandlungsposition
„Ein Schuldenvergleich gelingt nicht durch Bitten, sondern durch eine Alternative, die Gläubiger ernst nehmen müssen. Genau die bauen wir auf – bevor wir das erste Angebot versenden."
Selbstcheck · 30 Sekunden

Passt der Schuldenvergleich zu Ihrer Situation?

Kreuzen Sie an, was auf Sie zutrifft.

– Ihre Angaben sprechen dafür, dass ein strategischer Schuldenvergleich in Frage kommt. Welche Quote realistisch ist und ob sich die Strategie für Sie rechnet, klären wir vertraulich in einem kostenlosen Erstgespräch.
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02
Die Lösung

Was der Schuldenvergleich für Sie leistet.

Der Schuldenvergleich ist kein Bittgang, sondern ein Geschäft, das sich für beide Seiten rechnet: Ihre Gläubiger erhalten sicher und sofort mehr, als ihnen ein Insolvenzverfahren je einbringen würde – und Sie sind in Monaten statt Jahren frei.

Argument 1

In 3–6 Monaten schuldenfrei.

Von 100.000 € Schulden bleiben typischerweise 5.000–15.000 € – als Einmalzahlung aus Ersparnissen, einer Abfindung, einem Darlehen aus der Familie oder dem Verkauf unpfändbarer Gegenstände. Mit der Zahlung ist die Sache erledigt: 85–95 % Ihrer Schulden sind erlassen.

Argument 2

Kein Verfahren, kein Registereintrag.

Der Vergleich ist eine private Einigung: keine öffentliche Bekanntmachung, kein Insolvenzregister, kein Insolvenzvermerk bei Schufa & Co. Ihre Bonität wird geschont – Geschäftspartner und Arbeitgeber erfahren nichts von Ihrer Sanierung.

Argument 3

Volle Kontrolle – kein Insolvenzverwalter.

Sie behalten die komplette Verfügungsgewalt über Vermögen und Einkommen: kein Verwalter, keine Obliegenheiten, keine Wohlverhaltensphase. Der notariell beurkundete Vergleich ist endgültig und bindend – auch wenn Sie später wieder zu Geld kommen.

Argument 4

Der eingebaute Plan B macht Ihr Angebot unschlagbar.

Vor der ersten Verhandlung verlagern wir Ihren Lebensmittelpunkt (COMI, Art. 3 VO (EU) 2015/848) in ein EU-Land mit modernem Insolvenzrecht. Ihre Gläubiger wissen: Lehnen sie ab, folgt die EU-Insolvenz – mit einer Quote nahe null. Deshalb führt diese Strategie in 87 % der Fälle zum Vergleich. Und scheitert er doch, sind Sie über das bereits vorbereitete Verfahren in 12–36 Monaten schuldenfrei – Sie werden die Schulden so oder so los.

Warum wir ausschließlich Einmalzahlungen verhandeln

Ratenzahlungsvergleiche scheitern erfahrungsgemäß zu über 90 % – und ein geplatzter Vergleich verschlechtert Ihre Position dauerhaft: Der Erlass entfällt rückwirkend, die volle Forderung lebt wieder auf. Deshalb verhandeln wir kategorisch nur Einmalzahlungen: eine Zahlung, endgültige Erledigung, saubere Beurkundung.

Acht gute Gründe für den Schuldenvergleich

85–95 % Schuldenerlass

Eine Einmalzahlung von 5–15 % erledigt die Gesamtschuld – rechtsverbindlich und für alle Zeit.

Bonität geschont

Kein Insolvenzverfahren, kein Registereintrag, keine öffentliche Bekanntmachung – Ihre Kreditwürdigkeit bleibt erhalten.

Endgültig & bindend

Notariell beurkundet mit Erledigungserklärung – selbst bei Erbschaft oder Lottogewinn bleibt es bei der Quote.
§§ 397, 779 BGB

Bruchteil der Kosten

Vergleichsverhandlungen kosten einen Bruchteil eines jahrelangen Insolvenzverfahrens – und amortisieren sich sofort.

Alltag läuft weiter

Job, Familie und Geschäftsfähigkeit bleiben unberührt – viele Mandanten arbeiten remote oder pendeln während der COMI-Phase.

Auch das Finanzamt

Steuerschulden lassen sich in die Gesamtbereinigung einbeziehen – wir verhandeln mit allen professionellen Gläubigern.

Schutz ab Tag eins

Nach der COMI-Verlagerung fehlt deutschen Gerichten die internationale Zuständigkeit für einen Insolvenzantrag gegen Sie.
Art. 3 VO (EU) 2015/848

Beide Seiten gekannt

Wir arbeiten auf Gläubiger- wie auf Schuldnerseite – und wissen deshalb genau, wie Banken und Inkassohäuser rechnen.

03
Ehrliche Einordnung

Für wen eignet sich der Schuldenvergleich?

Der Schuldenvergleich ist kein Weg für jeden – er lohnt sich dann, wenn Schuldenhöhe, verfügbare Mittel und Gläubigerstruktur zusammenpassen. Ob das bei Ihnen der Fall ist, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Ihre Ausgangslage

Wann der Schuldenvergleich passt
ab 150.000 €Gesamtschulden als Faustregel
5–15 %als Einmalzahlung darstellbar
Liquide Mittel für die Einmalzahlung – aus Ersparnissen, Abfindung oder einem Darlehen aus der Familie
Bereitschaft zur temporären Verlagerung des Lebensmittelpunkts ins EU-Ausland
Klarer Wille zum schnellen Neuanfang – ohne jahrelanges Verfahren

Typische Schuldenarten

Was sich vergleichen lässt
Kredit- und Kreditkartenschulden – Konsum-, Dispositions- und Immobilienkredite
Geschäftsschulden aus gescheiterter Selbstständigkeit, Lieferantenforderungen
Steuerschulden beim Finanzamt
Bürgschaften und Schadensersatz
Inkassokosten und aufgelaufene Zinsen

Wann er nicht passt

Dann prüfen wir die EU-Insolvenz
Unter rund 150.000 € Gesamtschulden lohnt der Aufwand meist nicht
Keine Mittel für eine Einmalzahlung – Ratenvergleiche verhandeln wir nicht
Überwiegend Forderungen, die sich nicht erlassen lassen – etwa Unterhalt oder Geldstrafen
Dann direkt zur EU-Insolvenz
02
Die Lösung

Was der Schuldenvergleich für Sie leistet.

Der Schuldenvergleich ist kein Bittgang, sondern ein Geschäft, das sich für beide Seiten rechnet: Ihre Gläubiger erhalten sicher und sofort mehr, als ihnen ein Insolvenzverfahren je einbringen würde – und Sie sind in Monaten statt Jahren frei.

Argument 1

In 3–6 Monaten schuldenfrei.

Von 100.000 € Schulden bleiben typischerweise 5.000–15.000 € – als Einmalzahlung aus Ersparnissen, einer Abfindung, einem Darlehen aus der Familie oder dem Verkauf unpfändbarer Gegenstände. Mit der Zahlung ist die Sache erledigt: 85–95 % Ihrer Schulden sind erlassen.

Argument 2

Kein Verfahren, kein Registereintrag.

Der Vergleich ist eine private Einigung: keine öffentliche Bekanntmachung, kein Insolvenzregister, kein Insolvenzvermerk bei Schufa & Co. Ihre Bonität wird geschont – Geschäftspartner und Arbeitgeber erfahren nichts von Ihrer Sanierung.

Argument 3

Volle Kontrolle – kein Insolvenzverwalter.

Sie behalten die komplette Verfügungsgewalt über Vermögen und Einkommen: kein Verwalter, keine Obliegenheiten, keine Wohlverhaltensphase. Der notariell beurkundete Vergleich ist endgültig und bindend – auch wenn Sie später wieder zu Geld kommen.

Argument 4

Der eingebaute Plan B macht Ihr Angebot unschlagbar.

Vor der ersten Verhandlung verlagern wir Ihren Lebensmittelpunkt (COMI, Art. 3 VO (EU) 2015/848) in ein EU-Land mit modernem Insolvenzrecht. Ihre Gläubiger wissen: Lehnen sie ab, folgt die EU-Insolvenz – mit einer Quote nahe null. Deshalb führt diese Strategie in 87 % der Fälle zum Vergleich. Und scheitert er doch, sind Sie über das bereits vorbereitete Verfahren in 12–36 Monaten schuldenfrei – Sie werden die Schulden so oder so los.

Warum wir ausschließlich Einmalzahlungen verhandeln

Ratenzahlungsvergleiche scheitern erfahrungsgemäß zu über 90 % – und ein geplatzter Vergleich verschlechtert Ihre Position dauerhaft: Der Erlass entfällt rückwirkend, die volle Forderung lebt wieder auf. Deshalb verhandeln wir kategorisch nur Einmalzahlungen: eine Zahlung, endgültige Erledigung, saubere Beurkundung.

Acht gute Gründe für den Schuldenvergleich

85–95 % Schuldenerlass

Eine Einmalzahlung von 5–15 % erledigt die Gesamtschuld – rechtsverbindlich und für alle Zeit.

Bonität geschont

Kein Insolvenzverfahren, kein Registereintrag, keine öffentliche Bekanntmachung – Ihre Kreditwürdigkeit bleibt erhalten.

Endgültig & bindend

Notariell beurkundet mit Erledigungserklärung – selbst bei Erbschaft oder Lottogewinn bleibt es bei der Quote.
§§ 397, 779 BGB

Bruchteil der Kosten

Vergleichsverhandlungen kosten einen Bruchteil eines jahrelangen Insolvenzverfahrens – und amortisieren sich sofort.

Alltag läuft weiter

Job, Familie und Geschäftsfähigkeit bleiben unberührt – viele Mandanten arbeiten remote oder pendeln während der COMI-Phase.

Auch das Finanzamt

Steuerschulden lassen sich in die Gesamtbereinigung einbeziehen – wir verhandeln mit allen professionellen Gläubigern.

Schutz ab Tag eins

Nach der COMI-Verlagerung fehlt deutschen Gerichten die internationale Zuständigkeit für einen Insolvenzantrag gegen Sie.
Art. 3 VO (EU) 2015/848

Beide Seiten gekannt

Wir arbeiten auf Gläubiger- wie auf Schuldnerseite – und wissen deshalb genau, wie Banken und Inkassohäuser rechnen.

03
Ehrliche Einordnung

Für wen eignet sich der Schuldenvergleich?

Der Schuldenvergleich ist kein Weg für jeden – er lohnt sich dann, wenn Schuldenhöhe, verfügbare Mittel und Gläubigerstruktur zusammenpassen. Ob das bei Ihnen der Fall ist, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Ihre Ausgangslage

Wann der Schuldenvergleich passt
ab 150.000 €Gesamtschulden als Faustregel
5–15 %als Einmalzahlung darstellbar
Liquide Mittel für die Einmalzahlung – aus Ersparnissen, Abfindung oder einem Darlehen aus der Familie
Bereitschaft zur temporären Verlagerung des Lebensmittelpunkts ins EU-Ausland
Klarer Wille zum schnellen Neuanfang – ohne jahrelanges Verfahren

Typische Schuldenarten

Was sich vergleichen lässt
Kredit- und Kreditkartenschulden – Konsum-, Dispositions- und Immobilienkredite
Geschäftsschulden aus gescheiterter Selbstständigkeit, Lieferantenforderungen
Steuerschulden beim Finanzamt
Bürgschaften und Schadensersatz
Inkassokosten und aufgelaufene Zinsen

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Dann prüfen wir die EU-Insolvenz
Unter rund 150.000 € Gesamtschulden lohnt der Aufwand meist nicht
Keine Mittel für eine Einmalzahlung – Ratenvergleiche verhandeln wir nicht
Überwiegend Forderungen, die sich nicht erlassen lassen – etwa Unterhalt oder Geldstrafen
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